Offene Verfügung oder garantierter Besitz?
Wir hatten in letzter Zeit immer wieder Diskussionen, ob die positive Bestimmung gegenüber Eigentum nun „kollektive Verfügung“ oder „Besitz“ ist. Wobei Besitz häufiger verknüpft ist mit einer Vorstellung lokaler Regeln, welche meine Nutzung über bestimmte (materiellen) Mittel wie Wohnung absichert und dabei auch sicherstellen, dass die Verfügung nicht immer offen ist. In diesem Dialog hab ich versucht ein paar Gedanken dazu zu entwickeln. Wünsche Spaß beim Lesen 🙂
Lisa: Was bedeutet kollektive Verfügung genau? Kollektive Verfügung meint zuerst einmal eine prinzipiell offene Verfügung. Nichts geht aufgrund abstrakter Regeln (Gesetze) in die ausschließliche Verfügung einer bestimmten Gruppe oder einer Person über. Ausschließlich bedeutet hierbei, dass diese Person langfristig, immerdar, garantiert über diese Mittel verfügt. Menschen nutzen Mittel zeitweise und bringen sie somit in Besitz. Dieser Besitz wird aber häufig gleichgesetzt mit einer zeitweisen ausschließenden Verfügung: Die Fabrik oder die Zahnbürste ist nun mein Besitz, und deshalb darf nur ich/meine Gruppe darüber verfügen. Und die Wohnung oder Zahnbürste verbleibt auch in meiner ausschließenden Verfügung wenn ich sie gerade mal nicht nutze. Ich würde es anders, vl radikaler formulieren: Menschengruppen bringen Dinge unter Besitz, sie nutzen sie, aber ihr Anspruch ist niemals durch sich selbst gerechtfertigt, sondern notwendig offen für Disputation. Ihr zeitweiser Nutzen ist Teil eines sozialen Prozesses, in welchem sie nun diese Mittel nutzen. Alles ist radikal offen. Alles ist grundsätzlich für jede*n verfügbar. Wenn die Nutzung bspw. von Maschinen durch eine andere Person oder Gruppe infrage gestellt wird kommt es zum Konflikt. Es gibt verschiedene Nutzungsideen und diese müssen vermittelt werden.
Nahuel: Nein. Wir brauchen Besitz. Besitz ist eine zweitweise garantierte Nutzungsverfügung. Wenn ich eine Wohnung eingerichtet, hergerichtet, schön gemacht habe, dann will ich sie auch nutzen können. Ich sollte das Recht darauf haben sie nutzen zu dürfen –
Lisa: Es gibt kein Recht. Erst Recht kein Recht, dass wie Lockes Eigentumsbegründung funktioniert: Ich habe etwas hergestellt und deshalb habe ich nun Verfügung darüber. Ich habe meine Arbeit mit einer Ressource vermischt und diese ist nun mein Eigentum.
Nahuel: Gut von mir aus kein Recht. Aber schränkt es nicht meine Selbstbestimmung ein, meine selbstzwecksetzende Tätigkeit, wenn ich nicht über die Produkte meiner Tätigkeit verfügen kann?
Lisa: Dann wären dies Produkte deiner Arbeit. Du würdest Mittel herstellen, über welche du dann auch ausschließliche Verfügung hast, bzw. mit den anderen Leuten, welche diese Mittel mit dir hergestellt haben. Freiwilligkeit bedeutet, dass niemand dich zu etwas Zwingen kann, oder positiv, dass du das tust wozu du motiviert bist. Es beinhaltet kein Recht auf das Produkt deiner Tätigkeit.
Natürlich ist es zeitlich-lokal in deiner Verfügung, deiner Nutzungsmöglichkeit. Du hast es gerade hergestellt und kannst es an jmd weitergeben oder behalten. Da die meisten Tätigkeiten arbeitsteilig sein werden, wirst du es eher für jmd anderes hergestellt haben. Aber unter gesellschaftlichen Bedingungen meist nicht für eine konkrete Andere, sondern eine allgemeine Andere. Wenn du es für allgemeine Andere hergestellt hast, dann ist das Ziel deiner Tätigkeit höchstwahrscheinlich, dass du Mittel herstellen oder erhalten wolltest, die möglichst gut andere Bedürfnisse befriedigen. Mittel welche die Handlungsfähigkeit anderer, definiert als das Kennlernen, Entfalten und Befriedigen von Bedürfnissen, möglichst gut befriedigen. Dann ist es für dich eh nahegelegt dem gesellschaftlichen, inkludierenden Hinweis- und Konfliktprozess deine Mittel zu übergeben, da dieser deinem Wunsch nach der inkludierendsten Nutzung am ehesten nachkommen wird.
Nahuel: Aber was ist wenn ich in interpersonalen Beziehungen herstelle*? Für konkrete Andere? Sei es für mich oder für eine bekannte Person, oder eine bestimmte Person die mich danach gefragt hat. Dann war ich in dieser Tätigkeit nicht dadurch motiviert die Bedürfnisse allgemeiner Anderer, der Menschheit, der gesamten Gesellschaft zu befriedigen – wodurch die Verteilung ja tatsächlich am besten durch inkludierende Hinweis- und Konfliktprozesse gewährleistet wäre – sondern einer konkreten anderen Person. Würde es nicht meine Motivation rückwirkend infrage stellen, die Grundlagen auf welche die Motivation entstanden ist zerstören, wenn der Ausgangspunkt meiner Motivation zerstört würde? Ich bin motiviert diese Wohnung herzurichten, weil ich darin gerne wohnen will, oder weil ich mir wünsche, dass Karl und Franzi darin wohnen sollen. Wenn aber zum Schluss iwelche andere Menschen da einziehen dann wurde meine Motivation, meine Freiwilligkeit zerstört.
Lisa: Hmm … Ich kann das was du sagst nachvollziehen. Du hast Bock was zu machen, hast es gemacht, aber dann wir es anders genutzt als warum du Bock hattest es herzustellen. Du fühlst dich vielleicht betrogen, nicht ernst genommen, übergangen. Aber dies wäre ja v.a. der Fall wenn du in den Entscheidungsprozess was mit der Wohnung passieren sollte nicht einbezogen wurdest, oder? Du richtest die Wohnung für Karl her, aber dann zieht Louise ein. Das fühlt sich natürlich schlecht an, wenn Karl da eig rein wollte, aber von Louise irgendwie ausgetrickst, übergangen wurde, aber das kann Louise wiederum nur, wenn sie den Konfliktprozess iwie ausgewichen ist, wenn sie die kollektive Verfügung verletzt hat und einfach ihre Bedürfnisse durchgesetzt hat. Du würdest dich also schlecht fühlen, weil die Grundidee kollektiver Verfügung, eine Bedingung von Inklusion, gebrochen würde, oder?
Nahuel: Du meinst also, wäre ich an dem Prozess beteiligt gewesen oder hätte ich zumindest die Möglichkeit gehabt da mitzuentscheiden und eine gemeinsame Lösung zu erwirken, dann würde sich für mich die Nutzungsentscheidung am Ende nicht schlecht anfühlen. Auch wenn ich mit einer anderen Motivation gestartet bin, hat die kollektive Verfügung eine andere Nutzungsmöglichkeit hervorgebracht. Aber nicht jenseits von mir, auf Kosten von meiner frühen Motivation, sondern in notwendiger Auseinandersetzung und Abstimmung mit meinen Bedürfnissen.
Lisa: Ja. Vielleicht versuchen wir es noch an ein anderen Fall: Nehmen wir an einige Leute produzieren Holz weil sie eine schöne Holzschule in Tübingen bauen wollen. Es ist also auch eine Form interpersonaler Produktion: für ein ganz bestimmtes Ziel.
Nahuel: Wenn jetzt die Holz-Verteilungs-Crew das Holz einfach woanders hinbringen würde, dann hätte sie nicht nur die Motivationsgrundlage der Holzherstellenden* ignoriert, sondern im gleichen Maße die kollektive Verfügung verletzt. Sie hat einfach ihre Nutzungsidee durchgesetzt. Sie hätten ja eine andere Holznutzungsidee haben können, aber dann hätten sie diese mit den Holzherstellenden* abstimmen müssen, vielleicht hätte diese ja auch überzeugend gefunden, dass Holz lieber für Möbelherstellung oder sonst was zu verwenden.
Also willst du darauf hinaus, dass Motivationsgrundlagenmissachtung eigentlich etwas ganz ähnliches ist, wie Missachtung kollektiver Verfügung. Und somit Freiwilligkeit/Selbstbestimmung in der Tätigkeit nicht gegen kollektive Verfügung ausgespielt werden kann. Freiwilligkeit ist in kollektive Verfügung enthalten und umgekehrt. Hmm hmm …
Aber so sehr ich das auch nachvollziehen kann und gut finde, ist das nicht auch mega anstregend? Ständig steht alles zur Debatte, ständig muss ich bereist sein in Konflikte über Dinge einzutreten, ständig muss ich meine Bedürfnisse und Wünsche gegen andere verteidigen?
Lisa: Ich glaub hier ist es wichtig zu betonen, dass die Hinterfragung deiner Nutzung an Mangel geknüpft ist. Nur wenn zu wenig Zahnbürsten, Fabriken, Wohnungen, Häuser am See etc. verfügbar sind wird ein Konflikt darüber notwendig sein. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir glaube ich bei vielen Mitteln nur wenig Konflikte haben werden. In einer Gesellschaft der Freiwilligkeit werden wir mit Sicherheit gut drauf aufpassen, dass wir genug Nahrung, Wohnmöglichkeiten etc. haben, sodass wir da nicht immer mit Konflikten rechen müssen. Vielleicht gibt es auch – und hier fang ich mit dem Auspinseln an – in bestimmten Communities stigmergische Hinweise wo Menschen signalisieren können ob sie eher bereit sind Ressourcen zu teilen, oder eine andere Nutzung zu besprechen, so dass du die (tendenzielle) Möglichkeit hast auch Konflikte mal zu vermeiden. Konflikte werden v.a. an Orten wo Ressourcen sehr begrenzt vorhanden sind und genau da gehören sie ja auch hin.
Hm, es wird ausschliesslich von Besitz geredet, jedoch mal Eigentum, mal Besitz ( daher auch falsch eingesetzt) gemeint, eine Unterscheidung erfolgt nicht. Dabei scheint aufgrund des Gesprächsverlaufes wohl das Eigentum das eigentlich so oder so Gemeinte zu sein, anderenfalls ist dem Disput nicht schlüssig folgbar.So stellt sich mir die Frage, wie mit den benutzten Fragestellungen zum einen Besitz und zum anderen Eigentum und zum dritten deren Beziehungen in ein Keimformat gebracht werden kann, was wohl das eigentliche Unternehmen einer solchen Übung sein sollte, da im vorliegenden Text weder noch erarbeitet wird.
@Simon (ähnlich wie Michaela sagt): Besitz heißt ja einfach nur, dass jemand etwas benutzt — das gibt es also in jeder Gesellschaft. Und sobald ich morgens meine Wohnung verlassen kann ohne Sorge, dass sie, wenn ich abends zurückkomme, jemand anders in Besitz genommen hat und ich mir eine andere Bleibe suchen muss, habe ich darüber hinausgehend klarer Weise auch bestimmte Eigentumsrechte an der Wohnung, die über den bloßen Besitz hinausgehen. Deshalb wird in der Commonstheorie gerne von Eigentum als Rechtebündel gesprochen, was theoretisch produktiver ist als unrealistische Vorstellungen eines „absoluten“ Eigentumskonzepts, das es so in keiner Gesellschaft gibt. (Auch nicht im Kapitalismus: Wenn ich in Berlin eine Eigentumswohnung habe, kann ich diese trotzdem nicht unbedingt bei Airbnb vermieten, und schon gar nicht kann ich eine Chemiefabrik darin eröffnen.)
Also „Besitz ja oder nein“ sowie „Eigentum ja oder nein“ sind keine ergiebigen Fragestellungen, interessanter wird die Frage wer welche Eigentumsrechte haben sollte — und genau die behandelst du im Text ja auch (selbst wenn du’s nicht so nennen willst).
Wobei du für mein Empfinden da sehr vage tastend bleibst, weil du nichts Genaueres zu gesellschaftlichen Institutionen sagen möchtest aus Angst „auszupinseln“. Nur bleibt so halt alles in der Schwebe und du beschreibst keine Gesellschaft, sondern eine sehr breite Familie denkbarer Gesellschaften, die real sehr unterschiedlich funktionieren würden, je nachdem für welche Variante des „Auspinseln“ sie sich entscheiden.
Z.B. zum Thema Wohnraum: Klarerweise wird niemand von Tür zu Tür gehen, überall klingeln und „heh, lasst mich hier bitte einziehen“ sagen — und dann diskutieren die Angesprochenen jeweils ernsthaft, ob sie das machen und ob sie die Wohnung teilen oder lieber woanders hinziehen. So wird die „kollektive Verfügung“ von Wohnraum nicht aussehen, und natürlich werden auch nicht alle „kollektiv“ in allen Wohnungen gleichzeitig wohnen. Wie also dann? Vielleicht gibt es ein Wohn-Commons, das die verfügbaren Wohnungen erfasst und sich um die Zuteilung von Wohnraum zu Bedürftigen kümmert? Das entspricht eher der Art von Institution, die du und Stefan gelegentlich erwähnen.
Dann wird’s aber interessant, wenn es um die tatsächliche Bearbeitung von Konflikten geht. Also z.B.: Das Wohn-Commons hört allerlei Klagen von Leuten, die zu weit draußen in zu kleinen Wohnungen (oder gleich auf der Straße) leben. Was macht es dann? Sagt es: Ihr und ihr und ihr und ihr, mit den großen zentral gelegenen Wohnungen, lasst mal bitteschön noch je zwei Leute einziehen oder zieht alternativ in eine kleinere Wohnung um? Und wenn es das sagt, müssen die Angesprochenen das dann machen? Oder alternativ, wenn sie sich weigern, gibt es eine Instanz („Schiedsgericht“), die das Wohn-Commons (oder direkt die mit der eigenen Wohnsituation Unglücklichen) anrufen können und die dann eine verbindliche Entscheidung trifft? Oder gibt es keine solche Instanz und wenn die Angesprochenen sich weigern, bleibt alles wie es ist — was bedeuten würde, dass die jeweils Privilegierten ihre Privilegien (z.B. die guten Wohnungen) behalten, sofern sie nicht so nett sind, sie freiwillig abzugeben?
Auf solche Fragen (und die Folgefragen, sie sich je nach Antwort dann sehr schnell ergeben) muss man schon konzeptionelle Antworten geben können. Das ist noch kein „Auspinseln“, sondern ganz fundamentales Gesellschaftsdesign.
Hello, Den Begriff von Besitz den ich verwende geht über reine Nutzung hinaus, wir hatten ihn in Diskussion mit F. Habermann wo wir über lokale Nutzungsregeln gesprochen hatten. Und ja das kann man auch als „Eigentumsbündel“ oder halt (mir sprachlich lieber :)) „Verfügungsbündel“ bezeichnen. Und jap, im Kap hat man auch keine vollständig ausschließende Nutzungsrechte aber doch recht ausgeweitete.
Und ja, ich glaub man kann schon mehr über die Nutzung und Konflikte über Diskussionen sagen und zwar im Bezug zu unseren Konzepten von commonistischer Stigmergie und inkludierenden Konflikten. Es wird sicher Signalsstrukturen geben die mir erlauben meine Bedürfnisse einzubringen. Aber nach unserer Definition darf es keine Institution geben welche Entscheidungen (bspw. auch Nutzungsentscheidungen) durchsetzt, also keine Struktur wie ein Schiedsgericht. Das heißt dann es gibt Entscheidungsvorschläge aber niemand hat die institutionalisierte Macht diese durchzusetzen. Aber sich Konflikten komplett zu entziehen und nur auf die eigenen Privilegien zu pochen ist auch nicht das was ich mir als erstrebenswert vorstelle. Dazu hilft vielleicht mein nächster Text zu Gewalt etwas …
Ähnlich wie Christian Siefkes geht es mir dabei auch. Man kommt zu konzeptionellen Fortschritten nur, wenn man die naheliegenden Prozesse thematisiert, also den der Arbeitssuche, der Wohnungssuche, der ärztlichen Versorgung etc. Fast immer sind da Entscheidungsprozesse im Spiel (wer entscheidet nach welcher Maßgabe?), und diese zu erörtern, ist das eigentlich Spannende und natürlich auch das Schwierigste.
Das wäre kein Auspinseln, weil es ja nicht um quantitative Festlegungen geht.Ein häufiges Beispiel für unzulässiges Auspinseln ist dagegen, wenn unterstellt wird, man müsse nur noch wenig arbeiten für alles Nötige und deshalb könne es kaum Konflikte geben. So bleibt man beim idealisierten Fernblick und kommt konzeptionell nicht voran.
Im SF-Roman „walkaway“ von Cory Doctorow wird schön beschrieben, wie es ist, wenn niemand Besitzansprüche erheben kann. Das „walkaway“ bezieht sich zuerst einmal darauf, dass die Leute dort sich dem herrschenden System einfach entziehen und anderswo was neues aufbauen. Aber das geht dann dort weiter.
Wenn jemand anderes kommt, und das Aufgebaute einfach anders nutzen will, als die Aufbaueneden, dann ziehen die eben weiter (eben auch „walkaway“):
Und wer neu dazu kommt, dem wird erst mal sein persönliches Päckchen „eigener“ Sachen geklaut, sozusagen als „Initiationsritual“ (S. 122).
@Simon Sutterlütti (14.01.2019, 09:45 Uhr)Wenn ich eine neue Gesellschaft konzipieren will, sollte ich, um überhaupt ernsthaft mehrheitsfähig (Demokratie!) andocken zu können, die Menschen dort abholen, wo sie sich mehrheitlich befinden (etwas, was der gegenwärtige politische Einheitsbrei völlig missachtet).Das gilt besonders in juristischen Verständnissen, deren Kernbegriffe erst hernach ausgetauscht werden können – da sonst die Masse nicht versteht, was gewollt ist, es sei denn, man schwört auf die in der Vergangenheit stets schief gelaufenen volkspädagogischen Erziehungsmethoden …Das sollte gerade beim Begriff Besitz als starke Säule des Jahrtausende alten römischen Rechts Beachtung finden, um es anders zu sagen: Will ich in diesen Fragen weiterkommen – keine Experimente.
@Mattis (14.01.2019, 13:02 Uhr)Ich finde deine Ausführung „… ist kein Auspinseln“ gut.Im Übrigen ergänzt die Forderung nach Beschäftigung mit dem Naheliegenden wohl auch meinen Hinweis auf „abholen wo sie sind“ und „keine Experimente“ an den Baustellen, wo klare Verständigung historisch bedingt für die Breite (!) geklärt und daher möglich ist.
@Annette (15.01.2019, 12:28 Uhr)“sich dem herrschenden System entziehen“ ist das Gegenteil von Gesellschaftsdesign. Es steht auf Dauer nur den „Rändern“(welchen auch immer, es ist die Methode, die auch die Reichsbürger für sich in Anspruch nehmen …) der Gesellschaft zur Verfügung und betonieren die Randfunktion erst richtig ein, verhindern Breitenwirkung.Sich der gesamtgesellschaftlichen (!) Kooperationserfordernisse zu entziehen aufgrund von Konfliktsituationen mit der eigenen Auffassung ist letztlich eine Form der Asozialität, der Gesellschaftsentfremdung und zwar nicht zum Nutzen aller sondern nur zum Eigennutz, dem der eigenen Gruppe. Bestehende und erkannte Unterschiede sind auszuhalten, auf allen Seiten, und wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hat sich Menschheit dazu das kooperative Koordinierungsinstrument Demokratie erarbeitet, an dessen Eigenschafts- und Funktionsmodellierung sich am besten Gesellschaftsdesign aktiv trotz, besser wegen und mit Unterschieden verwirklichen lässt.Verfügungen sind nie offen, da sie sonst nicht fer-fugt werden würden, ihr Sinn besteht in der Stabilisierung und Verfestigung der Teile und nicht in deren Herumkullerei.Also:
Entweder Verfügung – oder Weglaufen davor („walkaway“), offen kann dabei nie die Verfügung sondern nur die Art der Vereinbarung über die Handhabung der Demokratie betrieben werden, denn auch den „walkaway“ geht es korrekt bewertet auch nur um Verfügung, um die Fixierung ihrer (eigenen) Vorstellungen, Verfü(u)gungen,warum dann nicht um die für alle, ohne „Knochen“, die ja auch irgendwo hergekommen sein müssen …
@michaela: wenn es dir darum geht, „die menschen abzuholen, da wo sie sind“, dann bist du hier vielleicht einfach falsch. Das ist nicht das Thema dieses Blogs. Wir suchen nach Neuem.
@Benni Bärmann (16.01.2019, 12:55 Uhr)
„@michaela: wenn es dir darum geht, „die menschen abzuholen, da wo sie
sind“, dann bist du hier vielleicht einfach falsch. Das ist nicht das
Thema dieses Blogs. Wir suchen nach Neuem.“ -Sorry Benni, ist die Frage erlaubt, wozu du „nach Neuem“ suchst?Eventuell um es gegebenenfalls zu verwirklichen, zu entwickeln?Allein, als Gruppe, als einer der Ränder? Oder für und mit möglichst vielen Gleichgesinnten?Wo holt man solche her?Im gegenseitigen Disput (Kommunikation) zur Schaffung eines möglichst grossen gemeinsamen Informationsvorrates, der stets auch einen Anfang haben muss?
Anders bleibt solch eine „Suche nach Neuem“ ein lustiges Gesellschaftsspiel, dann wäre ich allerdings hier falsch, dann …Aber ich denke nicht, dass du das so meinst.
Transparenzhinweis: Hier hat Simon einige Off-Topic-Kommentare wegmoderiert, siehe Kommentarregeln.
Zudem hatten wir ein Problem mit dem Speichern von Kommentaren, das jetzt hoffentlich gelöst ist.
@Christian Siefkes (04.02.2019, 15:14 Uhr)
„hatten wir ein Problem mit dem Speichern von Kommentaren, das jetzt hoffentlich gelöst ist.“Darf man fragen, wie das Speichern der verschwundenen Kommentare nun „gelöst“ ist? Waren sie nicht ausreichend in der line?
@Michaela:
Die Datenbank war beschädigt und Stefan hat sie repariert.