Open-Source-Hardware – update

Wir haben hier im Blog schon lange nicht mehr (zuletzt: [1], [2], [3], [4], [5]) über offene Hardware geschrieben. Dabei hat sich einiges getan, so viel, dass sogar populäre Medien darauf aufmerksam werden. Als Beispiel sei der Spiegel der Computerzeitschriften genannt, die c’t. In der Ausgabe 1/22 hat sie dem Thema einen Schwerpunkt gewidmet (vgl. „Hintergrund“). Leider sind die meisten der Artikel nicht offen lesbar (Minuspunkt, liebe c’t, bei dem Thema), der Artikel um den es mir hier geht, ausnahmsweise schon: „Technik gut beschreiben“.

Um offene Hardware wirklich verstehen, verändern und nachbauen zu können, braucht es eine umfassende und gute Dokumentation – von verbalen Beschreibungen über Schaltpläne bis zu 3D-Modellen. Dafür gibt es jetzt den Standard DIN SPEC 3105, der vom Deutschen Institut für Normung gemeinsam mit der Open-Source-Community ausgearbeitet wurde (vgl. Broschüre). Er besteht aus zwei Teilen:

Der erste Teil bietet den Rahmen für die Selbstdefinition als Open-Hardware-Projekt, sofern die Dokumente den Vorgaben entsprechen. Bei der Fülle der Möglichkeiten sind diese recht allgemein gehalten. So ist etwa vorgeschrieben, dass Dateien im nativen Format (also z.B. von dem verwendeten CAD-Programm) und in einem Exportformat bereitgestellt werden müssen, damit auch jene die Dateien nutzen können, die nicht das native (und u.U. proprietäre) CAD-Programm verwenden.

Der zweite Teil umfasst die Zertifizierung. Normalerweise überprüft eine neutrale Zertifizierungsstelle, ob die Bestimmungen einer Norm eingehalten wurden. Dritte können dann dem Zertifikat und damit dem Produkt vertrauen. Eine Zertifizierung ist allerdings häufig eine teure Angelegenheit, die sich ein Open-Hardware-Projekt kaum leisten kann. Die Rolle der Zertifizierungsstelle nimmt daher die Community selbst ein. In einem transparenten Peer-Review-Prozess werden die eingereichten Unterlagen geprüft und bestätigt, wenn die Vorgaben eingehalten wurden. Das macht Open Hardware anschlussfähig an industrielle Prozesse. Inbesondere für Hochschulen gibt es damit eine neue Möglichkeit für einen offenen Technologietransfer in die Gesellschaft – jenseits der privateigentümlichen Patentierung.

Weitere Infos finden sich in dem schon oben genannten Artikel „Technik gut beschreiben“. Ein Zitat aus diesem Artikel möchte ich noch bringen, weil es mich doch etwas amüsiert hat:

Vielleicht können Open-Source-Prinzipien auch dabei helfen, die alte Eigentumsfrage neu aufzurollen: Wenn auch im Kapitalismus die Produktionsmittel in private Hand gehören und im Kommunismus in staatliche, könnte es bei Open-Source-Hardware praktisch irrelevant sein, wem die Maschine gehört.

Interessant finde ich zunächst einen solchen Satz in einer Technikzeitschaft zu lesen (kann sich ein „Spiegel“ schon mal leisten). Dann fällt jedoch auf, wie selbstverständlich Kapitalismus mit Privat- und Kommunismus mit Staatseigentum gleichgesetzt wird. Okay, mit Kommunismus ist hier vermutlich das gemeint, was eben landläufig so genannt wird, also die realsozialistischen oder verwandten Länder. Und da trifft das ja zu. Aber es zeigt eben auch, wie schwer es ist, sich Kommunismus ohne Eigentum vorzustellen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass es am Ende darauf ankommt, wer real über die Produktionsmittel verfügt – und, das gehört allerdings dazu – die Zwecke der Nutzung setzen kann. Das entspricht schon ziemlich gut dem, was wir kollektive Verfügung genannt haben 😉

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