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12.8.22, Köln: Soli-Party gegen Rechts – fällt aus!

Update: Leider fällt die Soli-Party aus! Zahlreiche Coronafälle im Orgateam und ein weiterer Ausfall zwangen nun zur Absage. Die Soli-Party soll bald nachgeholt werden.

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Unter dem Motto „Keinen Raum für rechtsextreme Weltbilder im aufklärerischem Gewand!“ findet am 12.8.22 ab 20 Uhr eine Soli-Party im Autonomen Zentrum Köln, Luxemburger Str. 93, 50939 Köln, statt. Eingeladen hat das Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln/Bonn, das sich gerade in einem Rechtsstreit mit Martin Wendisch befindet, der ein Buch mit dem neugierig machenden Titel „Kritische Psychotherapie“ herausgegeben hat. Die Gruppe hat das Buch analysiert und kam zu dem Schluss: Das Buch propagiert in weiten Teilen rechtsextreme, strukturell antisemitische und antifeministische Weltbilder in einem aufklärerischen Gewand!

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Hannah Arendt, das Recht auf Rechte und die freie Migration

Hannah Arendt (Graffiti von Patrik Wolters, fotografiert von Bernd Schwabe; Lizenz: CC BY-SA)

[Voriger Teil: Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“]

Hannah Arendt thematisiert das Dilemma, das totalitäre Regime wie Nazideutschland für die Rechteperspektive erzeugen, indem sie die Freiheit oder das Leben mancher ihrer Bürger:innen bedrohen. Wenn die so Bedrohten flüchten, können sie sich zwar dieser unmittelbaren Gefahr entziehen, verlieren aber dennoch gewisse Rechte – denn oft finden sie sich dann in einem anderen Land wieder, wo sie eigentlich nicht willkommen sind und das ihnen nur ein Minimum an Rechten gewährt (Arendt 1951, 460 f.). Sie stellt fest, dass Menschen Rechte einbüßen, „wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind“ – dieser Standort ist für sie „die Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft, in die man hineingeboren ist“ (ebd., 461 f.).

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Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“

Jeff Bezos, der derzeit erfolgreichste Privateigentümer der Welt (Lizenz: CC-BY)

[Voriger Teil: Utopisches Denken und der Rechteansatz]

Wer mit der marxistischen Tradition vertraut ist, erinnert sich beim Rechteansatz vielleicht an Marx’ Kritik an den „sogenannten Menschenrechte[n]“, die dieser insbesondere in seinem frühen (1844 veröffentlichten) Text „Zur Judenfrage“ formuliert hat (MEW 1, 347–377, hier 362). Diese Kritik ist allerdings relativ speziell. Marx betrachtet zunächst die „politische[n] Rechte, Rechte, die nur in der Gemeinschaft mit andern ausgeübt werden“ und die „Teilnahme am Gemeinwesen, und zwar am politischen Gemeinwesen, am Staatswesen“ zum Inhalt haben (ebd. – Hervorhebungen entfernt). Mit diesen scheint er kein Problem zu haben, doch er grenzt sie ab von den „Menschenrechte[n]“ im engeren Sinne, sofern sie sich von diesen „Staatsbürgerrechte[n]“ unterscheiden.

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Utopisches Denken und der Rechteansatz

Mary Wollstonecraft,
Mary Wollstonecraft, Autorin von „A Vindication of the Rights of Woman“ (Gemälde von John Opie, gemeinfrei)

[Voriger Teil: Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten]

„Ohne utopisches Denken gibt es kein Ziel gesellschaftlicher Transformation, und ohne Ziel wird der Weg in eine freie Gesellschaft fragwürdig – denn wohin sollte er gehen?“, fragen Simon und Stefan (Sutterlütti und Meretz 2018, 16). Jedoch ist utopisches Denken von der Entwicklung und Darlegung einer vollständigen Utopie, einem imaginierten Gesellschaftsentwurf zu unterscheiden. Utopisches Denken bedeutet zunächst nur die Vorstellung und das Anstreben von etwas, das noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig realisiert ist – die U-Topie bezeichnet ja wortwörtlichen den Nicht-Ort.

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Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten

Utopietheoretiker mit Pfeife: Ernst Bloch
Utopietheoretiker mit Pfeife: Ernst Bloch (Fotograf: Krueger, Lizenz: CC-BY-SA)

[Voriger Teil: Utopiekritik, Utopistik und die Probleme des „Modells Zukunftswerkstatt“]

Ohne einen Bezug auf Ernst Blochs Begriff der „konkreten Utopie“ wäre jede Debatten über Utopien unvollständig. Bloch grenzt die konkrete Utopie vom bloß „Utopistischen“ bzw. der „abstrakten Utopie“ ab (Bloch 1959, 1:179–180) – sie beschreibt „real Mögliche“ und hat dabei eine „Prozeßwirklichkeit“: „ die konkrete Phantasie und das Bildwerk ihrer vermittelten Antizipationen sind im Prozeß des Wirklichen selber gärend und bilden sich im konkreten Traum nach vorwärts ab“ (ebd., 226). Die konkrete Utopie steht als „reale Möglichkeit“ am „Horizont jeder Realität“ (ebd., 258).

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Elemente einer künftigen Ethik: Ausschluss höchstens zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte

Im Kapitalismus spielen Ausschlussrechte eine wichtige Rolle (Foto von Bernd Schwabe in Hannover, CC BY-SA,, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Helmut_Hennig_Betreten_verboten_Die_gefangene_Zeit_Ein_tempor%C3%A4r_angelegtes_Privatgrundst%C3%BCck_im_%C3%B6ffentlichen_Raum_2012_II.jpg, zum Vergrößern klicken)(Voriger Artikel: Keine Ausnutzung von Zwangslagen)

Bestimmte Eigentumsrechte dürfte es in jeder Gesellschaft gegeben haben, doch nie zuvor hat das Eigentum eine so fundamentale Rolle gespielt wie im Kapitalismus. Das Eigentum im modern-kapitalistische Sinne umfasst dabei unterschiedliche Rechte, die sich in Anlehnung an Poteete et al. (2010: 95f) wie folgt gruppieren lassen:

  • Zugang bzw. Nutzung: das Recht, ein Stück Land zu betreten, ein Buch zu lesen, ein Spiel zu spielen etc.
  • Entnahme bzw. Verbrauch: das Recht, die Erträge nachwachsender Ressourcen zu nutzen (z.B. ein Feld zu ernten) oder nicht-nachwachsende Dinge zu verbrauchen (z.B. einen Apfel zu essen)
  • Regulierung (Management): das Recht, zu bestimmen, wie eine Ressource genutzt wird (ob ein Feld bestellt oder brach gelassen wird oder ob ein Haus darauf gebaut wird, ob ein Wald abgeholzt oder nur Fallholz entnommen wird)
  • Ausschluss: das Recht, zu bestimmen, wer eine Ressource nutzen darf und in welcher Weise
  • Veräußerung: das Recht, alle diese Rechte oder einzelne davon an andere zu verkaufen oder zu vermieten

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Elemente einer künftigen Ethik: Keine Ausnutzung von Zwangslagen

Ein Holzschnitt von Albrecht Dürer stellt den bis heute strafbaren "Wucher" dar (gemeinfrei, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:UsuryDurer.jpg)(Voriger Artikel: Vorüberlegungen zu einer künftigen Ethik)

Nach den allgemeinen Vorüberlegungen wird es nun um die Frage gehen, welche ethischen Überzeugungen in einer peercommonistischen Gesellschaft verbreitet sein dürften. Dabei wird es wohl nicht zu einen absoluten Bruch mit der heutigen (bürgerlich-kapitalistisch) Ethik kommen, sondern vielmehr zu deren „Aufhebung“ im Hegel’schen Sinne. Bestimmte Elemente werden auf eine höhere Ebene „gehoben“, also konsequent weiter ausgebaut, wo die heutige aus Sicht der künftigen Ethik inkonsequent ist. Manche aus künftiger Sicht inakzeptabel gewordenen Vorstellungen werden aufgegeben, während andere ziemlich unverändert von der heutigen in die künftige Ethik wandern werden.

Schon heute ist es in gewissen Fällen verpönt, es zum eigenen Vorteil ausnutzen, wenn andere sich in einer Zwangs- oder Notlage befinden, in der sie nicht frei entscheiden können, was sie tun oder nicht tun wollen. (mehr …)

Vorüberlegungen zu einer künftigen Ethik

Medaillon der britischen Abolitionismusbewegung (gemeinfrei, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wedgwood_-_Anti-Slavery_Medallion_-_Walters_482597.jpg)Die Betrachtung dessen, was gesellschaftlich anders laufen könnte, ist ohne eine ethische Perspektive recht witzlos. Man kann sich dann zwar verschiedene „andere mögliche Welten“ ausmalen, aber ob diese „besser“ oder „schlechter“ wären, ist ohne Ethik nicht unterscheidbar. Aus materialistischer Sichtweise wird Ethik allerdings gern als nachgeordnet betrachtet, gemäß Karl Marx’ berühmtem Diktum:

Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt. (MEW 13: 9)

Ist also unsere Ethik ein bloßes Produkt der Gesellschaft, in der wir leben, so dass wir einer künftigen andersgearteten Gesellschaft und deren Ethik nur mit Unverständnis begegnen können? (mehr …)