Elemente einer künftigen Ethik: Keine Ausnutzung von Zwangslagen
(Voriger Artikel: Vorüberlegungen zu einer künftigen Ethik)
Nach den allgemeinen Vorüberlegungen wird es nun um die Frage gehen, welche ethischen Überzeugungen in einer peercommonistischen Gesellschaft verbreitet sein dürften. Dabei wird es wohl nicht zu einen absoluten Bruch mit der heutigen (bürgerlich-kapitalistisch) Ethik kommen, sondern vielmehr zu deren „Aufhebung“ im Hegel’schen Sinne. Bestimmte Elemente werden auf eine höhere Ebene „gehoben“, also konsequent weiter ausgebaut, wo die heutige aus Sicht der künftigen Ethik inkonsequent ist. Manche aus künftiger Sicht inakzeptabel gewordenen Vorstellungen werden aufgegeben, während andere ziemlich unverändert von der heutigen in die künftige Ethik wandern werden.
Schon heute ist es in gewissen Fällen verpönt, es zum eigenen Vorteil ausnutzen, wenn andere sich in einer Zwangs- oder Notlage befinden, in der sie nicht frei entscheiden können, was sie tun oder nicht tun wollen. So verbietet es das deutsche Strafgesetzbuch, jemand unter Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution zu nötigen (§ 232) oder Minderjährige in einer Zwangslage zu sexuellen Handlungen zu drängen (§ 182). Strafbar ist auch „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ (§ 233), wobei hier auffällig ist, dass die Ausnutzung einer Zwangslage nicht generell sanktioniert wird, sondern nur dann, wenn ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen den Arbeitsbedingungen des Betroffenen und anderen, die vergleichbare Tätigkeit ausüben, besteht. Dasselbe gilt für den „Wucher“ (§ 291): mit jemand in einer Zwangslage einen Kredit- oder sonstigen Vertrag auszuhandeln, ist nur dann strafbar, wenn ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
Das Strafgesetzbuch macht hier unfreiwillig deutlich, dass das Ausnutzen von Notlagen anderer zu den Grundprinzipien des Kapitalismus gehört: Ob Menschen ihre Arbeitskraft verkaufen („Arbeit suchen“) oder nicht, entscheiden sie in aller Regel nicht aus freien Stücken, sondern sie müssen es tun, weil ihnen kaum eine andere Alternative bleibt. In Deutschland drohen einem zwar – anders als in vielen anderen kapitalistischen Ländern – nicht gleich Obdachlosigkeit und Hungertod, wenn man längere Zeit „arbeitslos“ bleibt, da der Staat einspringt und eine geringe Grundsicherung zahlt (das (Arbeitslosengeld II, meist „Hartz IV“ genannt). Diese befreit eine aber keineswegs aus der Zwangslage, im Gegenteil: Anspruch auf diese Hilfe hat nur, wer aktiv nach einer „zumutbaren Arbeit“ sucht und dies gegenüber dem Arbeitsamt auch nachweist, wobei fast jede Arbeit als „zumutbar“ gilt.
Während eine bedingungslose Grundsicherung, die hoch genug wäre, um das Überleben und die gesellschaftliche Teilhabe gemäß den üblichen Standards zu ermöglichen, die Zwangslage aufheben würde, trägt der Staat so aktiv zu ihrer Aufrechterhaltung bei. Wer nicht gewillt ist, die eigene Arbeitskraft anderen zur Ausbeutung zur Verfügung zu stellen, dem drohen Kürzungen des Arbeitslosengelds, die schnell existenzbedrohend werden können.
Die Inkonsequenz der heutigen Ethik schlägt sich in den halbherzigen Formulierungen des Strafgesetzbuchs nieder: Andere unter Ausnutzung der Zwangslage, ihr Überleben sichern zu müssen, auszubeuten, gilt als völlig normal und keineswegs verwerflich – außer man übertreibt es dabei. In der künftigen Ethik dürfte diese Inkonsequenz verschwinden, das Ausnutzen von Notlagen anderer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil dritter dürfte generell als inakzeptabel gelten. Was heute ganz normal ist – nämlich dass fast alle gezwungen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um über die Runden zu kommen, und so Firmen zu Profiten verhelfen – wird den Menschen im Rückblick äußerst unethisch erscheinen, so wie wir frühere Gesellschaften, die auf Sklaverei oder Leibeigenschaft aufbauten, als unethisch empfinden.
Das Abschließen von Tauschgeschäften – Leistung gegen Gegenleistung bzw. Gabe gegen Gegengabe – wird auch in Zukunft noch akzeptabel sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass keiner der Beteiligten in Not gerät, wenn dieses oder ein ähnliches Tauschgeschäft nicht zustande kommt. Alle müssen also auch ohne den Abschluss von Tauschgeschäften in der Lage sein, gemäß den gesellschaftlich üblichen Standards gut zu leben. Das bloße Überleben reicht dabei nicht aus, da eine Zwangslage auch dann entsteht, wenn der Einzelnen andernfalls etwas fehlen würde, was ihre Bekannten und Freundinnen haben und als wesentlich ansehen. Wenn alle meine Freunde per Handy kommunizieren, bin ich gezwungen, mir selbst ein Handy zu besorgen, wenn ich nicht den Anschluss verlieren will. Auch solche gesellschaftlich bedingten Standards müssen allen Menschen ohne den Zwang zu Tauschgeschäften zugänglich sein, um das ethisch Inakzeptable – das Ausnutzen von Zwangslagen anderer zum eigenen Vorteil – abzuwenden.
Die Gesellschaft so zu organisieren, dass dies jederzeit und überall der Fall ist, ist also eine allgemeine Herausforderung, der sich die Menschen in einer peercommonistischen Gesellschaft werden stellen müssen. Denn wenn Menschen mangels Alternativen gezwungen wären, sich zu verkaufen oder anderweitig ausnutzen zu lassen, würden sie das natürlich auch weiterhin tun. Ein rein ethisches Postulat, das aufgrund der gesellschaftlichen Realitäten regelmäßig ignoriert wird, wäre aber witzlos und würde bald wieder verschwinden.
(Fortsetzung: Ausschluss höchstens zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte)
Literatur
- Strafgesetzbuch, Stand 23.4.2014
„Die Gesellschaft so zu organisieren…..“ das setzt natürlich voraus dass ein Standard für alle Gesellschaftsmitglieder verbindlich gemacht werden muss. Also z.B. um Dein Beispiel zu gebrauchen, das Kommunizieren mit dem Handy. Wir handeln uns hier ein Problem mit der Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen ein, die ein ebenso fundamentales ethisches Grundprinzip ist. Es gibt wesentlich drastischere Beispiele dieser Kollision, zum Beispiel wenn es um Krankheit, Alter und Tod geht. Im Prinzip stimme ich der Prämisse „kein Mensch darf in eine Notlage geraten“ zu, aber Gesellschaft muss auch die Freiheit zum Forking enthalten; was das wiederum für die Standards bedeutet, das wäre in einer komplexen Ethik zu durchdenken.
„Cause I know for sure
Nobody should be that poor
To say yes or sink low
Because you happen to say so“(Cat Stevens)
@Franz:
Warum? Dass für viele (v.a. jüngere) Leute Handys heutzutage fast unverzichtbar sind, hat ja niemand entschieden. Das ergab sich aus den Präferenzen der Einzelnen, die wiederum Auswirkungen auf die Präferenzen der Menschen um sie herum haben.
Und wenn die Präferenzen bzw. die Lebensstile der Menschen unterschiedlich sind, dann ergibt sich ja vielleicht auch keine Zwangslage. Ein Recht zur Handynutzung ist schließlich noch lange keine Pflicht zur Handynutzung!
Und sofern sich eh viele Leute in meinem Bekanntenkreis gegen ein Handy entschieden haben, ergibt sich für mich ja kein Problem, wenn ich selbst keins habe. Anders ist es, wenn das anders ist…
Wie meinst du das? Krankheiten und Tod werden sich niemals verhindern lassen, das gesellschaftlich Wichtige sehe ich darin, dass Menschen Hilfe bekommen, wenn sie sie benötigen, z.B. weil sie krank oder pflegebedürftig sind.
Als ethischen Massstab finde ich es immer gut Institutionen danach zu bewerten, ob sie der individuellen Freiheit dienen, oder nicht. Institutionen hier im weitesten Sinne. Ich schätze mal, das ist ganz normale emanzipatorische oder anarchistische Ethik.
Z.B. ist die Ehe eher freiheitsfördernd oder freiheitsverhinderend, weil sie z.B. den Partnerwechsel sanktioniert und damit erschwert? Aber auch ist der „freie“ Markt individuell freiheitssteigerend oder nicht? (Wobei ich den Eindruck habe, wenn vom „freien Markt“ geredet wird, darauf spekuliert wird, dass viele den Unterschied zwischen individueller Freiheit und institutioneller Freiheit nicht verstehen.) Bis hin zu einzelnen Firmen sind diese individuell freiheitssteigernd oder nicht? Obwohl das oft schwer zu entscheiden ist, weil alle in „freien“ Verträgen angestellt sind und die Produkte ja niemand kaufen muss. Und 8 Stunden 5 Tage für einen anderen zu arbeiten ist ja individuell freiheitsfördernd oder doch nicht.
Naja mit dieser ethischen Brille rumzurennen und die Welt zu bewerten, würde ich mir von einer zukünftigen Ethik wünschen. Das ist zur Zeit deutlich unterrepräsentiert.
@int: Naja, „Freiheit“ ist halt ein sehr vager Begriff, das merkst du ja selbst, wenn du versuchst, dein Kriterium anzuwenden. Malatestas Vision war eine Welt, in der niemand unterdrückt oder ausgebeutet wird, das macht die anarchistische Zielsetzung schon mal um einiges klarer.
Aber solche Begriffe wie „Ausbeutung“ sind ihrerseits umstritten (gemäß der Marx’schen Analyse ist jede Lohnarbeit Ausbeutung, aber Neoklassiker wollen davon natürlich nichts wissen), deshalb versuche ich hier, noch konkreter zu werden.
@Christian 2: Das Problem auf das ich aufmerksam machen wollte ist wohl darin zu sehen, dass in sehr vielen Fällen es keine eindimensionalen gesellschaftlichen Standards gibt, sodass zum Beispiel Menschen die Hilfe die sie im Krankheitsfall benötigen, oft ganz verschieden definieren.
„Gesellschaftlich übliche Standards“ der Schulmedizin können mit anders gearteten Heilungsmethoden konfligieren. Das gilt auch für andere Lebensbereiche.
@int3. Deine Beispiele verraten schon dass die Sache mit der individuellen Freiheit so einfach nicht ist.
Freiheit die bloß Auswahl unter gegebenen Alternativen ist (arbeiten oder verelenden), ist vielleicht gar keine Freiheit. Diese bestünde in mehr, nämlich in der freien Gestaltung und Entfaltung individueller Zwecke, wie im Begriff der Selbstentfaltung angedeutet durch die Übereinkunft und Dialog mit anderen hindurch.
Grundsätzlich ist auch in Frage zu stellen, warum individuelle Freiheit geschützt und nicht einfach betätigt wird. Die Kollisionen der Betätigung der Freiheit verraten, dass die Menschen in einem gegensätzlichen Bezug zueinander stehen.
* Ehe: die freie Liebe wird in einen Katalog von Rechten und Pflichten gegeneinander verwandelt, die dafür sorgt, dass die unmittelbare Last der Kindererziehung, der Daseinsvorsorge, der täglichen Notwendigkeiten den Individuen aufgebürdet wird.
* Markt: die Individuen werden dazu verpflichtet, sich ihrer jeweiligen ökonomischen Mittel zu bedienen, die ganz unterschiedlich sind, und unter dieser Voraussetzung in einer scheinbar freien Sphäre einander zu begegnen. Die die nichts haben als ihre Arbeitskraft sind auf dieses Nichts angewiesen. Weswegen ihre Existenz eben auch prekär ist. Die anderen vermehren fleißig ihr Vermögen (oder fallen der Konkurrenz zum Opfer, was nur Ansporn für vermehrte Akkumulation bei den Verbliebenen ist)
usw.
Es gibt tatsächlich einen inneren Zusammenhang zwischen dieser gewaltsam beteuerten Freiheit und einer institutionellen Verselbständigung des Staates, als gesellschaftlichem Gebilde mit eigenem Interesse, nämlich dem abstrakten Interesse an Bewährung und Funktionalität seiner von niemand abhängigen Gewalt. Über die Funktionalität dürfen dann alle streiten und philosophieren. Entschieden ist ohnehin schon alles. Und ein jeder ist abhängig von dieser Gewalt, eben weger der individuellen Freiheit!
Ethik, ernst genommen, müsste in jedem Moment die Kündbarkeit des ganzen institutionellen Verhältnisses miteinschließen.
Dann aber kann der Grundsatz, allen die Standards der Existenz zu garantieren, auch nicht aufrechterhalten werden. Eine schwierige Aporie.
Christians Versuch, die Zwangslage selbst in das Zentrum der ethischen Diskussion zu rücken, ist hier zumindest ein spannender Ansatz. Wie weit er trägt, werden wir sehen.
Wir sehen jedenfalls, wie im Ansatz der Zivilgesellschaft und der Governance die Staaten beginnen mit dem Prinzip Selbstentfaltung sich auseinanderzusetzen.
@Franz #5:
Also die „Schulmedizin“ ist ein Konstrukt, das es gar nicht so richtig gibt. Mittlerweile werden von den Krankenkassen ja oft auch Kosten für nicht-traditionelle (in der westlichen Welt) Behandlungsmethoden wie z.B. Akupunktur übernommen. Ähnliches, nur großzügiger, würde ich auch für die Peercommonie erwarten — sprich ich würde sagen, wenn verschiedene Behandlungsmethoden üblich sind, besteht mein gesellschaftlicher Anspruch darin, eine von denen wahrnehmen zu können, wenn ich andernfalls in eine Zwangslage geraten würde. Welche, ist mir selbst überlassen.
Dasselbe gilt auch in anderen Bereichen, z.B. für die schon diskutierten Handys. Dass jeder Anspruch auf ein Handy hat, heißt ja nicht, dass alle zwangsläufig ein iPhone haben müssen, sondern die Details (welche Features, Aussehen, Größe etc. das Handy haben soll) wären mir grundsätzlich selbst überlassen.
Andererseits ergibt sich aus diesem ethischen Postulat kein Anspruch auf „Extrawürste“ — sprich ich kann kein Handy verlangen, das noch in 50 Meter Wassertiefe dicht ist, wenn das sonst fast niemand hat und auch niemand braucht. Ebenso wenig kann ich verlangen, dass nur für mich eine Behandlungsmethode organisiert wird, von deren Wirksamkeit sonst niemand überzeugt ist und die deshalb gar nicht regulär angeboten wird.
@Christian #4 @Franz #6:
Ich finde den Begriff „Freiheit“ nicht so schlecht, also vielleicht vage, aber nützlich und meine Beispiele überzeugen mich auch nicht, dass man damit nicht operieren sollte. (Also falls ihr noch andere Beispiele habt.)
Also „intuitiv“ klar ist, dass nur individuelle Freiheit Sinn macht. Institutionelle Freiheit z.B. der „Freie Markt“ ist Sklaverei also hat mit Freiheit nix zu tun. Bzw. wenn z.B. ein Richter (als Agent der Institution) alles darf, dann hat das auch nix mit Freiheit zu tun, sondern ist eher Willkürherrschaft.
Ehe sanktioniert eher den Wechsel, ist also nicht gerade freiheitsfördernd eher freiheitseinschränkend. Also erweitert nicht die Handlungsoptionen.
Lohnarbeit ist da schon interessanter. Erstmal gibt es natürlich keine Wahlmöglichkeit, wenn ein Option verhungern ist und dann ist 40 Stunden die Woche sich einem anderen vermieten müssen offensichtlich keine Steigerung der Freiheit. Aber der Lohn wirkt freiheitssteigerned auf dem Markt. Also Lohnarbeit hat als Seiteneffekt eine Freiheitssteigerung auf dem Markt zur Folge. Wobei Markt auch nicht gerade freiheitsfördernd ist. Arbeitsmarkt sowie so nicht, aber auch der Gütermarkt gewichtet ja die Nachfrage mit Kaufkraft d.h. einzelne werden bevorzugt gegenüber anderen bzw. Leute direkt ausgeschlossen. Das ist nicht gerade freiheitssteigerned.
@Christian #7:
Bei den „Extrawürsten“ denke ich immer, dass wenn die Nachfrage (aka der Leidensdruck) hoch genug ist, dann finden sich schon Leute, die Mühe investieren sowas zu produzieren, wenn sie den die Möglichkeit dazu haben (Zeit usw.).
D.h. man braucht Institutionen, die solche Möglichkeiten schaffen (durch Bildung, Produktionsmittel usw.). Und nach Möglichkeit sollte mehr als 1 Produkt dabei mit abfallen damit Oma Erna auch noch ihr 50m wasserdichtes Handy abbekommt.
Also bei Nachfrage gibt es 2 Varianten, entweder ich produziere es mir selber oder ich belatschere irgendeinen. So sollte es auch sein, schätze ich. Beides sollte man institutionell fördern, wobei mit Internet der Radius von Leuten, die man nerven kann tendenziell weltweit ist.
@int: Du kannst den Begriff „Freiheit“ natürlich gerne verwenden, nur sagt er halt nicht viel aus. Gauck redet auch am liebsten von Freiheit, dürfte sich aber nur sehr bedingt als Anarchist qualifizieren.
Ja, genau. Die Möglichkeit der kollektiven Selbstorganisation gibt es immer, und sie ist auch wichtig.
Lieber Christian,
hier ein eher prinzipieller Einwand gegen Deine Argumentation:….ich halte es für hochgefährlich, die Sollensfrage an das zu binden was „üblich“ ist. Die gesamte Art unserer Daseinsbewältigung, Technik und insbesondere auch die Notdurft – Reparaturanstalt namens Medizin ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vernüftig organisiert. So wichtig es ist, darauf zu drängen dass vernünftige Formen sich praktisch bewähren (Mustertheorie), so wenig spricht dagegen, dass eine solche Form sich oftmals gar nicht bewähren konnte, weil sie an Konkurrenz, vorgeschobenen Sachnotwendigkeiten, nicht vorhandenen Ressourcen etc. gescheitert ist oder gar nicht zustande kommen konnte.
Christopher Alexander fordert zum Beispiel dass sich die Welt als Föderation tausend unabhängiger Regionen organisieren sollte. Er begründet dies wie Schumacher und Kohr aus dem Umstand dass die Größe von gesellschaftlichen Einheiten eine entscheidende Rolle spielt bei der Erfüllung von Funktionen. „Üblich“ ist so eine Betrachtungsweise nicht, nicht einmal in der Soziologie und schon gar nicht in der gesellschaftlichen Realität und ihren an willkürliche und unverstandene Verhältnisse anknüpfenden Diskursen. Mir scheint dass es einen Zusammenhang gibt zwischen wissenschaftlicher Untersuchungsweise und daraus folgender Normativität, das heißt dass sich aus Seinsaussagen sehr wohl Sollensaussagen herleiten lassen. Die Mustertheorie baut eine Brücke, sie akzeptiert die Behauptung „bewährt“ als Argument, aber das Wort „üblich“ ist ihr fremd.
@Christian #11:
Dass „Freiheit“ (wirtschafts-)liberal verbrannt ist, ist mir klar (und egal). Ich frage mich nur, ob er nicht vielleicht doch zu vage und beliebig ist, dass man nicht damit operieren sollte.
Ansonsten gehört es mit zu meinem Kulturprogramm, dass ich „Freiheit“ gerne wieder anarchistisch konnotieren würde. Sehr illustrativ zu dem Thema finde ich „Freiheit als Privileg. Eine Gegengeschichte des Liberalismus“ von Domenico Losurdo. Wen es interessiert.
@Franz:
Auf das „gesellschaftlich Übliche“ kamen wir ja dadurch, dass ich darauf hingewiesen habe, dass eine Zwangslage eintreten kann, wenn ich von etwas abgeschnitten bin, was alle anderen um mich haben, weil es eben gesellschaftlich üblich ist. Da würde es mir gar nichts helfen, wenn mir jemand sagen würde, ich bräuchte es ja gar nicht — wenn alle anderen es haben, brauche ich es wahrscheinlich doch, um nicht ausgeschlossen zu werden.
Insofern handelt es sich gar nicht um eine Frage des Sollens, sondern eine des Seins (eine Zwangslage tritt ein).
Im Übrigen versteht es sich ja von selbst, dass das „gesellschaftlich Übliche“ eben auch von der Gesellschaft abhängt — vieles was heute im Kapitalismus üblich ist, wird in der Peercommonie nicht mehr üblich sein, und andersherum.