Schuld/en
[Kolumne Immaterial World in der Wiener Zeitschrift Streifzüge]
Die Diskussion um transkapitalistische Veränderungen ist durchzogen von anthropologischen Annahmen. Zu diesen gehört, dass tätigkeitsteilige Gesellschaften – also alle – notwendig soziale Verpflichtungen hervorbringen, die sich als „Schulden“ ausdrücken: Tut jemand etwas für mich, stehe ich in seiner oder ihrer Schuld. Solche „Schulden“ werden mit Geld operabel. So kommt die Frage auf, ob mit postmonetären Verhältnissen auch soziale Verpflichtungen obsolet werden oder ob diese gar überhistorischen Charakter besitzen und sich als soziale Schuldverhältnisse Ausdrucksformen suchen, die am Ende doch wieder bei Geld landen.
Im Folgenden verwende ich den Begriff der Reziprozität (Gegenseitigkeit) in einem zweifach erweiterten Sinne. Erstens fasse ich damit allgemein die Beziehung zwischen Handelnden, also sowohl solche, in denen Geben und Nehmen – allgemeiner: Beiträge und Nutzungen – aneinander gekoppelt sind wie solche, in denen das nicht der Fall ist. Bei gekoppelt-reziproken Handlungen wird eine Gegengabe erwartet (etwa implizit beim Schenken oder explizit bei Tausch), bei entkoppelt-reziproken Handlungen nicht. Zweitens verwende ich den Begriff nicht nur für unmittelbare, sondern auch für vermittelte Beziehungen, also insbesondere gesellschaftliche Beziehungen, bei denen sich die Handelnden indirekt auf einander beziehen, sich aber nicht kennen.
Eine freie Gesellschaft ist eine, in der die Reziprozitätsverhältnisse (inter-) individuell, kollektiv und gesellschaftlich inklusiv strukturiert sind. Hier geht die Bedürfnisbefriedigung der einen nicht auf Kosten von anderen (wie im Kapitalismus), sondern schließt sie tendenziell mit ein. Die Frage bleibt jedoch, ob solche positiv-inklusiven Reziprozitätsverhältnisse entkoppelt sind oder ob auch hier soziale Verpflichtungen in Form gegenseitiger „Schuld“ bestehen bleiben. Ich springe gedanklich in die freie Gesellschaft und diskutiere die Frage für die Ebenen (inter-) individueller, kollektiver und gesellschaftlicher Beziehungen.
Für die Individuen in einer freien Gesellschaft verwirklicht sich die genuine Möglichkeitsbeziehung zur Realität unbeschränkt. Menschen sind zwar grundsätzlich immer frei, ihre Handlungen selbst zu bestimmen, in herrschaftsförmigen Gesellschaften werden sie jedoch dazu gedrängt, bestimmte Handlungen auszuführen (Gottesdienst, Lohnarbeit etc.) – mittels direkten Zwangs und Gewalt, ideologischer Beeinflussung oder anderen Nahelegungen. Fallen Zurichtungen und Einschränkungen weg, so bekommen Handlungen den Charakter der Freiwilligkeit.
Interindividuell, also in den unmittelbaren Beziehungen zwischen Menschen, gilt die volle Freiwilligkeit dann in gleicher Weise. Interpersonale Beziehungen sind nicht mehr von „dritten Gründen“ überlagert – etwa, sich in einer unsicheren Gesellschaft sicherer zu fühlen –, sondern allein vom Grad der Zuneigung. Ob wir uns in einer freien Gesellschaft gegenüber anderen Personen in der Pflicht sehen oder ob wir die grundsätzlich strukturell entkoppelte positive Reziprozität emotional entspannt wahrnehmen können, ist heute nicht entscheidbar.
Für die kollektive Ebene bedeutet es, dass in einer freien Gesellschaft Kollektive genauso wie Individuen nicht gezwungen sind, Nutzungen und Beiträge auszugleichen. Das ist für die Phase der Transformation zu einer freien Gesellschaft anders: Hier ist es gerade eine besondere Qualität, auf kollektiver Ebene für einen Ausgleich von Nutzungen und Beiträgen zu sorgen, um eine Entkopplung auf individueller Reziprozitätsebene zu erreichen. Darauf basieren etwa solidarische Beitragssysteme in Commons, bei denen sich die individuellen Beiträge unterscheiden können, solange auf Projektebene das reinkommt, was rausgeht.
Es liegt auf der Hand, dass auf gesellschaftlicher Ebene eine Kopplung der Reziprozität, also der wechselseitigen Herstellung der Lebensbedingungen durch Schaffung und Nutzung von Mitteln und Leistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen, nicht aufgehoben werden kann. Was genutzt wird, muss geschaffen und erhalten werden – will die Gesellschaft ihre Zukunftsfähigkeit nicht verlieren. Aus systemischer Perspektive ist es jedoch irrelevant, wer die notwendigen Beiträge leistet, sofern gewährleistet ist, dass dies durchschnittlich gesichert erfolgt. Ist das der Fall, dann gibt es individuell wie kollektiv keinen Zwang zur Kopplung von Nutzungen und Beiträgen. Eine solche Gesellschaft wäre im vollen Wortsinne frei, weil alle Beiträge freiwillig geleistet werden – in der kapitalistischen Logik von Tausch, Erpressung und Zwang schier unvorstellbar.
Die Entkopplung von Geben und Nehmen auf individueller wie kollektiver Ebene ist eine wichtige Qualität einer freien Gesellschaft. Zudem es vielfach gar nicht möglich ist, einen Ausgleich herbeizuführen – etwa im Bereich von Sorgetätigkeiten. Auch jene Menschen, die kaum oder gar nicht in der Lage sind, Beiträge zu leisten, haben Anspruch auf unreduzierte Nutzung des gesellschaftlichen Reichtums. Gerade im Sorge-Bereich gibt es Tätigkeiten, zu denen wir nicht verpflichtet sind, die wir aber selbstverständlich tun. Selbstverständliche Sorge ist jedoch nicht mit Pflicht oder Schuld gleichzusetzen.
Löst man sich vom Produktionsfetisch, so wird zudem sichtbar, dass es zahlreiche Beiträge zur gesellschaftlichen Lebensweise – zur Kultur im weitesten Sinne – gibt, die nicht anerkannt sind, weil sie ökonomisch nicht zählen und nicht oder nur als Nutzungen wahrgenommen werden. Genau besehen ist jedoch jede Entfaltung individueller Möglichkeiten ein Beitrag zur Lebensweise. Auch wer nur gesellschaftlich geschaffene Dinge nutzt, trägt durch die Weise der Nutzung zur Kultur bei.
Soziale Verpflichtungen und Schuldverhältnisse lösen sich in einer freien Gesellschaft strukturell auf. Gesellschaftlich bleibt eine gekoppelte Reziprozität bestehen – was alle nutzen, muss von allen geschaffen werden. Doch einmal gegeben besitzen nun die gesellschaftlichen Notwendigkeiten individuell uneingeschränkt den Charakter von Möglichkeiten. Alle Weisen der Teilhabe an der Schaffung der Lebensbedingungen erfolgen nicht nur freiwillig, sondern sind auch gesellschaftlich anerkannt. Nur in einer freien Gesellschaft können wir auch individuell frei sein.
Mir scheint, bei der Frage nach sozialen Verpflichtungen müsste man zwischen inter-individuellen und gemeinschaftlichen/gesellschaftlichen Verpflichtungen unterscheiden. Du schreibst: „Tut jemand etwas für mich, stehe ich in seiner oder ihrer Schuld.“ Das klingt erstmal inter-individuell — ich stehe bei einem anderen Individuum in der Schuld. In diesem Sinne waren soziale Verpflichtungen wohl kaum überhistorisch, da das Verpflichtungsverhältnis sich in vielen Gesellschaften stattdessen auf die gemeinschaftliche Ebene bezog: Die (z.B. Dorf- oder Stammes-)Gemeinschaft hat etwas für mich getan (im weiteren Sinne: mich am Leben erhalten), deshalb ist es selbstverständlich, dass ich etwas für die Gemeinschaft tue — meinen Beitrag zu deren Erhalt und Funktionieren leiste.
Fasst man soziale Verpflichtungen in diesem weiteren (nicht bloß inter-individuellen) Sinne, scheint es mir naheliegend, dass sie tatsächlich zumindest bislang überhistorischen Charakter hatten — sprich dass es niemals Gesellschaften gab, die keine solchen Verpflichtungen kannten. Zumindest kenne ich keine Gegenbeispiele — du?
Der Zusammenhang zum Geld ist dann allerdings nicht mehr so naheliegend, wie es der Artikel suggeriert („am Ende doch wieder bei Geld landen“). Vielmehr durften solchen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft in aller Regel gerade NICHT in Form einer Geldzahlung erbringbar gewesen sein — ähnlich wie man sich von der Pflicht zum Militär- oder Jurydienst in Staaten, die eine solche Pflicht kennen, häufig nicht finanziell „freikaufen“ kann.
Sprich zwischen sozialen Verpflichtungen einerseits sowie Geld und (finanziellen) Schulden andererseits ist durchaus zu unterscheiden.
Zum anderen ergibt sich daraus, dass soziale Verpflichtungen möglicherweise ein überhistorisches Phänomen waren (es ist keine Gesellschaft bekannt, in der sie fehlten), natürlich nicht zwingend, dass das auch für alle Zukunft so bleiben muss. Denkbar ist vielmehr auch dann, dass irgendwann eine Gesellschaft entsteht, die auf solche Verpflichtungen verzichten kann, weil sie auch ohne funktioniert. Allerdings wären dann die spezifischen Voraussetzungen zu diskutieren, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Gesellschaft entsteht und fortbesteht.
Das fehlt in dem Artikel — die Aussage „Aus systemischer Perspektive ist es jedoch irrelevant, wer die notwendigen Beiträge leistet, sofern gewährleistet ist, dass dies durchschnittlich gesichert erfolgt“ reicht dazu nicht, weil sie sich ja gerade nicht auf bestimmte Voraussetzungen bezieht, sondern allgemein-tautologisch ist. Die sich daran anschließende spannende Frage ist vielmehr: Unter welchen Voraussetzungen könnte das Erreichen dieses allgemeinen Durchschnitts auch ohne irgendwelche individuellen Beitragsverpflichtungen sichergestellt werden? (Und sichergestellt werden muss es natürlich, sonst wird die Gesellschaft früher oder später kollabieren.) Warum waren diese Voraussetzungen bislang anscheinend bei keiner Gesellschaft gegeben und was genau müsste sich ändern, damit sie künftig gelten?
@Christian: Weitgehende Zustimmung.
Ich habe die Kolumne geschrieben, weil es Diskurse gibt, die Geld (auch) als Ausdruck sozialer Verpflichtung / Schuld sehen. Bestes Beispiel: David Graeber. Dort wird in der Regel nicht begrifflich explizit zwischen den drei Ebenen (Individuum, Gruppe, Gesellschaft) unterschieden wie ich das hier in aller Kürze (ich habe 6300 Zeichen) versuche.
Ja, bisher kannten alle Gesellschaften soziale Verpflichtungen, in der Regel auch auf allen drei Ebenen. Das ist noch kein Ausweis dafür, dass das immer so sein muss. Ich behaupte, es muss nicht. Du stellst die völlig richtigen Folgefragen:
Das wäre mein Anspruch, was eine Transformationstheorie zu leisten hätte. Die allermeisten Ansätze, so weit ich sehe, sind jedoch nicht in der Lage, überhaupt diese Fragen zu stellen.
Ich sehe nicht, weshalb für mich eine Schuld entsteht, wenn jemand etwas für mich tut. Vielmehr sehe ich das Gegenteil. Wenn er es für mich tut, entsteht bei mir gerade keine Schuld.
Pflicht ist einerseits verinnerlichte Schuld, wenn ich mir einbilde ich MÜSSE etwas zurückgeben, ich hätte eine Schuld zu begleichen. Pflicht steht aber viel häufiger (wie im obigen Beispiel Militärdienst) für Verhältnisse, die mir ohne Gegenleistung aufgezwungen werden. Dass es keine Gesellschaften ohne Pflichten gab, ist eine Tautologie, wenn Gesellschaft über Schuld und Pflicht definiert wird.
Die Differenz Gesellschaft/Gemeinschaft bezeichnet die Beitragsverpflichtung ziemlich genau. Es gibt die Vorstellung, wonach MAN die Gemeinschaft einrichten und an die Stelle der Gesellschaft setzen könnte – ich denke, dass wir die Gesellschaft solange entwickeln (auswickeln) müssen, bis sich die Gemeinschaft als Folge davon realisiert. Dabei stellen sich aber andere Frage, als wenn MAN schon weiss, wie die Gemeinschaft ist (und leider nur noch nicht, wie sie hergestellt wird).