Marcus Meindel: The Tragedy of Commoning et al.
Zu den Grenzen einer auf Gemeinsamen basierten Lebensweise
Abstract: Ist Eigentum als Ursache gegenwärtiger Katastrophen wie ungleicher Machtverteilung und ökologischer Zerstörung identifiziert, lautet die konsequente Antwort darauf Vergesellschaftung. Wenn mit Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung gemeint ist, dann wird das vergesellschaftete Eigentum zu Commons. Der Umgang mit solchen Commons birgt allerdings Herausforderungen. Auf drei davon soll in diesem Text eingegangen werden: die Herausforderung hoher kooperativer Distanzen, mangelnde Selbstorganisationskraft und marktstaatliche Gesetzlichkeit.
Um diese Herausforderungen richtig einordnen zu können, muss der Begriff der Commons, wie er im deutschsprachigen Raum gegenwärtig verwendet wird, zuerst verstanden werden. Das scheint nicht möglich, ohne den Bezug auf zwei Personen: Zum einen ist das Elinor Ostrom, die für ihre Forschung zur Komplexität von Commons-Situationen den sogenannten Wirtschaftsnobelpreis erhielt, und zum anderen ist das jemand, der sein Leben lang nichts mit Commons zu tun hatte – die Rede ist von Garrett Hardin, Gründervater der Commons-Bewegung wider Willen.
Der Text ist ein Beitrag im Sammelband »Vergesellschaftung und die sozialökologische Frage« von Tino Pfaff (Herausgeber). Die Veröffentlichung als Druck sowie die zusätzliche Freigabe unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0) ging mit erheblichen Kosten einher. Falls Du die Möglichkeit hast, bitten wir Dich die Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung des Projektes zu unterstützen: https://www.startnext.com/vergesellschaftungs-sammelband
The Tragedy of the Commons
Es gibt Probleme, für die es keine technische Lösung gibt – mit dieser Annahme beginnt der Biologe Garrett Hardin 1968 seinen Text »The Tragedy of the Commons«. Das ihm am Herzen liegende Problem ohne technische Lösung ist nicht der auf Ausbeutung und Wachstumszwang beruhende Kapitalismus, sondern die rasant zunehmende Weltbevölkerung. Um dieses Problem zu lösen, schlägt Hardin eine globale Instanz zur Geburtenkontrolle vor und will dafür auch den Begriff des Zwangs politisch positiv besetzen. Sein Text wäre vermutlich längst vergessen, hätte Hardin nicht zur Erklärung des Bevölkerungswachstums auf eine Metapher des Mathematikers William Forster Lloyd zurückgegriffen, welche heute fest mit Hardins Text assoziiert ist: die Tragik der Allmende.
»Picture a pasture open to all […]«, schreibt Hardin und zeichnet das Bild eines Niemandslands, auf dem Hirt*innen ihr Vieh kostenfrei grasen lassen, den Gewinn der Viehhaltung aber für sich behalten können. Hardin lässt jeden Hirten eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen, in welcher die Kosten (Weideabnutzung) durch alle geteilt werden, der Gewinn (Verkauf der Tierprodukte) allerdings für sich behalten wird. Da diese Rechnung für jeden einzelnen Hirten immer gut ausgeht, wollen diese ihren Gewinn stetig erhöhen und sind durch ihre Vernunft dazu gezwungen (»Each man is locked into a system […]«), immer mehr und mehr Vieh auf die Weide zu treiben. Die Konsequenz daraus: Die Weide wird übernutzt und für alle unbrauchbar.
Als Commons zählen für Hardin allerdings nicht nur Weiden, sondern auch Sozialstaaten. Hardin argumentiert, dass in Sozialstaaten Kinder nicht länger verhungern würden, die Kosten ihrer Ernährung aber von allen getragen werden müssen. Seiner Auffassung nach ist damit die Bevölkerung von Sozialstaaten gezwungen, sich ebenso maßlos zu vermehren, wie die Hirten der Metapher dazu gezwungen waren, immer mehr Vieh zu kaufen. Hardin erklärt also Bevölkerungswachstum mit der »Tragödie der Allmende« und schlägt entsprechend globale Geburtenkontrolle als Mittel der Wahl gegen die Übernutzung der Erde vor. Für nichts anderes standen die Commons in Hardins weltbekanntem Text, die so die Bühne des akademischen Diskurses betraten.
The Tragedy of Garrett Hardin
Wenige Jahre bevor Hardins Text erschien, arbeitete die junge Politikstudentin Elinor Ostrom gerade an ihrer Dissertation zu Nutzungskonflikten bei einem Grundwasserbecken in Südkalifornien. Bei diesem Grundwasserbecken verhielt es sich wie bei der Weide von Hardin: Es gab eine unübersichtlich große Anzahl an Personen und Unternehmen, die sich das Wasser angeeignet hatten, und gleichzeitig keine übergeordnete Instanz, welche die Nutzung und Erhaltung des Wasserbeckens kontrollierte. Außerdem verschmutzte zunehmend Salzwasser das Grundwasser und drohte das Wasserbecken in naher Zukunft unbrauchbar zu machen. Nach Hardins Auffassung würden in diesem Fall alle Instanzen versuchen, so viel Grundwasser wie möglich abzupumpen, um sich zumindest kurzfristig einen Vorteil zu sichern. Tatsächlich geschah das auch. Nachdem aber einigen Akteurinnen und Akteuren klar geworden war, worauf ihr Handeln hinauslief, schlugen sie Alarm. Sie eröffneten einen runden Tisch (später die West Basin Water Association) und versuchten all diejenigen, die Wasser abschöpften, miteinander zu vernetzen. Im Laufe der Jahre entwickelten die Betroffenen komplexe Regelstrukturen, mit denen der Erhalt des Wasserbeckens für alle sichergestellt werden sollte.
In der Zeit ihrer Dissertation beobachtete Ostrom, wie nachhaltige Entscheidungen ohne höhere Instanzen durch verschiedene Formen kollektiver Prozesse getroffen werden konnten. Als dann einige Jahre später – durch Hardins Text angestoßen – zum ersten Mal Commons im breiteren akademischen Feld diskutiert wurden, widersprach Ostrom zwar nicht der Gefahr einer Übernutzung, kritisierte aber deutlich die vorgegebene Allgemeingültigkeit von Hardins Metapher der Tragödie der Allmende.
Ostroms lebenslanger Forschungsgegenstand war die polyzentrische Governance. Grob übersetzt, sind damit Strukturen gemeint, in denen kollektive Entscheidungsprozesse über handlungsleitende Regeln bestimmen und es keine einzelnen Personen, Gruppen etc. gibt, die Entscheidungen willkürlich setzen oder unterbinden können. Ostrom nahm sich der Erforschung polyzentrischer Governance an durch mathematische Spieltheorie – die von Hardin zitierte Metapher war als eine solche formuliert –, durch Versuchsreihen im Labor und schließlich durch die Erforschung von Commons-Situationen in der Praxis, für welche sie die halbe Welt bereiste. Ostroms Forschung brachte Methoden wie das Institutional Analysis & Development-Framework hervor, genauso wie eine allgemeine Grammatik für Regelsysteme, die Institutional Grammar. Neben ihren im Commons-Diskurs bekannten acht Designprinzipien für langlebige Commons-Institutionen beschrieb sie etwa wiederkehrende Gefahren für Commons und Bedingungen, unter denen sich Menschen tendenziell selbst zu organisieren beginnen.
Es gibt Probleme, für die es keine technischen Lösungen gibt – und es gibt Erklärungen, die nicht leicht zu vermitteln sind. Zur letzteren Kategorie gehören Ostroms Erkenntnisse, und so wundert es nicht, dass Professor*innen bis heute nicht von diesen sprechen, sondern weiter ihre Studierenden mit Hardins Geschichte von den vernünftigen Hirt*innen unterhalten. Hardins Text wird so über Generationen hinweg weiter zitiert, während sein Vorschlag zur Geburtenkontrolle längst vergessen ist. Die von ihm zitierte Metapher allerdings, welche er lediglich zur Erklärung des Bevölkerungswachstums nutzte, ist das Vehikel einer neoliberalen Privatisierungspolitik geworden. Doch auch das gehört zur Kategorie von Erklärungen, die nicht leicht zu vermitteln sind: dass im privaten Eigentum als gesellschaftliche Grundlage eine Dynamik mit zerstörerischer Kraft liegt. Unabhängig vom Willen seines Autors war Hardins Text Öl im Feuer der kapitalistischen Maschinerie. Soll Hardin als Aktivist ernst genommen werden, der sich um diesen Planeten und das Wohlergehen der Menschheit sorgte, ist er damit im großen Stil gescheitert.
Von Commons zu Commoning und zurück
»There is no commons without commoning« – ein in der heutigen Commons-Szene geflügelter Satz unbekannten Ursprungs mit weitreichenden Folgen. Ostrom teilte sich mit Hardin einen Commons-Begriff, der durch zwei Bedingungen definiert ist: Commons sind Ressourcen, von denen es a) schwer ist, jemanden auszuschließen, und die sich b) durch Nutzung aufbrauchen. Durch den verstärkten Bezug auf den Prozess des Commonings – wie ihn neben Peter Linebaught auch weitere Aktivist*innen wie Silke Helfrich, David Bollier, Silvia Federici, Massimo de Angelis, Johannes Euler oder Stefan Meretz vorantreiben – änderte sich allerdings, was als Commons wahrgenommen wird.
Radikal vereinfacht, kann man sich diese Wandlung folgendermaßen vorstellen: Commons – oder auf Deutsch: Gemeinsames oder Geteiltes – mögen, materiell betrachtet, zwar Ressourcen sein, sind aber keine Commons ohne die Menschen, denen sie gemeinsam sind. Die Tätigkeiten zur Pflege und Nutzung von Commons werden dabei als Commoning – als Gemeinschaffen – bezeichnet. Johannes Euler definiert dieses Commoning dabei (im Abgleich mit der bestehenden Wortverwendung verschiedener Autor*innen) als »freiwillige und inkludierende selbstorganisierte Tätigkeit und Vermittlung durch Gleichrangige, die auf die Befriedigung von Bedürfnissen abzielt«. Commoning unterscheidet sich damit deutlich von kapitalistischer Produktion. Jedoch fällt bei näherer Betrachtung auf, dass die Handlungsmuster des Commonings auch außerhalb der von Ostrom definierten Grenzen zu finden sind, etwa in Gemeinschaftswerkstätten, in politischen Bewegungen, im Bereich freier Software oder in Projekten, die durch Freiwillige getragen werden.
Commoning wurde so zur Kategorie von Handlungsweisen, zwischen denen bis dahin kein Zusammenhang hergestellt wurde. Aber was sind dann Commons, wenn Commoning überall in der Gesellschaft vorkommen kann? Zumindest Euler, dessen Definition von Commoning bereits zitiert wurde, fasst Commons als soziale Form von Dingen, wenn der Umgang damit durch Commoning geprägt ist. Tatsächlich gibt es im deutschsprachigen Raum derzeit keinen Konsens zu einem gemeinsamen Begriff von Commons.
The Tragedy of Commoning
»Die Macht des Commoning ist nicht auf zwischenmenschliche Beziehungen in überschaubaren Gruppen beschränkt, sie wirkt auch in der gesamtgesellschaftlichen Organisation«, schreiben Helfrich und Bollier. Oder wie es bei Stefan Meretz und Simon Sutterlütti steht, eher geprägt von Karl Marx: »Entsprechend dem von uns formulierten Ziel bildet diese neue Vermittlungsform, das Commoning, bei ihrer gesellschaftlichen Verallgemeinerung den Kern der Inklusionsgesellschaft, des Commonismus.« Im Commoning liegt also Hoffnung zur gesellschaftlichen Veränderung – die Frage ist nur, ob diese Hoffnung eine ist, die nur beruhigend wirkt, oder eine, die realisiert werden kann. Auf dem Weg zu einer auf Commoning basierten Lebensweise gibt es zahllose Herausforderungen, von denen zumindest drei wie folgt angesprochen werden:
Die erste Herausforderung ist die Überwindung hoher kooperativer Distanzen. Eine kooperative Distanz meint hier, dass diejenigen, welche sich einer Aufgabe annehmen, nicht mehr unbedingt nachvollziehen können, wem ihre sorgende oder auch produktive Tätigkeit letztendlich hilft. Innerhalb einer imaginierten autarken Dorfgemeinschaft sind die kooperativen Distanzen daher sehr gering; bei fortgeschrittenen kapitalistischen Verhältnissen jedoch, die das Zusammenwirken von Hunderten, wenn nicht Tausenden Menschen voraussetzen, ist die kooperative Distanz tendenziell sehr hoch. Ostrom beschreibt zwar ebenfalls sehr komplexe Strukturen ohne willkürlich bestimmende Entscheidungseinheiten, allerdings steht im Zentrum dieser Strukturen immer eine einzige Ressource (zum Beispiel das erwähnte kalifornische Grundwasserbecken). Commoning als Transformationsansatz bedeutet dagegen, dass sehr viele einzelne Dinge (etwa Zwischenfabrikate und Fertigteile) zu Commons werden sollen und das Zusammenspiel von ganz verschiedenen Projekten außerhalb der Kategorien von »mein« und »dein« und ohne staatliche Planung funktionieren muss. Diese durch den Transformationsanspruch einhergehende Besonderheit im Commoning ist neues Terrain. Es darf daher nicht wundern, wenn die meisten heute als Commons bezeichneten Projekte weiter einzelne Ressourcen in den Fokus stellen (das gemeinsame Haus, den gemeinsamen Acker, das gemeinsame Lastenrad etc.) und es häufig darüber hinaus keine kooperativen Strukturen gibt.
Die zweite Herausforderung ist der Umgang mit einer mangelnden Selbstorganisationskraft. Silvia Federici weist darauf hin, dass Commoning durch die Entwicklung der kapitalistischen Verhältnisse erschwert wird, welche Ideologien des hierarchischen Miteinanders und der ungleichen Machtverteilung in den Köpfen der Subjekte festsetzt. Im Commoning muss verstanden werden, wer in bestimmten Kontexten mitreden kann oder sollte; es muss eine gemeinsame Kommunikationsform gefunden werden; es braucht passende Regeln, wie kollektiv Entscheidungen getroffen werden, und so weiter. Nichts davon ist notwendig, wenn einzelne Personen willkürlich entscheiden können. Selbst wenn solche Kommunikationsräume aufgebaut werden konnten, wird immer noch der ständige Informationsaustausch benötigt, bedürfnisorientierte Anpassungen bestehender Strukturen, geduldige Konfliktklärung und freiwillige, aber verbindliche Aufgabenübernahmen. Commoning muss gelernt werden, während hierarchisch gegliederte Arbeit befohlen werden kann. Doch von einer Bereitwilligkeit großer Teile der Bevölkerung zu einem solchen Lernprozess kann heute keine Rede sein.
Die letzte hier vorgestellte Herausforderung des Commonings ist die bürgerliche Gesetzgebung, welche nicht auf Commons ausgelegt ist. Nach Ostrom stehen Regeln nie nur für sich, sondern bewegen sich innerhalb zugrunde liegender Regelsysteme. Ein historisch gewachsenes, dabei aber relativ primitives Regelkonstrukt, auf welchem unsere Gesellschaft heute aufbaut, ist die willkürliche Verfügungsmacht über die Dinge der Welt in Form des privaten Eigentums. In dieser Gesellschaft sind Commons (als strukturelle Negation der willkürlichen Verfügung) Fremdkörper. Zwar beschreiben Helfrich und Bollier, dass Eigentum »gehackt« werden kann, um Commons daraus zu machen (das Mietshäuser Syndikat ist ein prominentes Beispiel), ein solcher Hack – der auch nicht immer möglich ist – benötigt allerdings ein rechtliches Verständnis und zusätzliche Kraft. Fraglich ist nur, wer gegenwärtig neben dem Lohnerwerb dieses Verständnis aufbauen beziehungsweise diese Kraft aufbringen kann. Selbst der Vorstellung, dass Commons auf Verfassungsebene gefestigt werden, sind Grenzen gesetzt: Marktstaaten sind in ihrer Handlungsfähigkeit von einem Wirtschaftswachstum abhängig, das durch Commons nicht erreicht werden kann. Hierin liegt dann auch eine wirkliche, mit Commoning verbundene Tragödie: dass zwar ein wirklicher sozialer und ökologischer Wandel gewollt erscheint und notwendig ist, doch bürgerliche Gesellschaften ganz einfach nicht auf einen Wandel ausgelegt sind.
Einordnung
Commoning ist der Versuch, Situationen polyzentrischer Governance erfolgreich zu gestalten – also Situationen, in denen sich Personen und Gruppen auf Augenhöhe treffen (müssen), um ein gemeinsames, für alle passendes Ergebnis zu erzielen. Solche Situationen polyzentrischer Governance finden sich in jedem Hausprojekt und jeder geteilten Werkstatt, sie finden sich aber auch in der Transformationsbewegung selbst. Commoning mag strukturell die konsequenteste Praxis sein, die auf Vergesellschaftung folgen kann, doch die beschriebenen Herausforderungen sollten nicht kleingeredet werden. Ich meine daher, dass wir Commoner*innen nicht versuchen dürfen, die Transformationsbewegung zu bestimmen, sondern dass wir uns vielmehr in diese einordnen sollten. Wie können Dinge der Welt nach ihrer Vergesellschaftung konsequent einer Logik von Markt und Marktstaat entzogen werden? Bei solchen Fragestellungen haben wir Commoner*innen Expertise und sollten diese entsprechend weitergeben: durch Infomaterial, Diskursbeiträge und Lösungsvorschläge. Das kann eine unserer Aufgaben sein, aber es gibt noch eine wesentliche andere: Die Transformationsbewegung ist breit verteilt und besteht aus ganz unterschiedlichen Initiativen mit anderen Fragestellungen, Schwerpunkten und darüber hinaus verschiedenen Sprachen und Vokabularen. Ein ganz wesentliches gemeinsames Ziel ist dabei, die sozialökologische Katastrophe abzumildern und Alternativen zu den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen aufzubauen. Unbedingt notwendig hierfür ist die Vergesellschaftung. Als Commoner*innen können wir Prozesse unterstützen, um diese Ziele gemeinsam zu erreichen. Wir können Kommunikation zwischen den Initiativen aufbauen und Methoden etablieren, die das Zusammenspiel erfolgreich und lebendig werden lassen.
Nachruf
Noch kann und will ich keinen Text schreiben, ohne an die im Herbst 2021 verstorbene Commons-Aktivistin Silke Helfrich zu erinnern. Silke Helfrich war das Herz unserer Bewegung – lebendig und undogmatisch, international vernetzt und allen gegenüber hilfsbereit. Ihre mit David Bollier verfassten Werke und ihr Anstoß zu einer Mustersprache des Commonings sind Geschenke, die sie wie selbstverständlich allen zugänglich machte. Mit jeder neuen Erkenntnis, die ich im Bereich der Commons zu haben meine, lerne ich besser zu verstehen, was Silke schon längst wusste. Und Silke war nicht naiv; sie kannte die Herausforderungen und ist trotzdem immer weiter den Weg der Commons gegangen. Immer noch ist es Silke, die mir allen Schwierigkeiten zum Trotz Hoffnung gibt.
Marcus Meindel ist am Commons-Institut aktiv und forscht im Rahmen des Projekts »Global Commoning System« an informationstechnischen Möglichkeiten, mit der Komplexität des Commonings umzugehen. Dieser Text ist ein Beitrag im Sammelband »Vergesellschaftung und die sozialökologische Frage« von Tino Pfaff (Herausgeber). Der Sammelband steht zur freien Verfügung und enthält sämtliche Fußnoten und Querverweise, die in der WordPress-Veröffentlichung nicht übertragen wurden. Weiterhin bitten wir darum – insofern es finanziell möglich ist – das Crowdfunding zur Abzahlung der durch die Veröffentlichung entstandenen Kosten zu unterstützen: https://www.startnext.com/vergesellschaftungs-sammelband