Die Vertragsform kompostieren

Über Commoners’ Agreements und Mehr-als-Menschliches im Commoning

Gespräch zwischen Johann Steudle1 und Leo Hennecke2 – 26. September 2025, Göttingen3

Abstract

Im folgenden Gespräch zwischen Johann Steudle und Leo Hennecke geht es um das Konzept „Commoners‘ Agreement“ (CA) als Werkzeug für Commoning in der Rechtspraxis. Im Gegensatz zu staatlichem oder feudalem Recht erwachsen CAs aus gemeinsamer Aushandlung, der Anerkennung gegenseitiger Abhängigkeiten, kollektiver Verantwortung und Beziehungspflege. Themen sind u.a. die Abkehr vom abstrakten, patriarchalen Rechtssubjekt, wie Bedürfnisse der nicht-menschlichen Mitwelt in Vereinbarungen einfließen können und die Frage, wie CAs als präfiguratives Werkzeug kreative Lernprozesse fördern und auch in Krisenzeiten die Organisation gelingender Zusammenarbeit ohne Rückgriff auf staatliche Gewalt unterstützen könnten.

Gliederung

  1. Was ist ein Commoners’ Agreement?
  2. In welcher Gesellschaft ist das Commoners’ Agreement eingebettet?
  3. Drei offene Forschungsbereiche zum Commoners’ Agreement
  4. Aufbau eines Commonsbasierten Rechts von unten
  5. Ausblicke

1. Was ist ein Commoners’ Agreement?

L: Lass uns zur Einführung kurz rekapitulieren, was das Commoners’ Agreement (CA) überhaupt ist und wie es entstanden ist. Du hast ja mit Bettina Barthel schon einen Artikel über das CA geschrieben, in dem ihr die Entstehung des Konzepts beleuchtet.4 Wie würdest du das heute zusammenfassen?

J: Der Artikel ist eher auf der Metaebene geschrieben. Da geht es um den Prozess, wie wir zum CA als Konzeptvorschlag gekommen sind. Inhaltlich würde ich sagen, wäre eine Oberüberschrift des CAs, dass es eine Art von Vereinbarung oder „Vertrag“ ist. Es verhält sich auf eine gewisse Weise zum „Recht“, also zu dem, was wir als modernes staatliches Recht kennen – was z.B. allgemein anerkannt ist und Geltung beansprucht. Der Begriff CA spielt vor allem mit dem Begriff ‚Gentlemen’s Agreement‘, bei dem die Legitimität oder die Kraft nicht aus dem staatlichen Recht erwächst, sondern aus dem, was zwischen ‚Gentlemen’ üblich ist, also zwischen den ‚Ehrenleuten‘ der ‘besseren Gesellschaft’. Das CA spielt damit und sagt: das ist beim CA vielleicht ähnlich zu denken. So könnte man Vereinbarungen auch denken. Also da ist eine philosophische Frage dahinter, aber auch eine Provokation. Wenn man sich auf so etwas bezieht, wie ‚männliche Ehre‘ von ‚Gentlemen‘, dann könnte man sich ja auch auf das Konzept der ‚Commoner’ beziehen.

Wenn wir das CA so betrachten, beziehen wir uns eventuell noch auf das Konstrukt von Subjekten. Also ‘was ist eigentlich ein Commoner’ müsste man fragen, um zu verstehen, welche (Rechts-)Subjekte im CA eine Vereinbarung schließen können. Das CA als Vereinbarung ist aber nicht so abstrakt gedacht wie ein moderner Vertrag und nicht (nur) auf das moderne staatliche Recht bezogen. Es spielt nicht allein auf der rechtlichen Ebene, sondern auch auf der zugrundeliegenden Subjekt- oder sozialen Beziehungsebene. Näheres gilt es noch herauszuarbeiten. Deshalb ist es schön, dass wir heute dazu sprechen.

L: Die Abgrenzung von der Ehre ist auch für ein historisches Verständnis des CA relevant finde ich. Feudale Beziehungsweisen5 waren ja durchtränkt von der Vorstellung eines abgestuften Systems vom Wert der Ehre verschiedener Subjekte. Also unterschiedlichen Menschen wurde unterschiedlich „viel“ davon zugesprochen. Je nach Stand warst du halt „ehrwürdiger“ als Andere und hattest auch dementsprechende Privilegien. Jedes Recht war dabei in erster Linie ein Vorrecht, wie Marx schreibt. Und durch die Abgrenzung von der Ehre sagen wir eben auch: wir emanzipieren uns von den historischen „patriarchalen Commons“ wie etwa den verrechtlichten Allmenden der frühen Neuzeit. Und wir öffnen damit die Frage: woraus könnte denn Verbindlichkeit und Verantwortung für die Commons in einer post-patriarchalen Gesellschaft entstehen? Wie können wir unsere Beziehungsweisen so gestalten, dass sie gutes Leben als gelingendes Zusammenleben unter Gleichrangigen ermöglichen?6 Diese Fragen stellen sich ja sowohl im ganz Kleinen, z.B. in Freund:innenschaften, als auch im ganz Großen, z.B. im Bezug auf die „globalen Commons“ wie die Atmosphäre. In dem Sinne könnten wir das CA auch als Werkzeug für die Suche nach solchen Beziehungsweisen sehen. Es kann dabei helfen, uns Elemente davon besser vorstellen und beschreiben zu können. CAs beruhen auf der Erfahrung, dass wir als Commoner nur miteinander in dieser Welt gut leben können, dass wir einander brauchen. Und die Kraft von Vereinbarungen erwächst aus der Anerkennung dieser Verwobenheit. Diese Verwobenheit, die in der kapitalistischen Beziehungsweise durch den Tausch von abstrakten Äquivalenten7, also von Geld und der Warenform, verschleiert, in der feudalen Beziehungsweise über die Transzendenz mystifiziert und im Nationalismus auf eine fiktive Nation reduziert wird.8 Eine These wäre, dass unsere tatsächliche materielle Verwobenheit im Commoning erfahrbarer wird und deshalb aus dieser Praxis die Möglichkeit des CAs entsteht.

J: Ja genau, das CA erwächst anders gesagt aus dem gemeinsamen Wunsch nach „Commoning“, d.h. lebendigen und gelingenden Kooperationsbeziehungen, nach dieser Verbundenheit. Also kommt es darauf an: was verstehen wir unter Commoning und Commonern. Was macht Commoner aus?

L: Im Diskurs um „mehr-als-menschliches Commoning“9 geht es darum, wie der Begriff der Commoner erweitert werden kann. Wie wir z.B. anerkennen können, wie nicht-menschliche Entitäten zu Commons beitragen und sie mitnutzen. Eigentlich sind sie nicht diejenigen, über die nur verfügt wird, über die wir nach Belieben Entscheidungen treffen können10, sondern sie sind auch aktiver Teil des Commoning. So wie Menschen es auch sind. Deshalb ja auch der Begriff „Aktanten“ statt Sachen oder Objekte.

J: Genau, ich glaube Donna Haraway nennt das die „Critter“.11 Also: Wir alle, menschliche und nicht-menschliche Wesen, sind alles Critter und kriechen hier im Ökosystem, auf der Erdkruste dieses Planeten, herum und sind alle Teil davon. So sind wir verbunden, v.a. auch stofflich und räumlich, also ganz konkret.

Wichtig ist die Frage der Sichtbarkeit und des Ausschnitts, den die genannten Formen von Vereinbarungen konzeptionell erfassen. Also beim Gentlemen’s Agreement wird sehr viel ausgeblendet. Es zählt nur das Wort der Gentlemen. Alle anderen Aktanten sind nicht „satisfaktionsfähig“, ihre „Stimme“ wird nicht gehört. Beim CA zählen zu den Commoners wahrscheinlich auch mehr-als-menschliche Aktanten, die mit an den Commons beteiligt sind, um die es in der jeweiligen Vereinbarung geht.12 Das wäre sehr spannend im Kontrast zum modernen staatlichen westlichen Recht. Das entwickelt sich zwar auch und erkennt immer mehr Rechtssubjekte an, in manchen Jurisdiktionen auch schon Natur oder Teile der Natur. Anders ist dort aber, dass dieses moderne westliche Recht traditionell universell gedacht wird, also als einheitliches Weltrechtssystem. Beim CA würde ich mir das eher so vorstellen, dass es pluralistisch ist und jeweils vom Kontext her zu erschließen ist, wer als Commoner zu einem konkreten Commons zugehörig und dann auch im Prozess des CA beteiligt ist. Vielleicht gibt es auch so einen abstrakten Gedanken von ‚dem Commoner‘, wie von ‚dem Gentleman‘, aber zum Konzept des CA passt eher, kontextabhängig und rechtspluralistisch (bzw, „vernakulär“) zu denken.

L: Ja, und bei Donna Haraway finde ich auch die Erkenntnis zentral, dass wir erst in der Beziehung zu den Anderen entstehen. Wir können uns nicht autopoietisch selber machen, sondern wir machen uns gegenseitig – sympoietisch. Insekten, Gehirnzellen, Landschaften und Darmbakterien: alles kommt in der Beziehung miteinander zum Leben. Und diesen Prozess wahrzunehmen – nicht nur in einem Zeitpunkt die abgeschlossenen Entitäten – könnte die Stütze für Vereinbarungen sein. Vereinbarungen aus denen neben der zwischenmenschlichen Beziehung auch ein Verantwortungsgefühl z.B. gegenüber den Apfelbäumen oder der Atmosphäre erwächst. Diese Verantwortung ist dann jedoch keine Legitimation für Herrschaft, sondern eher die Fähigkeit zu Antworten, responsiv zu sein. Es geht um „response-ability“. Komplex wird es meiner Erfahrung nach allerdings, wenn die Aktanten fürs Commoning toxisch sind. Spätestens an diesem Punkt werden wir aufräumen müssen mit romantischen Vorstellungen harmonischer Naturverbundenheit.

Wichtig finde ich außerdem festzuhalten, dass das Konzept ‚CA‘ selbst aus der Bewegung entsprang. Es erwuchs aus dem Versuch einer feministischen Forschungsgruppe, ihre eigene Praxis und die Praxis anderer Commoner konzeptionell fassbar zu machen.

J: So ist es. Entstanden ist der Begriff konkret in der Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität. Da haben Bettina (Barthel), Nina Fraeser, Hanna Meißner und Sabine Hark einen Blogartikel verfasst, in dem das CA das erste Mal beschrieben wird.13 Das war ein Meilenstein in der Arbeit. Zentral war auch die Arbeit von Bettina zu Binnenvereinbarungen. Ein Teil davon war rechtsanthropologische Feldforschung zu dieser Praxis in alternativwirtschaftlichen Urban Commons seit den 1980er Jahren, v.a. in Berlin. Im Rahmen dieser Interviews hat sie untersucht, wie man diese Art von Binnenvereinbarung rechtlich verstehen kann.

Es geht dann nicht nur darum, was ein CA sein könnte, sondern auch darum, wie es entsteht. Also ab wann würde man es so nennen? In der Zivilrechtstheorie ist ja das zentrale Element die „Willenserklärung“. Die Willenserklärungen der Rechtssubjekte führen dazu, dass ein Vertrag geschlossen wird. Die autonomen Subjekte können durch ihren Willen so etwas schöpfen und so entsteht das Privatrecht. Übertragen auf das CA wäre dann natürlich besonders interessant (weil wir ja Commoning prozess-ontologisch verstehen wollen), auf welche Art und Weise, in welchen Prozessen entstehen CAs?

L: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch spielen im Vertragsrecht die Rechtssubjekte eine wichtige Rolle. Im Bezug aufs CA frage ich mich, inwiefern der juristische Subjektbegriff hier überhaupt Anwendung finden kann. Ob vielleicht selbst der Begriff des Subjekts hier gar nicht mehr passend ist.14

J: Genau, Commoner sind vielleicht gar keine Subjekte. Wenn wir mit David Bollier und Silke Helfrich sprechen, dann sind sie “Ichs-in-Bezogenheit”15 – wenn es menschliche Aktanten sind. Das Subjekt wird hier also in gewisser Weise schon in seiner Singularität anerkannt, aber eben in Verbundenheit.

L: Ja und an dieser Stelle würde ich gerne Paschukanis16 mit rein holen. Er leitet die Grundkategorien des modernen staatlichen Rechts ja historisch her und guckt sich an, wie die materiellen Verhältnisse mit rein gespielt haben, in die Entstehung der Kategorien. Und der Begriff des abstrakten Rechtssubjekts ist, laut Paschukanis, aus der Interaktion von Warenbesitzern entstanden. In jedem anderen Verhältnis sind Dinge im kapitalistischen Sinne entweder Produktions- und/oder Konsumtionsmittel. Es besteht also außerhalb des Warenverhältnisses immer eine konkrete Beziehung zu den Dingen. Nur wenn die Dinge zur Ware werden, also sich ihr Sinn darauf reduziert, getauscht zu werden, kann so eine abstrakte Beziehung zu den Dingen entstehen, denen ein abstraktes Rechtssubjekt gegenüber treten kann. Somit werden die Dinge in dieser warenförmigen Beziehungsweise zum abstrakten Rechtsobjekt und die Menschen, die als Wareneigentümer immer nur die Verfügungs- oder Herrschaftsgewalt über diese Rechtsobjekte weitergeben, werden zum abstrakten Rechtssubjekt. Susanne Baer hat zudem die vergeschlechtlichten Dimensionen des Rechtssubjekts in verschiedenen Rechtsgebieten enttarnt.17 Für Common-Law-Jurisdiktionen hat Brenna Bhandar gezeigt, wie verstrickt der abstrakte juristische Subjektbegriff mit der Entwicklung moderner Rassismen ist.18

Als These würde ich daher formulieren, dass sich passende Commoner-Subjektivitäten nur entwickeln können, wenn wir uns bewusst von diesem historischen Subjektverständnis lösen. Ansonsten laufen wir wahrscheinlich immer wieder Gefahr, diese warenförmigen patriarchalen Beziehungsweisen miteinander einzugehen. Und dieser alte Subjektbegriff ließe sich auch schlecht auf nicht-menschliche Commoner erweitern. Denn historisch versteckt sich sozusagen als persona hinter dem juristischen Rechtssubjekt der weiße, egoistisch wirtschaftende autonome Eigentümer, der mit dem Gegenüber, also mit dem Vertragspartner, strukturell in einem antagonistischen Verhältnis steht, also strukturell gegensätzliche Interessen bestehen im Vertrag, z.B. bezüglich der Höhe des Kaufpreises oder des Lohns.

2. In welcher Gesellschaft ist das Commoners’ Agreement eingebettet?

J: Wir sollten noch darüber sprechen, warum wir jetzt vom „Commoners’ Agreement“ sprechen und Bettina und ich nicht beim Begriff der „Binnenvereinbarung“ geblieben sind. In der Praxis und den Überlegungen zu Binnenvereinbarungen finden wir viel und der Antrieb dahinter war ein starker post-kapitalistischer oder anti-kapitalistischer Impetus, vor allem gegen den Staat und das Recht gerichtet. Die Binnenvereinbarungen von Wohnprojekten und Kollektiven kamen ursprünglich v.a. aus dem Impuls, sich von Herrschaftsverhältnissen auf der Arbeit und beim Wohnen zu befreien. Also: „Ich muss nicht meine eigene Arbeitskraft zur Ware machen und ich bin dem nicht unterworfen, ich mache ne Binnenvereinbarung mit meinen Kollektiv-Kolleg:innen und dann bin ich da raus“. Und das ist irgendwie schon ein Teil der Befreiung von verdinglichten Beziehungen (Wohnen und Arbeitskraft als Ware), aber auf eine Art und Weise bleibt die Binnenvereinbarung, wie der Name schon sagt, im Inneren. Nach Außen hin muss das Kollektiv dann doch am Markt agieren. Wie schafft man es also, auch die verdinglichten Außenbeziehungen aufzubrechen? Diese Frage spricht für mich dafür, einen neuen Begriff zu nehmen, der das besser fasst und reflektiert und sich dadurch vom Begriff der Binnenvereinbarung abgrenzt. Und da ist der Begriff „Commoners’ Agreement“ bisher das Beste was wir gefunden haben.

Das übergreifende Begehren dahinter wäre, das Recht insgesamt aus der Verdinglichung, aus dem von der alten Philosophie geprägten Denken, herauszubekommen. Ich sehe das CA als ein Grundelement davon. Das ist quasi der privatrechtliche Teil von so einem neuen Recht, der neben andere Elemente tritt wie z.B. die „Commons-Vereinigung“, von der Johannes Euler schreibt.19

Ein weiteres Element, wäre der Staat. Also Silke und David haben geschrieben der “Markt-Staat”20. Also mit „jenseits von Markt und Staat“ war gemeint, jenseits des „Markt-Staats“. Und die Frage wäre jetzt: gibt es einen Commons-Staat? … Aber wir waren ja beim CA…

L: Ich finde es gut, das CA in so eine größere Gesellschaftsvision einzubetten. Das trägt ja auch zum Verständnis bei. Vielleicht können wir das Thema auch noch versuchen, abzurunden: Bei der Schnittstelle zum Staat bzw. zum Commons-Staat, ist die Arbeit von Katja Schubel zu Commons-Public-Partnerships (CPP) interessant. Ich verstehe sie so, dass es bei CPPs nicht nur darum geht, die Commons so anzupassen, dass sie für staatliche Stellen ein fassbarer Partner werden, sondern auch – präfigurativ – darum, den Staat selbst anders zu denken.21 Also z.B. als Garant gegen Privatisierung, wie es ja auch bei den italienischen Beni Communi der Fall ist, oder was ja auch die Funktion des Mietshäusersyndikats als Wächterstruktur ist. Ob „Staat“ dafür der richtige Begriff ist, kann ja erstmal offen bleiben. In einer Commons-Gesellschaft schützt das Recht das Gemeinsame vor dem übermäßigen Zugriff Einzelner, während es in einer Kapital-Gesellschaft die privatnützige Aneignung des Gemeinsamen durch Einzelne ermöglicht und das Angeeignete vor dem Zugriff der Allgemeinheit schützt.

J: Und da sind wir wieder bei Paschukanis. Er sagt ja, dass das Recht und der Staat im Kommunismus absterben. Wenn wir das mit Oliveira de Andreotti neu denken wollen, würde sich die Frage stellen, wie begleiten wir diesen Sterbeprozess und können kompostieren, was derzeit noch in Staat und Recht gebunden ist und für etwas Neues nutzen?22

L: Paschukanis hat ja die Vorstellung, dass in einer Gesellschaft, in der die Warenform nicht dominiert, Individuum und Kollektiv gar nicht mehr zu trennen sind in ihren Interessenlagen. Deshalb wäre das Individuum vor dem Kollektiv auch gar nicht mehr schutzbedürftig. Und zu einem gewissen Grad ist das, denke ich, in commons-förmigen Organisationen zu beobachten. Trotzdem sollten wir heute besonders der Idee des „Wir über dem Ich“, auch vor der historischen Erfahrung des Stalinismus und Nationalsozialismus23 kritisch gegenüber stehen. Auch ohne den Druck, Kapital akkumulieren zu müssen, können toxische Dominanz- und Herrschaftsbeziehungen entstehen, denen wir irgendwie vorbeugen müssen. Und das Recht ist eben nicht nur das Schwert der Mächtigen, sondern auch das Schild der weniger Privilegierten. Und diese emanzipatorische Schutzfunktion sollte denke ich in vielen Bereichen bestehen bleiben, um neuen Tendenzen von Machtkonzentration und -missbrauch entgegenzuwirken. So beschreibt z.B. Hermann Amborn die Funktion des nicht-staatlichen Rechts mancher Gruppen am Horn von Afrika.24

3. Drei offene Forschungsbereiche zum Commoners’ Agreement

L: Bettina und Du habt ja in eurem Artikel „drei Komponenten zum Weiterdenken“ für das CA herausgearbeitet. Ich fände es interessant, sich die jetzt nochmal nacheinander anzugucken und zu schauen, welche Fragen da beispielsweise offen sind.

a) Interdependenz und kollektive Verantwortung

L: Die erste „Komponente zum Weiterdenken“ ist, dass beim CA „die Interdependenz oder kollektive Verantwortung als relationales Gegenkonzept zur Ehre oder (abstrakter) Moral maßgebliche Basis des Commonings“ wären. Diese Formulierung zeigt nochmal, dass CAs wahrscheinlich besser auf nicht-menschliche Entitäten erweiterbar sind als dessen patriarchales Pendant. Denn es würde wahrscheinlich niemand leugnen, dass es eine gewisse Interdependenz nicht nur zwischen Menschen gibt. Das kriegen wir ja z.B. über die sozialen Konsequenzen der ökologischen Krise deutlich mit, und das werden wir wohl in Zukunft auch immer stärker mitbekommen. Wodurch auch die Relevanz von CAs zunehmen könnte.

J: Ja, das Privatrecht blendet Formen solcher Interdependenz systematisch aus, indem es davon abstrahiert. Verwobenheit mit der Mitwelt zu erkennen wird delegiert an die Willensbildung des Einzelnen und an den Staat. Also entweder bildet sich im Individuum selber dieses Verständnis: “ich bin ja auch mit anderen verbunden“, oder der Staat greift auf das Geschehen zwischen „Privatleuten“ ein, was man auch nachträgliche Vergesellschaftung nennen kann. Was nicht im Prozess schon mit berücksichtigt wird, also bei der Aushandlung, soll so im Nachhinein über staatliche Regulationen und Eingriffe ausgeglichen werden. Im CA ist das Bemühen, eine bewusstere Gestaltung zu machen, die schon viel mehr integrieren kann.

Um wieder darauf zurückzukommen, wie ein CA eigentlich entstehen kann, möchte ich gern noch darüber sprechen, was einer Vereinbarung eigentlich die „Geltungskraft“25 bringt. Basis beim CA ist offenbar eine Sicherheit in einem Gefühl oder einer Überzeugung von Verbundenheit. Also nicht das Nachholen, sondern währenddessen schon diese übereinstimmenden sozialen Beziehungen. Ohne staatliche Vermittlung. Also von mir zu anderen Menschen, aber auch von mir zu nicht-menschlichen Aktanten. Wann würde man sagen, ein Prozess wäre ausreichend verbindlich und die „Willenserklärungen“ der Beteiligten übereinstimmend soweit, dass ein CA entsteht?

Also am Beispiel einer Solawi aus menschlichen und nicht-menschlichen Aktanten: Dort werden schon berücksichtigt die Produzierenden, die Essenden und vielleicht auch ein etwas weiteres soziales Umfeld. Ich würde postulieren, dass in der Solawi Praxis oft Vereinbarungen im Sinne von CAs zwischen den beteiligten Menschen bestehen, und es oft auch Prozesse des mehr-als-menschlichen Commoning gibt. Aber das zu explizieren, wäre eine Kunst, die noch zu lernen ist. Auch beim Vertrag nach klassischem rechtlichen Verständnis ist es ja oft so. Oft hat man nur ganz wenig oder gar nichts Geschriebenes. Und es ist dann die Auslegungskunst zu sagen, welche Inhalte eigentlich vereinbart wurden. Also oftmals ist es ein Forschungsprozess rauszukriegen, was der wirkliche Wille der Beteiligten war, wie auch § 133 BGB vom „Erforschen“ des Willens spricht. Die Solawisten geben etwa Gebote in Beitragsrunden ab und unterschreiben oft auch eine Vereinbarung in Textform und untermauern diese Willensäußerungen dann durch ihre Praxis. Neben den Verträgen spielt also eine Rolle, was immer wieder praktiziert und an Wissen tradiert wird. Zum Beispiel Hinweise, die v.a. neu Hinzukommenden gegeben werden. In den Verteilpunkten selber sind oft ganz viele Erklärungen, wie man sich verhalten sollte.

Neben der Frage nach dem Inhalt des Gewollten fragen wir uns außerdem auch immer, wann eine Regel unter Commonern so anerkannt wird, dass sie sich verbindlich anfühlt (also alle fühlen: ‚Ja, das gehört dazu, wie wir das hier machen.‘). Ich glaube, das wird oft nicht explizit „verordnet“, aber Regeln haben oft durchaus eine verbindliche Qualität.

L: Ja, in der Solawi wäre Gegenstand eines CA z.B. die Frage, wie kann denn der Abholungsraum der Gemüsekisten ‚gepflegnutzt‘ werden von den Leuten, die da die Ernte raus- und reinholen? Und wie können wir kommunizieren, dass dieser Raum ein Commons ist, wo alle für den Zustand mitverantwortlich sind, und nicht etwas mit dem wir beliebig umgehen können, was wir dreckig hinterlassen oder so. Teile dieses CA könnten verstreut in diesen Räumen die Hinweisschilder sein, z.B.: „Hier bitte vorher Händewaschen!“. Teile des CA könnten also auch verkörpert sein in der Materie. So wie ein Zaun Privateigentum markieren kann, können ein offener Platz, eine offene Einfahrt oder bestimmte Symbole Commons markieren. Hier liegt würde ich sagen auch eine weitere Ebene, wie einbezogen werden kann, dass die nicht-menschliche Welt uns „macht“. Unsere sozialen Beziehungen werden eben nicht nur von Ideen, Mentalität oder Ideologie strukturiert, sondern auch Materie selbst formt sowohl unser Bewusstsein als auch unsere sozialen Beziehungen.

J: Ja, ein Teil der Entstehung sind aber auch gefühlsmäßige Prozesse. Also z.B. die Solawist*innen die sich anlächeln. Also wenn du was für die Solawi gemacht hast, dann kommt jemand und sagt: „Hey das ist was Schönes!“

L: Oder es wird abgestuft sanktioniert, wenn das CA nicht eingehalten wird. Auch in verschiedensten Formen wahrscheinlich. Das hat Elinor Ostrom ja auch in ihrem Hauptwerk26 raus gearbeitet und das wurde auch schon als Muster des Commonings formuliert.27

Ich möchte gerne nochmal auf die Frage zurückkommen, welche Prozesse es dafür braucht, dass eine Wahrnehmung von Interdependenz und das Gefühl von kollektiver Verantwortung für Commons entstehen und lebendig gehalten werden können, also wirksam werden. Das sind enorm wichtige Fähigkeiten, die traditionell in männlicher Sozialisierung oft zu kurz kommen. Die Frage ist dann, wie diese Fähigkeiten ausgeweitet, also gesellschaftlich allgemeiner kultiviert werden können. Und wie Sichtbarkeit und Anerkennung solcher Fähigkeiten, das „Mehr-als-Menschliche zu hören“ und sich darum zu kümmern, gesteigert werden können. Hier sind wahrscheinlich v.a. wir als männlich sozialisierte Menschen gefragt, Verantwortung zu übernehmen28. Ich nehme an, wer regelmäßig bei der Solawi mithilft, bekommt in der Regel auch ein anderes Verständnis für seine Interdependenz und geht voraussichtlich auch pfleglicher mit den Abholräumen um.

J: Das denke ich auch. Silke Helfrich hat immer betont, dass es uns hilft, eine Sprache für Commoning-Prozesse zu entwickeln. Die Muster des Commoning enthalten aus meiner Sicht gute Hinweise auch dafür, wie Vereinbarungen für das Commoning entstehen. Ein Beispiel, was mir einfällt: Beim Vertragsrecht gilt als Prinzip die abstrakte Gleichheit aller Rechtssubjekte (da gehören nur Menschen dazu). Commoner beschreiben als Muster des Commoning eher ein “unter Gleichrangigen auf Augenhöhe interagieren”. Auch der Begriff “Gleichwürdigkeit” wird verwendet29. Sie verwenden also ähnliche Worte, aber es wird Wert darauf gelegt, es noch ein bisschen anders zu formulieren. Da steckt ein Sinn dahinter. Nach meiner Lesart besteht an dieser Stelle eine gewisse Offenheit dafür, anzuerkennen, dass auch nicht-menschliche Aktanten auf ihre Art an der Interaktion teilnehmen.

b) Berücksichtigung unterschiedlicher Vulnerabilitäten

L: Das ist eine gute Überleitung zum zweiten Punkt, den ihr als Komponente zum Weiterdenken raus gearbeitet habt. Und zwar, dass im CA unterschiedliche Vulnerabilitäten berücksichtigt werden und bestehende Machtverhältnisse explizit thematisiert und bearbeitet werden. Also intuitiv denke ich da an Menschen. Auch wir sind ja nicht alle gleich in unseren Voraussetzungen am Commoning teilzunehmen, sondern manche Menschen sind auf einen Rollstuhl angewiesen, manche sind von Rassismus betroffen, manche erben große Vermögen, manche nichts, Leute sind zu unterschiedlichen Graden von patriarchaler Gewalt betroffen und so weiter. Inwiefern wird so etwas beim CA berücksichtigt?

J: Ja, beim CA wird nicht gesagt: ‚Das geht uns aus rechtlicher Perspektive nichts an. Wir gehen grundsätzlich von der Fiktion aus, dass alle (wie z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Arbeitsvertrag) grundsätzlich gleich sind.‘

L: Ja genau. Sondern es wird geguckt, wie können wir tatsächlich Gleichrangige werden. Und das wird thematisiert. Also die anschaulichsten Praxisbeispiele sind da wahrscheinlich Beitragsrunden in gemeinschaftsgetragenen Wirtschaftsformen wie der Solidarischen Landwirtschaft. Aber ich kann als Beispiel auch von einem Prozess mit einem Gartenkollektiv berichten. Da ging es um rechtliche Eigentumsverhältnisse und es war interessant zu sehen, was sich verändert hat, durch die Einführung eines CA. In dem Fall hatte die eine Partei einen sehr guten Zugang zu Rechtswissen und Rechtssprache, während die andere Partei mit dieser Sprache nicht vertraut war. Am Anfang wurde dieser Konflikt trotzdem sehr schnell auf eine rechtliche Ebene gehoben. So ist eine starke Ungleichheit entstanden, allein durch die Sprache. Also eine Ungleichheit in den Voraussetzungen wie verhandelt werden konnte. Z.B. wurden komplizierte Rechtskonstrukte als Konfliktlösung vorgeschlagen. Als an diesem Punkt dann das CA als Konzept eingebracht wurde, war auch ein Teil der Herangehensweise zu fragen, wie können wir denn eine Sprache finden, auf der wir einander verstehen? Und weil auf der einen Seite des Konflikts eine Person alleine war, wurden außerdem weitere Personen hinzugeholt, die in der Konfliktbearbeitung unterstützen konnten. So haben wir uns konkret angenähert, indem nicht nur abstrakte Gleichheit angenommen wurde, wie im warenförmigen Subjektverhältnis des Vertrags. Sondern es wurde geschaut, wie konkrete Gleichheit produziert werden kann.

J: Es ist immer eine interessante Frage in welchen sozialen Zusammenhängen Elemente des Commoning „bestimmend“ sind und wann z.B. die Warenform als dominante soziale Form auch noch in gemeinschaftlicheren Praktiken dominiert. Das ist ja nicht nur ein schwarz und weiß.30 Was ich richtig finde ist, nach Stefan Meritz und Simon Sutterlütti31, zu sagen: ‚Im Commoning haben wir sowohl eine Inklusionslogik als auch das Ziel von Freiwilligkeit.‘ Daraus folgt die Frage: Wann ist etwas für manche Personen schon nicht mehr inkludierend, sondern eher ausschließend bzw. drängt sie an den Rand von sozialen Prozessen? Wo gibt es Zwänge und Abhängigkeiten, sodass Betroffene nicht mehr freiwillig, also „ohne Zwänge beitragen“32 können? Das ist manchmal wirklich schwer zu erkennen. Wahrscheinlich müssen wir uns auf die Ebene von Metaprozessen begeben, um solche gegenlaufenden Elemente in commons-orientierten Praktiken identifizieren und bearbeiten zu können, und brauchen z.B Prozesse, die Alarm schlagen bei Störgefühlen und in schwierigen Situationen z.B. dafür sorgen, dass mehr Leute in einen Prozess mit rein kommen und Ungleichheiten abbauen (wie im Beispiel oben). Solche Arten von Ausgleichen, oder andere Schutzmechanismen, halte ich für sinnvoll. Und ich denke da kann man sich anregen lassen von rechtlichen Schutzmechanismen, gerade demokratischen oder Antidiskriminierungsmechanismen. Da wird man wahrscheinlich einiges Nützliches finden.

L: Ja, und hier ist auch interessant, dass sich diese Prinzipien oder Mechanismen vielleicht wieder auf mehr-als-menschliche Entitäten ausweiten lassen.

J: Ja, was heißt etwa: ‚wir ernten und essen diese Karotte freiwillig?‘ Und die fühlt sich darin nicht überwältigt. Also ich habe ja das Gefühl, wenn ich jetzt an den Bäumen vorbeilaufe und da brechen schon die Äste ab unter der Last von den Früchten, dass die mir schon „freiwillig“ ihre Äpfel geben. Aber in anderen Fällen muss ich halt ein bisschen was verstehen von dem, wie die Pflanze funktioniert. Und wer traut sich das zu? Also ich meine, wer sind wir, dass wir das für andere beschließen können? Wer müsste das machen? Wahrscheinlich nicht Einzelne, sondern eine höhere Form von Intelligenz. Also ich fand etwa eine Kunstveranstaltung anregend, wo einer Elbinsel über einen Avatar Gestalt und Stimme gegeben wurde. In die KI war Wissen über diese Insel eingespeist und sie konnte sogar an einer Podiumsiskussion teilnehmen und Schlaues dazu beitragen, was die Insel (oder die Elbe) eigentlich zu den dort besprochenen Themen (es ging um „Rechte der Natur“) „denkt“.33 Also vielleicht helfen solche kreative Formen von „Repräsentanz“ mehr-als-menschlicher Aktanten.

L: Ja, Hütende (Stewards), Fürsprechende, Kümmernde, Guardians oder Custodians, da gibt es ja viele Begriffe. Die Begriffe besser zu differenzieren, würde vielleicht auch schon weiter helfen. Aber solche Vorschläge gehen alle in die Richtung der Umgangsweise, die ich in dem Beispiel des Gartenkollektivs vorhin versucht habe zu skizzieren: Die Unterstützung durch Dritte und auch die Sprache ist wieder relevant. In meinem Beispiel war es ja die Rechtssprache, die manche Stimmen ausgeschlossen hat. Aber man könnte Sprache ja auch weiter sehen – im Sinne von mehr-als-linguistischer Kommunikation, die auch über zwischenmenschliche Kommunikation hinaus geht.34 Und da wäre die Frage, wie kann das CA auch auf einer Sprache statt finden, die z.B. Bedürfnisse von nicht-menschlichen Wesen einbeziehen kann? Also so eine Art von Vermittlungs- und Lernprozess ist notwendig. Und da wird es wahrscheinlich für unterschiedliche Commoner verschiedene Sprachen brauchen. Die Mikroorganismen werden eine andere Sprache sprechen, manche werden sich z.B. in Krankheitssymptomen wie Bauchschmerzen äußern. Die Kühe, die schreien, wenn es ihnen nicht gut geht, oder die Apfelbäume die ihre Äste biegen. Also müssen wir wahrscheinlich auch Sprache pluralisieren. Vielleicht wäre auch eine Möglichkeit, dass diejenigen menschlichen Stimmen mehr Gehör finden, die strukturell näher an mehr-als-menschlichen Bedürfnissen dran sind oder wo es eine gewisse Wahlverwandtschaft gibt.

J: Ja, und es braucht auch „Mittler:innen“, die Sprachen übersetzen können. Und auch da hat das rechtliche Handwerk einiges zu bieten – gerade das privatrechtliche. Dort gibt es ja eine ausgefeilte Auslegungslehre. Wir als Jurist:innen erforschen, was wörtlich gemeint ist und darüber hinaus auch den „wirklichen Willen“, wie man im § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) lesen kann. Und schon im Jura-Grundstudium lernen wir, dass es auch stillschweigende, konkludente “Willenserklärungen“ gibt, die ohne verbale Sprache auskommen. Spannend, das zu übertragen und sich zu fragen, wie mehr-als-menschliche Wesen „konkludent“ ihren Willen mitteilen. Und was ist der Inhalt einer Erklärung von einer Kuh nach dem „objektiven Empfängerhorizont“? Was sagt die „Verkehrssitte“ dazu, wenn die Kuh muht oder nicht? Und wer entscheidet das eigentlich?

L: Und ist es eigentlich gut, hier weiter vom normativen Individualismus, etwa dem Einzelnen Tier, auszugehen? Oder müssten wir eigentlich eher Spezies, Ökosysteme oder Holobionten betrachten? Oder sollten vielleicht gar nicht die einzelnen Entitäten Ausgangspunkt sein, sondern eher die Beziehungen? Letzteren Ansatz würden ja zumindest die Prozessontologien vieler Commonstheorien nahelegen. Dann würden wir nicht mehr fragen ‚will der Apfelbaum mir die Äpfel freiwillig geben‘ sondern ‚wer steht außer mir noch in Beziehung zum Baum? Also wie viele Äpfel sollte ich z.B. hängen lassen, damit auch die anderen Lebewesen im Ökosystem weiter gut davon leben können?‘35

c) Kooperation mit dem Außen

L: Der dritte in Eurem Artikel angesprochene Punkt ist, dass „das Commoners’ Agreement auch auf Beziehungen übertragen werden kann, die typischerweise als Außenverhältnis gefasst werden, bei denen die Beteiligten also keine dauerhafte Gemeinschaft bilden. Dort kann ein CA eine Art „Dunstkreis“ von Betroffenen konstituieren, die in Vereinbarungen mitgedacht werden. Für unser Thema interessant ist, wenn z.B. nicht-menschliche Aktanten außerhalb eines Kreises kooperierender Menschen in den Vereinbarungen mitbedacht, -geschützt und -begünstigt werden. Kannst Du dazu noch etwas sagen?

J: Zentral für die Commonstheorie ist ja immer die Frage der Grenzen, wobei oft von „halbdurchlässigen Membranen“ gesprochen wird.36 Schon Elinor Ostrom sagt in ihren Designprinzipien: „Commons brauchen Grenzen!“. Also: Bei einem als Commons gedachten Solawi-Hof gibt es ein Innen und ein Außen. Interessant ist, wo die Grenze gezogen wird. Und insbesondere: Welche nicht-menschlichen Aktanten gehören dazu und welche nicht?

Hilfreich ist auch hier für mich der Kontrast zur Binnenvereinbarung. Die fokussieren sehr stark das „Innen“, d.h. was zwischen den menschlichen Mitgliedern des Kollektivs passiert. Dazu wird vielleicht noch Ein- und Austritt thematisiert, aber weniger die Einbettung in größere Zusammenhänge oder Fragen der „Übersetzung“ nach Außen an „Schnittstellen“. Schnittstellen bestehen z.B. zu dem, was im öffentlich-rechtlichen Bereich liegt. Das funktioniert ja nach einem ganz anderen Muster. Und es gibt bei allen commons-orientierten Unternehmungen auch Schnittstellen zum öffentlichen Recht, z.B. zum Sozialrecht (relevant etwa in der Frage, welche Miete in einem „Housing Commons“ von Bewohner*innen verlangt wird, die Sozialleistungen beziehen). Schnittstellen gibt es immer zum Steuerrecht und zur (ordnungsrechtlichen) Regulation. Da wird es komplex, wenn ein CA diese in die Innenbeziehungen hineinwirkenden äußeren Umstände mitberücksichtigt. Ich versuche mal, es an einem Beispiel aus dem Baurecht: Solawis bauen oftmals im (bauplanungsrechtlich geschützten) Außenbereich und greifen dadurch in vorgefundene Ökosysteme ein, z.B. Wildzäune, die die Pflanzungen und Obstbäume schützen gegen Wild. Oft braucht man dafür eine bau- und/oder naturschutzrechtliche Erlaubnis. In der Solawi muss sich also jemand drum kümmern, dass solche Anlagen in die Sprache des öffentlichen Rechts übersetzt und von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Das öffentliche Recht vertritt in diesem Fall eigentlich das Interesse der nicht-menschlichen Aktanten. An dieser „Regulationsbedienung“, also an der Schnittstelle nach außen, verlieren diese Commonszusammenhänge erfahrungsgemäß häufig viel Kraft, Solawist:innen sind z.B. überfordert im Kontakt mit der Baubehörde. Gleichzeitig läge im Konzept des CA nahe, dass die Commoner der Solawi ohne staatliche Hilfe selbst in ihrem eigenen Commoning Lösungen finden, die die beteiligten Bedürfnisse mindestens genau so gut lösen können. Sie würden sich also gern und gut „internalisiert“ zusätzlich um die Bäume und das Wild kümmern, während sie auch gucken, dass sie genug Obst ernten können. Das braucht organisatorische Kraft. Wenn sie zusätzlich noch Kraft brauchen, wie sie das nach Außen in der Sprache der Bürokratie gegenüber den Behörden vertreten, kann das zu viel werden.

Ich denke, es müsste für solche Organisationen eigentlich regulatorische Entlastung geben. Ein Vertrauen von Seiten des Staates gegenüber Organisationen, die Bedürfnisse aus dem Außen im Inneren ausgleichen können und wollen. Also die strukturell angelegt weniger „Kosten externalisieren“. Das führt dann logischerweise zur Frage, nach welchen Merkmalen strukturell und rechtlich zu entscheiden ist, ob eine Organisation ausreichend (d.h. mindestens auf dem Niveau, wie es öffentlich-rechtliche Normen bislang tun) „internalisiert“ und u.a. auch Bedürfnisse der mehr-als-menschlichen Mitwelt verlässlich mitberücksichtigt.

4. Aufbau eines Commonsbasierten Rechts von unten

J: So ein CA wird man vielleicht mal im Einzelfall mustergültig ausformulieren können, aber das jedes Mal zu machen ist super komplex und aufwändig. Da braucht es wahrscheinlich so eine Art von Standardisierung – oder „Musterschöpfung“. Es braucht sicherlich Hilfen, die entlasten können. Aber wer will solche „Standards“ definieren? Sicherlich müssen sie von unten nach oben entwickelt werden. Das ist eine Riesenaufgabe, denn neues Recht baut man nicht einfach so von heute auf morgen auf.

L: Ich stelle mir die Struktur dieser Rechtsentwicklung von unten etwa so vor, wie die Entwicklung neuer Rhythmen für Proteste in Italien. Es gibt in Italien ca. vierzig Lokalgruppen, die Musik und Tänze für Demonstrationen und Feste entwickeln. Wie dort Wissen und Skills zirkulieren und weiterentwickelt werden, ist hoch dynamisch und spannend. Analog dazu können wir uns auch die Entwicklung von solchen „Standards“ oder „Mustern“ für Elemente der CA vorstellen. Eine Grunddynamik sind zyklische Treffen in verschiedenen Konstellationen, wo jeweils Rhythmen und Tänze geteilt werden. Es gibt lokale Treffen und ortsübergreifende. Die Lokalgruppen treffen sich wöchentlich, um neue Rhythmen und Tänze zu entwickeln und bewährte zu üben und weiter zu entwickeln. Neue Rhythmen können auf verschiedene Weise entstehen, z.B. auch im Austausch mit Gästen aus anderen Ländern. Und bei den ortsübergreifenden Treffen werden sowohl bewährte Rhythmen zusammen gespielt als auch neue Rhythmen und Tänze präsentiert. Die jeweiligen Lokalgruppen, die gespannt zuschauen und versuchen mitzumachen, übernehmen die Elemente der neuen Rhythmen der anderen Gruppen, die für sie passend sind. Manche Lokalgruppen bringen dann vielleicht nur einen selbst entwickelten Rhythmus mit, für den sie viel Mühe und Zeit investiert haben, aber sie können auch aus der Fülle von Rhythmen der anderen Gruppen schöpfen. Und so kristallisieren sich nach und nach die Rhythmen raus, die besonders gut ankommen bei den meisten Gruppen. Und die werden dann auch bei den großen Protesten und Festen von allen Ortsgruppen zusammen gespielt und getanzt. Das macht dann richtig Spaß und baut neue Kraft auf.

J: Das kann ich nachvollziehen. Also Prozesse, um Elemente aus Commoners’ Agreements zu erkennen und weiterzutragen, die sich immer wieder bewähren. Es ist die Frage, wie man das popularisieren kann. Was fördert Lern- und Austauschprozesse über das Einzelne hinaus, wo solche Elemente weitergegeben werden? Vermutlich ist es am lebendigsten, wenn die Elemente über Geschichten weitergegeben werden, die erklären, welche praktischen Erfahrungen zu dieser oder jener Regelung geführt haben. Und, wenn das in attraktiven Formen von Zusammentreffen passiert, über den engeren eigenen Kreis hinaus. Man möchte ja sowieso nicht isoliert leben in den Zusammenhängen, sondern im Kontakt sein – also das hat dann automatisch schon einen Sinn. Man trifft sich eben auch, um sich so etwas zu erzählen und zu präsentieren.

L: Und dazu wäre es wahrscheinlich wichtig, dass die Kommunikationsform des CAs attraktiv gestaltet wird. Dass es nicht nur ein staubiger Rechtstext ist, wo man nach fünf Minuten lesen schon Kopfschmerzen bekommt, sondern eine Kommunikationsform die Spaß macht. Daniel Loick spricht im Bezug auf jüdisches nicht-staatliches Recht von „Recht als anlockender Einladung“37. Leute nehmen das Recht an, weil sie merken, dass es gut ist, weil es auch vielleicht Spaß macht und entlastend ist und zu einem guten und gelingenden Zusammenleben beiträgt.38 Und das geht etwa über Lieder, übers Tanzen, über Rituale, Spiele, Theaterstücke oder Feste. Alles, was verdeutlichen kann, was hier gerade für Prinzipien das Miteinander strukturieren. Der Kulturabend in Salzderhelden und Greene ist dafür vielleicht ein gutes Beispiel. Der ist sehr exemplarisch commonsförmig strukturiert. Alle können dort freiwillige Kulturbeiträge machen und daraus entsteht etwas Gemeinsames. Dieser regelmäßig stattfindende Abend veranschaulicht die Commonspraxis immer wieder in ihren Grundelementen.

J: Genau, und da freue ich mich über die Einblicke in Experimente mit Rechten der Natur. Es ist auffällig, dass bei diesem Thema spielerischer und künstlerischer Ausdruck sehr attraktiv ist. Wenn man vom „Parlament der Dinge“ oder einer „Organismendemokratie“39 redet oder sich eine Kuh vorstellt, die auf einmal vor Gericht als Klägerin auftritt, kommt das oft rein. Dass die Faszination, mit nicht-menschlichen Entitäten in Kontakt zu kommen, hoch ist, kann den Weg erleichtern. Es könnte CA attraktiver machen, wenn der Kontakt zur Mitwelt ein Teil davon wird. Das ist eine Entwicklungsfrage. Die Frage ist ja: wo kommen die CA rein in die Praxis, weil die CA sind ja aktuell nicht weit verbreitet. Bzw. ich glaube, es gibt solche Agreements schon, aber in sehr wenig expliziter Form. Sie sind noch eine „Nischensache“, eine Entdeckungssache. Die Frage ist: Wie kann man etwas davon sichtbar machen? Wie sind da die besten Wege?

L: Ich würde sagen, dadurch, dass über die konzeptuelle Idee des CA gesprochen wird, kann sich ein Diskurs formen, Praxis kann weiterentwickelt werden und Sichtbarkeit kann entstehen. Und es zeigt sich dann auch, wie gut das Konzept überhaupt geeignet ist. Wie gut kann es in der Praxis genutzt und auch konzeptuell weiterentwickelt werden?

J: Ja, das ist eine Einladung an alle Commoner, sich etwas auszudenken und etwas beizutragen.

L: Dieses Wechselspiel von Konzeptualisierung und Praxis ist auch in der Entstehung der kapitalistischen Rechtsform interessant. Zumindest die materialistische Rechtstheorie legt ja nahe, dass die Grundbegriffe des Rechts sich aus der Praxis entwickelt haben und erst darin ihren Sinn gefunden haben. Und dass es gar nicht möglich ist, solche Grundbegriffe, wie den des Rechtssubjekts, losgelöst, nur durchs Denken zu schaffen. Es braucht immer eine materielle Grundlage. Und dann kristallisiert sich durch die ständige Wiederholung ähnlicher Beziehungsmuster und Beziehungsweisen nach und nach so ein Begriff raus, der immer mehr Sinn ergibt, je weiter sich die Praxis ausbreitet und vertieft.

5. Ausblicke

J: Wir müssen auch sagen, wir wissen natürlich nicht, wie die großen historischen Strömungen weitergehen. Es gab ja in den 2000er Jahren großen Optimismus, dass die Commons als soziale Form sich rasant ausbreiten können. Von dem Optimismus ist nicht viel geblieben. Aber es kehrt jetzt wieder als krasser Pessimismus. Wenn alle anderen Systeme nach und nach kollabieren, dann kommt vielleicht die Stunde der Commons und der CAs. Aber das kann man natürlich schwer prognostizieren. Wobei ich gleichzeitig denke, dass das Reden über Staat und die „Commonifizierung des Öffentlichen“ (z.B. Commons-Public-Partnership (CPP) oder commons-orientierte Vergesellschaftung) darüber nicht vernachlässigt werden sollte.

L: Das denke ich auch. Und vielleicht lernen wir dabei, dass sich die Rechte der Natur am besten durch mehr-als-menschliches Commoning realisieren lassen. Und vielleicht kann ja gerade auf Grundlage von Commons-Public-Partnerships die Selbstverwaltung der Commoner durch CAs anerkannt werden. So ähnlich ist es, glaube ich, auch beim Whanganui River konzipiert, wenn wir die Maori als Commoner sehen. Also vielleicht könnte so eine Art Nexus entstehen, ein „interface pattern“ aus dem Zusammenspiel von Rechten der Natur, CPPs und CAs.

Ich habe letzte Woche mit einem Oberverwaltungsrichter geredet. Er meinte, dass die Gerichte von der Komplexität, die sich im Umweltrecht gerade entwickelt, überlastet seinen. Die Regelungen sind mit den Mitteln und dem Wissen, die einem Richter aktuell zur Verfügung stehen, oft nicht mehr zu überblicken, wodurch es letztlich wieder zu Willkürentscheidungen kommt. Mehr-als-menschliche CAs, anerkannt über CPPs, könnten die Gerichte vielleicht in solchen Bereichen entlasten, weil die Komplexität zu einem höheren Grad schon intern verhandelt wird.

J: Vieles ist in Auflösung, wir müssen uns aktuell z.B. nur das Völkerrecht anschauen. Die Frage ist, was kommt danach? Ist es einfach weiter das blanke Recht des Stärkeren oder gibt es ein Gegenkonzept, was auch funktioniert, wenn es kein modernes staatliches Recht mehr gibt, wie wir es kennen. Da ist, was sich im Commoning entwickelt, das Universellste denke ich. Also Commoning als etwas was ich überall finde, was sich auch in den schlimmsten Krisenzeiten zeigt. Spannend in diesem Zusammenhang finde ich das Buch „A paradise build in hell“ von Rebecca Solnit. Sie beschreibt dort eigentlich Muster des Commoning in Fällen von Zusammenbruch und Katastrophen. Es gibt eine Anschauung, dass sich auch und gerade in schlimmsten Situationen Formen von gegenseitiger Hilfe unter Fremden einstellen. Und sie beschreibt das Problem, das dagegen dann v.a. Menschen mit Macht agieren, die in solchen Fällen ihre Kontrolle davon schwimmen sehen (sog. „elite panic“) und dann z.B. Armee und Sicherheitskräfte einsetzen, um die Kontrolle zurück zu gewinnen. Ich würde sagen, das Wissen darüber weiterzugeben, wie man Commoning macht, ist auf jeden Fall weiterhin sehr sinnvoll. Die Frage ist halt, ob das Commoners’ Agreement und auch gerade das Erkennen, was nicht-menschliche Aktanten sind, eigentlich Luxus ist.

L: Ich muss sagen, es fühlt sich schon etwas falsch an, so viel über mehr-als-menschliche Bedürfnisse zu reden, während gerade das internationale Recht so krass versagt, die schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, etwa in Gaza und dem Sudan, abzuwenden. Aber ich denke auch, dass diese Dinge kein entweder – oder sind. Ich denke, dass das CA ein Werkzeug sein kann, um unsere Menschlichkeit in Zeiten zunehmender Entmenschlichung zu trainieren – Bedürfnisse und Grenzen kollektiv zu verhandeln, Diskurse etwa über Vielfalt, Glück, persönliche Entfaltung, gutes Zusammenleben und Empathie lebendig zu halten. Und der Umgang mit dem Mehr-als-menschlichen ist da drin eben ein Übungsfeld für Beziehungsweisen der fürsorgenden Verantwortung. Gerade weil es keinen klassischen Rechtsbindungswillen hat und das CA nicht auf das Gewaltmonopol angewiesen ist, könnte es das sein, was bleibt, wenn das staatliche Recht versagt oder kollabiert.

J: Ja. Man kann sich dann eben nicht mehr auf den Staat verlassen, der sich drum kümmert, dass der Fluss nicht vergiftet wird.

L: Dann sind wir auf die CAs angewiesen. Und deshalb würde ich nicht sagen, dass das CA und der Einbezug mehr-als-menschlicher Aktanten Luxus ist. Es ist eher eine (vorbeugende) Praxis für eine Welt in der wir uns nicht auf die staatliche Garantie der Einhaltung von Menschenrechten oder auch Rechten der Natur verlassen können. Eine Welt, in der wir uns das selber aneignen müssen, auch wenn wir kaum Gewaltmittel haben. Die Neighborhood Resistance Committees und Emergency Rooms im Sudan sind dafür, denke ich, gute Beispiele.40

J: Gut, das hat das jetzt nochmal in seiner ganzen Brenzligkeit gezeigt.

L: Ja, magst du trotzdem noch abschließende Worte geben?

J: Fang du ruhig an.

L: Okay, erstmal vielen Dank für das anregende Gespräch. Da waren tatsächlich ein paar neue Erkenntnisse dabei. Auch zum Mehr-als-menschlichen hat sich einiges gezeigt. Ich fand es spannend, dass wir das CA im Laufe des Gesprächs sowohl von der feudalen Beziehungsweise der Ehre, als auch von der kapitalistischen Beziehungsweise der staatlichen Vermittlung zwischen abstrakt „Gleichen“ abgegrenzt haben. Angefangen haben wir mit dem Subjektbegriff, wo nicht das egoistische autonome Individuum Ausgangspunkt ist, sondern wo von etwas Anderem ausgegangen wird. Beim CA scheinen das eben die Beziehungen zu sein: die Interdependenz ganz unterschiedlicher Wesen mit ganz unterschiedlichen Sprachen und Machtgrundlagen. Und wir haben spekuliert, dass ein CA sich halten kann, wenn eben daran auch gearbeitet wird: an der konkreten Gleichrangigkeit, am Wissen übereinander, den Beziehungen. Nicht ganz so stark behandelt haben wir Fragen der Kontinuität. Wie so etwas lebendig gehalten werden kann und ob das CA etwas ist, auf das wir uns dann wie in Stein gemeißelt berufen oder ob es immer wieder erneuert werden muss. Wie sehen solche Erneuerungsprozesse aus? Das wäre zukünftig noch wichtig zu diskutieren denke ich. Wenn sich nicht auf ein Gewaltmonopol verlassen werden kann zur Durchsetzung, ist über das CA dann hoffentlich nicht mehr die Angst vor der Gewalt meine Motivation, mir die Vereinbarung in Erinnerung zu rufen.

J: Genau, das denke ich auch. Ich finde dazu immer wieder Zuversicht, dass das Lebendige an sich schon in solche Prozesse drängt. Diese lebendigen Prozesse, die bringen sich eigentlich immer zum Ausdruck. Ich denke, das ist eigentlich eine natürliche Entwicklung. Es geht daher eher um die Frage, auf welche Art und Weise wird diese Tendenz eingehegt und immer wieder gewaltvoll zurückgehalten? Können wir daran etwas ändern? Und da denke ich, kann das CA etwas bewirken, weil es das Bedürfnis unterstützen kann, sich dauerhafter und verbindlicher zu organisieren. Weil das hilft, Sachen mit größerer Wirkung zu machen. Das wäre eine Annahme, die dahinter steht. Und wenn wir Formen entwickeln, die die Gewalt und Verdinglichung nicht immer wieder mit rein schleppen (wie die klassischen rechtlichen Formen), dann hätten wir schon einen Vorteil. Aber Praxen von Vereinbarungen jenseits von rechtlichen Formen wurden so gut wie ausgerottet. Das ist das erste, was in der Kolonialisierung möglichst stark zurückgedrängt wird. Man kann sich fragen: Gibt es einen Wettbewerb zwischen gewaltförmigeren, schnelleren und verdinglichteren Formen mit anderen Formen, Verbindlichkeit und Koordination herzustellen? Das würde ja z.B. die Systemtheorie nahe legen. Bis ins 19. Jahrhundert konnte von manchen Positionen vielleicht noch angenommen werden, dass sich diejenigen durchsetzen, die die Komplexität auf die bekannte dominierende Art und Weise reduzieren können. Aber gerade ist es offen, ob das auf Dauer so weiter geht. Wahrscheinlich nicht. Und dann ist die Frage, was kommt danach? Was ich als Motto gut finde, sowohl für das CA als auch für die Rechte der Natur, ist: nicht „reduce complexity“ sondern „embrace complexity“. Ich denke es lohnt sich v.a., wirklich zu verstehen, was „embrace“ hierbei bedeutet. Das hat ja eine „ganzheitliche“ Konnotation.

L: Ja, das ist ein tolles Motto. Und hier lässt sich auch der Bogen wieder zurück zu Donna Haraway spannen. Sie schreibt, wir müssten Geschichten finden, die immer nach mehr Komplexität streben und unsere Fürsorgefähigkeiten stärken. Also Geschichten „mit offenen Rändern oder Enden“.41 Und so könnten wir ja auch das CA verstehen und sogar eine „Commons-Gesellschaft“. Dass sie eben nicht eine abgeschlossene Gemeinschaft ist, die sich an ein paar statischen Parametern aufhängt, sondern, dass sie diese starke Trennung von Innen und Außen aufweicht und eben ein gemeinsames Netz, ein Myzel von miteinander verwobenen Praktiken bildet.

J: Ja, das ist doch schön. Dann enden wir wieder mit Donna Haraway.

Anmerkungen

1 Johann Steudle arbeitet als Rechtsanwalt (https://johann-steudle.de/) und wissenschaftlicher Mitarbeiter (https://jtc.uni-halle.de/johann-steudle/) praktisch und theoretisch zu commons-orientierter Rechtsgestaltung, vor allem in der Beratung und Unterstützung kooperativer Wirtschaftsformen.

2 Leo Hennecke arbeitet an Prozessen für die Entstehung von Recht durch Commoning. Er bereitet dazu eine Dissertation vor, die von Isabel Feichtner (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsvölkerrecht, Universität Würzburg) und Andreas Fischer-Lescano (Just Transitions, Universität Kassel) betreut wird.

3 Wir haben das Gespräch aufgezeichnet für den Workshop am Kassel Institute for Sustainability zu mehr-als-menschlichem Commoning und Rechten der Natur am 26.10.2025. Einige der Anregungen aus dem Workshop haben wir nachträglich im Transkript ergänzt. Wir bedanken uns bei den Teilnehmenden dieses fruchtvollen Austausches zwischen Perspektiven aus Commons, Wissenschaft und Kunst. Außerdem sind wir Bettina Barthel zum Dank verpflichtet, für ihre hilfreiche und ermutigende Kritik sowie Änderungsvorschläge.

4 Barthel, B., & Steudle, J. (2025). Das Commoners’ Agreement in Theorie und Praxis: Entstehung einer konzeptuellen Idee im Prozess kollaborativen Forschens. In „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ (Ed.), Recht umkämpft: Feministische Perspektiven auf ein neues Gemeinsames (1st ed., pp. 350–363). Verlag Barbara Budrich. – frei online verfügbar: https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2025/04/Einzelbeiträge „Recht umkämpft“/978-3-8474-3101-5_21.pdf

5 Ich verwende den Begriff der Beziehungsweise hier in Anlehnung an Bini Adamczak (2023): Beziehungsweise Revolution: 1917, 1968 und kommende. Suhrkamp Verlag, 6. Auflage, Originalausgabe.

6 Mit der Problematik der “Gleichrangigkeit” befasst sich etwa eine Sphäre der Mustersprache des Commonings: http://mustersprache.commoning.wiki/view/welcome-visitors/view/felder-des-commoning/view/selbstorganisation-durch-gleichrangige. Ausführlich in Bollier und Helfrich (2019): Frei, Fair und Lebendig. Die Macht der Commons. Frei online verfügbar unter: https://band3.dieweltdercommons.de/

7 Dazu lassen sich Commons mit dem Begriff “Tauschlogikfrei” abgrenzen. Vergleiche: Friederike Habermann (2016) Ausgetauscht! Warum gutes Leben für alle tauschlogikfrei sein muss. Helmer Verlag.

8 Was nicht heißen soll, dass es nicht in jeder Religion auch Theologien gibt, die unserer Verwobenheit zur Sichtbarkeit verhelfen können, statt sie zu mystifizieren.

9 Bresnihan, Patrick (2015), The more-than-human commons. From commons to commoning, in: Space, power and the commons: the struggle for alternative futures, hrsg. von Leila Dawney, Samuel Kirwan und Julian Brigstocke, London: Routledge, Taylor & Francis Group, S. 93-112. Or: Nieto-Romero, Marta, Elisabette Figueiredo, Constanza Parra und Sandra Valente (2019), Historical commons as sites of transformation. A critical research agenda to study human and more-than-human communities, in: Geoforum 107, S. 113-123.

10 Das ist Kern sog. „absoluter Herrschaftsrechte“ nach deutschem Zivilrecht, vgl. etwa § 903 BGB: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

11 Vgl. Haraway (2016) Staying with the Trouble: Making Kin in the Chthulucene. New York, Duke University Press.

12 Methodisch wäre das etwa vorstellbar, inspiriert von postkolonialer Theorie, über die Reflexion von silences/silencing. Beim Abschluss eines CA müsste also auch gefragt werden, wer nicht mit am Tisch sitzt, wen wir nicht hören (Danke an Bettina Barthel für diese Ergänzung). Um dabei nicht in Komplexität zu ertrinken, müssen hier vermutlich neue Kategorien entwickelt werden im Wechselspiel aus Praxis, Theorie und Reflexion.

13 Fraeser, Nina/Barthel, Bettina/Meißner, Hanna/Hark, Sabine_ (2022): Commons brauchen Geschlechterforschung! Plädoyer für einen feministischen Ansatz. In: Genderblog des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien vom 23.06.2022. https://genderblog.hu-berlin.de/commons-brauchen-geschlechterforschung-plaedoyer-fuer-einen-feministischen-ansatz/.

14 Hier wäre, laut Bettina Barthel, eine Verschiebung von Verdinglichung und Objekt/Subjekt hin zum Prozess: “gentlemens agreement → commoner’s agreement → commoning agreement → agreeing commoning konsequent. ‘Agreeing commoning’ wäre eine andere Denkrichtung, um das Nichtmenschliche zu integrieren. Statt Elemente der Natur als Rechtssubjekte anzuerkennen und sie darüber in unser rechtliches System zu übertragen, sie sichtbar zu machen und Agency zu geben, wäre das eher ein: ‘wir begeben uns zu ihnen’ – und da sind wir dann schon nah an indigenen Kosmologien.”

15 Vgl. Bollier und Helfrich (2019): Frei, Fair und Lebendig. Die Macht der Commons. Frei online verfügbar unter: https://band3.dieweltdercommons.de/

16 Paschukanis (1924) Allgemeine Rechtslehre und Marxismus.

17 Baer, Susanne (2001) Komplizierte Subjekte zwischen Recht und Geschlecht. Eine Einführung in feministische Ansätze in der Rechtswissenschaft. In: Christine Kreuzer (Hrsg.): Frauen im Recht – Entwicklung und Perspektiven. Baden-Baden: Nomos, S. 9–25.

18 Bhandar, B. (2018) Colonial Lives of Property: Law, Land, and Racial Regimes of Ownership, Duke University Press. Das liberale Verständnis des „menschlichen“ Subjekts hat also nicht nur Tieren, Pflanzen, etc. ihre Subjektfähigkeit abgesprochen, sondern auch etwa Schwarze Menschen aus dieser Kategorie ausgeschlossen und sie etwa als Sklaven zu nicht-menschlichen Objekten degradiert (Walcott 2021, S. 16). In diesem Sinne sollte mehr-als-menschliches Commoning nicht nur die Verteilung von Agency zwischen Menschen und Nicht-Menschen überdenken, sondern sich auch mit Dynamiken der Entmenschlichung beschäftigen. (Lugones, M. (2010), Toward a Decolonial Feminism. Hypatia, 25: 742-759.)

19 Euler, J. (2020). Wasser als Gemeinsames: Potenziale und Probleme von Commoning bei Konflikten der Wasserbewirtschaftung. Bielefeld: transcript Verlag. https://doi.org/10.1515/9783839453766

20 Helfrich, Silke und Bollier, David (2014). Commons als transformative Kraft. In: Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat, hrsg. von Silke Helfrich und Heinrich-Böll-Stiftung, Bielefeld: transcript, S. 15-24.

21 Schubel, Katja (2025): Mit dem Rechtsinstrument der Commons-Public-Partnership zur Demokratisierung von Bodenbeziehungen. In: Isabel Feichtner/ Susanne Heeg/ Anne Klingenmeier / Gesine Langlotz / Katja Schubel (Hg.), Stadt – Land – Boden. Verbindende Bodenpolitik zwischen Stadt und Land. Bielefeld: transcript, 373-392. Der Staat schützt in Schubels’ Konzeption nicht nur vor Privatisierung, sondern sorgt im Sinne des Neuen Munizipalismus auch dafür, dass Ressourcen um- bzw. gerecht verteilt werden, die den Aufbau und Erhalt von Commons ermöglichen.

22 De Oliveira Andreotti, Vanessa (2021) Hospicing Modernity: Facing humamity’s wrongs and the implications for social activism, North Atlantic Books.

23 Stolleis, Michael (2022) „Gemeinschaft“ und „Volksgemeinschaft“ im Recht des Nationalsozialismus. Aus: Lucia Scherzberg (Hg.), Gemeinschaftskonzepte im 20. Jahrhundert. Zwischen Wissenschaft und Ideologie, Darmstadt 2022 (Theologie. Geschichte. Beiheft 1).

24 Amborn, Hermann (2016) Das Recht als Hort der Anarchie: Gesellschaften ohne Herrschaft und Staat Matthes & Seitz Berlin, Fröhliche Wissenschaft, Bd. 073.

25 Vgl. zum Aspekt der Geltungskraft differenzierend: Barthel, Bettina (2023): „Ein Vertrag zum vertragen“. Praxis und Reflexion der Vertragsförmigkeit in der Alternativökonomie und in Wohnprojekten. In: Zeitschrift für Kultur- und Kollektivwissenschaft 9, 2, S. 15–50

26 Ostrom, Elinor (1999). Die Verfassung der Allmende: jenseits von Staat und Markt, Tübingen: Mohr Siebeck.

27 Vgl. Muster “Regelverstöße nachvollziehen & abgestuft sanktionieren” im Wiki der Mustersprache unter: http://mustersprache.commoning.wiki/view/welcome-visitors/view/felder-des-commoning/view/regelverste-nachvollziehen—abgestuft-sanktionieren . Ausführlich in: Bollier und Helfrich (2019): Frei, Fair und Lebendig. Die Macht der Commons. Frei online verfügbar unter: https://band3.dieweltdercommons.de/

28 Dieser Impuls kam von Luisa Kleine im Workshop “Rechte der Natur und mehr-als-menschliches Commoning” am Kassel Institut for Sustainability am 26.10.2025. Sie bezog sich dabei auf ihre Graphic Novel “Fürsorge vorauslieben” aus dem Oya Almanach 2026, S. 69 ff.

29 S.o. Fußnote 4.

30 Vgl. Euler (2020), S. 63 f.

31 Sutterlütti, Simon & Meretz, Stefan (2018): Kapitalismus aufheben: Eine Einladung, über Utopie und Transformation neu nachzudenken. Beiträge zur kritischen Transformationsforschung. VSA: Verlag Hamburg.

32 Vgl. ausführlicher zu diesem „Muster des Commoning“ Bollier und Helfrich (2019) in Kapitel 4, online unter: https://band3.dieweltdercommons.de/soziales_miteinander.html#c

33 Zum „Themis“-Projekt („collective voices of ecosystems“) siehe: https://themis.eco/; ein Video der Veranstaltung ist online verfügbar unter: https://vimeo.com/963140093/4025a52015

34 Diese Form der Kommunikation wird wissenschaftlich auch unter dem Begriffen „eco- or biosemiotics“ diskutiert. Siehe dazu etwa: Maran, T. and Kull, K. (2014): ‚Ecosemiotics: main principles and current developments‘, Ģeografiska Annaler: Series B, Human Geography 96 (1): 41-50. Or Tsing, Anna (2013) More-than-Human Sociality: A Call for Critical Description. In: Anthropology and Nature, edited by Kirsten Hastrup.

35 Kimmerer, Robin Wall (2025) Die Großzügigkeit der Felsenbirne: Vom Glück des Schenkens. Aufbau Verlag Berlin. Englisch: The Serviceberry.

36 Vgl. Muster “Commons mit halbdurchlässigen Membranen umgeben” im Wiki der Mustersprache: http://mustersprache.commoning.wiki/view/welcome-visitors/view/felder-des-commoning/view/commons-mit-halbdurchlssigen-membranen-umgeben. Ausführlich Bollier und Helfrich (2019) in Kap. 4, online unter: https://band3.dieweltdercommons.de/selbstorganisation_durch_gleichrangige.html#b

37 Loick, Daniel (2017). Juridismus: Konturen einer kritischen Theorie des Rechts. Suhrkamp Verlag, 3. Auflage. S. 323 ff. Er bezieht sich hier auf das unter Diasporabedingungen entwickelte nicht-staatliche Recht aus der Thora.

38 Vgl. Spivak, „Righting Wrongs“, S. 532, zitiert in Loick, 2020, p. 322: “Das Gesetz zwingt das Subjekt zu seiner eigenen Dezentrierung und zur Responsivität gegenüber der Alterität der Anderen (Anwesenden und Abwesenden), wenn es gelernt hat, sich auf den Text einzulassen und dafür den eigenen Willen zu suspendieren.“ Oder in Loick’s Paraphrasierung von Levinas: “Indem es das Subjekt vielmehr aus sich selbst heraustreten lässt, entlastet das Gesetz auch vom bedrohlichen Druck der Anwesenheit des Nächsten und öffnet es auf nichtunterwürfige Weise für die Bejahung der Bedingungen, die seiner Existenz erst Sinn verleihen.” (Loick 2020, p. 328)

39 Hier finden sich viele Beispiele von Organismendemokratien: https://organismendemokratie.org

40 Osman, Marwan (2025) Sudan’s War and the Counter-Revolution: Neighborhood Resistance Committees Explained. Slingers Collective. Available at: https://slingerscollective.net/sudans-war-and-the-counter-revolution-neighborhood-resistance-committees-explained/

41 Hier beziehe ich mich auf folgende Zitate: „For response-ability, we need „stories (and theories) that are just big enough to gather up the complexities and keep the edges open and greedy for surprising new and old connections.“ (Haraway, 2016 p. 101) und von S. 29 lässt sich noch hinzufügen: „Each time a story helps me remember what I thought I knew, or introduces me to new knowledge, a muscle critical for caring about flourishing gets some aerobic exercise. Such exercise enhances collective thinking and movement in complexity.“ (p. 29)

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