[Voriger Teil: Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“]
Hannah Arendt thematisiert das Dilemma, das totalitäre Regime wie Nazideutschland für die Rechteperspektive erzeugen, indem sie die Freiheit oder das Leben mancher ihrer Bürger:innen bedrohen. Wenn die so Bedrohten flüchten, können sie sich zwar dieser unmittelbaren Gefahr entziehen, verlieren aber dennoch gewisse Rechte – denn oft finden sie sich dann in einem anderen Land wieder, wo sie eigentlich nicht willkommen sind und das ihnen nur ein Minimum an Rechten gewährt (Arendt 1951, 460 f.). Sie stellt fest, dass Menschen Rechte einbüßen, „wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind“ – dieser Standort ist für sie „die Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft, in die man hineingeboren ist“ (ebd., 461 f.).
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