Commons in einer Systematik von Gütern

Wenn die »Commons« (Gemeingüter) ein neues Paradigma politischer Theorie werden sollen, dann muss der Begriff klarer bestimmt werden. Ein Ansatz ist, ihn in Relation zu anderen Gütern zu verorten. Vor längerer Zeit hatte ich schon mal einen Versuch einer Systematik von Gütern unternommen (siehe diese Abbildung). Die Darstellung blieb jedoch vor allem beim Punkt des »Eigentums« unklar, da Commons nicht mit »Gemeineigentum« gleich gesetzt werden können. Ferner ist das Besondere bei den Commons gerade, dass sie stets als soziale Beziehung zu verstehen sind. Genau genommen gilt das jedoch für alle Güter, denn die fallen ja nicht vom Himmel, sondern werden — sozial — hergestellt. Erst im Vergleich zur »Sozialität« der Nicht-Commons, wird die Besonderheit der Gemeingüter deutlich.

Kurz und gut: Ich habe einen neuen Anlauf unternommen. Hier ist das Ergebnis.

Systematik von Gütern

Wie ist die Abbildung zu lesen?

Jedes Gut kann durch vier Dimensionen gekennzeichnet werden. Mit der Beschaffenheit und Nutzungsweise stehen links die beiden Dimensionen, die eng mit der Physis des Guts verbunden sind. Rechts dagegen befinden sich die Form-Dimensionen, die die Frage beantworten, welche soziale und rechtliche Form Güter annehmen können, wenn sie produziert werden. Im Folgenden werden die Dimensionen und ihre Aspekte genauer vorgestellt.

Beschaffenheit

Die Beschaffenheit beschreibt die sinnliche Gegenständlichkeit des Guts. Es gibt stoffliche und nicht-stoffliche Güter[1].

Stoffliche Güter haben eine physische Gestalt, sie können verbraucht oder vernichtet werden. Zweck und physische Beschaffenheit sind miteinander verbunden, stoffliche Güter erfüllen ihren Zweck nur mit ihrer Physis. Löst sich die Physis auf, geht auch der Zweck verloren.

Nicht-stoffliche Güter sind hingegen von einer bestimmten physischen Gestalt entkoppelt. Hierunter fallen sowohl Dienstleistungen, bei denen Produktion und Konsumtion zusammenfallen, wie auch konservierbare nicht-stoffliche Güter. Eine Dienstleistung mündet zwar häufig in einem stofflichen Resultat (Haarschnitt, Konzepttext etc.), sie selbst ist jedoch mit dem Produkt abgeschlossen, d.h. konsumiert worden. Das Resultat fällt nun in eine stoffliche Gut-Kategorie.

Konservierbare nicht-stoffliche Güter benötigen einen physischen Träger. Bei nicht-digitalen (»analogen«) Gütern kann die Verbindung des Guts zu einer bestimmten stofflichen Beschaffenheit des Trägers noch eng sein (etwa das analoge Musikstück auf dem Tonband oder der Schallplatte), während digitale Güter vom Trägermedium weitgehend unabhängig sind (etwa das digitale Musikstück auf einem beliebigen Digitalmedium).

Nutzung

Die Nutzung hat die zwei Unterdimensionen der Ausschließbarkeit und Rivalität. Damit werden die Aspekte des Zugriffs und der gleichzeitigen Nutzbarkeit erfasst. Dieses Schema wird in der Regel von der klassischen Ökonomietheorie als alleiniges Charakteristikum von Gütern verwendet, das aber — wie hier deutlich werden sollte — viel zu kurz greift.

Ein Gut ist in der Nutzung dann exklusiv (ausschließbar), wenn der Zugriff auf das Gut unterbunden werden kann. Es ist in der Nutzung inklusiv (nicht ausschließbar), wenn der Zugriff potenziell allen möglich ist. Ein Gut ist in der Nutzung rival (=rivalisierend), wenn die Nutzung durch den Einen die Nutzung für andere einschränkt oder verhindert. Nicht-rival ist es, wenn ihre Nutzung keine Nutzungseinschränkung für andere zur Folge hat.

Beispiele: Das Brötchen ist im Konsum exklusiv und rival. Ich kann solange vom Verzehr ausgeschlossen werden, bis ich es kaufe. Und wenn ich es verzehre, kann das niemand anderes mehr tun. Die Nutzung des Ohmschen Gesetzes ist hingegen weder rival, noch kann ich davon ausgeschlossen werden. Bezahl-Fernsehen erscheint ohne Decoder nur als Rauschen auf dem Bildschirm, seine Nutzung ist also exklusiv, jedoch nicht rival — empfange ich das Programm, so beeinträchtigt das den Empfang durch andere nicht. Eine öffentliche Straße hingegen ist grundsätzlich für alle da, ihre Nutzung ist jedoch rival, was im Stau besonders offensichtlich ist.

Soziale Form

Die soziale Form beschreibt die Art der Produktion und ihre Auswirkung auf die »Sozialität« des Guts. Hier sind drei soziale Formen zu unterscheiden: Ware, Subsistenz und Commons.

Warenform erhält ein Gut dann, wenn es in verallgemeinerter Weise für den Tausch (Verkauf) auf Märkten hergestellt wird. Getauscht werden muss, denn im Kapitalismus wird getrennt voneinander, privat produziert. Tauschmaß ist der Wert, die gesellschaftlich durchschnittliche abstrakte Arbeit, die zur Herstellung der Ware erforderlich ist. Tauschmedium ist das Geld. Nutzenmaß ist der Gebrauchswert als »andere Seite« des Werts. Das Waresein von Gütern ist also eine soziale Form, es ist der indirekte, über den Tausch vermittelte Weg, wie Güter allgemeine, gesellschaftliche Geltung erlangen. Voraussetzung sind Knappheit der und Exklusion vom Zugriff auf die Ware, da es sonst nicht zum Tausch kommt.

Subsistenzform behält ein Gut dann, wenn es nicht verallgemeinert für Andere, sondern nur zum eigenen Nutzen oder dem Nutzen personaler Anderer (Familie, Bekannte etc.) hergestellt wird. Hier wird nicht oder nur in Ausnahmefällen getauscht, sondern weitergegeben, genommen und gegeben — nach welcher unmittelbar-sozialen Regel auch immer. Eine Übergangsform zur Warenform ist etwa Barter, der unmittelbare, nicht geldvermittelte Tausch von Gütern (was hier aber nicht weiter diskutiert werden soll).

Commonsform erhält ein Gut dann, wenn es für allgemeine Andere produziert oder erhalten, das Gut aber nicht getauscht wird und die Nutzung in der Regel an feste soziale Nutzungsregeln gebunden ist. Für allgemeine Andere wird es insofern produziert oder erhalten, als es nicht personal-bestimmte Andere sein müssen (wie bei der Subsistenzform), aber auch nicht ausschließlich abstrakte Andere, zu denen es sonst keine Beziehung gibt (wie bei der Warenform), sondern konkrete Gemeinschaften, in denen die Nutzungsregeln und damit die Pflege der Commons verabredet werden.

Peter Linebaugh bringt das Bindungsverhältnis von Gut und sozialer Aktivität zur Re-/Produktion des Guts auf die Formel: »There are no commons without commoning.« Die Größe der Gemeinschaft ist damit nicht festgelegt. Sie hängt wesentlich auch von der re-/produzierten Ressource ab. Die Re-/Produktion eines lokalen Waldstücks wird vermutlich von einer lokalen Gemeinschaft übernommen, während die Erhaltung eines verträglichen Weltklimas sicherlich der Konstitution einer globalen Gemeinschaft bedarf. Dabei kann der Staat an die Stelle der Gemeinschaft treten und treuhänderisch die Re-/Produktion der Ressource übernehmen. Dies ist aber nicht die einzig mögliche Form.

Ebenso wie die Größe der Gemeinschaft sind auch die Regeln von den je konkreten Bedingungen der Ressource abhängig. Für ein bedrohtes Waldstück werden sicherlich restriktivere Nutzungsregeln vereinbart als für eine Ressource, die nahezu aufwandslos kopiert werden kann. Für Freie Software etwa kann bedenkenlos ein Open-Access-Regime festlegt werden, also eine soziale Nutzungsregel, die explizit niemanden ausschließt. Gerade in der Verhinderung der wahllosen »Plünderung« einer Verbrauchsressource werden die Bedürfnisse der allgemeinen Anderen, die sie gerade nicht nutzen, integriert. Die Gemeinschaft ist immer nur Beauftragte, die — weil sie eng mit der Ressource verbunden ist — diese so produzieren und reproduzieren kann, dass sie allgemein nützlich bleibt. Es ist ihr »Auftrag«, die Ressource verbessert an nachfolgende Generationen weiterzugeben.

Bei den Commons lassen sich Produktion und Reproduktion schwer von einander trennen. Ihre Herstellung dient gleichzeitig ihrer Erhaltung. Gerade die Nutzungsregeln sorgen bei Verbauchsressourcen dafür, dass sich die Ressource regenerieren kann, oder bei kopierbaren Digitalgütern dafür, dass die soziale Gemeinschaft, die die Ressource produziert und pflegt, erhalten bleibt. Was hingegen unterschieden werden muss, ist die Gemeinressource als solcher, und Gütern, die auf Grundlage der Gemeinressource produziert werden. Produzierte Güter können im Unterschied zur Gemeinressource Warenform annehmen, wenn sie auf dem Markt verkauft werden. Ziel der sozial verabredeten Nutzungsregeln der Gemeinschaft ist es, die Ressourcennutzung zu limitieren und zu verhindern, dass die Ressource übernutzt und schließlich zerstört wird.

Die »Freiheit« der Plünderung und Ausbeutung, die vielfach unter dem Regime der getrennten, privaten Produktion von Gütern als Waren auftritt, findet also an der Freiheit der Anderen, die betroffene Ressource dauerhaft nutzen zu wollen, ihre Schranke. Gleichwohl gibt es keine »Garantie«, dass es nicht doch zur Zerstörung von Commons kommen kann. Die Geschichte des Kapitalismus ist nicht zuletzt auch eine Geschichte der oft auch gewalttätigen Zerstörung und Privatisierung der Commons.

Rechtsform

Die Rechtsform zeigt die möglichen rechtlichen Kodifizierungen, denen ein Gut unterliegen kann: Privateigentum, Kollektiveigentum und freie Güter. Rechtliche Festschreibungen sind notwendige soziale Regeln, denen unter den Bedingungen der gesellschaftlichen Vermittlung in Form von Partialinteressen die Rolle des regulierenden Rahmens zukommen. Sobald Allgemeininteressen Teil der Re-/Produktionweise selbst sind, können allgemeine Rechtsformen zugunsten konkret-sozial vereinbarter Regeln zurücktreten, wie dies etwa bei den Commons der Fall ist.

Privateigentum ist eine Rechtsform, die die exklusive Verfügung eines Eigentümer in Bezug auf eine Sache definiert. Das Eigentum abstrahiert sowohl von der Beschaffenheit der Sache wie dem konkreten Besitz. Privateigentum kann Handelsgut sein, es kann verkauft oder verwertet werden.

Kollektiveigentum (auch Gemeineigentum) ist kollektives Privateigentum. Alle Bestimmungen des Privateigentums gelten mithin auch hier. Die Formen des Kollektiveigentums sind sehr vielfältig. Beispiele: Aktiengesellschaft, Aufzugsanlage einer Hauseigentümergemeinschaft, Volkseigener Betrieb (VEB).

Freie Güter (auch Niemandsland) sind juristisch oder sozial ungeregelte Güter im freien Zugriff. Die Häufig zitierte »Tragik der Allmende« ist eine Tragik des Niemandslands, das aufgrund der fehlenden Nutzungsregeln übernutzt und zerstört wird. Solche Niemandsländer bestehen auch heute noch, etwa weitgehend noch in der Hochsee.

Zusammenfassung

Fokus der vorgelegten Gütersystematik sind die Gemeingüter, die hier als dritte soziale Form neben Waren und Subsistenzgütern bestimmt werden. Vor dem Hintergrund unser prägenden allgemeinen Erfahrung im Umgang mit Waren, die soweit geht, dass manche die Warenform für eine gleichsam natürliche Güterform halten, mutet die vorgelegte Kennzeichnung als maßgebliche soziale Form, die durch die Geschichte hindurch existiert, als verwegen an.

Commons, Gemeingüter, hat es immer gegeben. Ihre historische Rolle und Funktion hat sich jedoch dramatisch gewandelt. War sie früher allgemeine Grundlage jeder Lebenstätigkeit des Menschen, so ist sie mit dem Aufkommen von Klassengesellschaften in verschiedene Regimes der Ausbeutung einbezogen worden. Höhepunkt des Ausbeutungsverhältnisses gegenüber den allgemeinen menschlichen Lebensbedingungen ist sicherlich der Kapitalismus, der — getragen von einem abstrakten Freiheitsbegriff — nicht in der Lage ist, für das allgemeine Überleben der Gattung Mensch zu sorgen. Dies liegt daran, dass die Wahrnahme von Allgemeininteressen nicht Teil der Produktionsweise ist, sondern per Recht und Staat als zusätzliche Instanzen dem blinden Wirken der partialen Privatinteressen aufgeprägt werden soll. Insofern ist eine »Rückkehr« zu einer sozial-regulierten Produktionsweise notwendig, bei der die Allgemeininteressen Bestandteil der Produktionsweise selbst sind.

Mehr noch. Der Kapitalismus hat wesentliche Momente der Produktion des gesellschaftlichen Lebens abgespalten und in eine Sphäre der Reproduktion verbannt. Produktion als »Wirtschaft« und Reproduktion als »Privateben« wurden getrennt. Die strukturell blinde, erst im Nachhinein vermittelte Privatproduktion konnte nur deswegen expandieren, weil sie dies einerseits permanent auf Kosten der Subsistenz- und Commons-Produktion tat und andererseits auf eine komplementäre Subsistenz- und Commons-Produktion verweisen konnte, die die (physischen und psychischen) Folgen der »Wirtschaft« ausgleichen konnte und musste. Dass die getrennte Privatproduktion auch herausragende zivilisatorische Leistungen hervorgebracht hat, soll damit nicht bestritten werden. Die zivilisatorischen Potenzen der als borniert und entfremdet zu kennzeichnenden Produktionsweise sind mittlerweile allerdings gänzlich erschöpft, so dass die schon immer vorhandenen destruktiven Momente die Oberhand gewonnen haben.

Die Commons bieten die Potenz, die Ware als bestimmende soziale Form der Re-/Produktion der gesellschaftlichen Lebensbedingungen abzulösen. Eine solche Ablösung wird jedoch nur kommen, wenn sich in allen Bereichen des Lebens Gemeinschaften konstituieren, die sich »ihre« Commons zurückholen und in eine neue bedürfnisorientierte Logik der Re-/Produktion einbinden.

Anmerkung

[1] Ich verwende den Begriff »Stofflichkeit« und nicht »Materialität«, da ich letzteren als philosophische Kategorie verstehe. Mit dem Begriff der Materialität wird generell die Gegebenheitsweise des Guts mit all seinen Dimensionen erfasst. Statt »Systematik von Gütern« könnte es also auch »Materialität von Gütern« heißen. Der Begriff der Stofflichkeit zielt dagegen im engeren Sinne auf die physische Beschaffenheit ab.

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