Kategorie: Eigentumsfragen

Rumtricksen mit der GPL? Lieber zweimal nachdenken.

Ein schönes Beispiel, wie man sich selbst ins Knie schießen kann, wenn man versucht ein Geschäftsmodell mit wiki(GPL)-Software zu basteln zeigt jetzt die Firma „Six Apart“. Sie wollen besonders schlau sein und ihre Blogsoftware „Movable Type“ in einer GPL-Version rausgeben, dabei aber eine „Pro-Version“ als Bezahlversion weiterhin unter Verschluss halten. Damit das geht, müssen sie die Autoren der Software dazu verpflichten ihre Nutzungsrechte (natürlich unentgeltlich) an Six Apart abzugeben. Das wird sicherlich einige aber sicherlich nicht alle potentiellen Mithelfer abhalten. Was aber möglicherweise schwerer wiegt: Es gibt bereits eine andere weit verbreitete Blog-Software, die ebenfalls unter GPL vertrieben wird und keinen solchen Einschränkungen unterliegt – WordPress (womit auch dieses Blog betrieben wird). Im Endeffekt heißt das: Code aus Movable Type kann für WordPress verwendet werden, dank GPL, umgekehrt aber nicht! Das wiederum dürfte eigentlich nun gar nicht im Interesse von Six Apart liegen. Fazit: Erst denken, dann doppelt lizensieren.

via: Mark on WordPress

Fundi-Liberale gegen geistiges Eigentum

Es gibt eine Strömung im Liberalismus, die sich gegen das »geistige Eigentum« ausspricht. In den USA heißen sie »Libertarians«, in D-Land verwahren sich viele Anarchisten davor, den Begriff »Libertäre« für diese Strömung des fundamentalen Liberalismus bzw. Anarchokapitalismus zu verwenden. Interessant an dieser Strömung ist, dass sie im Gegensatz zum Neoliberalismus gegen Konzept und Praxis des »geistigen Eigentums« als Monopolrecht ist und folglich Patente, Copyright, Markenschutz etc. ablehnt.

(mehr …)

Copyfarleft und Copyjustright

Dmytri Kleiner, Mitgründer der Firma Telekommunisten und aufgetreten als Kritiker von Creative Commons, hat für das Mute-Magazin einen Aufsatz verfasst, in dem er seinen theoretischen Ansatz darstellt. Die nachfolgende Übersetzung stammt von mir, Fehler gehen auf meinen Deckel. Eine inhaltliche Diskussion des Aufsatzes folgt gibt es hier.

(mehr …)

Der Medico-Hack

Medico-LogoWir berichteten ja bereits über die Probleme mit Patenten auf Medikamente. Medico International hat nun eine ziemlich brilliante Idee, wie ich finde: Zusammen mit ihrer Partnerorganisation in Bangladesh wollen sie dort eine Fabrik für HIV/AIDS-Medikamente aufbauen, die in ein paar Jahren in der Lage sein soll, Tausende von Menschen vor allem in Afrika mit Generika zu versorgen. Der Clou bei der Sache: Das TRIPS-Abkommen sieht noch bis 2018 eine Ausnahme für die ärmsten Länder (least developed countries) vor, Generika zu produzieren und auch in andere arme Länder zu exportieren. Wenn diese Versorgung dann 2018 steht und Millionen von Menschenleben ganz konkret davon abhängen, wird es sehr schwer sein diese Ausnahmeregelung nicht zu verlängern. Ein brillianter Hack, der Menschenleben rettet, wie ich finde.

GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0

GNU GPL Version 3Die neue Version 3 der GNU General Public License (GNU GPL) löst viele aktuelle Anforderungen an den Schutz der Freiheit der Nutzer_innen und Entwickler_innen Freier Software. Zwar meint (mal wieder) Microsoft, dass die GPL V3 für sie nicht gelte, auch wenn sie nach dem Deal mit Novell selbst zum Distributor von GPL V3 lizensierter Software werden könnten — aber das wird sich ggf. vor Gericht zeigen.

Ein wenig komplizierter ist die Lage bei Web-Anwendungen. Zwar kann eine entsprechende Web-Software durchaus unter der GPL stehen — etwa weil sie selbst auf GPL-Software aufbaut –, jedoch muss der Quellcode nicht notwendig zur Verfügung gestellt werden. Warum? Weil die Software selbst gar nicht verteilt wird — nur dann greift die GPL –, sondern nur als Dienst läuft, auch SaaS genannt. Aus diesen Grund wurde die Affero General Public License (AGPL) geschaffen.

Die bisherige AGPL war jedoch inkompatibel zur GNU GPL V2. Das ändert sich jetzt mit der neuen GPL V3, die in §13 explizit die Kompatibilität der nun in die GNU-Obhut übernommene GNU AGPL festhält. Die GNU AGPL befindet sich noch im Entwurfsstadium und kann noch für eine gewisse Zeit diskutiert werden. Auch wenn die genaue Formulierung damit noch nicht feststeht, ist das Ziel klar: Bei Web-Software muss der Quellcode verfügbar gemacht werden.

Eigentum und Alternativen der Vergesellschaftung

Unter diesem Titel findet ein Workshop auf der Attac-Sommerakademie in Fulda statt. Aus der Ankündigung:

Mit der neoliberalen Ökonomie der Enteignung rückt die Eigentumsfrage wieder in den Blickpunkt der kapitalismuskritischen Linken. Jenseits einer in den letzten Jahren entwickelten Kritik von Inwertsetzung und Privatisierung geht es vermehrt um die positive Bestimmung alternativer Politiken in unterschiedlichen Feldern. Dies betrifft z.B. Eigentums- und Produktionsverhältnisse im Bereich digitaler Güter sowie die Kämpfe und Widersprüche der Freien-Software-Bewegungen, ebenso wie die Initiativen gegen die Privatisierung des Wohnens und ihre Suche nach öffentlichen Alternativen. Letztlich dreht es sich allgemeiner um Fragen der >Demokratisierung der Wirtschaft und Sozialisierung der Märkte< (Krätke).

Mit Benjamin Bärmann, Andrej H. und Michael Krätke
Moderation: Sabine Nuss
Uhrzeit: 17:00-18:30 Uhr, Samstag, 4.08.07

Tipps willkommen 😉

Unikat und Universalgut

Christian warf diese interessante Frage auf:

»…wenn eine Firma mich (als professionellen Softwareentwickler) beauftragt, ihnen eine Software entwickeln, hat, obwohl ich die Software für sie entwickle, dafür jede Menge abstrakter Arbeit aufwende, und sie ihnen schließlich (ggf. inklusive aller Rechte) aushändige, trotzdem kein Tausch stattgefunden? Genauer gesagt, ob ein Tausch stattgefunden hat, soll ich daran festmachen, ob anschließlich die Software nur bei einem bestimmten Kunden eingesetzt wird (”Unikat”, meine abstrakte Arbeit bleibt werthaltig, Tausch hat stattgefunden) oder bei mehreren/vielen (”Universalgut”, meine abstrakte Arbeit scheint nun plötzlich wertlos zu geworden zu sein, wodurch kein Tausch mehr stattgefunden hat, weil ich meinem Auftraggeber keinen “Gegenwert” geliefert habe)??«

Vier Fragen stecken hier drin:

  1. Kann man abstrakte Arbeit aufwenden?
  2. Findet ein Tausch statt, wenn sich eine Firma eine Software entwickeln lässt?
  3. Unterscheiden sich Unikat und Universalgut hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit?
  4. Was ist mit Zwischenformen von Unikat und Universalgut?

Der Reihe nach.

(mehr …)

Gorz über Universalgüter

André Gorz hat mit »Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie« (Rotpunktverlag 2004) ein wichtiges Buch geschrieben, dass im wesentlichen in die gleiche Richtung zu argumentieren sucht, auf die es mir ankommt. Gorz unterscheidet Universalgüter und Allgemeingüter terminologisch noch nicht, inhaltlich ist die folgende Passage jedoch klar:

»Der Begriff des Wertes im ökonomischen Sinne als Tauschwert lässt sich nur auf Waren anwenden, das heißt auf Güter und für Dienstleistungen, die im Hinblick auf ihren Tausch produziert wurden. Was nicht durch menschliche Arbeit produziert ist sowie a fortiori was nicht produzierbar oder nicht tauschbar oder nicht für den Tausch bestimmt ist, hat keinen ökonomischen Wert. Das gilt … ebenso für Allgemeingüter die, wie etwa überliefertes Kulturgut, weder geteilt noch gegen andere ausgetauscht werden können. … (Sie) können allerdings beschlagnahmt werden. Es genügt, ihre Zugangsmöglichkeiten zu privatisieren, um Zugangsrechte erheben zu können. Auf diese Weise werden Allgemeingüter in Scheinwaren verwandelt, die den Verkäufern der Zugangsrechte eine Rente verschaffen.« (S. 33)

(mehr …)

Universalgüter

Schon länger angekündigt, ist es nun soweit: Die Beiträge zum umstrittenen Thema »Universalgüter« sind online. Warum umstritten?

Mit der Einführung des neuen Begriffes des Universalguts wird die These vertreten, dass diese besondere Güterart grundsätzlich »wertlos« sei — unabhängig davon, ob das Universalgut in privatisierter oder freier Form vorliegt. In Bezug auf ihre Wertlosigkeit unterscheidet sich etwa die Freie Software damit nicht von der proprietären. Beide können einen Preis haben, und wenn sich jemand findet, der den Preis zahlt, dann ist der Tausch wertmäßig nicht äquivalent.

(mehr …)