Schlagwort: urheberrecht

Was sind Commons? Infomaterial (nicht nur) für Schulen

Die Sparkassen unterhalten seit 1975 einen SchulService, um einen »Beitrag zur ökonomischen Grundbildung in den Schulen« zu leisten. Monatlich erscheinen Foliensätze samt Begleitmaterial für Lehrer_innen.

Im Dezember 2011 lautete das Thema »Was sind Gemeingüter?« Sichtlich steckt viel Arbeit in dem Material. Das Ergebnis ist eine ansprechend geschriebene Kurzreise von der Güterklassifikation der klassischen Ökonomie, über Elinor Ostrom bis zur Wissensallmende und dem Urheberrecht. Auf nur zwei Seiten. Alle Achtung! Ganz aktuell ist das Material allerdings nicht. Insbesondere dem Begleitmaterial (PDF) ist anzumerken, dass die Commons vor allem durch die verstaubte Brille des homo oeconomicus betrachtet werden.

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Bedürfnisse und Interessen

Guido fragt in einem Kommentar zum Artikel »SOPA, ACTA, Urheberrecht = Marktwirtschaft«, warum sich denn nicht eine politische Partei, etwa die Partei Die Linke (PDL) finden sollte, die für das freie Tauschen eintritt, was einem Ende des Urheberrechts gleichkäme: »Es ist doch im Interesse der User, unbehelligt alles tauschen zu können«. Eine gute Frage, wie ich finde. Sie lässt sich nicht so einfach beantworten, deswegen versuche ich es (mal wieder) grundsätzlicher.

Ich finde es wichtig, zwischen Bedürfnissen und Interessen zu unterscheiden.

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Jetzt gegen ACTA

Nach SOPA/PIPA steht nun auf europäischer Ebene ACTA vor der Tür, das die Freiheit im Internet bedroht. Es kommt als »harmloses« Handelsabkommen daher, will aber neue »Standards gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen« etalieren. Das kennen wir schon.

»Die EU« ist gestern dem Vertrag beigetreten. Was immer das heißt, der Ratifizierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Erst müssen noch das EU-Parlament und der Bundestag für D-Land zustimmen. Kampagnen gegen die Ratifizierung sind angelaufen: AVAAZ, Digitale Gesellschaft.

GPL-Anteil schwindet — gut oder schlecht?

Seit einiger Zeit sinkt der Anteil der GNU General Public License (und verwandte) an Projekten Freier Software. Wie ist dieser Trend zu bewerten?

Noch vor einiger Zeit hätte ich spontan gesagt, dass es schlecht ist, wenn Copyleft-Lizenzen an Boden verlieren. Das Copyleft-Prinzip erzwingt, dass veränderte Programme die Lizenz beibehalten müssen, sofern sie veröffentlicht werden. Der »Freiheitsvirus« pflanzt sich fort. Doch worauf basiert diese »Freiheit«?

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Die Debatte um Commons und Gemeingüter

Das Denknetz aus Zürich hat seinen aktuellen Infobrief (PDF-Download) zum Thema der Gemeingüter herausgegeben. Wer sich in die Commons-Debatte reindenken will, findet in dem Infobrief ein ausgezeichneten Überblick. Das sind die Themen:

I. Einleitung: Die politische und historische Dimension der Commons-Debatte

II. Definition: Was sind Commons?

III. Die Debatte um Commons

  • Freie Softwareproduktion als commonsbasierte Peer-Produktion
  • Spezialfall oder generalisierbares Modell zum „Commonismus“
  • Das „Gemeinsame“ in der Theorie des Postoperaismus
  • Die Debatte um geistiges Eigentum und Urheberrechte
  • Gemeingüter als Steigbügelhalter des Kapitalismus?

IV. Diverses

Kommentar zum Urheberrecht von links

Nun endlich kommt der angekündigte Kommentar zum Antrag der Linksfraktion zum Urheberrecht. Rahmenfragen — etwa warum der Antrag jetzt kommt, wo die Enquetekommission zum gleichen Thema Empfehlungen vorlegt — lasse ich mal außen vor. Hier soll es um den Inhalt des Antrags gehen, der eine Positionsbestimmung der Partei DIE LINKE markiert.

Bevor ich gleich mit dem Nörgeln beginne, zunächst mal ein Lob vorweg: DIE LINKE hat sich bewegt und zwar in die richtige Richtung. Ein Lernprozess hat offensichtlich stattgefunden. Urheberextremistische Positionen bleiben nun tatsächlich den Regierungsparteien überlassen.

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Urheberrecht, links runderneuert

[Nachfolgend dokumentiert ist ein Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Erneuerung des Urheberrechts. Ein Kommentar folgt später]

Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer und der Fraktion DIE LINKE.

Die Chancen der Digitalisierung erschließen – Urheberrecht umfassend modernisieren

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Zur politischen Ökonomie von Kopie und Kopierschutz

Bereits im letzten Jahr erschien mein Beitrag für das nebenstehend abgebildete Heft »Kulturen des Kopierschutzes 1« in der Reihe »Navigationen. Zeitschrift für Medien- und Kulturwissenschaften« (Jg. 10, Heft 1, S. 37-51). Die Wiener »Streifzüge« haben diesen Aufsatz nun in zwei Teilen abgedruckt, der erste Teil ist im letzten Heft erschienen, der zweite Teil erscheint im März.

In dem Text rekonstruiere ich die Entstehung des »Kopierschutzes« parallel zur historischen Entwicklung von »Kopier«-Techniken über drei Stationen: physische Kopie, analoge Kopie, digitale Kopie.

Online ist bereits der komplette Artikel verfügbar 🙂

S21: Stresstest mit proprietärer Software

Der Geissler-Coup mit »Stuttgart-21-Plus« war machttaktisch ziemlich clever, wurden dem Widerstand gegen S21 doch damit so ziemlich die Beine weggehauen. Teil des »Schlichterspruches« ist auch ein sogenannter »Stresstest«, mit dem die von den Kritiker_innen bezweifelte ausreichende Kapazitätsauslegung des S21-Konzeptes geprüft werden soll. Dazu wird eine Simulation mit einer Software des Schweizer Unternehmens SMA durchgeführt.

Gemäß der Weisheit »Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast« (wahlweise Churchhill oder Goebbels zugeschrieben) dürfte das Ergebnis des »Stresstests« schon vorher feststehen: »Alles paletti, S21 — go!«. Begünstigt wird dies durch die Tatsache, dass es sich bei der verwendeten Simulations-Software um proprietäre Software handelt. Der Quellcode liegt nicht offen, die Algorithmen können nicht geprüft und nachvollzogen werden. Hinzu kommt, dass »alternative Stresstests« nicht möglich sind, weil die Daten aus den S21-Bauplänen nicht freigestellt, sondern per Urheberrecht »geschützt« sind.

Die Konsequenz für S21-Gegner_innen muss sein:

  • Das Ergebnis eines Stresstests mit proprietärer Software wird nicht anerkannt!
  • Baupläne von öffentlichen Bauvorhaben müssen grundsätzlich unter eine Freie Lizenz gestellt werden!