Facebook beansprucht »face« und »book« exklusiv
Wolltest du — Facebook-User wie fast alle — immer schon mal eine Website aufmachen oder eine Firma gründen, die auf den Namen »xy-book« hört? Oder irgendwas mit »face« im Namen? Schlechte Idee, denn Facebook beansprucht etliche Wörter exklusiv:
You will not use our copyrights or trademarks (including Facebook, the Facebook, and F Logos, FB, Face, Poke, Book, and Wall), or any confusingly similar marks, except as expressly permitted by our Brand Usage Guidelines or with our prior written consent.
Facebook besitzt mehr als 70 Trademarks (Markenrechte) auf normale Wörter wie »face« oder »like« — »book« gehört noch nicht dazu, aber das spielt eh keine Rolle. Denn als Facebook-User hast du die Nutzungsbedingungen akzeptiert — inklusive aller Änderungen — und somit zugestimmt, dass du all jene Worte nicht benutzen wirst. Und Facebook ist nicht zimperlich mit Klagen: Die Reisesite Placebook wurde von Facebook zur Namensänderung gezwungen, und Teachbook, eine Site für Lehrer_innen, wird ebenfalls bedroht.
Es geht hier also nicht nur um absurde Formen von angeblichen Verstößen gegen das »geistige Eigentum«, sondern um ebenso absurde Formen des Abstrafens missliebiger Konkurrenz auf dem Wege des Vertragsrechts. [via]
Also das Markenrecht am besten auch gleich abschaffen…
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Hilfe! Wie kann man Markenrechte auf ganz normale Wörter haben?? Die werden ja jeden Tag millionenmal verwendet. Heißt das, ich darf sie zwar im normalen Sprachfluss verwenden, aber keinem Ding einen Namen geben, in dem diese Wörter vorkommen? Was ist mit „notebook“?
@Brigitte: Trademarks gelten normalerweise nur für ähnliche Produkte, also andere z.B. Webseiten oder Web-Apps. Hier ist es allerdings perfiderweise so, dass durch das Vertragsrecht (die FB-Nutzungsbedingungen) noch viel weitergehende Restriktionen durchgedrückt werden können, als das Markenrecht eigentlich erlauben. „Wem’s nicht passt, der kann ja gehen“ – aber das ist bei einer so oft als Vernetzungsplattform genutzten Site wie FB natürlich leichter gesagt als getan.
Dass allerdings Nutzungsbedingungen hintenrum, ohne explizite Zustimmung der Nutzer_innen, geändert werden können, und die Nutzer durch bloßes Einloggen diesen Änderungen automatisch zustimmen, das dürfte IMHO kein deutsches Gericht für gültig anerkennen. Zumindest Nutzer aus DE können also irgendwelche Änderungen, denen sie nicht explizit zugestimmt haben, getrost ignorieren, wurde ich denken.