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Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem

[This article is also available in English.]

Das Copyleft hat beim Erfolg Freier Software eine wichtige Rolle gespielt. Copyleft stellt sicher, dass alle Versionen einer Software bzw. eines Dokuments frei bleiben. Es hindert Firmen daran, »verbesserte« Versionen eines Freien Programms zu privatisieren und als proprietäre Software zu verkaufen. Die erste und bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL). Die GPL ist beliebter als alle anderen Lizenzen für Freie Software zusammen – sie wird für etwa 50–70% aller Freien Programme genutzt.

Auf den ersten Blick mag die Situation in den neu entstehenden Bereich Freie Hardware ähnlich aussehen. Auch hier sind Copyleft-Lizenzen wie die GPL und die Creative Commons BY-SA-Lizenz (Namensnennung + Weitergabe unter gleichen Bedingungen) sehr beliebt (siehe unten für eine detailliertere Analyse). Aber tatsächlich ist es um Freie Hardware ganz anders bestellt, denn das Copyleft stützt sich auf das Copyright bzw. Urheberrecht, und Hardware ist (in den meisten Fällen) nicht urheberrechtlich geschützt.
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The Tricky Business of “Copylefting” Hardware

[Diesen Artikel gibt es auch auf Deutsch.]

It’s probably safe to say that the copyleft principle has been essential for the success of free software. Copyleft means that all versions of a software or document will remain free, preventing companies from creating “value-added” versions of free programs and selling them as proprietary, non-free software. The GNU General Public License (GPL)—the first and most well-known incorporation of the copyleft principle—is used for about 50–70% of all free programs, making it more popular than all other free software licenses together.

At first sight, the situation in the newly emerging field of free and open hardware might seem similar—here, copyleft licenses such as the GPL and the Creative Commons Attribution-ShareAlike License (BY-SA) are very popular too (see below for a more detailed analysis). But actually, the situation is very different for hardware design, since copyleft relies on copyright, and hardware is (in most cases) not protected by copyright law.
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Diskussion von »Über den Commonismus«

Franz hat den Artikel »Vom Kapitalismus über den Commonismus zum Kommunismus?« von Daniel Scharon aufgetan, dessen Original ziemlich schwer lesbar ist und das ich deshalb reformatiert auf keimform.de übernommen habe. Der Artikel enthält eine Auseinandersetzung mit Oekonux, Freier Software, Peer-Ökonomie, Commonismus und Kommunismus.

Zu diesem Artikel einige Anmerkungen, weil’s so viel ist, in einem extra Artikel.

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Piraten-Dilemma

CC-BySa: flickr.com/photos/biwook/145765624/

[Bild: Ioan Sameli, CC-BySa: flickr.com/photos/biwook/145765624/]

Die schwedische Piratenpartei wollte ursprünglich das Urheberrecht komplett abschaffen, jetzt — nach einigem Erfolg — soll das Urheberrecht bleiben, stattdessen aber auf fünf Jahre begrenzt werden. Dafür hat sie nun von Maximo Lider R.M. Stallman eine Schelte einstecken müssen, nicht, weil er das als Aufweichung der ursprünglichen Ziele sieht, sondern weil ihm das zu weit geht.

Wie das?

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Rumtricksen mit der GPL? Lieber zweimal nachdenken.

Ein schönes Beispiel, wie man sich selbst ins Knie schießen kann, wenn man versucht ein Geschäftsmodell mit wiki(GPL)-Software zu basteln zeigt jetzt die Firma „Six Apart“. Sie wollen besonders schlau sein und ihre Blogsoftware „Movable Type“ in einer GPL-Version rausgeben, dabei aber eine „Pro-Version“ als Bezahlversion weiterhin unter Verschluss halten. Damit das geht, müssen sie die Autoren der Software dazu verpflichten ihre Nutzungsrechte (natürlich unentgeltlich) an Six Apart abzugeben. Das wird sicherlich einige aber sicherlich nicht alle potentiellen Mithelfer abhalten. Was aber möglicherweise schwerer wiegt: Es gibt bereits eine andere weit verbreitete Blog-Software, die ebenfalls unter GPL vertrieben wird und keinen solchen Einschränkungen unterliegt – WordPress (womit auch dieses Blog betrieben wird). Im Endeffekt heißt das: Code aus Movable Type kann für WordPress verwendet werden, dank GPL, umgekehrt aber nicht! Das wiederum dürfte eigentlich nun gar nicht im Interesse von Six Apart liegen. Fazit: Erst denken, dann doppelt lizensieren.

via: Mark on WordPress

GPL v3 veröffentlicht

Das Update der mit Abstand wichtigsten Freie-Software-Lizenz ist fertig: Nach anderthalben Jahren Diskussion hat die FSF gestern die neue Version 3 der GPL veröffentlicht, die v.a. mehr Schutz vor DRM und Softwarepatenten bringen soll. Außerdem wurden die Kompatibität zu anderen Lizenzen und die internationale Rechtsicherheit verbessert. In einem ergänzenden Artikel wirbt Richard Stallman für den Umstieg auf die neue Version:

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Webanwendungen und GPL

Es wurde schon viel geredet vom Trend zu immer mehr Webanwendungen, langsam – mit zunehmenden Breitbandanschlüssen – zeigt sich aber, dass etwas draus werden könnte. Ich möchte eine selten thematisierte Folge dieses Trends thematisieren: Die GPL wird ausgehebelt.

Der Sinn der GPL liegt darin, dass Software, die einmal frei war auch weiterhin frei bleibt, dass unterscheidet sie und andere copyleft-Lizenzen von anderer Freier Software. Die Regel ist ganz einfach: Die GPL erlaubt ausdrücklich das Modifizieren der Software, unter der Bedingung, dass bei einem Vertrieb der Sourcecode der modifizierten Software mit weitergegeben werden muss, so dass auch andere von den Modifikationen profitieren können.

Im Fall einer Anwendung, die blos übers Web im Browser abgewandelt wird, funktioniert das leider nicht mehr, weil gar kein Vertrieb mehr stattfindet. Ich kann also eine Serversoftware, die unter GPL steht verändern und auch im Zweifel Millionen von Leuten sie übers Web benutzen lassen, ohne den veränderten Sourcecode freigeben zu müssen. Je mehr nun aber Webanwendungen zunehmen umso drängender wird dieses Problem der GPL.

Zur Zeit wird in einem umfassenden Communityprozeß (selber eine Webanwendung) eine neue Version der GPL erarbeitet. Leider bietet auch diese neue Version keinen Schutz vor einem solchen Mißbrauch, es ist auch fraglich ob sich dass rechtlich überhaupt machen lässt. Was also tun?

Virtual Citizenship Assoziation

Die Virtual Citizenship Assoziation hat sich gebildet wärend des (gescheiterten) Versuchs der Community, das Online-Spiel Rhyzom zu kaufen und dadurch zu befreien. Der Code sollte unter die GPL gestellt werden und andere Inhalte (Grafik, Sound, …) unter ähnliche Lizenzen.

Die Vereinigung verfolgt jedoch weiter ihr Ziel, ein Online-Spiel zu „kaufen“ und nebenher noch einige weitere.