(Voriger Artikel: Communen in der Genossenschaftsgesellschaft)
Wie werden Eigentumsrechte in der Genossenschaftsgesellschaft gehandhabt? Schlagworte wie „Besitz statt Eigentum“, die suggerieren, dass andere Gesellschaftsformen auf Eigentumsrechte komplett verzichten können und sollten, klingen radikal und vielleicht auch einleuchtend – doch die Realität ist komplizierter. „Besitz“ bedeutet nur die faktische, unmittelbare Nutzung – eine Wohnung besitze ich etwa, solange ich mich in ihr aufhalte; einen Pullover, so lange ich ihn trage. Aber sicherlich wird auch jede andere (wünschenswerte) Gesellschaft Rechte brauchen, die über die reine Tatsachenfeststellung des Besitzens hinausgehen?
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