Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem

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Das Copyleft hat beim Erfolg Freier Software eine wichtige Rolle gespielt. Copyleft stellt sicher, dass alle Versionen einer Software bzw. eines Dokuments frei bleiben. Es hindert Firmen daran, »verbesserte« Versionen eines Freien Programms zu privatisieren und als proprietäre Software zu verkaufen. Die erste und bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL). Die GPL ist beliebter als alle anderen Lizenzen für Freie Software zusammen – sie wird für etwa 50–70% aller Freien Programme genutzt.

Auf den ersten Blick mag die Situation in den neu entstehenden Bereich Freie Hardware ähnlich aussehen. Auch hier sind Copyleft-Lizenzen wie die GPL und die Creative Commons BY-SA-Lizenz (Namensnennung + Weitergabe unter gleichen Bedingungen) sehr beliebt (siehe unten für eine detailliertere Analyse). Aber tatsächlich ist es um Freie Hardware ganz anders bestellt, denn das Copyleft stützt sich auf das Copyright bzw. Urheberrecht, und Hardware ist (in den meisten Fällen) nicht urheberrechtlich geschützt.

Sind Patente die Lösung?

Ich kenne nur eine speziell für Freie Hardware gedachte Lizenz, die dieses Problem zu lösen versucht. Der Ansatz der im Mai 2007 veröffentlichten TAPR Open Hardware License besteht darin, neben dem Urheberrecht auf das Patentrecht zu setzen, indem sich Lizenzgeber und Lizenznehmer gegenseitig Immunität vor Patentrechtsklagen zusichern. Der Lizenzgeber räumt allen, die sich an die Lizenz halten, das Recht zur Verwendung aller seiner relevanten Patente ein. Wer gegen die Lizenz verstößt (und z.B. nicht den »Quelltext« der auf Basis der Hardwarebeschreibung gebauten Produkte öffentlich macht), verliert dieses Recht und kann wegen Patentverletzung verklagt werden.

TAPR hat zwei Varianten der Lizenz veröffentlicht: die Open Hardware License (OHL), die dem regulären Copyleft entspricht (wie die GPL oder die CC BY-SA) und die TAPR Noncommercial Hardware License (NCL), die zudem jegliche kommerzielle Nutzung verbietet (wie die CC BY-NC-SA-Lizenz).

Sich anstelle des Urheberrechts auf das Patentrecht zu beziehen, ist ein sinnvoller Ansatz, da das Patentrecht für Hardware gemacht wurde, während das Urheberrecht für Informationen gedacht ist. Aber es ist auch ein Problem, dann der Erwerb eines Patents ist ein schwieriger und kostspieliger Prozess, während man Urheberrechte automatisch und kostenfrei erhält.

Die TAPR-Lizenzen sind nur dann wirklich effektiv, wenn der Lizenzgeber tatsächlich relevante Patente besitzt, oder wenn man zumindest nicht ganz sicher sein kann, dass er/sie keine solchen Patente besitzt. Dies ist eine schwerwiegende Einschränkung, da der Patenterwerb eine aufwendige Angelegenheit ist. Die meisten Peer-Projekte werden kein Patent beantragen können oder wollen, weshalb die TAPR-Lizenzen für sie kaum geeignet sind.

Ein weiteres Problem der TAPR-Lizenzen besteht darin, dass man gemäß Lizenztext neben den eigenen modifizierten Designs immer auch die unveränderten Originalversionen aller Dokumente weitergeben muss – wenn man eine Datei verändert, darf man sie nicht einfach ersetzen, sondern muss die Vorversion ebenfalls beilegen (§ 4.2 (b)). Für große Versionsgeschichten (mit hunderten oder tausenden von Versionen) dürfte dies extrem unpraktisch sein, und die lizenzkonforme Erstellung gedruckter Hardwaredokumentation wird in solchen Fällen fast unmöglich gemacht. Außerdem ist der Zweck dieser Anforderung unklar.

Pragmatische Lösungen: Standard-Copyleft verwenden oder ganz aufs Copyleft verzichten

Die meisten Freie-Hardware-Projekte scheinen die besonderen Probleme der Hardwarelizenzierung wenig zu kümmern. Sofern sie Copyleft wollen, verwenden die meisten Projekte gewöhnliche Copyleft-Lizenzen wie die GNU GPL oder die Creative Commons BY-SA-Lizenz, wobei sie anscheinend entweder nicht wissen oder sich nicht darum kümmern, dass die Copyleft-Klauseln beim Bau von Hardware nicht greifen (siehe Projektverzeichnis unten).

Eine andere Lösung besteht darin, auf das Copyleft zu verzichten und stattdessen eine liberale Lizenz wie die (modifizierte) BSD-Lizenz zu verwenden. Dies erlaubt es allen, die veröffentlichten Informationen auf beliebige Weise zu verwenden, ohne Abwandlungen oder Verbesserungen offenlegen zu müssen.

Es gibt sogar eine Hardware-spezifische copyleftfreie Lizenz, die Balloon-Lizenz. Diese einfache Lizenz ähnelt der MIT-Lizenz. Da sie Herstellern der Hardware keinerlei Anforderungen stellt, vermeidet sie die Probleme, die sich andernfalls ergeben würden. Allerdings gibt es keinen plausiblen Grund, diese spezielle Lizenz anstelle der gewöhnlich verwendeten liberalen Lizenzen (BSD-Lizenz oder MIT-Lizenz) zu verwenden, da sie keine Probleme löst, die von diesen Lizenzen nicht schon gelöst worden sind.

Was tun?

Wie man dem Projektverzeichnis (unten) entnehmen kann, verwendet der Großteil der Freien-Hardware-Projekte gewöhnliche Copyleft-Lizenzen (die GPL oder die CC BY-SA). Per Copyleft geschützt sind also nur die Baupläne selbst, beim Bau von Hardware greifen die Copyleft-Klauseln dieser Lizenzen nicht. Bedeutet das, dass die Projekte mit diesem begrenzten Copyleft-Effekt zufrieden sind, oder sind sie sich des Problems schlicht nicht bewusst? Ich weiß es nicht…

Jedenfalls scheint es keine wirklich überzeugenden Lösungen zu geben. Es gibt nur eine Lizenz, die die Ausweitung des Copyleft-Konzepts auf die Hardware selbst versucht, nämlich die TAPR-Lizenz. Doch diese Lizenz wird (außerhalb des TAPR-Projekts) praktisch nicht benutzt. Und tatsächlich bedeutet der Rückgriff auf das Patentrecht, dass die Lizenz höchstens von sehr großen Projekten praktisch genutzt werden kann.

Die Verwendung liberaler Lizenzen (wie es das Apache-Projekt und die BSDFamilie tun) scheint für die Mehrheit Freier-Hardware-Projekte aber auch keine attraktive Option zu sein – die meisten ziehen den wenigstens ansatzweise bestehenden Copyleft-Schutz vor, den die GPL und die CC BY-SA ihnen bieten können.

Allerdings ist dieser Copyleft-Schutz im Falle Freier Hardware eben sehr unvollständig, wie oben beschreiben wurde – Hardware-Produzenten müssen ihre Verbesserungen nicht freigeben. Beim RONJA-Projekt hat das Auseinanderklaffen zwischen den Erwartungen der Projekt-Maintainer (die die Verbesserungen anderer nutzen wollten) und dem tatsächlichen Verhalten von Hardware-Produzenten (die ihre Verbesserungen für sich behalten haben) schon zu Spannungen geführt, die zum Niedergang des Projekts beitragen haben. Ob ähnliche Probleme auch in anderen Freie-Hardware-Projekten auftreten und die Freie-Hardware-Community schwächen werden, ist bislang offen…

* * *

Anhang: Projektverzeichnis

Die folgenden Projekte verwenden normale Copyleft-Lizenzen:

Projekte die eine normale Share-Alike-Lizenz verwenden, die die kommerzielle Nutzung untersagt (CC Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen):

Projekte die verschiedene Creative-Commons-Lizenzen unterstützen:

  • Open Architecture Network: eine Sammlung architektonischer Entwürfe und Pläne; die Beteiligten können beliebige CC-Lizenzen wählen oder ihre Pläne in die Public Domain geben (siehe OAN Licensing)
  • Thingiverse: eine Sammlung digitaler Designs für materielle Objekte; die Benutzer/innen können sich zwischen regulärem Urheberrecht oder CC-Lizenzierung entscheiden, auch die GPL und Public Domain stehen zur Auswahl (siehe Thingiverse Terms of Services)
  • Ponoko: Verzeichnis und Marktplatz für digitale Baupläne; zur Auswahl stehen vollständiges Urheberrecht und Creative-Commons-Lizenzen (siehe Liste CC-lizenzierter Designs)

Projekte die die TAPR Open Hardware License verwenden, eine speziell für Hardware entwickelte Share-Alike-Lizenz, die anstelle des Urheber- auf das Patentrecht setzt:

  • TAPR: die Gemeinschaft der Funkamateure, die diese Lizenz entwickelt hat

Projekte die die TAPR-Lizenz und parallel dazu normales Copyleft verwenden (Doppellizenzierung):

  • Open Graphics Project: Open-Source-Grafikkarten; die Hardwarebeschreibungen (Schaltpläne und Vorlagen) stehen unter drei alternativen Lizenzen: GPL, TAPR-Lizenz oder eine kommerzielle proprietäre Lizenz, siehe OGP FAQ und Ankündigung vom 7. April 2009. Durch die Doppel- bzw. Dreifachlizenzierung mit der TAPR-Lizenz als einer von mehreren Optionen wird allerdings die spezielle Schutzwirkung der TAPR-Lizenz zunichte gemacht (man kann ja stattdessen einfach die GPL verwenden), daher scheint dieses Lizenzmodell ziemlich sinnlos.

Projekte die eine hardwarespezifische Lizenz ohne Copyleft-Effekt verwenden (die Balloon-Lizenz):

  • Balloon Project: ein weiteres Computerboard (nur Teile des Designs sind frei, einige wesentliche Dokumente bleiben proprietär)

Projekte die eine Standard-Lizenz ohne Copyleft-Effekt verwenden (die BSD-Lizenz):

Projekte die sowohl Copyleft als auch Copyleft-freie Lizenzen verwenden:

  • OpenCores: entwickelt Bauteile für CPUs, Speichercontroller, Hauptplatine und andere Computerkomponenten; verwendet eine Kombination von GPL, LGPL (bevorzugt) und modifizierter BSD-Lizenz, gemäß den Präferenzen der Beitragenden (siehe OpenCores FAQ)

Ggf. fehlende wichtige Projekte bitte in einem Kommentar nachtragen – ich werde den Artikel dann ergänzen. Projekte, die klein oder in einem frühen Entwicklungsstadium sind, wurden nicht erfasst. Ausführliche Listen von Freie-Hardware-Projekten gibt es in dem Open source hardware-Artikel der englischsprachigen Wikipedia (die deutsche Version ist sehr viel kürzer), auf der »Product Hacking«-Seite der P2P Foundation, im Open-Innovation-Projekteverzeichnis sowie bei GOSH (List of Open Hardware Projects, List of Open Hardware Organizations).

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