Monat: April 2021

Hannah Arendt, das Recht auf Rechte und die freie Migration

Hannah Arendt (Graffiti von Patrik Wolters, fotografiert von Bernd Schwabe; Lizenz: CC BY-SA)

[Voriger Teil: Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“]

Hannah Arendt thematisiert das Dilemma, das totalitäre Regime wie Nazideutschland für die Rechteperspektive erzeugen, indem sie die Freiheit oder das Leben mancher ihrer Bürger:innen bedrohen. Wenn die so Bedrohten flüchten, können sie sich zwar dieser unmittelbaren Gefahr entziehen, verlieren aber dennoch gewisse Rechte – denn oft finden sie sich dann in einem anderen Land wieder, wo sie eigentlich nicht willkommen sind und das ihnen nur ein Minimum an Rechten gewährt (Arendt 1951, 460 f.). Sie stellt fest, dass Menschen Rechte einbüßen, „wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind“ – dieser Standort ist für sie „die Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft, in die man hineingeboren ist“ (ebd., 461 f.).

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Unser Aller Wald

In einem Wäldchen in der Nähe von Keyenberg ist das Baumhausdorf UnserAllerWald entstanden. Mit den Baumhäusern soll das Voranfressen der Braunkohlebagger blockiert werden, denn Keyenberg steht auf der Liste der sechs Dörfer, die zukünftig verschwinden sollen. Im Tagebau Garzweiler im rheinischen Braunkohlerevier will RWE noch bis 2038 Braunkohle fördern und verstromen, was Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre entlässt und die Klimakatastrophe befeuert. UnserAllerWald ist jedoch nicht nur ein Widerstandsdorf, sondern auch ein Utopiedorf, denn für die Aktivistis ist klar, dass die Braunkohleverbrennung zu Profitzwecken nur ein Beispiel für die kapitalistische Verzehrung und Verheerung der Welt ist. Ihr Ziel ist es, eine Welt aufzubauen, in der es allen gut geht.

In einem Vlog berichten sie regelmäßig von Ihren Kämpfen, ihrem Alltag und ihren Träumen. Die erste Staffel lief in zehn Folgen vom September bis Dezember 2020. Sie zeigt den zunächst klandestinen Aufbau, die Öffentlichmachung und die Behauptung des Baumhüttendorfes. Nach der Winterpause ist die zweite Staffel jetzt angelaufen. Wer einsteigen möchte, kann mit diesem Überblicksvideo beginnen:

Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“

Jeff Bezos, der derzeit erfolgreichste Privateigentümer der Welt (Lizenz: CC-BY)

[Voriger Teil: Utopisches Denken und der Rechteansatz]

Wer mit der marxistischen Tradition vertraut ist, erinnert sich beim Rechteansatz vielleicht an Marx’ Kritik an den „sogenannten Menschenrechte[n]“, die dieser insbesondere in seinem frühen (1844 veröffentlichten) Text „Zur Judenfrage“ formuliert hat (MEW 1, 347–377, hier 362). Diese Kritik ist allerdings relativ speziell. Marx betrachtet zunächst die „politische[n] Rechte, Rechte, die nur in der Gemeinschaft mit andern ausgeübt werden“ und die „Teilnahme am Gemeinwesen, und zwar am politischen Gemeinwesen, am Staatswesen“ zum Inhalt haben (ebd. – Hervorhebungen entfernt). Mit diesen scheint er kein Problem zu haben, doch er grenzt sie ab von den „Menschenrechte[n]“ im engeren Sinne, sofern sie sich von diesen „Staatsbürgerrechte[n]“ unterscheiden.

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Utopisches Denken und der Rechteansatz

Mary Wollstonecraft,
Mary Wollstonecraft, Autorin von „A Vindication of the Rights of Woman“ (Gemälde von John Opie, gemeinfrei)

[Voriger Teil: Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten]

„Ohne utopisches Denken gibt es kein Ziel gesellschaftlicher Transformation, und ohne Ziel wird der Weg in eine freie Gesellschaft fragwürdig – denn wohin sollte er gehen?“, fragen Simon und Stefan (Sutterlütti und Meretz 2018, 16). Jedoch ist utopisches Denken von der Entwicklung und Darlegung einer vollständigen Utopie, einem imaginierten Gesellschaftsentwurf zu unterscheiden. Utopisches Denken bedeutet zunächst nur die Vorstellung und das Anstreben von etwas, das noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig realisiert ist – die U-Topie bezeichnet ja wortwörtlichen den Nicht-Ort.

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Jenseits von Recht und Strafe?

Workshop mit Inputs von Rehzi Malzahn und mir am Sonntag, 11. April 16–18 Uhr auf der Tagung „Der Staat ist doof und stinkt“? – Perspektiven linker und anarchistischer Staatskritik, 9.–11. April 2021 online über BigBlueButton.

Eine der häufigsten und vielleicht schwierigsten Fragen in Bezug auf die Vision einer herrschaftsfreien Gesellschaft ist die des Umgang mit Übergriffen gegen andere Menschen oder auch gegen Tiere, Kulturgüter und Natur und Umwelt. Als „Restorative Justice“ und „Transformative Justice“ werden Konzepte des Umgangs mit Grenzüberschreitungen diskutiert, die sich jenseits der staatlichen Antworten wie Strafe und Gefängnis bewegen. Sie sind entstanden in antikolonialen Befreiungskämpfen, indigenen Kulturen und marginalisierten Communities und können den Weg für einen emanzipatorischen Umgang weisen. In Bezug auf die Anwendung in einer herrschaftsfreien Gesellschaft stellen sich jedoch noch einige Fragen: Was tun, wenn der/die Täter:in keine Konsequenzen tragen will? Wer entscheidet über Schuldigkeit, Recht und Unrecht und über mögliche Sanktionen und wie werden diese verhängt?

Automatische Gesellschaft

[Kolumne Immaterial World in der Wiener Zeitschrift Streifzüge]

Die fetischismuskritische Richtung der marxschen Analyse betont den automatischen Charakter der kapitalistischen Vergesellschaftung. Und schließt manchmal daraus, dass eine freie, postkapitalistische Gesellschaft keinen automatischen Charakter haben dürfe. Warum das aus meiner Sicht falsch ist, soll in dieser Kolumne begründet werden. Zunächst jedoch ein paar Vorklärungen.

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