GEMA-Vermutung aufheben!

Über die GEMA ärgern sich viele, auch wir haben uns immer wieder mit ihr beschäftigt (1|2|3|4|5|6). Jetzt läuft eine wirkliche sinnvolle Petition mit diesem Text:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.

Genau! Darum geht es: Die Umkehr der Beweislast zu beenden. Beweislastumkehr bedeutet, dass man nachweisen muss, dass ein Musiktitel/Künstler nicht bei der GEMA unter Vertrag steht. Oder andersrum: Es wird per default angenommen, das Musiktitel X bei der GEMA läuft, weshalb folglich z.B. bei Ausführungen Lizenzgebühren zu entrichten sind. In Zeiten von Creative Commons eine Absurdität, schreibt Hanno.

Bitte zeichnen — bis morgen werden noch 9.400 Unterschriften benötigt!

[Update] Das Quorum von 50.000 Zeichnungen wurde geschafft!

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