Schlagwort: menschenrechte

Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“

Jeff Bezos, der derzeit erfolgreichste Privateigentümer der Welt (Lizenz: CC-BY)

[Voriger Teil: Utopisches Denken und der Rechteansatz]

Wer mit der marxistischen Tradition vertraut ist, erinnert sich beim Rechteansatz vielleicht an Marx’ Kritik an den „sogenannten Menschenrechte[n]“, die dieser insbesondere in seinem frühen (1844 veröffentlichten) Text „Zur Judenfrage“ formuliert hat (MEW 1, 347–377, hier 362). Diese Kritik ist allerdings relativ speziell. Marx betrachtet zunächst die „politische[n] Rechte, Rechte, die nur in der Gemeinschaft mit andern ausgeübt werden“ und die „Teilnahme am Gemeinwesen, und zwar am politischen Gemeinwesen, am Staatswesen“ zum Inhalt haben (ebd. – Hervorhebungen entfernt). Mit diesen scheint er kein Problem zu haben, doch er grenzt sie ab von den „Menschenrechte[n]“ im engeren Sinne, sofern sie sich von diesen „Staatsbürgerrechte[n]“ unterscheiden.

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Utopisches Denken und der Rechteansatz

Mary Wollstonecraft,
Mary Wollstonecraft, Autorin von „A Vindication of the Rights of Woman“ (Gemälde von John Opie, gemeinfrei)

[Voriger Teil: Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten]

„Ohne utopisches Denken gibt es kein Ziel gesellschaftlicher Transformation, und ohne Ziel wird der Weg in eine freie Gesellschaft fragwürdig – denn wohin sollte er gehen?“, fragen Simon und Stefan (Sutterlütti und Meretz 2018, 16). Jedoch ist utopisches Denken von der Entwicklung und Darlegung einer vollständigen Utopie, einem imaginierten Gesellschaftsentwurf zu unterscheiden. Utopisches Denken bedeutet zunächst nur die Vorstellung und das Anstreben von etwas, das noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig realisiert ist – die U-Topie bezeichnet ja wortwörtlichen den Nicht-Ort.

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Elemente einer künftigen Ethik: Auch die Mehrheit kann nicht alle binden

Ein Logo für die Menschenrechte (von Predrag Stakić, frei verwendbar, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:HumanRightsLogo.svg)(Voriger Artikel: Die Natur gehört allen und niemandem)

In den westlichen Gesellschaften gilt heute die Demokratie als der allgemein empfehlenswerte Modus der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung. Demokratie bedeutet, dass – zumindest in der Theorie – alle getroffenen Entscheidungen dem Willen der Mehrheit entsprechen. Nicht mehr als akzeptabel gilt es, dass ein Einzelner (Monarchie, Diktatur) oder eine Gruppe von Personen (Oligarchie) für alle bindende Entscheidungen treffen, ohne durch die Mehrheit legitimiert zu sein.

Dass der Wille der Mehrheit (über 50% der Personen, die ihre Meinung äußern) für alle verbindlich ist, wird dagegen weitgehend unhinterfragt akzeptiert. Allerdings nur generell, keineswegs in jedem Einzelfall. (mehr …)

Bedürfnisse und Interessen

Guido fragt in einem Kommentar zum Artikel »SOPA, ACTA, Urheberrecht = Marktwirtschaft«, warum sich denn nicht eine politische Partei, etwa die Partei Die Linke (PDL) finden sollte, die für das freie Tauschen eintritt, was einem Ende des Urheberrechts gleichkäme: »Es ist doch im Interesse der User, unbehelligt alles tauschen zu können«. Eine gute Frage, wie ich finde. Sie lässt sich nicht so einfach beantworten, deswegen versuche ich es (mal wieder) grundsätzlicher.

Ich finde es wichtig, zwischen Bedürfnissen und Interessen zu unterscheiden.

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Ein Beitrag zur Commons-Debatte

Ich möchte gerne die Frage nach der Definition von Commons aus dem Beitrag im CommonsBlog „Revolution ist nicht für Gemeingüter kämpfen, sondern durch sie“ wieder aufnehmen, also die Frage, dass Commons immer eine CPR (Common Pool Ressource) brauchen, eine Community, das Commoning, Regeln oder was auch immer und schließlich Produkte das Endergebnis dieses Prozesses sind.

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