Schlagwort: copyleft

Copyfarleft — a Critique

[Update 2008-06-04: A revision of the draft paper below was published in Mute-Online Magazine]

This is a translation of the corresponding german blog post »Copyfarleft — eine Kritik«.

The following critique of Dmytri Kleiners paper »Copyfarleft und Copyjustright« (published in Mute-Magazine) has got three parts. First I discuss the general theoretical principles, then the transformation of these principles to the field of information goods, and finally the concept of copyfarleft. A concluding critique closes this article.

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Rumtricksen mit der GPL? Lieber zweimal nachdenken.

Ein schönes Beispiel, wie man sich selbst ins Knie schießen kann, wenn man versucht ein Geschäftsmodell mit wiki(GPL)-Software zu basteln zeigt jetzt die Firma „Six Apart“. Sie wollen besonders schlau sein und ihre Blogsoftware „Movable Type“ in einer GPL-Version rausgeben, dabei aber eine „Pro-Version“ als Bezahlversion weiterhin unter Verschluss halten. Damit das geht, müssen sie die Autoren der Software dazu verpflichten ihre Nutzungsrechte (natürlich unentgeltlich) an Six Apart abzugeben. Das wird sicherlich einige aber sicherlich nicht alle potentiellen Mithelfer abhalten. Was aber möglicherweise schwerer wiegt: Es gibt bereits eine andere weit verbreitete Blog-Software, die ebenfalls unter GPL vertrieben wird und keinen solchen Einschränkungen unterliegt – WordPress (womit auch dieses Blog betrieben wird). Im Endeffekt heißt das: Code aus Movable Type kann für WordPress verwendet werden, dank GPL, umgekehrt aber nicht! Das wiederum dürfte eigentlich nun gar nicht im Interesse von Six Apart liegen. Fazit: Erst denken, dann doppelt lizensieren.

via: Mark on WordPress

Open Design Club

Open Design ClubDer Open Design Club versteht sich als virtuelles Designbüro und Plattform für offene Designs und Ideen. Die Produkte werden unter der wiki(Copyleft)-Variante von wiki(Creative Commons) veröffentlicht. Zielgruppen des Open Design Club sind Designer und Hersteller der Open-Source-Produkte:

»Wir wollen Euch inspirieren und dazu anregen, selbst gestaltend tätig zu werden. Wir bieten Euch Anleitungen für die Herstellung der hier präsentierten Produkte, die Ihr kopieren, verändern, und sogar verkaufen dürft, wenn Ihr wollt. Wir teilen unsere Ideen, unser Know-How und hoffen, dass auch Ihr Eure Ideen mit uns teilt. Wir glauben, dass vom Copyright befreite Produkte zu neuer Kreativität anregen und zu vielfältigen neuen Designs führt.«

Johannes, der den Club gegründet hat, ist sich schon bewusst, dass die Creative-Commons-Lizenz die Produkte nicht wirklich »vom Copyright befreit«. Er sucht noch nach einer griffigen Formulierung, die den Sinn — keine Beschränkung der Kreativität durch Zugänglichkeit für alle — gut ausdrückt.

Eben Moglen faltet Tim O’Reilly zusammen

Eben Moglen hatte wirklich schlechte Laune, als er von Tim O’Reilly auf das Podium der OSCON zum »Executive Briefing« gebeten wurde. Eigentlich sollte es um Lizensierungsprobleme in Zeiten von Web 2.0 gehen, was wir hier auch schon diskutierten. Aber ziemlich angefressen griff Moglen O’Reilly an, warf ihm vor, sich nur um seinen eigenen Kommerz zu kümmern und Zeit zu verschwenden, die Freiheit der Freien Software zu verteidigen:

»Wir haben dein Wasser getragen, und was hast du getan?«

Wenn sich O’Reilly jetzt angesichts von Web 2.0 Sorgen um die Freie Software mache, dann sei das nur eine Eigenwerbung für seine egoistischen Ziele. SaaS und zentralisierte Datenbestände seien in der Entwicklung hin zu Dezentralisation und mehr Freiheit nicht mehr als »themisches Rauschen«. Man könne nicht alle Fragen mit Lizenzen lösen, sondern es gibt Widersprüche, die als Konflikt von Rechten begriffen und politisch angegangen werden müssen. Die GPLv3 hat der Bewegung nun erneut 10 Jahre Raum verschafft, um die wirklich ernsten Bedrohungen der Freiheit endlich anzugehen (Patente, Monopole, Gesetze etc.).

Hier das Video des Gesprächs (Theora-OGG, 30 Minuten, 44,3 MB)

Hier der Blog-Eintrag mit Debatte dazu.

Copyfarleft — eine Kritik

[There is an english version of this text]

Die folgende Kritik von Dmytri Kleiners Aufsatz »Copyfarleft und Copyjustright« (Orginal erschienen im Mute-Magazin) hat drei Teile. Zunächst diskutiere ich die allgemeinen theoretischen Grundlagen, dann die Übertragung dieser Grundlagen auf den Bereich der Informationsgüter und anschließend das Copyfarleft-Konzept. Eine zusammenfassende Kritik folgt zum Abschluss.

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Copyfarleft und Copyjustright

Dmytri Kleiner, Mitgründer der Firma Telekommunisten und aufgetreten als Kritiker von Creative Commons, hat für das Mute-Magazin einen Aufsatz verfasst, in dem er seinen theoretischen Ansatz darstellt. Die nachfolgende Übersetzung stammt von mir, Fehler gehen auf meinen Deckel. Eine inhaltliche Diskussion des Aufsatzes folgt gibt es hier.

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Do Digital Music Yourself

»Digital Music — DIY now!«Nun mache ich keine Musik, weder analog noch digital, doch das Buch »Digital Music — DIY now!« (DIY = do it yourself) scheint mir ein Leckerbissen zu sein.

Ok, es ist in englisch, gleichwohl reich bebildert und Copyleft-Frei (Creative-Commons-Lizenz). Die Quelldateien stehen im QuarkExpress-Format zur Verfügung, ein Um- und Weiterschreiben ist erwünscht. Übersetzen auch.

[Src]

GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0

GNU GPL Version 3Die neue Version 3 der GNU General Public License (GNU GPL) löst viele aktuelle Anforderungen an den Schutz der Freiheit der Nutzer_innen und Entwickler_innen Freier Software. Zwar meint (mal wieder) Microsoft, dass die GPL V3 für sie nicht gelte, auch wenn sie nach dem Deal mit Novell selbst zum Distributor von GPL V3 lizensierter Software werden könnten — aber das wird sich ggf. vor Gericht zeigen.

Ein wenig komplizierter ist die Lage bei Web-Anwendungen. Zwar kann eine entsprechende Web-Software durchaus unter der GPL stehen — etwa weil sie selbst auf GPL-Software aufbaut –, jedoch muss der Quellcode nicht notwendig zur Verfügung gestellt werden. Warum? Weil die Software selbst gar nicht verteilt wird — nur dann greift die GPL –, sondern nur als Dienst läuft, auch SaaS genannt. Aus diesen Grund wurde die Affero General Public License (AGPL) geschaffen.

Die bisherige AGPL war jedoch inkompatibel zur GNU GPL V2. Das ändert sich jetzt mit der neuen GPL V3, die in §13 explizit die Kompatibilität der nun in die GNU-Obhut übernommene GNU AGPL festhält. Die GNU AGPL befindet sich noch im Entwurfsstadium und kann noch für eine gewisse Zeit diskutiert werden. Auch wenn die genaue Formulierung damit noch nicht feststeht, ist das Ziel klar: Bei Web-Software muss der Quellcode verfügbar gemacht werden.

GPL v3 veröffentlicht

Das Update der mit Abstand wichtigsten Freie-Software-Lizenz ist fertig: Nach anderthalben Jahren Diskussion hat die FSF gestern die neue Version 3 der GPL veröffentlicht, die v.a. mehr Schutz vor DRM und Softwarepatenten bringen soll. Außerdem wurden die Kompatibität zu anderen Lizenzen und die internationale Rechtsicherheit verbessert. In einem ergänzenden Artikel wirbt Richard Stallman für den Umstieg auf die neue Version:

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Good Copy Bad Copy

Sehenswerter Dokumentarfilm aus Dänemark, der Film zum Blogbeitrag vom September 2006: Wie Brasilien als Free Culture Nation funktioniert. Außerdem: die weltgrößte Filmindustrie Nigeria (1200 Filme/Jahr, Indien: 900 Filme/Jahr, USA: 611 Filme/Jahr) ohne Copyright, Piratenpartei in Schweden und Pirate Bay, MPAA und IFPI für Copyright, il/legaler Musikvertrieb in Russland, Lawrence Lessig unvermeidlich, Danger Mouse usw. — ohne Kommentar, die Ausschnitte sprechen für sich.

Torrent-Download bei Pirate Bay (knapp 700 MB, Laufzeit 60 Minuten, keine Lizenzangabe).