Ein »verwaistes Werk« (engl.: orphan work) ist ein kulturelles Werk, dessen Urheber_in oder Rechtsinhaber_in nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist. Wenn eine Urheber_in stirbt, gehen die Verwertungsrechte auf die Erben über. Wenn die jedoch ihrerseits das Zeitliche segnen, dann kann die Kette der Erben abreissen. Oder die Urheber_in macht sich sonstwo ein schönes Leben und vergisst ihr Werk. Folge: Das Werk ist verwaist.
Die Konsequenz ist, so James Boyle, dass die Mehrheit der kulturellen Güter nicht kommerziell verfügbar und wegen des Urheberrechts auch nicht unkommerziell verbreitbar sind. So bleibt etwa die Deutsche Digitale Bibliothek nur eine Alibiveranstaltung, wenn sie die verwaisten Werke nicht digitalisieren und in ihren Bestand aufnehmen darf.
Was geschieht nun mit den verwaisten Werken?