Rezension »Was mehr wird, wenn wir teilen«
(Rezension erschienen in: »Das Argument«, Nr. 295/2011)
Ostrom, Elinor, Was mehr wird, wenn wir teilen. Vom gesellschaftlichen Wert der Gemeingüter, hgg. von Silke Helfrich, oekom, München 2011 (126 S., geb., 14,95 €)
Verf. wurde schlagartig bekannt, als ihre Forschungen zu Gemeingütern 2009 mit dem Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet wurden. Sie holte damit ein Thema ins Rampenlicht, das lange Zeit im diskursiven Abseits stand, nachdem der Ökologe Garrett Hardin 1968 mittels eines Denkspiels eine unabwendbare ›Tragik der Allmende‹ behauptet hatte: Eine zugangsoffene Weide werde zwangsläufig übernutzt, weil die einzelnen Viehhirten ihren eigenen Nutzen zu maximieren suchen. Nur ein privates oder staatliches Eigentumsregime, das den Zugang zur Weide reguliert, könne dies verhindern. Dieses Denken hatte und hat enormen Einfluss auf die (neo-)liberale Theoriebildung in den Wirtschaftswissenschaften. Nachdem der Staat als Regulator desavouiert war, blieb das private Eigentumsregime als universelles Regulationsmittel von Allokationsproblemen übrig: aus dem Dualismus ›Privat‹ oder ›Staat‹ wurde das Dogma ›Privat vor Staat‹. – Wie können Dualismen und Dogmen geknackt werden? Indem man ihnen widersprechende Praxen empirisch erforscht. Das hat Verf. getan. In Hunderten von Feldstudien hat sie untersucht: Scheitern Gemeingüter in der Praxis tatsächlich? Und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Im vorliegenden Buch beschreibt sie anschaulich ihre wesentlichen Erkenntnisse.
Die wichtigste: Gemeingüter sind kein Niemandsland, sie sind nicht die Ressourcen selbst, sondern umfassen stets die Ressourcen und die Menschen, die sie herstellen und erhalten. Insbesondere das deutsche Wort legt jedoch nahe, dass es bloß um Dinge, eben Güter, gehe. Diese Fehldeutung unterlief auch Hardin, der die Weide als Niemandsland dachte. Für Allmendeweiden, Wasserressourcen usw. existieren jedoch Regeln, die die Menschen vereinbaren, um die Ressourcen zu nutzen und gleichzeitig zu bewahren. Teilweise sind diese Nutzungsformen sehr erfolgreich und bestehen schon seit Jahrhunderten. Immer wieder werden sie aber auch zu Grunde gerichtet, oft weil die Privatisierung aus ihnen plünderbare Ressourcen macht oder staatlich erlassene Verwaltungsregeln vor Ort nicht funktionieren. Daraus folgt die zweite zentrale Erkenntnis: Können die Menschen die Nutzungsregeln selbst bestimmen, dann sind diese meist sehr gut an die spezifischen lokalen Bedingungen angepasst. Sie spiegeln die Bedürfnisse der Beteiligten wider, zu denen gehört, die Ressourcen langfristig zu erhalten, weil sie Teil ihrer Lebensgrundlage sind. Die Regeln entsprechen dabei weder der Logik des Marktes noch der des Staates.
Ostroms Ziel ist die Entwicklung einer »allgemeingültigen Theorie der Selbstorganisation und Selbstverwaltung« (45). Bausteine dazu sind die Konzepte der »komplexen adaptiven« (38) und der »polyzentrischen« (39) Systeme. Anlehnungen an die Systemtheorie sind unübersehbar. Komplex-adaptiv sind Systeme von Akteuren, die in der Lage sind, die Regeln permanent den sich ändernden Bedingungen anzupassen. Das Attribut polyzentrisch beschreibt die Strukturierung von Systemen, die auf verschiedenen Ebenen mehrere Zentren ausbilden. Fehlertoleranz und institutionelle Redundanz sind weitere Merkmale, mit denen Verf. begründet, warum Gemeingüter erfolgreich sind. Die Erfahrungen aus den Feldstudien verallgemeinert sie in acht knapp kommentierten »Gestaltungsprinzipien für Gemeingüter« (85).
Das Buch besteht im Kern aus zwei Aufsätzen Ostroms, die von Helfrich übersetzt, bearbeitet und herausgegeben wurden. Sie steuert zudem ausführliche erklärende Textteile bei (Vorwort, Einführung und Glossar), die fast die Hälfte der Buchumfangs ausmachen, so dass eine Mitautorinnenschaft eigentlich angemessen gewesen wäre. Verf. reißt die Themen oft nur an, viele Fragen bleiben offen. So ist von Selbstorganisation und Selbstverwaltung die Rede, ohne den Unterschied zu erklären. Ferner geht es ausschließlich um rivale (Verbrauchs-)Ressourcen, nicht-rivale Ressourcen kommen nicht vor. Eine allgemeine Theorie der Selbstorganisation müsste jedoch auch die besonderen sozialen Formen, die sich rund um Wissens- und Kulturgüter bilden, einbeziehen.
Verf. interessieren die konkreten Verhältnisse vor Ort. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich der dominanten kapitalistischen Imperative nimmt sie als gegeben hin. Ihre Arbeiten enthalten implizite Kritik an der kapitalistischen Verwertungslogik, die ausgeführt werden müsste. Verf. stellt zwar fest, dass die Gemeingüter-Logik »jenseits von Markt und Staat« (82) liegt, doch hat diese Einsicht keine (theoretischen) Konsequenzen. So ist das Buch eine Einladung an marxistisch inspirierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, den Gemeingüter-Ansatz für die Analyse und Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise fruchtbar zu machen.
Eine schöne Aufgabe! Wobei ich die größte Herausforderung darin sehe, die Erkenntnisse Ostroms an einem neuen Nachdenken über Marx‘ weltkommunistische Perspektive zu knüpfen und in Anbertracht etwa der allseits spürbaren sozialen Ohnmacht gegenüber den existenziell bedrohlichen Sachzwängen des kapitalistischen Füreinanders (Klimawandel) grad auch innerhalb von Staat und Markt Keimformen der Entwicklung eines weltgemeinschaftlichen Nachhaltigkeitsmanagement aufzuspüren, aus denen heraus sich („öko-sozialistische“) Übergängen zu einem globalen Miteinander jenseits von Staat und Markt entwickeln ließen. Ohne dem könnten m.E. die bestehenden oder in naher Zukunft erringbaren sozialen Selbstverwaltungs – bzw. Selbstbesimmungsmosaike nicht aus dem Stadium gesellschaftlicher Experimente und Nischen heraus finden.
Gruß hh
In Ostroms ersten Buch über die „Verfassung der Allmende“ wird nicht der Begriff „rivale“ Güter verwendet, sondern das englische „substractable“ mit „subtrahierbar“ wörtlich übersetzt. Das bedeutet, dass ein Gut durch Nutzung weniger wird, also etwas von ihm „subtrahiert“ wird und daher die Nutzung einer Person die Nutzungsmöglichkeiten anderer Personen einschränkt. Ist zwar ein unübliches Wort, aber m.E. zutreffender als „rival“, denn Rivalität stellt nun mal keine Eigenschaft eines Gutes dar, sondern ein Verhältnis zwischen Personen, die es nutzen wollen. Und ob die Nutzung von begrenzt vorandenen, subtrahierbaren Gütern zu Rivalität führt, folgt keinem Naturgesetz, sondern es kommt eben darauf an, wie man mit solchen Gütern umgeht. Dass der Begriff „rival“ in der Mainstream-Ökonomie zur Beschreibung von Gütern verwendet wird, sollte für uns kein Grund sein, das auch zu tun.
@Brigitte: Streng genommen hast du (und Ostrom) recht. Dennoch: Bei subtrahierbaren Gütern kommt immer Rivalität in der Nutzung heraus, wenn mehr Leute das Gut nutzen wollen als es da ist. Deswegen handelt es sich tatsächlich um eine Erscheinung, die direkt auf die Beschaffenheit der Güter zurückzuführen ist, mit der man dann — und das ist der entscheidende Punkt — auf verschiedene Weise umgehen kann (mehr herstellen, teilen was da ist etc.).
An der Stelle will ich der Mainstream-Ökonomie den Begriff nicht überlassen.
Kritisieren würde ich eher die Verwendung der zweiten Kategorie (das wird ja immer als Paar verwendet), die ebenfalls als Gütereigenschaft angegeben wird: die Ausschließbarkeit. Das ist nun tatsächlich keine Gütereigenschaft, sondern eine Folge der sozialen Form, Menschen vom Zugriff auf Güter/Ressourcen auszuschließen.
Ist es nicht so, dass eine substrahierbare Ressource erst dann rival wird, wenn tatsächlich auch Konkurrenz vorhanden ist? Dann wäre Ostroms Begriff passender, da in substrahierbaren Gütern auch die nur potentiell rivalen Güter enthalten wären.
@CH: Ja, subtrahierbar = potenziell rival. Aber Rivalität nach Definition tritt dann ein, sobald es eine/n Nutzer_in gibt (und davon geht die Wiwi-Theorie aus, weil die Sache sonst kein »Gut« ist). Alle möglicherweise folgenden Nutzer_innen sind in ihrer Nutzung »eingeschränkt«, weil genau dieser konkrete Apfel dann gegessen ist (auch wenn es noch andere Äpfel gibt). Es geht also nicht nur um den »harten« Konkurrenzfall, dass es nur einen Apfel, aber zwei Personen gibt, die ihn essen wollen. Rivalität kann etwa beim Radioempfang nicht auftreten.
„Substrahierbar“ erschießt sich mir leider nicht intuitiv. Eher, „nicht beliebig vermehrbar“.
Es ließen sich auch „nachhaltig“, “ nur begrenzt nachhaltig“ und „nicht nachhaltig nutzbare“ Nutzmöglichkeiten (Ressourcen, Produkte. Bereitgestelltes usw.) unterscheiden. „Subtrahierbar“ wäre dann „nur begrenzt nachhaltig nutzbar“, so dass eine Nutzungsbegrenzung nowendig wird, die – lebten wir nicht im Zeitaler der Privateigentümlichkeit – nicht notwendig die Form der Rivaliät annehmen müsste.
Gruß hh
@hhirschel: Nachhaltigkeit — ohnehin ein sehr schwammiger Begriff — ist ein Prozessbegriff, Subtrahierbarkeit/Rivalität hingegen fassen eine Gütereigenschaft (in Bezug auf ihre Nutzung).
Wenn du dir einen Haufen Äpfel vorstellst, und du isst einen, dann hast du einen Apfel subtrahiert. Das finde ich schon intuitiv. Äpfel sind rival in der Nutzung, sie verbrauchen sich. Da geht’s nicht um Vermehrung.
Wie man dann damit umgeht, das sprichst du an mit dem Stichwort der Nachhaltigkeit an. Diese Frage kann man m.E. nicht ohne Bezug auf die menschlichen Bedürfnisse beantworten, die keine feste Größe, sondern historisch veränderlich sind. Da fällt mir dann auch kein Beispiel ein, wo Menschen, die ihre Verhältnisse und damit auch die Befriedigungsmöglichkeiten ihrer Bedürfnisse selbst gestalten, nicht auch Nachhaltigkeit erreichen sollten (mal vom zweiten Hautpsatz der Thermodynamik abgesehen, der die gaaanz lange Sicht betrifft).
Ich finde es besser, auf den Begriff „rivale Güter“ zu verzichten, wie Ostrom und Brigitte vorschlagen. Erstens ist der Begriff ja schon sprachlich verwirrend, weil klar ist, dass Güter keine Rivalen sein können, sondern (wenn überhaupt) nur Menschen — wenn ich einen Apfel gegessen habe, kann Stefan (mein Rivale) ihn nicht mehr essen. „Rivale“ ist aber einfach ein anderer Begriff für „Konkurrent“. Der Begriff „rivale Güter“ (bzw. Rivalität, Rivalitätsgrad) unterstellt also ein bestimmtes Verhältnis zwischen Menschen, nämlich das der Konkurrenz. Da der Rivalitätsgrad als „natürliche“ Eigenschaft von Gütern aufgefasst wird, wird das spezifisch kapitalistische Konkurrenzverhältnis zu einem überhistorischen, für alle Zeiten geltenden Naturprinzip erklärt.
Will man das nicht mitmachen, ist es besser, auf diesen ideologisch aufgeladenen Ausdruck zu verzichten und stattdessen sachlich passendere Begriffe wie z.B. „subtrahierbar“ zu verwenden.
@Christian: Das gleiche Problem hast du mit der Exkludierbarkeit: Güter können sich nicht ausschließen, sondern es ist stets so, dass Menschen (vom Zugriff auf Güter) ausgeschlossen werden können.
Handelt es sich hier um das Fetischproblem? Also um die Verkehrung von Sachlichem und Sozialem?
Oder um ein Animismus-Problem? Also um die Belebung umbelebter Dinge?
Gibt dein Computer ein Ergebnis auf dem Bildschirm aus (aktiv)? Oder ist es nicht vielmahr so, das elektrische Prozesse im Rechner solche Leuchtmuster auf dem Bildschirm erzeugen (passiv), die du als Ergebnis interpretierst (aktiv)?
@StefanMz. Kommentar 8
Die Brauchbarkeit des Begriffs „Nachhaltigkeit“ für die Arbeit an der Eröffnung „weltkommunistischer“ Perspektiven hat in der Tat etwas mit dessen Schwammeigenschaft zu schaffen, d.h. der Tatsache, dass er einem Schwamm gleich ganz unterschiedliche, auch unfertige oder halbherzige, sogar gar nicht wirklich ernst gemeinte Bestrebungen von Personen der Institutionen in sich aufnehmen kann, die auch noch in Interessenlagen und Bedürfnisstrukturen befangen sind, die dafür ersteinmal wenig zuträglich sind. Die Schwammigkeit macht ihn also zu einem guten Werkzeug zur Formulierung sozialer Perspektiven bzw. des Voranbringens entsprechender sozialer Prozesse, weil der Gebrauch dieses Verständigungswerkzeuges helfen kann, mehr Menschen als irgend einen eingebildeten Bund der Sowieso-Gerechten miteinander ins Gespräch darüber zu verwickeln, was zu tun ist, damit weltweit alle gut leben können ohne dass sie dabei zugleich die (sozialen bzw. ökologischen) Grundlagen des guten Lebens aller zerstören. Das macht aber nur Sinn insofern die reale Verständigung über konkrete Maßnahmen der Entwicklung nach und nach vorankommt und dabei Zielkonflikte erkannt und überwunden werden.
Und das ist ein vorgesellter Zustand und kein Prozess. Der den entsprechenden Prozess bezeichnende Begriff ist „nachhaltige Entwicklung.“
In diesem Fall geht es aber doch darum, was mit einer Ressource usw. geschieht, wenn sie gebraucht wird. Wird sie durch den Gebrauch weniger also mehr verbraucht , als nachwächst bzw. ersetzt wird, wird sie weniger. Dafür den Begriff „ist substrahiert“ zu benutzen (und für Dinge, die weniger werden können „sustrahierbar)“ statt „verbraucht“ oder verbrauchbar / vernutzbar, wäre mir natürlich möglich, ist für mein Gefühl aber echt gewöhnungsbedürftig. „Rival“ bezeichnet jedenfalls die besondere (nämlich, die durch privateigentümliche Konkurenz bestimmte) Art der gesellschaftlichen Beziehungen im Hinblick auf die nutzbaren Dingen, die durch den Gebrauch, weniger werden.
Jedenfalls hängt die Möglichkeit, durch Verbrauch weniger zu werden, nicht immer von der Produkteigenschaft ab (wie vielleiht bei Software, Tonträgern usw.) sondern in vielen Fällen auch von der Menge ihres Verbrauchs. Bei ersterem ist das Problem ja die Kopplung des Erwerbs von Aneignungsrechte an den Verkauf der als Ware angeotenen Werke.
Äpfel wachsen gewöhnlich nach und erst wenn weniger Äpfel nachwachsen, als gegessen werden, ist da was substrahiert.
„Wie man dann damit umgeht, das sprichst du an mit dem Stichwort der Nachhaltigkeit an. Diese Frage kann man m.E. nicht ohne Bezug auf die menschlichen Bedürfnisse beantworten, die keine feste Größe, sondern historisch veränderlich sind.“
Ja, genau.
Mir schon, die gewünschte Wirklichkeit ist ja leider sehr viel schwieriger zu organisieren als nur Prinzipien hoch zu halten. Zum Beispiel muss ersteinmal Wissen um die Nachhaltigkeit der Nutzung und die Bedingungen ihrer Aufrechterhaltung erarbeitet werden.
@Stefan #11:
Genau, aber du hast ja selbst gesagt, dass du deshalb auch nicht von Exkludierbarkeit sprechen würdest — bzw. nur um sie zu kritisieren. Genauso würd ich’s auch mit der Rivalität von Gütern halten.
@Christian: Na ja, da sehe ich eben einen semantischen Unterschied, den ich nicht so gerne verwischen würde: Rivalität hat tatsächlich mit der Beschaffenheit zu tun, Exkludierbarkeit gerade nicht (reden tue ich trotzdem von Exkludierbarkeit, nur kritisiere ich das Wort sogleich).
Was ich gerne vermeiden möchte, sind solche Vermischungen:
@hhirschel:
Nein, Rivalität ist keine Folge der sozialen Form (Privateigentum/Warenform), sondern eine der Beschaffenheit des Guts. IMHO kann sie in keiner sozialen Form vermieden werden, qualitative Unterschiede gibt’s allerdings beim Umgang damit.
Rivales Gut und Verbrauchsgut sind für mich Synonyme.
„Rivales Gut und Verbrauchsgut sind für mich Synonyme“
In meinen Augen ergibt die Bezeichnung „rival“ für etwas Nutzbares nur Sinn, wenn es durch den Gebrauch 1.) weniger wird, dadurch 2.) nicht mehr genug für alle da ist und es infolge dessen 3.) zur Konkurrenz um die Nutzung kommt. All das hängt nicht nur von der physischen Eigenschaft des begehrten Potenzials ab, sondern z.B., wie erwähnt, in wie weit es reproduziert wird, auch inwieweit es durch etwas anderes ersetzt weden kann oder wie sich die Nachfrage verhält also ob die Bedürfnisse gleich bleiben oder sich etwa ändern.
Äpfel sind, seit es sie gibt, Verbrauchsgüter und werden es wohl auch in Zukunft sein und zwar in allen gesellschaftlichen Ordnungen. Aber rival? Welchen Grund sollte es geben, nicht genug Äpfel für alle zu produzieren und also auch nicht genug nachwachsen zu lassen? Allerdings (das ist wohl zu bedenken): Auch wenn die Menschen ihre Produktionsbeziehungen einst gemeineigentümlich organisieren (können), wird die Zeit, die für die Reproduktion des Begehrten investiert werden muss, in Konkurrenz stehen zur Zeit, die für etwas anderes sinnvolles verwandt werden kann (und sei es, sich einmal richtig auszuruhen).
Das ist bei Gebrauchsgütern, deren Reproduktion kaum noch mehr Zeit in Anspruch nimmt wenn sie erst einmal hergestellt sind (Tonträger, Software, Wisssen) in der Tat anders. Das gesellschaftliche Problem dabei ist ja derzeit (also in kapitalistischen Verhältnissen), dass die individuellen Rechte bzw. das individuelle Vermögen zur Aneignung gesellschaftlichen Reichtums (bzw. der Existensmittel) an der Aneignung des Tauschwertes gekoppelt ist und die beliebige Reproduzierbarkeit (in den Grenzen des sozial bzw. ökologisch akzeptablen) diesen ins Nirvana befördert.Für künftige Verhältnisse wird sich die Frage stellen, wie das Vermögen zur Aneignung von Dingen für deren Herstellung sich Menschen abmühen müssen und womöglich auch Naturressourcen belastet werden, bestimmt wird.
Allgemein und auf die Individuen bezogen! Und es wird also auch gefragt werden müssen, inwie weit für besondere Leistungen auch besondere Aneignungsmöglichkeiten locken (müssen) – über das, was allen entsprechend des – am Ende weltgemeinschaftlichen – Nachhaltigkeitsmanagement garantiert werden kann. Etwas das, einmal hergestellt, „beliebig“ reproduziert werden kann, (oder sagen wir zu relativ geringen gesellschaftlichen Kosten), dürfte unter gemeineigentümlicher Organisation des gesellschaftlichen Mit- ud Füreinanders wie auch immer in einem sehr viel höheren Maße als anstrebenswert gelten. (Betrifft ein wenig auch die Entwicklung zur Reperaturfreundlichkeit und des aufbaus in Modulen bei Gebrauchsgegenständen). Vielleicht geht es mehr darum, ob Reichtum bzw. Nutzen, dessen Reproduktion Arbeits kosten oder ohne viel Mühen zu haben und aufrecht zu halten ist. Und der Begriff dafür muss noch gefunden werden.
Verstehe ich euch — Brigitte, CH, Christian, HHH — richtig, dass ihr Rivalität und Exklusivität als historisch-spezifischen, also allein für den Kapitalismus gültigen Begriff sehen wollt?
Da könnte ich mitgehen. Die Frage bleibt dann nurmehr, ob die Begriffe auch heute (kritisch) verwendet werden sollten oder nicht.
@HHH: Wieso »gemeineigentümlich« und nicht »nichteigentümlich«? Geht’s nicht um die Aufhebung des Eigentums (im Unterschied zum Besitz)?
Ist ja spannend. Zu diesem Thema äußere ich mich ja demnächst ausführlicher in dem neuen Commonsbuch – ohne allerdings auf die von Ostrom (die übrigens auch oft von Rivalität spricht) genutzte treffendere Bezeichnung der „Abziehbarkeit“ einzugehen. Ostrom stellt ja diese Kategorien gar nicht in Frage, sondern nutzt subtractability für rivalry um explizit darauf hinzuweisen, dass die Nutzungskonkurrenz graduell und nicht 100%ig ist. Und das ist ein wichtiger Hinweis, den auch klassische Ökonomen sofort verstehen. Für mich bleibt in dieser Diskussion dreierlei festzuhalten:
1. Ja – es gibt einen Unterschied in der Beschaffenheit verschiedener Güter (sagen wir mal typischerweise: Licht vs Apfel), der irgendwie bezeichnet werden muss. Die klassische Ökonomie nennt das Rivalität (dagegen kann man sein, aus den Gründen die Brigitte und Christian stark machen und dann muss man einfach was Besseres finden) Abziehbarkeit finde ich ganz gut. Aber der Unterschied bleibt. (Ist also eher eine Frage nach der Genauigkeit eines Begriffs.)
2. Nein – es gibt keinen Unterschied hinsichtlich der Ausschließbarkeit, der aus der Beschaffenheit der Güter resultiert.
Ergo:
3. Auf den Begriff der Ausschließbarkeit als GÜTEREIGENSCHAFT können und müssen wir ganz verzichten, aber für diesen unhintergehbaren Unterschied zwischen Licht und Apfel brauchen wir einen Begriff. Und das Problem haben wir ja bei den Commons immer. Uns hilft die alte Sprache nicht. Sie verwirrt mehr als das sie klärt. Man muss ganz neue Kategorialapparate entwickeln, um die Dinge überhaupt benennen zu können, die wirklich von Belang sind.
@hirschelmann „Aber rival? Welchen Grund sollte es geben, nicht genug Äpfel für alle zu produzieren und also auch nicht genug nachwachsen zu lassen?“
Diese Frage geht m.E. ein bisschen an der Diskussion um die zentrale Differenz zwischen den o.g. Dingen vorbei und fokussiert eben auf die Fragt danach, wie wir produzieren. Das ist ja auch die eigentlich wichtige Frage! Die Frage nach der Beschaffenheit der Güter muss nur deshalb beantwortet werden, weil sie für diese Frage was wir wie für alle produzieren können von einiger Wichtigkeit ist. (Du brauchst heute z.B. weniger ZEIT, um Infos zu reproduzieren als Äpfel nachwachsen zu lassen.) Warum ich die Frage auch gütertheoretisch spannend finde ist, dass beim Apfel ja sehr schön klar wird, dass sich in ein und derselben Sache beides vereint (das habe ich auch auf dem Commonsblog schon öfter geschrieben). Der Kern des Apfels, das Saatgut, ist vermehrbar (und wie Du es vermehrst ist eine Frage der Zeit und der Produktionsorganisation). Aber das Essbare drumrum nicht. Wenn’s verfault ist ist es weg. Wenn Du es aufisst, kann es tatsächlich kein anderer Essen und wenn Du den Apfel verbrennst, lässt er sich nicht einmal mehr reproduzieren.
Beim Buch ist das nicht anders. Die Gedanken, die darin festgehalten sind, sind vermehrbar, nicht aber das Buch, auf das es gedruckt ist (wenn Du es verbrennst, ist es weg).
Es gibt also nicht „rivale/subtrahierbare/abziehbare/Verbrauchsgüter“ einerseits und das Gegenteil davon andererseits. Sondern die meisten Dinge vereinen beides. Man muss das in Ebenen denken, wie Vercelli/Thomas das in „Wem gehört die Welt“ tun. Die „tragende Ebene“ – und hier kommt die Ökologie ins Spiel – ist m .E. IMMER „rival/subtrahierbar/abziehbar/sich graduell verbrauchend“. Darauf weissen ja die Commons-kritiker immer hin. Die sagen: auch um Info zu teilen, muss man Pizza essen und Land beackern.
Silkes Hinweis, die Verbraucheigenschaft von Gütern GRADUELL zu denken, finde ich sehr hilfreich. Das absolute Unterscheidungskriterium „rival“/ nicht „rival“ suggeriert zwei Klassen von Gütern, die unüberwindlich („natürlich“) verschieden sind – unabhängig von den Bedürfnissen der Menschen und den Produktionsverhältnissen. Das Gegensatzpaar erschwert erstens unnötigerweise den Diskurs, wie sich die Prinzipien der Freien Software verallgemeinern lassen. Zweitens setzt es logisch einen in die Produkte (von wem?, für wen? Sind es überhaupt „Güter“?) eingebauten General- oder „Normalnutzen“ voraus. Und diese Debatte sollte nicht an den sachlichen Eigenschaften der Produkte ansetzen, sondern an den jeweiligen Bedürfnissen der je einzelnen Nutzer. Insofern wäre „Rivalität“ historisch-spezifisch, solange Produkte warenförmig auf die Welt kommen und den Doppelcharakter von Gebrauchswert und Tauschwert besitzen.
@Silke #17: Ich finde nicht, dass zwischen „Licht“ und „Apfel“ ein „unhintergehbarer“ Unterschied in den Verbrauchseigenschaften besteht. Wenn ich jemand im Licht stehe, nehme ich ihm das (Sonnen-)Licht weg, und Kunstlicht ist kein gleichwertiger Ersatz. In Städten gibt es oft Diskussionen über den durch Hochhäuser verursachten Schatten. Licht ist also zwar potentiell in Fülle vorhanden, aber es braucht Organisation, damit die Lichtbedürfnisse aller möglichst weitgehend erfüllt werden.
Dasselbe gilt für Äpfel: Im Prinzip kann man immer Apfelbäume pflanzen, die Natur sorgt für Fülle – aber dafür muss man sich rechtzeitig kümmern. Unter bestimmten Umständen (zeitlich und örtlich begrenzt) kann also Lichtknappheit ebenso herrschen wie Apfelknappheit. Bei geeigneter Organisation sind dagegen beide in Fülle vorhanden.
Stichwort Gradualität: Das sieht die traditionelle Ökonomietheorie auch so, vgl. z.B. die klassische Tabelle bei Wikipedia. Ist auch völlig sinnvoll.
ABER: Gradualität ist — wie Rivalität und Exkludierbarkeit auch — ein bloß qualitativer Begriff. Denn zwar ordnen die Ökonomen gerne 0 und 1 zu, also den reinen Fall, aber alles andere dazwischen lässt sich nicht angeben oder berechnen. Insofern finde ich, dass die Gradualität zwar mitgedacht werden muss, aber aus der Problematik hilft sie uns nicht.
Letztlich geht’s um eine Art und Weise, unsere Lebensbedingungen herzustellen, die eine allgemeine und umfassende Bedürfnisbefriedigung erlaubt und nicht die Grundlagen dieser ruiniert (die zweite Forderung ist in der ersten enthalten). Dann verlieren Rivalität und Exklusivität auch ihren Sinn, sie kommen dann ins Begriffsmuseum.
Zur Frage von Stephan Mz in Kommentar 16
„@HHH: Wieso »gemeineigentümlich« und nicht »nichteigentümlich«? Geht’s nicht um die Aufhebung des Eigentums (im Unterschied zum Besitz)?“
Meines Erachtens gehts beim „Eigentum“ (Privateigentum, Gemeineigentum usw.) um die jeweiligen Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen des individuellen Aneignungsvermögens bzw. des Vermögens von Individuen und Institutionen, die Entwicklung und Anwendnung gesellschaftlicher Produktivkräfte mit zu bestimmen. Es gibt eben kein Leben ohne irgend welches Produktions- und Aneignungsvermögen. Mein Problem mit den Begriffen „Eigentum“ bzw. „Eigentumsverhältnisse“ ist eher, dass sie helfen, die fetischisierende „Verdinglichung“ kapitalistischer Aneignungsprozesse zu verinnerlichen. Und ich rede auch lieber von den Eigentümlichkeiten der jeweiligen Aneignungsprozesse als von der juristischen Fixierung der dabei geltenden Regeln.
Letztlich gehts immer um Formen der Arbeitsteilung bzw. der Einteilung von Arbeit, Genuss und Verantwortung. Sicher: Bedeutung und Art der Fixierung von verbindlichen Rechten und Pflichten in Bezug auf die Nutzung von Naturressourcen bzw. deren Umwandlung in Verbrauchsgüter werden sich in dem Maße verändern, wie es gelingt, die Entwicklung und den Einsatz des Produktivvermögens gemeineigentümlich (weltgemeinschaftlch) zu regeln – also auf Basis von Übereinkommen, in der die verschiedenen Bedürfnisse und die wahrscheinlichen Kosten ihrer Befriedigung (Arbeitsmühen, Zeit, Naturressourcen, evt. Risiken usw) miteinander ins Benehmen gebracht werden (müssen).
Ich knüpfe dabei an folgende Aussage von Marx an:
„Alle Produktion ist Aneignung der Natur von Seiten des Individuums innerhalb und vermittelst einer bestimmten Gesellschaftsform. In diesem Sinn ist es eine Binsenweisheit zu sagen, dass Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z. B. das Privateigentum zu machen
…
Dass … von keiner Produktion, also auch von keiner Gesellschaft die Rede sein kann, wo keine Form des Eigentums existiert, ist eine Binsenweisheit. Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist ein Widerspruch in sich.“
K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, 9. zitiert nach http://www.marx-forum.de/marx-lexikon/lexikon_e/eigentum.html
Gruß hh
@ Ulifrank Kommentar 18
Volle Übereinstimmung, nur den letzten Satz möchte ich doch relativieren obwohl ich in die gleiche Richtung argumentiert hatte:
„Insofern wäre “Rivalität” historisch-spezifisch, solange Produkte warenförmig auf die Welt kommen und den Doppelcharakter von Gebrauchswert und Tauschwert besitzen.“
Zwar sollte „Rivalität“nicht aus der physikalischen Produkteigenschaft abgeleitet werden (genau: der Kampf ums Licht ist nicht allein den Pflanzen vorbehalten, obwohl im Zuge des Kimawandels vielleicht der Schatten mehr und mehr zum kostbaren Gut wird) sondern aus den sozialen Umständen.Aber es dürfte in allen erdenklichen Gesellschaftsordnungen vorkommen, dass die Bedürfnisse nach dem Verbrauch bestimmter Güter höher sind, als deren – sozial bzw. ökologisch nachhaltige – Reproduktion erlaubte.
Es müssten also auch in einem künftigen Zeitaler der Mitmenschlichkeit Wege gefunden werden, die hier und dort notwendige Einschränkungen der Bedürfnisbefriedigung zu organisieren – nur eben auf eine sozial bzw. ökologisch befriedigende Weise. Im Unterschied zum privateigentümlichen Recht des ökonomisch Stärkeren (des Kaufkräftigsten) unter kapitalistisch vereinzelten Einzelnen, dürfte ein gemeineigentümlicher Umgang mit entstehenden Rivalitäten (im Begehren oder zwischen der Wahl von Produktlinien, Produktionsstandortren usw.) stets auf die Überwindung von Rivalität (mittels Übereinkommen usw.) ausgerichtet sein, d.h. auf Übereinstimmung darüber zielen, auf welche Weise das knappe Gut wem zugute kommen bzw. nicht zur Verfügung stehen soll.
Was die physische Beschaffenheit angeht, kennen wir den Unterschied zwischen fossilen und regenerativen Energieträgern und so mag es – wie gesagt – sinnvoll sein, zu unterscheiden zwischen Gütern, deren Reproduktion – sind sie erst einmal hergestellt – vergleichsweise geringe Ressourcen (Arbeitszeit und andere Naturressourcen) beansprucht (und die nur deshalb verknappt werden, weil daran irgendwelche fragwürdigen Aneignungsrechte gekoppelt sind) und solchen Gütern, deren Reproduktion stets aufs Neue und womöglich in steigendem Maße Arbeitszeit, Wasser, Energie usw. „frisst“. Aber auch das wäre wohl immer nur graduell so oder so….
@hhirschel#21: Die Eigentümlichkeiten rund um den Begriff des Eigentums umgehst du, wenn du klar zwischen Rechtsform und Prozessform unterscheidest. Eigentum ist die Rechtsform, die andere von der Verfügung über eine Sache ausschließt. Besitz ist ein Prozess (eine Aktivität), der die aktuelle Verfügung über eine Sache fasst.
Was du dir also aneignest, geht in deinen Besitz über. Eigentum wird es, wenn du eine Rechtsurkunde bekommst (z.B. einen Kassenbon). Etwas das Eigentum ist, muss nicht Besitz sein. Klassisches Beispiel: Der Eigentümer einer Wohnung muss dieselbe nicht besitzen, wenn der Besitzer ein Mieter ist.
Das hätte auch Marx geholfen. Wir müssen ja nicht dort stehen bleiben.
Deswegen geht es aus meiner Sicht um die Aufhebung von Eigentum, nicht aber von Besitz. Es geht nicht um die Schaffung von Gemein- oder Kollektiveigentum, das ist ein verbreiteter Irrtum der Linken, da dieses die Ausschlußlogik des Eigentum keineswegs antastet.
Und noch ein Feature: Wegen der Differenz von Eigentum und Besitz sind Commons mit allen Eigentumsformen möglich. Aber nötig ist Eigentum für die Commons nicht.
„@hhirschel#21: Die Eigentümlichkeiten rund um den Begriff des Eigentums umgehst du, wenn du klar zwischen Rechtsform und Prozessform unterscheidest. Eigentum ist die Rechtsform, die andere von der Verfügung über eine Sache ausschließt. Besitz ist ein Prozess (eine Aktivität), der die aktuelle Verfügung über eine Sache fasst.“
Nunja, die „Eigentümlichkeiten rund um den Begriff des Eigentums“ dürften mehr gesellschaftlicher Natur sein und von meiner Wortwahl so oder so wenig zu beinflussen. Aber zwischen dem wirklichen Aneignungsvermögen bzw. Mitgestaltungsvermögen und den vielfältigen Formen der Fixierung von Rechten, Pflichten usw., die das garantieren sollen, habe ich unterschieden.
Auch, dass sich der Charakter dieser Fixierungen im Laufe der Entwicklung gemeineigentümlicher Produktions- bzw. Aneignungsbeziehungen ändern dürfte. (Nach Marx soll ja Staat im Zuge dessen ganz absterben. Ich habe da meine Zweifel, finde das aber eine sehr interessante These).
Nur macht das Leben eben einen Unterschied zwischen wirklichem „Eigentum“ (privates, öffentliches oder gemeinsam reguliertes Aneignungsvermögen) und deren juristische und damit auch ideologische Fixierung als „Eigentum“, die eben auch eine bestimmte Wirklichkeit des Eigentums unterstellt, d.h. des realen Vermögens, über den Einsatz der als „eigen“ bestimmten Dinge mit entscheiden zu können. Allerdings nicht immer zurecht. Siehe das so genannte „Volkseigentum“ der DDR-VEBs. Zu behaupten, die wären zwar wirkliches Volkseigentum aber nicht im Besitz des Volkes gewesen ergäbe m.E. keinen Sinn.
„Was du dir also aneignest, geht in deinen Besitz über. Eigentum wird es, wenn du eine Rechtsurkunde bekommst (z.B. einen Kassenbon). Etwas das Eigentum ist, muss nicht Besitz sein. Klassisches Beispiel: Der
Eigentümer einer Wohnung muss dieselbe nicht besitzen, wenn der Besitzer ein Mieter ist.“
Was ich mir aneigne, geht keineswegs immer in meinen Besitz über. Einen Apfel, den ich mir schmecken lasse, mag dazu beitragen, dass ich noch eine Weile im Besitz meiner geistigen Kräfte bleibe, wovon mehr oder weniger auch einige meiner Mitmenschen etwas haben könnten. Aber der Apfel ist dann längst gegessen. Und meine Mietzahlungen machen mich auch ganz und gar nicht zum Wohnungsbesitzer wie auch die Mietzahlungen der Mieter unseres Mietshauses sie (uns) nicht zu Hausbesitzer machen. Ich denke, dass sich das Wort „Besitz“ nicht so gut zur Charakterisierung realer Aneignungsprozesse -möglichkeiten oder -grundlagen eignet. Und (moderne) Vergemeinschaftungsprozesse (im Hinblick das Vermögen, gemeinschaftlich über Entwicklung und Einsatz der Mitteln zur Herstellung nützlicher Dinge entscheiden zu können), können damit begrifflich nicht erfasst und entsprechend wenig begriffen werden.
„Das hätte auch Marx geholfen. Wir müssen ja nicht dort stehen bleiben.“
Stimmt, aber ich habe das Gefühl, dass allzu oft hinter ihm zurück geblieben wird ;-).
„Deswegen geht es aus meiner Sicht um die Aufhebung von Eigentum, nicht aber von Besitz. Es geht nicht um die Schaffung von Gemein- oder Kollektiveigentum, das ist ein verbreiteter Irrtum der Linken, da dieses
die Ausschlußlogik des Eigentum keineswegs antastet.“
Das mag aus deiner Sicht so aussehen, weil du genau den Begriff, der in einer an Marx Kommunismus orientierten Perspektive für die Aufhebung von „Ausschlusslogigen“ steht, mit eben dieser „Ausschlusslogik“ verknüpfst. Ich sehe das komplett anders.
„Und noch ein Feature: Wegen der Differenz von Eigentum und Besitz sind Commons mit allen Eigentumsformen möglich. Aber nötig ist Eigentum für die Commons nicht.“
Man kann zwischen wirklichen Aneignungsprozessen und deren juristisch fixierte Formen sehr wohl unterscheiden ohne für das Wirkliche einen neuen Begriff zu wählen. Letzreres macht – wie gesagt – ein Begreifen realer Vergemeinschaftungsprozesse schwer.
@Stefan #16
Genau.
Kritisch verwenden darf man Begriffe natürlich immer 🙂 Aber die Tatsache, dass der Begriff nur für eine bestimmte Gesellschaft Sinn macht, sollte dabei nicht verlorengehen.
@Hans-Hermann:
Leider begründest du nicht wirklich, warum du die Unterscheidung zwischen „Besitz“ und „Eigentum“ ablehnst, und bringst gleichzeitig selbst die beiden Begriffe durcheinander (nicht deine Mietzahlungen machen dich zum Besitzer deiner Wohnung, sondern die Tatsache, dass du sie bewohnst). IMHO belegst du mit deiner Konfusion gerade, warum die Unterscheidung wichtig ist.
Ich begründe, warum ich – mit Marx – die Vorstellung der Möglichkeit einer „Eigentumlosigkeit“ für unsinnig und und die empirsche Wirklichkeit (inklusive die der wirklichen Privatheit oder halt Gemeinschaftlichkeit) des individuellen Aneignungsvermögen als dessen Wirklichkeit (wirkliche Form) betrachte und nicht deren juristische / ideologsche Fixierung. Der Unterschied kann unter bestimmten Umständen durchaus als Differenz zwischen „Eigentum“ und Besitz“ in Erscheinung treten. Aber nicht immer und es gibt m.E. keinen vernünftigen Grund, etwa für die Aussage. „Die volkseigenen Betriebe waren tatsächlich volkseigen, aber das Volk besaß sein Eigentum nicht“. Ich bringe da m.E. gar nichts durcheinander, es ist das Leben, dass die Begriffe durcheinander wirbelt. (Das Leben ist oft voller Ironie). Ich finde lediglich vonnöten, dass die juristische Fixierung und die Wirklichkeit bestimmter Aneignungsmöglichkeiten bzw. -formen auseinander gehalten wird. Und warum soll ich die juristische Fixierung (von privatem oder gemeinschaftlichem Aneignungsvermögen) „Aneignungsvermögen“, und deren Wirklichkeit (gemeinschaftlichen oder privaten) „Besitz“ nennen?
Gruß hh
Das kommentiere ich mal lieber nicht.
@Hans-Hermann:
Ich würde die Wirklichkeit, d.h. die tatsächliche Nutzungssituation, als „Besitz“ bezeichnen, die juristische Fixierung als „Eigentum“ (Eigentumsverhältnisse). Unterscheiden sollte man es ja jedenfalls, soweit scheinen wir uns einig zu sein. Und die begriffliche Differenzierung zwischen „Besitz“ und „Eigentum“ ist ja nicht mal besonders originell, sondern wird z.B. auch von Jurist/innen gemacht. Warum also nicht bei dieser klaren und bewährten Terminologie bleiben?
Ich wäre allerdings dafür, die menschlichen Entwicklungsbedingungen mehr mit der soziologischen Brille zu betrachten und sich da nicht auf die juristischen Definitionen zu verlassen 🙂 (Die Anmerkung im Diskussionsbereich von WIKIPEDIA zum „Besitz“ finde ich interessant)
Noch einmal zurück zu Stephans Ausgangsfrage, warum ich von der Perspektive eines gemeineigentümlichen Miteinanders spreche und allgemeine Eigentumslosigkeit in meinen Augen keine adäquate Basis eines weltkommunistischen Miteinanders wäre.
Auch wenn wir Marx beipflichten, dass auf Basis kapitalistischer Produktionsweisen „auch im Rechtsstaat das Recht des Stärkeren fortlebt“ und uns ein globales Miteinander vorstellen, bei dem die Fixierung von Aneignungsrechten und -pflichten (der Mitverantwortungsbereiche, Möglichkeiten der Teilhabe an der Abstimmung von Entwicklungsbedürfnissen und Kosten ihrer Erfüllung usw.) auf Übereinkommen, Entwicklungsplänen usw. (lokaler bis globaler Dimensionen) aufbauen und wir uns außerdem vorstellen, dass dann niemand das Recht haben soll, sich eine private oder nationale (und in so fern der Weltgemeinschaft also nichts angehende) Macht über Produktionsmittel und Naturressourcen zu sichern um sie zum privaten Vorteil auf Kosten anderer auszunutzen, werden wir dahin kommen, dass diese – vermeintliche – „Verallgemeinerung der Eigentumlosigkeit“ in irgend einer Weise fixiert und garantiert werden müsste.
Selbst wenn dies auf eine Weise geschehen könnte, die vollkommen ohne Drohung mit Polizei, Gefängnissen usw. auskommt, (und in so fern nicht von einer juristischen Bestimmung geredet werden könnte), weil für alle individuellen Bedürfnisse und Anlagen sozial bzw. ökologisch verträgliche Wege des einvernehmlichen Umgangs geebnet werden könnten, so müsste eben auch das festgehalten und garantiert werden. Und genau diese Bestimmung des letzten Wortes über die Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung und Verwendung von Produktionsmittel und Naturressourcen (Produktivkräften) ist eben das Eigentum.
Das mag man dann anders benamsen wie etwa „wie wir das das Erbe der Menschheit managen“ (oder unseren ökologischen Metabolismus) . Aber die Tatsache bleibt, dass die sozialen Eigentümlichkeiten der Regeluung von Aneignungsmöglichkeiten und -grenzen bzw. die Grenzen und Möglichkeiten der (nachhaltigen) Entwicklung bestimmt und garantiert werden müssten. Und in so fern wären die Ressourcen und Produktionsmittel nicht herrenlos (sondern Mittel der kollektiven Selbstbeherrschung).
Nochmal Marx:
Marx: Das Kapital, MEW Bd. 23, S. 791
Da ist natürlich anzumerken, wie es Engels dann auch im Anti-Dühring in Antwort auf Dührigs Kritik an diese „Hegelei“ unternahm, dass die auf eigene Arbeit beruhenden individuellen Aneignungsrechte zunächst fast überall gemeineigentümlich organisiert war. Ich rede auch lieber von Aneignungsprozessen als von Enteignung.
In irgend einem Interview äußerte sich ein Funktionär der Indigenen-Bewegung in Amazonien einmal bzw. der „Eigentumsfarge“ dahin gehend, dass die Erwachsenen seiner Gemeinschaft sich schämen, weil sie – infolge der Zerstörungen ihrer Existenzgrundlagen durch Holzeinschlag und Goldsuche – ihren Kindern nichts Nennenswertes mehr vererben könnten, geschweige denn etwas, das ihr Leben besser machte als ihr eigenes.Hier geht es also um die Missachtung ihres kollektiven Eigentums (ihres Vermögens, die Produktivkräfte des Waldes gemeinsamen entwickeln und in einer abgestimmten Weise nutzen zu können).
Gruß hh
@Hans-Hermann:
Hier formulierst du deine Denkhürde sehr anschaulich. Du kannst dir keinen commonistischen gesellschaftlichen Prozess vorstellen, der sich aus sich heraus, aus seiner eigenen Entwicklung, selbst schöpft. Sondern du braucht eine äußere Instanz, die als Garantie fungieren möge: das Eigentum. Dies setzt jedoch logisch die Existenz eines Staates voraus, der diese Garantie zu exekutieren vermag. Eigentum, genau so wie du es fasst, und Staat sowieso sind Instanzen der bürgerlichen Gesellschaft. Du versuchst eine nicht-bürgerliche Gesellschaft mit den Mitteln einer bürgerlichen zu denken. Das klappt nicht. Verstehe das bitte nicht als Angriff, sondern als Vorschlag, darüber nachzudenken.
Dein Beispiel aus Amazonien belegt ja gerade, dass es nicht um die abstrakte Rechtsrelation, sondern um eine konkrete Nutzungs- (in dem Fall: Zerstörungs-) Beziehung zu den Ressourcen und den Mitmenschen geht. Was missachtet wurde, ist nicht, wem die Ressourcen formal gehören, sondern wie mit diesen umgegangen wird, so dass nachfolgende Generationen auch noch ihre Existenz sichern können. Anders formuliert: Das Commoning ist gescheitert.
Ja naklar, an „Denkhürden“ stoßen immer die anderen. Geht mir ja auch oft so ;-).
Und nun? Ein Indikator für die Wirklichkeit von Denkhürden sehe ich darin, wenn dem Gegenüber Dinge unterstellt werden, die sich aus dem von Ihm Gesagten heraus einfach nicht ergeben wie etwa, sich
Nur benötigen „eigene Prozesse“ ja eigentlich Menschen, die sich etwas – in dem Fall die weltkommunistische Entwicklung und Anwendung der menschlichen bzw. menschlich genutzen Produktivkrfte in dem Sinne, dass schließlich alle gut leben können, ohne dabei die Grundlagen des guten Lebens aller zu zerstören – zu Eigen machen und zu diesem Zweck halt auch selbst (!) Festlegungen über grundsätzliche und temporär oder regional usw. gültige Möglichkeiten und Notwendigkeiten des – diesem Prozess förderlichen – Tuns treffen.
Was ich brauche, ist vielleicht nicht so von Interesse. Die Frage ist, was die Entwicklung eines weltkommunistischen Miteinanders benötigte, wenn sie denn notwendig und prinzipiell machbar gefunden wird. Und das wäre m.E. auch Klarheit darüber, dass dies vor allem auch eine Angelegenheit – zu schaffender – materieller Voraussetzungen ist, die sich auch nur nach und nach herstellen können, so dass auch eine der Gesellschaft (den Produktionsverhältnissen) übergeordnete Instanz nicht einfach wegphantasiert werden kann solange sie notwendig ist. Aber ich hatte ja durchaus auch eine über solcherart staatliche Konfliktregulierungen hinaus gedachte Perspektive formuliert. Und da wären Festlegungen über Möglichkeiten und einzuhaltende Grenzen dessen, wie wir das Erbe der Menschheit managen (oder unseren ökologischen Metabolismus) usw., durchaus als Teil „selbstorganisierter Prozesse“ denkbar. Nebenbei: Sich ein „Selbst“ aus einer Schlaraffenlandperspektive vorzustellen, dessen unendliche Bedürfnisse einfach nur unendlich befriedligt zu werden bruachen, und dann läuft alles ganz automatisch wie von Selbst, hat vielleicht mehr mit den ilusionären Ideologien zu tun, die das kapitalistische Freinander so hervorbringt, als man denkt.
Vielleicht ist hier das Problem, dass die kapitalistischen Verdinglichungsverhältnisse Vorstellungen über Eigentum usw. hervorbringen, in denen es – überhistorisch – als ein außerhalb des Menschen stehendes Ding fixiert ist und dass selbst Bemühungen, Verhältnisse (die einander entfremdenden Formen der Arbeitsteilung) zu überwinden, die dieser Vorstellung zugrunde liegen, nicht von dieser fixen Idee lassen können.
Was die Situation im Amazonas angeht, so hat die Indigenenbewegung sehr lange dafür gekämpft und tut es noch, dass ihre kollektiven Eigentumsrechte anerkannt wurden / werden. Die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden ihre Existenz- bzw. Entwicklungsgrundlagen in freien Interaktionsprozessen herstellen können ist, dass ihnen dieses Recht von außen zugestanden bzw. ihnen diese Möglichkeit gelassen wird. Das ist derzeit auf Basis weltkommunistischer Übereinkommen (wenn du so willst als Teil selbst organisierter Prozesse) nicht möglich, wenn sicher auch wünschenswert, weshalb als auf die „Verdichtung der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse im Staat“ (als übergeordnete Garantiemacht) Einfluss genommen werden muss. Eine interessante Frage wäre für mich: Wie könnte sich das weiterentwickeln? (Übrgens wurde das sich gegenseitige Zugestehen dieser Möglichkeiten vor dem Kapitalismus auch nicht immer auf eine sehr idyllische Weise geregelt).
Was würde in der Runde hier eigentlich über einen erneuten Versuch gedacht werden, die leider nur formale Berliner Mitgliedschaft im „Klimabündnis europäuscher Kommunen mit den Völkern des Regenwaldes“ mit wirklichem Leben zu (er-)füllen?Gruß hh
@HHH: Ist schon ok, wenn du meine Zumutung abwehrst und zurückweist. Ich habe verstanden, dass du das Eigentum nicht aufgeben willst (gedanklich, um mehr ging’s mir ja erstmal nicht).
Nunja, irgend ein Argument oder begründeten Einwand kann ich da jetzt nicht entdecken. Scheint mir hier mehr ein Spiegelfechten mit Pappkameraden zu sein. „Commoning“ sähe vermutlich anders aus.
Gruß hh
PS. Und die DDR-VEBs waren deiner Minung nach tatsächlich Volkseigentum, nur dass das Volk nicht im Besitz seines Eigentums war?
DDR-VEBs waren per Definition eine Form des Volkseigentums, was identisch war mit Staatseigentum. Wikipedia erkärt das Verhältnis zur realen Nutzung (=Besitz) ganz gut: »Das Volkseigentum konnte nur nach Maßgabe staatlicher Pläne genutzt werden. Weil der Staat alleine das Volkseigentum nicht sinnvoll nutzen konnte, musste er dritten Personen Nutzungsrechte einräumen: die Nutzung des Volkseigentums wurde vor allem Volkseigenen Betrieben, Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen sowie Bürgern eingeräumt.« Das heißt, das Volkseigentum war auch im Besitz desselben (in den genannten Formen). Ein VEB war eine bestimmte Organisationsform der Warenproduktion.
Es muss unterschieden werden, welches Kapital (Geld-, Sach- oder Bodenkapital) sich in Privat- oder Gemeinschaftsbesitz zu befinden hat, damit die Volkswirtschaft funktioniert. Befindet sich alles Kapital in Gemeinschaftsbesitz, haben wir gar keine Zivilisation, sondern Staatskapitalismus; einen „Ameisenstaat“, dessen kulturelles Niveau über das des vorantiken Ägypten nicht hinaus kommt. Geld und Boden gehören in Gemeinschaftsbesitz und alles Sachkapital in Privatbesitz. Das Sachkapital kann sich dann soweit vermehren, bis es seinen Kapitalcharakter verliert und durch vollkommene marktwirtschaftliche Konkurrenz keine unverdienten Knappheitsgewinne auf Kosten der Mehrarbeit anderer mehr abwerfen kann. Alles andere funktioniert nicht, und beliebig „lange und bittere politische Kämpfe“ können daran nichts ändern:http://www.deweles.de/files/lebendigkeit.pdf
@Stefan Wehmeier: Bitte kein Gesell-Zeug hier.
Das mag per Defintion der Apopogeten des „Realen Sozialismus“ so gewesen sein, aber eben keine Realität wenn man zugrunde legt, dass gemeinsames Eigentum das Vermögen beschreibt, über die Entwicklung und Anwendung der Produktionsmittel – meinetwegen in letzter Instanz – gemeinsam entscheiden zu können.
Da diese Fähigkeit sich natürlich erst entwickeln muss, wären mindestens nach realen Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Entwicklung / Befähigung zu fragen. Die setzt aber die Möglicheit zum freien Meinungsstreit notwendig voraus. Davon konnte bekanntlich nicht gesprochen werden. Diese „Kleinigkeit“ auszuklammern bedeutet, die in „Rechtsnormen“ gegossene Legitimationsideologie der (dort damals) Herrschenden mit der Wirklichkeit zu verwechseln.
Gruß hh
@ „StefanMz“Haben Sie ein Problem mit der Wissenschaft?
@Herr Wehmeier: Mit der angeblichen von Gesell schon. Im Ernst: Auf diesem Blog ist dafür kein Platz. Gibt genügend andere Ecken, die man mit dem Scheiß belästigen kann.
@ Benni“Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“
Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) Gegen die Natürliche Wirtschaftsordnung gibt es keine stichhaltigen Argumente. Der einzige Grund, warum der eigentliche Beginn der menschlichen Zivilisation bis heute auf sich warten lässt, ist eine künstliche Programmierung des kollektiv Unbewussten, die vor Urzeiten erforderlich war, um den Kulturmenschen im wahrsten Sinn des Wortes „wahnsinnig genug“ für die Benutzung von Zinsgeld (Edelmetallgeld ist immer Zinsgeld) zu machen, damit das, was wir heute „moderne Zivilisation“ nennen, überhaupt entstehen konnte:
[Links zu Zinskritik-Propaganda gelöscht, CS.]
Dann hatte also tatsächlich das Volk mittels Staat über die Entwicklung und Verwendung der Produktionsmittel entschieden? Steile These! Marx erläutert den idealistischen Fehlschluss:
Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie, MEW Bd. 13, S. 8-9
Die steile These stammt von dir. Ich habe nur die Selbstsicht der DDR wiedergegeben. Mein Schluss war: Es war eine Form der Warenproduktion. Diesen Punkt lässt du immer unter den Tisch fallen.