Fetisch »Geistiges Eigentum«
In loser Folge will ich die Artikel meiner Kolumne »Immaterial World« in der Wiener Zeitschrift »Streifzüge« Revue passieren lassen und nachschauen, ob und wie über die angesprochenen Themen online diskutiert wurde. Die erste Folge erschien vor über zwei Jahren im Juli 2004 unter der Überschrift »Geistiges Eigentum – Rechtsfetisch sui generis«.
Das »Geistige Eigentum« bzw. englisch »intellectual property« ist eine total merkwürdige Sache: Es ist etwas, dass nur durch »Anerkennung« existiert. Raimund Köhn nennt das frei nach Kant »intelligibel«, ich habe es einen »Rechtsfetisch sui generis« genannt, übersetzt in etwa: Ein Fetisch, der in sich letzte Begründung und also auf nichts Drittes zurückführbar ist. Natürlich braucht es zur Durchsetzung ein Machtmonopol, also den Staat, worauf Hans-Gert Gräbe hinweist. Doch, was es heißt, nicht dem Fetisch »Geistiges Eigentum« zu huldigen und den Staat Staat sein zu lassen, kann man in Brasilien beobachten. Da sind die Deutschen wohl wohl »am fetischistischsten« auf der Welt.
Verstehbar wird »Geistiges Eigentum« einzig im Zusammenhang mit der Verwertungslogik, denn Verwertung setzt Exklusion Anderer von der Nutzung voraus. Dabei ist es eben unerheblich, ob es dem Gut ja gar nichts antut, wenn die Welt darauf zugreift – im Gegenteil, viele hätten dann was davon. Diese Vielen sollen jedoch nichts davon haben, damit ein paar Wenige das Gut via Verkauf auf einem Markt in Geld verwandeln und dieses in ihre Taschen leiten können. – Einem Außerirdischen muss dieses Verhalten in etwa so absurd anmuten wie wir heute vielleicht das Durchstechen von Puppen mit Nadeln zwecks Übertragung der Puppenqualen auf einen realen Menschen als bloße »Fetischhandlung« betrachten. Ja, eben.
Dennoch, so mahnt Hans-Gert Gräbe, solle ich nicht durch »Verteufelung der Wertform« gleich »das Kind mit dem Bade« ausschütten. Nun ja, einen Fetisch »Geistiges Eigentum« treibt man nicht mit einem Fetisch »Teufel« aus, schon recht. Aber das meinte er wohl nicht. Sondern »lebendiges Wissen« sei nun stets, also immer, »eine knappe Ressource« (hä?), was logischerweise dazu führen muss, dass sich eine Gesellschaft Bewertungs- und Steuerungsinstrumente überlegen muss. – Aha, noch so ein Fetischbegriff: »Knappheit«. Aber der kommt dann erst in Folge 2 meines Review-Streifzugs durch die immaterielle Welt dran.
Auffällig ist schon, dass kurzerhand bestimmte historisch besondere Erscheinungen mit dem Schlenker »ist nun mal so« zur Natur erklärt werden. Haha, das „is-so“-Argument! Darüber machen wir uns in der Familie immer lustig, wenn einer von uns in seiner oder ihrer Argumentationsnot darauf zurückgreift: »Is-so – Ich schrei‘ sonst!«. So bekommen einige Menschen die Panik, wenn ich ihnen – zunächst ja mal nur als Gedankenform – den Wert wegnehme und behaupte: Dann hätten wir schlicht viele Probleme nicht – dafür allerdings andere. Nach meiner Auffassung geht »Keimformdenken« nur durch gedankliches Wegnehmen von Fetischen, um sich dann der Frage zuzuwenden: »Ok, Fetisch weg, was nun?« Immerhin nimmt uns so ein Fetisch eine Menge »Gedankenarbeit« ab, aber er macht uns auch denkfaul – läuft ja alles so schön automatisch.
Fragt sich, ob das „normale“, nicht-geistige Eigentum so viel weniger fetisch-haft ist? Warum sollte jemand anderen vorschreiben können, was sie mit einer Sache tun oder nicht tun können, die er/sie gar nicht selber braucht? Innerhalb der Verwertungslogik macht das Sinn, außerhalb nur sehr bedingt…
Vielleicht ist es eine Chance, dass das „geistige Eigentum“ eine noch so neue Vorstellung ist, dass es uns noch nicht einleuchten will und damit die gesellschaftliche Konstruiertheit des gesamten Eigentumsbegriffs in Erinnerung rufen kann.
Sehr netter Artikel 🙂 Besonders das „is so“- Argument werde ich auch mal ausprobieren.
Ich finde allerdings Du gehst tatsächlich etwas unfair mit HGG um. Worauf er mit dem Zusatz „lebendig“ vielleicht verweisen wollte, wenn er von „lebendigem Wissen“ schreibt, ist etwas an den Dingen die hier und heute unter „geistigem Eigentum“ verkauft werden, nämlich vielleicht derjenige Aspekt von immaterieller Arbeit, der (mit Virno) virtuos genannt werden könnte. Der kann schon zumindestens deutlich einfacher verknappt werden, weil es der Anwesenheit eines konkreten Menschen und eines konkreten Publikums bedarf. Man merkt das wenn in der Debatte um Freie Musik darauf verwiesen wird, dass sich Musiker ja auch mittels Auftritten ernähren könnten oder bzgl. FLOSS der vielbeschworene „Service“.
Ich hab mal ansatzweise angefangen zu dem Thema was zu schreiben.
Ja, Christian, das Gleiche ging mir beim Schreiben des Textes (genauer gesagt: vorher beim Laufen) durch den Kopf: (materiales) „Eigentum“ funktioniert auch nur, wenn es gesellschaftlich „anerkannt“ wird. Im Unterschied dazu ist „Besitz“, das an eine Handlung geknüpft ist, immer völlig einsehbar und klar. Wann wurde historisch aus Besitz Eigentum? In der Phase der von Marx so genannten „ursprünglichen Akkumulation“?
Benni, trotzdem ist lebendiges Wissen nicht knapp. Mehr dazu in meinem nächsten Review. Virtuosität ist interessant, kann man das mit „gelungener Selbstentfaltung“ übersetzen? Das mit dem Publikum leuchtet mir allerdings nicht ein…
Danke für eure anregenden Kommentare:-)
Nein, VItuosität und Selbstentfaltung haben eigentlich nix miteinander zu tun. Das geht irgendwie auf Hanna Arendt zurück. Virtuos ist eine Tätigkeit, die kein Produkt erzeugt sondern die selbst schon das Produkt ist, dafür braucht es logischerweise ein Publikum.
Fragen zu
Lässt sich ein Tagebucheintrag, den ich in meiner Schublade verstecke, ein sehr persönliches Gedicht etwa, als „geistiges Eigentum“ auffassen? Wäre da nicht ein Recht zur Kontrolle der Verwendung/Verbreitung ethisch vertretbar / verstehbar ?
Jetzt kopiere ich meinen Tagebucheintrag in mein Lieblings-Internet-Forum. Verfällt damit mein evtl. zugestandenes / verstehbares Recht zur Kontrolle der Verwendung/Verbreitung zu Staub oder darf ich noch bestimmen, wo Kopien des Tagebucheintrags landen werden (z.B. nicht ausgerechnet in Marketingunterlagen für Neuroleptika)?
Wenn bzgl. eines Tagebucheintrags ein Recht / eine Verstehbarkeit „geistigen Eigentums“ zugestanden wird, stellt sich weiterhin die Frage nach einer Grenze: Was wäre z.B., wenn mein Tagebucheintrag eine Formel enthält, die die Menschheit von allen Energieproblemen befreit?
@Maike: Mir ist nicht ganz klar, ob du nach dem IST oder nach einem gewünschten SOLL fragst. Ich versuche auf deine Fragen doppelt zu antworten.
Vorab: „Geistiges Eigentum“ ist ein moderner Begriff, ist – wie du zitierst – „einzig im Zusammenhang mit der Verwertungslogik“ verstehbar, ist untrennbar mit dem Kapitalismus verknüpft. Darin unterscheidet sich das „geistige Eigentum“ vom modernen Eigentum generell jedoch nicht. Das zeigt Sabine Nuss in ihrem Buch (leider kein Download!) sehr schön.
IST: Ja, jetzt ist das so. Und nur im jetzigen warenförmigen Rahmen ist dieses Recht auch ethisch verstehbar – außerhalb dessen nicht.
SOLL: Eine völlig andere Frage als die nach dem „geistigen Eigentum“ ist die nach der individuellen Verfügung über persönliche „Dinge“ jenseits des Kapitalismus. Keine Ahnung wie man das mal regeln wird, wenn gesellschaftliche Prozesse generell nicht mehr über „Eigentum“ vermittelt werden.
IST: Es kommt darauf an, welche Nutzungsbedingungen (Lizenz) du formulierst. Hier gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. du kannst bestimmte Nutzungsarten ausschließen. Dies ist bei Freier Software und allen Copyleft-Lizenzen explizit nicht so, d.h. hier gibt es keine Nutzungseinschränkung. Das wird manchmal kritisiert.
SOLL: „Recht“ im Sinne eines individuell empfundenen Anspruchs und „Recht“ im Sinne einer gesellschaftlich allgemeinen Regulationsform sind zwei verschiedene Dinge. Die Frage ist, ob wir gesellschaftliche Beziehungen rechtsförmig regeln müssen, oder ob es andere Formen gibt. Da die Rechtsform Ausdruck der Warenform ist, ist uns ohnehin aufgegeben, darüber nachzudenken, wie wir die gesellschaftliche Vermittlung jenseits der Warenform organisieren und dabei die je individuellen Ansprüche und Bedürfnisse zur Grundlage machen.
IST: Wenn du vorher kein Patent auf die technische Nutzung der Formel angemeldet hast, dann kannst du keine Lizenzen vergeben und wirst keinen Reibach machen. Die Formel selbst kann beliebig wiedergegeben werden. Dafür gibt es das Fair Use (so heisst es im angloamerikanischen Recht), dass heisst, Zitieren ist erlaubt. Und das reicht für eine Verbreitung allemal.
SOLL: Welchen Grund solltest du haben, der Menschheit nicht diese Formel zu geben?