Schlagwort: bürgerrechte

Hannah Arendt, das Recht auf Rechte und die freie Migration

Hannah Arendt (Graffiti von Patrik Wolters, fotografiert von Bernd Schwabe; Lizenz: CC BY-SA)

[Voriger Teil: Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“]

Hannah Arendt thematisiert das Dilemma, das totalitäre Regime wie Nazideutschland für die Rechteperspektive erzeugen, indem sie die Freiheit oder das Leben mancher ihrer Bürger:innen bedrohen. Wenn die so Bedrohten flüchten, können sie sich zwar dieser unmittelbaren Gefahr entziehen, verlieren aber dennoch gewisse Rechte – denn oft finden sie sich dann in einem anderen Land wieder, wo sie eigentlich nicht willkommen sind und das ihnen nur ein Minimum an Rechten gewährt (Arendt 1951, 460 f.). Sie stellt fest, dass Menschen Rechte einbüßen, „wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind“ – dieser Standort ist für sie „die Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft, in die man hineingeboren ist“ (ebd., 461 f.).

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Utopisches Denken und der Rechteansatz

Mary Wollstonecraft,
Mary Wollstonecraft, Autorin von „A Vindication of the Rights of Woman“ (Gemälde von John Opie, gemeinfrei)

[Voriger Teil: Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten]

„Ohne utopisches Denken gibt es kein Ziel gesellschaftlicher Transformation, und ohne Ziel wird der Weg in eine freie Gesellschaft fragwürdig – denn wohin sollte er gehen?“, fragen Simon und Stefan (Sutterlütti und Meretz 2018, 16). Jedoch ist utopisches Denken von der Entwicklung und Darlegung einer vollständigen Utopie, einem imaginierten Gesellschaftsentwurf zu unterscheiden. Utopisches Denken bedeutet zunächst nur die Vorstellung und das Anstreben von etwas, das noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig realisiert ist – die U-Topie bezeichnet ja wortwörtlichen den Nicht-Ort.

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Ein Beitrag zur Commons-Debatte

Ich möchte gerne die Frage nach der Definition von Commons aus dem Beitrag im CommonsBlog „Revolution ist nicht für Gemeingüter kämpfen, sondern durch sie“ wieder aufnehmen, also die Frage, dass Commons immer eine CPR (Common Pool Ressource) brauchen, eine Community, das Commoning, Regeln oder was auch immer und schließlich Produkte das Endergebnis dieses Prozesses sind.

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Über rechtsfreie Räume und andere Scheidewege

CC-BY-SA von ksuehring

Die Debatten um die Gestaltung der digitalen Zukunft werden schärfer. Man kriegt den Eindruck die alten Eliten merken erst jetzt so langsam, was da auf sie zu rollt. Deswegen ist ihr zwar nicht mehr ganz so neuer Schlachtruf, der der Netzgemeinde nun aus allen Ecken entgegenschallt:

„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!“

Die nachvollziehbare Reaktion aus dem Netz lautet meist in tausendfacher Variation:

„So ein Unsinn! Hier gibt es jede Menge Gesetze die zu beachten sind!“

und vielleicht dann auch noch mit einem defensiven

„Das Internet darf kein bürgerrechtsfreier Raum sein!“

So weit so richtig. Jedem der sich mal mit Publizieren im Netz beschäftigt hat wird mulmig bei dem zu beachtenden Dschungel an Lizenzen und AGBs, Impressumpflichten und Störerhaftung, Datenschutz und Urheberrechten. Jedoch meinen die alten Eliten im Grunde etwas anderes und zu anderen Gelegenheiten ist das der Netzgemeinde auch völlig bewußt: Im Kern ist das Netz unkontrollierbar, oder wie es John Gilmore schon 1993 so treffend und tausendfach zitiert sagte:

„The Net interprets censorship as damage and routes around it.“

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