Christian warf diese interessante Frage auf:
»…wenn eine Firma mich (als professionellen Softwareentwickler) beauftragt, ihnen eine Software entwickeln, hat, obwohl ich die Software für sie entwickle, dafür jede Menge abstrakter Arbeit aufwende, und sie ihnen schließlich (ggf. inklusive aller Rechte) aushändige, trotzdem kein Tausch stattgefunden? Genauer gesagt, ob ein Tausch stattgefunden hat, soll ich daran festmachen, ob anschließlich die Software nur bei einem bestimmten Kunden eingesetzt wird (”Unikat”, meine abstrakte Arbeit bleibt werthaltig, Tausch hat stattgefunden) oder bei mehreren/vielen (”Universalgut”, meine abstrakte Arbeit scheint nun plötzlich wertlos zu geworden zu sein, wodurch kein Tausch mehr stattgefunden hat, weil ich meinem Auftraggeber keinen “Gegenwert” geliefert habe)??«
Vier Fragen stecken hier drin:
- Kann man abstrakte Arbeit aufwenden?
- Findet ein Tausch statt, wenn sich eine Firma eine Software entwickeln lässt?
- Unterscheiden sich Unikat und Universalgut hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit?
- Was ist mit Zwischenformen von Unikat und Universalgut?
Der Reihe nach.
Ja, so einfach können sich Debian-User und Anverwandte den Anarchismus auf den Rechner holen. Ok, nicht den ganzen Anarchismus, aber schon mal das