Elemente einer künftigen Ethik: Die Natur gehört allen und niemandem

Die Erde vom Weltall aus gesehen (Foto der NASA, gemeinfrei, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:The_Earth_seen_from_Apollo_17.jpg)(Voriger Artikel: Ausschluss höchstens zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte)

Im vorigen Teil hatten wir gesehen, dass das Recht zum Ausschluss anderer in der peercommonistischen Ethik gegenüber dem Kapitalismus stark eingeschränkt wird. Zur Sicherung der eigenen Gebrauchsrechte dürfte es jedoch zulässig bleiben. Aber kann es dann nicht passieren, dass nicht genug für andere übrig bleibt?

„‚Was tun?‘ spricht Zeus, ‚die Welt ist weggegeben…‘”, so brachte Friedrich Schiller in seinem Gedicht Die Teilung der Erde die drohende Situation auf den Punkt. Dass für alle mindestens genug zum Leben bleiben muss, ergibt sich zwar schon aus der ethischen Forderung zur Abwendung von Zwangslagen, derzufolge gesellschaftlich sicherzustellen ist, dass alle gemäß den gesellschaftlich üblichen Standards gut leben können.

Damit ist ein gewisses Minimum gesichert, dennoch könnte es zu einer äußerst unausgewogenen Verteilung der Ressourcen kommen, wenn manche so viel für sich beanspruchen, dass für andere nur noch deutlich weniger bleibt. Lässt sich das rechtfertigen, etwa mit dem Verweis auf Gewohnheitsrecht („wir haben ja auch früher mehr verbraucht und wollen unseren Lebensstil nicht ändern“)? Ich denke nicht – wer so argumentiert, nimmt sich selbst ein Vorrecht heraus (ein Recht, das man selber hat, andere aber nicht), und peercommonistische Gesellschaften dürften selbsterklärten Vorrechten äußerst kritisch gegenüberstehen.

Stattdessen dürfte der Grundsatz gelten, dass alle gleichermaßen zur Nutzung der Natur berechtigt sind. Niemand (kein Individuum und keine Gruppe) hat also das Recht, so viel davon zu gebrauchen, dass anderen nur noch deutlich weniger bleibt. Das gilt auch für die kommenden Generationen – auch diesen darf ihr Anrecht zur Nutzung der Natur nicht genommen werden. Das bedeutet, dass die Rechte zur (nicht-verbrauchenden) Nutzung sowie zur Entnahme der Erträge nachwachsender Ressourcen anteilig allen zustehen, eine verbrauchende Nutzung (bei der Naturgüter ganz zerstört oder in ihrer Substanz geschädigt werden) jedoch sehr problematisch ist. Dasselbe gilt für eine Vermüllung, bei der Flächen oder Ressourcen langfristig zur Lagerung von nicht weiter verwendbaren Abfällen gebunden werden.

Anstelle einer verbrauchenden Nutzung, die die Natur in einem schlechteren Zustand hinterlässt als sie vorgefunden wurde, dürfte die Peercommonie also nicht-zerstörerische Nutzungsweisen und erneuerbare Materialien bevorzugen. Wo es unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten gibt, dürfte die weniger zerstörerische bevorzugt werden – so kann Erdöl als Brennstoff verfeuert, aber auch in (zumindest einige Male recyclingfähiges) Plastik verarbeitet werden. Wo keine nicht-zerstörerische Nutzung möglich ist (z.B. bei Steinkohle), dürfte der Verbrauch zumindest soweit ausgebremst werden, dass auch für kommende Generationen noch einiges (wenn auch weniger) übrig bleibt.

Eine sehr starke Einschränkung fossiler Brennstoffe ist auch zur Vermeidung von Vermüllung essenziell. Betroffen ist in diesem Fall die Atmosphäre, die längst nicht so viel CO2 absorbieren kann, wie ihr durch menschlich-industrielle Prozesse derzeit zugemutet wird, wobei die Verbrennung fossiler Rohstoffe der größte Faktor ist.

Ähnliches gilt für die Kernenergie, deren Nutzen nur den heute lebenden Menschen zugute kommt (da Strom nicht effizient gespeichert werden kann), während ihre radioaktiven Abfälle Menschen und Tiere teilweise noch über Hunderttausende von Jahren gefährden werden. Die extreme Einseitigkeit dieses Arrangements liegt auf der Hand, und die Nutzung derartig „unfairer“ (in der Nutzen/Kosten-Verteilung) Technologien dürfte in der Peercommonie gar nicht mehr in Frage kommen. Was es den dann lebenden Menschen freilich nicht erspart, sich mit den atomaren Abfällen aus der Vergangenheit (der heutigen Gegenwart) herumschlagen zu müssen.

Wenn alle – die Lebenden ebenso wie die noch nicht Geborenen – gleichermaßen zur Nutzung der Natur berechtigt sind, gilt es also, sich so in die natürlichen Ressourcen zu teilen, dass genug für alle bleibt und die Erde den kommenden Generationen zumindest nicht in einem schlechteren Zustand hinterlassen wird. Das Konzept der Biokapazität versucht, die dafür grundsätzlich zur Verfügung stehenden Ressourcen auf einen Nenner zu bringen. Biokapazität umfasst die Erdoberfläche, die von Menschen in irgendeiner Form genutzt werden kann, ob als Wohnfläche, für Landwirtschaft oder andere produktive Prozesse, oder zum Lagern von Abfällen. Gemessen wird sie in „globalen Hektar“ [EN] – ein Hektar sind 100 mal 100 Meter, und ein „globaler Hektar“ meint ein Stück Land, dessen Produktivität der eines Hektars im globalen Durchschnitt entspricht. Wenn das Land vor Ort unfruchtbarer ist, ist dafür tatsächlich mehr Landfläche nötig, ist es besonders fruchtbar, weniger.

Die gesamte Biokapazität der Erde beträgt etwa 12 Milliarden globale Hektar (gha) (WWF 2014, S. 33). Bei einer Weltbevölkerung von derzeit 7,3 Milliarden Menschen (laut World Population Clock) stehen also jeder Erdbewohnerin gut 1,6 gha zur Verfügung. William Rees und Mathis Wackernagel, die beiden Wissenschaftler, die das Konzept des ökologischen Fußabdrucks entwickelt haben, bezeichnen dies als fair Earthshare, also „fairer Erdanteil“ (vgl. Rees 1994).

Derzeit nutzt die Menschheit allerdings mehr Biokapazität als nachhaltig möglich ist – im weltweiten Durchschnitt beträgt der ökologische Fußabdruck jedes Menschen 2,6 gha, also 1 Hektar mehr als der faire Erdanteil. Das hängt vor allem mit den schon erwähnten hochproblematischen CO2-Emissionen zusammen, die mehr als die Hälfte (53%) des Öko-Fußabdrucks der Menschheit ausmachen. Weitere bedeutende Faktoren sind Landwirtschaft (etwa 20%), Wälder (10%) und Weideflächen (9%); bebautes Land und Fischfanggebiete fallen hingegen nur wenig ins Gewicht (WWF 2014, S. 32f). Durch eine Umstellung von Energieversorgung und Mobilität auf erneuerbare anstatt fossiler Energieträger sollte sich der Fußabdruck der Menschheit also beträchtlich senken lassen, obwohl durch alternative Energiequellen (Sonnen- und Windenergie sowie Erdwärme dürften am ergiebigsten sein) natürlich auch wieder Biokapazität gebunden wird.

Zu beachten ist außerdem, dass die Nutzung der Biokapazität derzeit weltweit äußerst unausgewogen und somit „unfair“ ist. In Industrieländern ist der durchschnittliche Fußabdruck pro Person sehr viel höher als in Entwicklungsländern – in Deutschland beträgt er 4,6 gha, also fast das Dreifache des fairen Anteils. In diesen Ländern ist eine deutliche Senkung des Ressourcenverbrauchs vonnöten, um dem Fairness-Prinzip gerechnet zu werden. Das muss meiner Einschätzung nach aber nicht unbedingt einen niedrigeren Lebensstandard bedeuten. Durch eine Umgestaltung der Produktionsprozesse mit dem Ziel, die genutzten Produkte effizienter (in Bezug auf Herstellung sowie Verbrauch), langlebiger, reparierbarer und vielseitig nutzbarer zu machen, sollte sich der Ressourcenverbrauch deutlich senken lassen. Und auch durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Dingen, die nicht jeder permanent braucht (Fahrzeug-Sharing, Werkzeug-Pools etc.) lässt sich der Ressourcenverbrauch senken, ohne dass die Lebensqualität leiden muss.

Ein fairer Erdanteil von 1,6 gha bedeutet im Übrigen nicht, dass jede Person so viel Biokapazität beanspruchen kann, ohne sich um andere und deren Bedürfnisse zu kümmern. Einige Menschen werden zwangsläufig einen größeren Öko-Fußabdruck haben als andere, weil sie z.B. aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen besondere Bedürfnisse haben. Da sie sich dies nicht selbst ausgesucht haben, wäre es unfair (und auch unrealistisch), hier die Verantwortung bei den Einzelnen zu suchen und von ihnen zu erwarten, dann eben anderweitig Ressourcen einzusparen. Solche Extra-Bedürfnisse sind vielmehr einfach da und binden einen Teil der verfügbaren Ressourcen. Der pro Person frei verfügbare faire Erdanteil verringert sich dadurch etwas.

Auch sonst ist der Ressourcenverbrauch einer Person nicht nur von ihren individuellen Entscheidungen abhängig, da auch für kollektiv genutzte Einrichtungen Ressourcen benötigt werden. Der Fußabdruck der in einer Stadt oder Region vorhandenen Infrastruktur – Verkehrsnetze, Gesundheitswesen, öffentliche Parks und Bäder etc. – ist fairerweise auf all ihre Nutznießer aufzuteilen, also typischerweise auf alle, die dort leben.

Aus dem Grundsatz, dass alle gleichermaßen zur Nutzung der Natur berechtigt sind, ergibt sich auch, dass keine Gruppe ein Exklusivrecht auf einen bestimmten Teil des Erdballs erheben kann. Die Bewohnerinnen einer Stadt, einer Region oder eines Landes können es anderen also nicht verwehren, dorthin zu reisen oder umzuziehen. Während Freizügigkeit, das Recht zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts, heute in der Regel schon innerhalb einzelner Staaten und auch in der Europäischen Union gilt, dürfte sie mit der Peercommonie zum weltweiten Recht werden.

(Fortsetzung: Auch die Mehrheit kann nicht alle binden)

Literatur

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