GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0

GNU GPL Version 3Die neue Version 3 der GNU General Public License (GNU GPL) löst viele aktuelle Anforderungen an den Schutz der Freiheit der Nutzer_innen und Entwickler_innen Freier Software. Zwar meint (mal wieder) Microsoft, dass die GPL V3 für sie nicht gelte, auch wenn sie nach dem Deal mit Novell selbst zum Distributor von GPL V3 lizensierter Software werden könnten — aber das wird sich ggf. vor Gericht zeigen.

Ein wenig komplizierter ist die Lage bei Web-Anwendungen. Zwar kann eine entsprechende Web-Software durchaus unter der GPL stehen — etwa weil sie selbst auf GPL-Software aufbaut –, jedoch muss der Quellcode nicht notwendig zur Verfügung gestellt werden. Warum? Weil die Software selbst gar nicht verteilt wird — nur dann greift die GPL –, sondern nur als Dienst läuft, auch SaaS genannt. Aus diesen Grund wurde die Affero General Public License (AGPL) geschaffen.

Die bisherige AGPL war jedoch inkompatibel zur GNU GPL V2. Das ändert sich jetzt mit der neuen GPL V3, die in §13 explizit die Kompatibilität der nun in die GNU-Obhut übernommene GNU AGPL festhält. Die GNU AGPL befindet sich noch im Entwurfsstadium und kann noch für eine gewisse Zeit diskutiert werden. Auch wenn die genaue Formulierung damit noch nicht feststeht, ist das Ziel klar: Bei Web-Software muss der Quellcode verfügbar gemacht werden.

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