(Voriger Artikel: Ausschluss höchstens zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte)
Im vorigen Teil hatten wir gesehen, dass das Recht zum Ausschluss anderer in der peercommonistischen Ethik gegenüber dem Kapitalismus stark eingeschränkt wird. Zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte dürfte es jedoch zulässig bleiben. Aber kann es dann nicht passieren, dass nicht genug für andere übrig bleibt?
„‚Was tun?‘ spricht Zeus, ‚die Welt ist weggegeben…‘”, so brachte Friedrich Schiller in seinem Gedicht Die Teilung der Erde die drohende Situation auf den Punkt. Dass für alle mindestens genug zum Leben bleiben muss, ergibt sich zwar schon aus der ethischen Forderung zur Abwendung von Zwangslagen, derzufolge gesellschaftlich sicherzustellen ist, dass alle gemäß den gesellschaftlich üblichen Standards gut leben können.