Neues Blog
Franz Nahrada, Stefan Matteikat und Stephan Eisler haben einen Blog namens „Bootstrap-Magazin, Keimformen, Metamorphosen, Perspektiven“ gestartet. Mich wundert es ein wenig, dass sie nicht mal vorher mit uns Kontakt aufgenommen haben, ob man nicht zusammen was machen könnte, weil das thematisch ja nun nicht so völlig verschieden ist. Aber da sind wahrscheinlich irgendwelche Dynamiken involviert von denen ich nix weiß.
Trotzdem auf eine gute Zusammenarbeit!
Franz erzählte mir im Sommer vom Bootstrap-Magazin, was aber eigentlich ein Offline-Magazin werden sollte. Letztlich landen alle online. Vielleicht möchte das Bootstrap-Magazin keimform.de in die Blogroll aufnehmen – Franz, Stefan, Stephan?
Hm. Scheinbar wird da diese Lizenz verwendet. Sieht nicht sehr frei aus…
Ausserdem gibts keinen RSS-Feed, oder ich hab ihn blos nicht gefunden.
RSS ist unter http://www.bootstrap-magazin.de/weblogs/de/bootstrap/rss.xml
RSS funktioniert jedoch leider nicht. Und Kommentieren geht nur mit Anmeldung – ich glaube, ich schreib‘ ihnen mal ne Mail.
Noch ein Blog, von Kai Ehlers:
http://www.forum-integrierte-gesellschaft.de/
Aber erst ein Eintrag von Stefan Matteikat:
http://www.forum-integrierte-gesellschaft.de/weblogs/de/integrierte-gesellschaft/index.htm
Ja, dieses Ding ist noch im Werden…war halt nach Hütten so daß sich Leute zusammengetan hatten die denken wir können besonders leicht und gut miteinander….die Lizenz ist so frei nicht, aber auch so unfrei nicht, ein richtig schönes klares Mittelding, das sich als Standard in der akademischen Welt durchzusetzen versucht…und dort ist es schon ganz schön revolutionär….
Zur Lizenz:
Alle Rechte kann der Nutzer eines Texts gar nicht verlieren, Lesen darf er schließlich immer (sobald er erstmal Zugang hat).
Was soll das heißen, Kopieren im Copyshop ist verboten (da ich dafür zahle), Abschreiben zuhause ist erlaubt (da kostenlos)?
Sorry, Leute, das ist doch Pfusch. Gibt’s nicht eh schon (mehr als) genug Lizenzen? Wie wärs, ihr sucht euch aus dem Creative-Commons-Spektrum diejenige aus, die euren Wünschen am nächsten kommt, z.B. (da ihr ja anscheinend so restriktiv sein wollt) die CC-BY-ND-NC?
@ Benni
Zur Vorgeschichte: Ich hab StefanMz schon in Hütten darauf angesprochen, dass wir da was machen (damals ging es mehr um das Thema „Social Software“ – also die technische Ebene), aber er hat mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass in das nicht interessiert. Dieses Erlebnis wollte ich mir ein zweites mal ersparen…
Aber auch von meiner Seite hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit! Auf jeden Fall seit ihr nun auch in unserem Blogroll… 🙂
@ StefanMz
In der Tat muss man sich bei uns erst einmal anmelden, bevor man kommentieren kann. Neben anderen Gründen liegt dies unter anderem auch daran, dass uns dies von allen Seiten nahegelegt wurde – angesichts der zunehmenden Spamflut.
Die technische Grundlage des bootstrap-magazins ist ein etwas größeres und komplexeres Projekt, daher ist im Moment manches noch etwas holprig, anderes steht noch nicht zur Verfügung. Wir werden erst Ende Januar soweit sein, dass wir guten Gewissens von einer Beta-Version reden können. Aber dann wird auch bei uns ganz schnell das „state of the art“ Einzug halten 🙂
@ Christian
Es ist schade, dass du hier gleich wieder einen Tonfall anschlägst, wie man ihn von der Oekonux-Mailingliste kennt („Pfusch…“).
Nach deiner Lesart gibt es eigentlich gar keine kostenlose Vervielfältigung, da man in unserer Welt – und von der sind wir jetzt einfach mal ausgegangen – auch für den CD-Brenner Geld bezahlen muss, bevor man mit ihm etwas vervielfältigen kann; selbst das abschreiben eines Textes wäre in diesem Fall nicht „kostenlos“, wenn der Schreibende zuvor für seine Lebenserhaltung (und die ist Voraussetzung dafür, dass er Abschreiben kann) Geld ausgegeben hat. Sehr konstruktiv…
Übrigens kann ein Nutzer rechtlich gesehen natürlich alle Nutzungsrechte an einer Publikation wieder verlieren. Es ist eine ganz andere Frage, ob sich dies auch praktisch durchsetzen lässt.
Zum Schluß noch zu Bennis Bemerkung, dass diese Content-Lizenz nicht sehr frei aussähe:
Einerseits: Ja, diese Lizenz selbst ist sicherlich nicht die freieste, die es gibt. Aber wie Franz schon angedeutet hat ist dies vielleicht auch gut so… Leider finde ich jetzt nicht auf Anhieb das Zitat, in dem Richard Stallmann in einem Interview klar gegen die Verwendung des GPL-Prinzips für wissenschaftliche Texte argumentiert (kennt jemand von euch die Passage? würde mich freuen, wenn du dann den Link hier kurz reinstellen könntest). Die Gewährung der vier Grundfreiheiten ist meiner Meinung nach kein Allheilmittel, das man unreflektiert allem überstülpen kann. Für die Wissenschaft ist meiner Meinung nach die Gewährleistung von Open Access genauso wichtig wie der Schutz der Werksintegrität. Aber darüber darf natürlich gestritten werden…
Andererseits möchte ich sogar die ketzerische Behauptung wagen, dass dieses Lizenz-Konzept dem Autor ein Maximum Freiheiten einräumt! Denn Liest man die Lizenzen etwas aufmerksamer, dann stellt man fest, dass am Anfang gleich auf folgendes hingewiesen wird:
In der Journal-Lizenz findet man in §2 wiederum diese Passage:
Dies bedeutet letztlich, dass der Autor die Publikation jederzeit auch woanders und unter der Lizenz seiner Wahl veröffentlichen kann (diese „andere“ Lizenz darf ihm nur nicht verbieten, dass die Publikation bereits unter unserer Lizenz veröffentlicht wurde). Damit kann der Autor dieselbe Publikation beispielsweise auch noch der Public Domain übergeben oder unter eine Creative Commons-Lizenz stellen – wenn er dies möchte.
Was also ist so schlimm?
@Stephan: Tschuldigung, wenn ich in meinen Ausdrucksformen manchmal etwas offenherziger bin. Inhaltlich ist meine Bewertung aber glaubich durchaus gerechtfertigt. Wer sich eine ganz neue Lizenz ausdenkt (warum, verstehe ich immer noch nicht), könnte sich ja wohl zumindest mal mit einem kompetenten Anwalt zusammensetzen. Das ist hier offensichtlich nicht passiert, jedenfalls nicht mit spürbarem Ergebnis.
Und das „Maximum an Freiheiten für den Autor“, von dem du redest, bietet ja jede Lizenz, sofern keine Copyrightübertragung an irgendeine 3. Instanz (z.B. einen Verlag) verlangt wird. Lizenzen regeln ja immer nur, was andere mit einem Text/Programm machen dürfen, der Copyrighthalter selbst wird dadurch nicht gebunden.
Ich mag nicht beurteilen, wie kompetent unsere Rechtsberatung war – aber ganz offensichtlich verfügt sie nicht über deine juristische Kompetenz 😉
In einer Sache muss ich dir leider zustimmen: Du hast nicht verstanden (…und offensichtlich auch nicht ernsthaft versucht, zu verstehen…), warum wir uns ein solches Lizenzen-Set „ausgedacht“ haben. Aber immerhin bist du schon mal auf dem richtigen Weg, wenn du erkennst, dass es nicht immer nur Leser und Autoren, sondern hin und wieder auch eine 3. Instanz (z.B. Verlage – aber auch Journale) geben kann. Diese „3. Instanz“ ist nun in mancherlei Hinsicht durch das Internet überflüssig geworden: So werden Verlage in ihrer Funktion als Distributoren heute im Grunde nicht mehr benötigt. Allerdings werden Verlage und Journale in Bezug auf Fragen der Qualitätssicherung in Zukunft immer wichtiger werden.
Arg viel mehr möchte ich im Moment eigentlich nicht dazu sagen.
@StephanE: Das ist schade, weil das wäre hier ja sehr OnTopic. Habt ihr eure Überlegungen dazu denn irgendwo aufgeschrieben?
Was die Doppellizensierung angeht, hat Christian aber recht, die braucht ihr nicht extra festhalten (zumindestens ist das eine gängige Praxis).