Thesen zur allgemeinen Arbeit

Der nachfolgende Text erläutert die Präsentationsfolien (PDF|ODP) meines Vortrages auf dem krisis-Seminar vom 3. bis 5. Oktober. Da es sich nur um Thesen handelt, ist der Text ziemlich dicht geschrieben. Ich möchte den Text noch zu einer größeren Publikation umarbeiten, in der ich dann ausführlicher die einzelnen Argumente ausführen werde. Die Folien enthalten einige ergänzende Zitate, die in den Thesen nicht vorkommen.

Abstract: Kernaussage des Textes (und der Folien) ist These, dass der Kapitalismus mit der »konkret-allgemeinen Arbeit«, die »unmittelbar gesellschaftliche Arbeit« ist, bei bestimmten Produkten (nämlich Universalgütern) eine Form der sozialen Vermittlung hervorbringt, die über den Kapitalismus hinausweist: Resultate konkret-allgemeiner Arbeit werden nicht über den Wert vermittelt (sprich: getauscht). Voll gültig ist dies allerdings nur für »freie Universalgüter«, während »privatisierte Universalgüter« als Bezahlgüter diese Potenz nur widersprüchlich repräsentieren.

Nun die Thesen in Langfassung

(1) Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist Fußnote 24 in dem Aufsatz „Der Wert des Wissens“ (Lohoff 2007), in der es heißt: „…der Terminus ‚allgemeine Arbeit‘ … könnte dahingehend missverstanden werden, als handele es sich bei der Informationsarbeit um unmittelbar gesellschaftliche Tätigkeit. Das ist nicht intendiert. Diese Tätigkeiten sind in der kapitalistischen Gesellschaft selbstverständlich genauso borniert, entfremdet und formbestimmt wie jede andere Arbeit. Die Unterscheidung allgemeine Arbeit – getrennte Privatarbeit soll einen Binnengegensatz innerhalb der Welt ungesellschaftlicher gesellschaftlicher Praxis kenntlich machen. Streng arbeitskritisch gelesen handelt es sich beim Ausdruck ‚allgemeine Arbeit‘ insofern um eine paradoxe Begriffsbildung, als die Transformation von Tätigkeit in Arbeit bereits die Herauslösung dieser Tätigkeit aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang impliziert.“

(2) Hieraus ergeben sich eine Reihe von Fragen: Was ist allgemeine Arbeit? Ist allgemeine Arbeit unmittelbar gesellschaftliche Tätigkeit? Ist Informationsarbeit dazuzurechnen, oder wenn nicht, wozu dann? Wie ist das Verhältnis von Arbeitsform und gesellschaftlicher Form? Ist allgemeine Arbeit ein paradoxer Begriff? Ist Arbeit aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang herausgelöste Tätigkeit? – Diesen und weiteren Fragen versuche ich mich anzunähern (hier nur thesenhaft).

(3) Zunächst benötige ich eine Klärung der Frage, was »Allgemeines« eigentlich ist. Häufig wird Allgemeines als Resultat eines Abstraktionsvorgangs und damit als Gegenteil des Besonderen angesehen: Ich lasse solange die Besonderheiten der Einzelnen weg, bis ich zu einem Residuum komme, dass dann dann noch allen Einzelnen gemeinsam ist. Diese Form des Alltagsverstandes entspricht durchaus der realabstraktiven Form der Verallgemeinerung in der Warenproduktion. Hegel hingegen unterscheidet zwei Formen der Allgemeinheit: Abstrakt-Allgemeines, worin Besonderes ununterscheidbar eingeebnet ist, und Konkret-Allgemeines, worin Besonderes als Repräsentant des Allgemeinen zur Geltung kommt. Dem Abstrakt-Allgemeinen steht das Einzelne und Besondere äußerlich gegenüber, während das Konkret-Allgemeine das »Reichtum des Besonderen in sich fassende Allgemeine« (Hegel 1979, S. 54) ist. – Nun aber zum Gegenstand.

(4) Menschen finden ihre Lebensbedingungen nicht bloß vor, sondern sie stellen sie verallgemeinernd-vorsorgend her. Vorsorgend, insofern es nicht nur um die aktuelle Bedürfnisbefriedigung geht, sondern immer auch um die zukünftige; verallgemeinernd, insofern es nicht bloß darum geht, in unmittelbarer Kooperation die notwendigen Dinge herzustellen und zu nutzen, sondern indem zwischen Herstellen und Nutzen ein unterschiedlicher Grad gesellschaftlicher Vermittlung dafür sorgt, dass alles gemacht, aber nicht jeder Einzelne alles machen muss. Die Ebene der Verallgemeinerung ist also die Gesellschaft, und die Art (und der Grad) der Vermittlung ist die historisch-spezifische Art (und der Grad) der Vergesellschaftung.

(5) Allgemeine Arbeit ist Arbeit für allgemeine Andere. Allgemeine Arbeit darf also nicht verwechselt werden mit unmittelbar-kooperativer (gemeinschaftlicher) Arbeit. Marx betont, es sei »zu unterscheiden zwischen allgemeiner Arbeit und gemeinschaftlicher Arbeit. Beide spielen im Produktionsprozeß ihre Rolle, beide gehn ineinander über, aber beide unterscheiden sich auch. Allgemeine Arbeit ist alle wissenschaftliche Arbeit, alle Entdeckung, alle Erfindung. Sie ist bedingt teils durch Kooperation mit Lebenden, teils durch Benutzung der Arbeiten Früherer. Gemeinschaftliche Arbeit unterstellt die unmittelbare Kooperation der Individuen.« (MEW 25, 113f) Daraus folgt zweierlei: Allgemeine Arbeit ist gesellschaftliche Arbeit. Allgemeine Arbeit als Entdeckung oder Erfindung unterscheidet sich von anderen Formen allgemeiner Arbeit.

(6) Die Warenproduktion ist eine indirekte, über den Wert vermittelte gesellschaftliche Form, allgemeine Arbeit zur Geltung zu bringen. Allgemein ist nur jene Arbeit, die gesellschaftliche Geltung besitzt. Im Kapitalismus wird jedoch getrennt voneinander produziert. Gesellschaftliche Geltung erlangen die Produkte damit nicht in „direkter Vermittlung“, sondern nur über die indirekte Vermittlung von Markt und Tausch. Durch diese Indirektion müssen die Produkte – um gesellschaftlich verallgemeinert zu werden – einen Vergleichs­prozess durchlaufen, der von der (potenziell) allgemeinen Nützlichkeit abstrahiert und sie auf ein reines Quantum, abstrakt-allgemeine Arbeit und mithin Wert, reduziert: »Tauschwert setzende Arbeit ist daher abstrakt allgemeine Arbeit« (MEW 13, 17).

(7) Es ist nicht möglich, dass die Gebrauchswerte als solche – nämlich als besondere Einzelne – allgemeine gesellschaftliche Geltung erlangen. Allgemeinheit gewinnen sie nur als »Rückseite« des Werts. Marx hat diese Dialektik so ausgedrückt: »Der der Ware immanente Gegensatz von Gebrauchswert und Wert, von Privatarbeit, die sich zugleich als unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellen muß, von besondrer konkreter Arbeit, die zugleich nur als abstrakt allgemeine Arbeit gilt, von Personifizierung der Sache und Versachlichung der Personen – dieser immanente Widerspruch erhält in den Gegensätzen der Warenmetamorphose seine entwickelten Bewegungsformen.« (MEW 23, 128)

(8) Mit der Unterscheidung von Konkret- und Abstrakt-Allgemeinen können wir die von Marx angeführte »allgemeine Arbeit«, für die er als Beispiel die Wissenschaft nannte, als konkret-allgemeine Arbeit spezifizieren. Konkret-allgemeine Arbeit kann jedoch gerade nicht mehr das leisten, was die Wertabstraktion leistet: Die Reduktion der Verausgabung menschlicher Lebensenergie auf ein unterschiedloses Maß. Anders ausgedrückt: konkret-allgemeine Arbeit kann im Unterschied zu abstrakt-allgemeiner Arbeit keinen Wert bilden. Sie ist genuin wertunproduktiv.

(9) Zusammengefasst: Als Allgemeines und damit Gesellschaftliches bewährt sich Privatarbeit nur, wenn sie sich als Wertding im Tausch realisieren kann. Die gesellschaftliche Vermittlung über den Wert gelingt jedoch nur unter Absehung von jeder Besonderheit, gelingt nur als Abstrakt-Allgemeines. Diese Abstraktion ist kein Denkvorgang, sondern Ergebnis eines Handlungsvollzugs, ist Realabstraktion. Entsprechend ist abstrakte Arbeit nicht auf der sinnlich-konkreten Ebene angesiedelt, ist in diesem Sinne nichts, was an-sich existieren würde, sondern abstrakte Arbeit ist die realabstraktive Widerspiegelung des gesellschaftlichen Verhältnisses des Werts in der Arbeit: Es zählt nur, was als Arbeitszeit in einer Ware inkarniert und auf dem Markt erlöst werden kann.

(10) Konkret-allgemeine Arbeit hat es hingegen »nicht nötig«, sich über den Umweg der Wertabstraktion gesellschaftliche Geltung zu verschaffen, sie hat bereits ohne Umweg gesellschaftlichen Charakter, sie ist unmittelbar gesellschaftliche Arbeit. Abstrakt-allgemeine Arbeit kann sich demgegenüber nur vermittels des Wertvergleichs gesellschaftlich bewähren. Gelingt der Tausch und damit der Wertvergleich nicht, so konnte das besondere Produkt auch nicht Allgemeinheit erreichen, weil es sich aposteriori – obwohl intendiert – doch nicht als verallgemeinert für Andere produziert herausgestellt hat. Da für solche unverkäuflichen Produkte dennoch Arbeitskraft verausgabt wurde, geht dieser Aufwand negativ in die Gesamtwertbilanz ein. Gelingt der Tausch hingegen, so bewährt sich die verausgabte Arbeitskraft indirekt, nämlich vermittelt über die Wertabstraktion, als allgemeine Arbeit, in diesem Fall als abstrakt-allgemeine Arbeit. Abstrakt-allgemeine Arbeit ist mittelbar gesellschaftliche Arbeit. Als wertvermittelte Arbeit kann das scheinbare Paradox aufgelöst werden, nach dem »jeder für sich arbeitet und die besondre Arbeit zugleich als ihr Gegenteil, abstrakt allgemeine Arbeit, und in dieser Form gesellschaftliche Arbeit sich darstellen muß« (MEW 26, 529f).

(11) Es gibt eine weitere zu abstrakt-/konkret-allgemein orthogonale Dimension der Allgemeinheit, die beachtet werden muss, und das ist die historische Allgemeinheit. Die Menschheit produziert ihre Lebensbedingungen, jedoch tut sie dies nicht fortwährend beginnend bei Null. Sie baut jeweils auf dem gegenständlich und symbolisch kumulierten Bestand gesellschaftlich-historischer Erfahrungen auf (vgl. Holzkamp 1985, 177). Nicht alle Ergebnisse menschlich-gesellschaftlicher Lebenstätigkeit erlangen historische Allgemeinheit. Es können die Produkte verloren gehen, die entweder nur unmittelbar kooperativ tradiert werden oder als bedeutsame Produkte oder stoffliche Träger gesellschaftlicher Bedeutungen verfallen ohne jemals reproduziert zu werden.

(12) Historische Allgemeinheit können nur die Resultate konkreter Tätigkeiten erlangen. Abstrakt-allgemeine Arbeit ist somit nicht historisch verallgemeinerbar, sie ist nur Teil der Bewegungsform der Warenmetamorphose, sie existiert nur im Tausch und erlischt mit ihm. Was überlebt und historisch verallgemeinert werden kann, sind die Gebrauchsdinge, also die Resultate konkreter Arbeit als Moment der Lohnarbeit. Darüber hinaus können die Ergebnisse konkret-besonderer Tätigkeiten, die als solche und nicht als Moment der Lohnarbeit verausgabt werden, obwohl intentional nicht für den verallgemeinerten Anderen gemacht dennoch historisch in den gesellschaftlichen Erfahrungsfundus eingehen.

(13) Konkret-allgemeine Arbeit ist immer gleichzeitig historisch-allgemeine Arbeit. Sie wird für den verallgemeinerten Anderen verausgabt und schafft gesellschaftlich überdauernde historisch-allgemeine Produkte. Dabei ist das wesentliche überdauernde Moment nicht die konkrete stoffliche Inkarnation, die durchaus verfallen oder verbraucht werden kann, sondern die vergegenständlichte gesellschaftlich-kumulierte Erfahrung, kurz: das gesellschaftliche Wissen. Mit zunehmender Vergesellschaftung und Produktivkraftentwicklung ist das gesellschaftliche Wissen immer weniger an einen besonderen stofflichen Träger gebunden. Das gilt sowohl für gegenständliche (etwa: das Haus) wie auch symbolische gesellschaftliche Bedeutungen (etwa der Hausbauplan). Wissenschaftliches Wissen als spezifische Form gesellschaftlich-allgemeinen Wissens ist hierbei nur eine besonders »reine« Form und keinesfalls als einziges Resultat konkret-allgemeiner Arbeit.

(14) Die historische Tendenz der Ablösung des gesellschaftlich-historisch allgemeinen Wissens von einem besonderen stofflichen Träger erfährt einen qualitativen Sprung mit der Entwicklung der digitalen Universalmaschine, des Computers. Nun ist erstens die digitale Form zur Darstellung des Wissens allgemein geworden und zweitens ist es nun bei gegebener Infrastruktur (die allerdings selbst erst geschaffen werden muss) mit minimalem Aufwand und in geringer Zeit möglich, das Wissen durch Kopie global zu verallgemeinern. Damit erlangen die durch konkret-allgemeine Arbeit geschaffenen Resultate im Moment ihrer Entstehung historische Allgemeinheit. Oder anders herum formuliert: Konkrete und historische Allgemeinheit erlangt jene Tätigkeit, die nur einmal getan werden muss und damit der Menschheit zur Verfügung steht.

(15) Wann haben wir es nun im Kapitalismus mit konkret-allgemeiner Arbeit zu tun? Gemäß der entwickelten Kriterien immer dann, wenn das Resultat einer einmal getanen Tätigkeit der Menschheit allgemein zur Verfügung steht. Das Produkt konkret-allgemeiner Arbeit ist damit gleichzeitig Besonderes, in dem es eine spezifische indendierte Zwecksetzung erfüllt, und Allgemeines, weil jene Zwecksetzung mit ihrer konkreten Realisierung allgemein verfügbar in der Welt ist. Diese Identität von Konkretheit und Allgemeinheit kann beschnitten oder gar völlig zerstört werden, historisch setzt sie sich jedoch auch unter kapitalistischen Verhältnissen durch.

(16) Universalgüter, etwa Informations- und Wissensgüter, entsprechen nun genau diesen Kriterien. Ihre Besonderheit ist es, dass sie durch konkret-allgemeine Arbeit entstehen. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von einem bestimmten stofflichen Träger (sie brauchen nur irgendeinen Träger) erlangen sie gleichzeitig historische Allgemeinheit – einmal in der Welt, stehen sie potenziell der Menschheit zur Verfügung. Das bedeutet jedoch, dass sie als von vornherein gesellschaftliche Güter keinen Wert darstellen können. Darin sind sie mit der Wissenschaft vergleichbar.

(17) Nun darf man sich jedoch keines ontologisierenden Abfeierns der konkret-allgemeinen Arbeit als der »guten Arbeit« hingeben: Auch die konkret-allgemeine Arbeit ist widersprüchlich in die dominante fetischistische Konstitution von Gesellschaftlichkeit über »Arbeit« eingebunden, und gleichzeitig überschreitet sie diese Einbindung. Diesen Widerspruch gilt es zu begreifen. Im Fall der Universalgüter zeigt er sich besonders deutlich. Zum Beispiel Software: Als privat angeeignetes, als privatisiertes Universalgut erhält etwa proprietäre Software eine warenförmige Hülle, zumeist erzeugt durch Rechtsform und Kopierschutz. Das genuin unknappe Universalgut wird künstlich verknappt, um es zum Bezahlgut zu machen. Ein privatisiertes Universalgut ist Ergebnis privatisierter konkret-allgemeiner Arbeit.

(18) Konkret-allgemeine Arbeit in freier Form verliert ihren Charakter als »Arbeit«. Dies kann man am Beispiel der (doppelt) Freien Software beobachten. Freie Software emanzipiert sich von der privaten Form, sie ist als freies universelles Gut (den sog. Commons) Ergebnis konkret-allgemeiner Produktion und besitzt sui generis gesellschaftliche Geltung. Freie Software verkörpert die Universalgütern angemessene Produktionsweise – jenseits von Arbeit, Wert und Markt.

Literatur

G. W. F. Hegel (1979), Wissenschaft der Logik, Erster Teil, Werke Band 5, Suhrkamp: Frankfurt/M.
K. Holzkamp (1983), Grundlegung der Psychologie, Campus: Frankfurt/M., New York
E. Lohoff (2007), Der Wert des Wissens, in: krisis 31, S. 13-51
K. Marx (1859), Zur Kritik der Politischen Ökonomie, MEW 13, Dietz (1971): Berlin/DDR
K. Marx (1863), Theorien über den Mehrwert, MEW 26.2, Dietz (1987): Berlin/DDR
K. Marx (1890, 4. Aufl., hrsg. v. F. Engels), Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Band 1, MEW 23, Dietz (1962): Berlin/DDR
K. Marx (1894, 1. Aufl., hrsg. v. F. Engels), Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Band 3, MEW 25, Dietz (1962): Berlin/DDR

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