(Voriger Artikel: Eigentumsrechte in der Genossenschaftsgesellschaft)

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Sowohl in Kooperativen wie in Communen müssen Entscheidungen getroffen werden. Eine romantische, aber für große Gruppe kaum realistische Vorstellung ist, dass Entscheidungen immer im Konsens aller Beteiligten getroffen werden sollten. Ein allgemeiner oder zumindest weitgehender Konsens aller bzw. der meisten Beteiligten ist, sofern möglich, klarerweise wünschenswert (ein lediglich weitgehender Beinahe-Konsens wird manchmal „grober Konsens“ bzw. „rough consensus“ genannt). Niemand wird gerne überstimmt und ignoriert und je mehr Beteiligte einer Entscheidung zugestimmt oder zumindest keinen Einspruch gegen sie eingelegt haben, desto besser dürften die Chancen dieser Entscheidung zu sein, allgemein respektiert und umgesetzt zu werden. Dabei gibt es Verfahren, die das Finden eines Konsenses auch in größeren Zusammenhängen erleichtern, etwa das Systemische Konsensieren und die Soziokratie.

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