Monat: September 2024

Marcus Meindel: The Tragedy of Commoning et al.

Zu den Grenzen einer auf Gemeinsamen basierten Lebensweise

Abstract: Ist Eigentum als Ursache gegenwärtiger Katastrophen wie ungleicher Machtverteilung und ökologischer Zerstörung identifiziert, lautet die konsequente Antwort darauf Vergesellschaftung. Wenn mit Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung gemeint ist, dann wird das vergesellschaftete Eigentum zu Commons. Der Umgang mit solchen Commons birgt allerdings Herausforderungen. Auf drei davon soll in diesem Text eingegangen werden: die Herausforderung hoher kooperativer Distanzen, mangelnde Selbstorganisationskraft und marktstaatliche Gesetzlichkeit.

Um diese Herausforderungen richtig einordnen zu können, muss der Begriff der Commons, wie er im deutschsprachigen Raum gegenwärtig verwendet wird, zuerst verstanden werden. Das scheint nicht möglich, ohne den Bezug auf zwei Personen: Zum einen ist das Elinor Ostrom, die für ihre Forschung zur Komplexität von Commons-Situationen den sogenannten Wirtschaftsnobelpreis erhielt, und zum anderen ist das jemand, der sein Leben lang nichts mit Commons zu tun hatte – die Rede ist von Garrett Hardin, Gründervater der Commons-Bewegung wider Willen.

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Friederike Habermann: Aus Commons wurde Eigentum

Wird mit Vergesellschaftung aus Eigentum Commons?

Abstract: Noch vor wenigen Jahren schien eine breite öffentliche Debatte zu Enteignung undenkbar. Dabei ist unser heutiges Verständnis von Eigentum als das Recht, auszuschließen von ausreichenden Ressourcen, einerseits sowie als Recht zu zerstören andererseits historisch jung. Das Konzept davor – so vielfältig, wie es sich ausgestaltete – kann als Commons gefasst werden. Erst vor gut 300 Jahren wurde Eigentum jenseits von Gewalt oder Religion in aufklärerischem Sinne begründet. Diese Begründung hatte es in sich: Sie diente der Enteignung der Bäuer*innen und der Legitimierung der kolonialen Eroberung.

Nicht selten traf dies sehr demokratische Gesellschaften. Wenn jetzt im Zuge der Kampagne von »Deutsche Wohnen & Co enteignen« (DWE) das Ziel der Vergesellschaftung ein doppeltes ist – Enteignung und Demokratisierung –, dann ist es kein Zufall, dass als Commons-public-Partnership wieder der Begriff Commons ins Spiel kommt. Denn Commons als das Konzept vor Eigentum sind mehr als gemeinsame Güter: Sie entstehen durch materielle Inklusion und letztlich durch demokratisches Miteinander.

Vergesellschaftung kann für eine sozialökologische Transformation insofern ein wesentliches Element darstellen; denn die Marktwirtschaft basiert auf dem modernen Verständnis von Eigentum, und erlaubt nicht nur den Ausschluss Bedürftiger, selbst von überreichlichen Ressourcen, sondern erfordert ihn. Entsprechend wird in diesem Beitrag auf der einen Seite die historische Entstehung des Eigentums skizziert sowie auf der anderen Seite Wege zu seiner Überwindung. Dies wird letztlich nur möglich sein als Überwindung der Marktwirtschaft hin zu einem wirklich demokratischen Wirtschaften: dem Commoning.

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