Wird mit Vergesellschaftung aus Eigentum Commons?
Abstract: Noch vor wenigen Jahren schien eine breite öffentliche Debatte zu Enteignung undenkbar. Dabei ist unser heutiges Verständnis von Eigentum als das Recht, auszuschließen von ausreichenden Ressourcen, einerseits sowie als Recht zu zerstören andererseits historisch jung. Das Konzept davor – so vielfältig, wie es sich ausgestaltete – kann als Commons gefasst werden. Erst vor gut 300 Jahren wurde Eigentum jenseits von Gewalt oder Religion in aufklärerischem Sinne begründet. Diese Begründung hatte es in sich: Sie diente der Enteignung der Bäuer*innen und der Legitimierung der kolonialen Eroberung.
Nicht selten traf dies sehr demokratische Gesellschaften. Wenn jetzt im Zuge der Kampagne von »Deutsche Wohnen & Co enteignen« (DWE) das Ziel der Vergesellschaftung ein doppeltes ist – Enteignung und Demokratisierung –, dann ist es kein Zufall, dass als Commons-public-Partnership wieder der Begriff Commons ins Spiel kommt. Denn Commons als das Konzept vor Eigentum sind mehr als gemeinsame Güter: Sie entstehen durch materielle Inklusion und letztlich durch demokratisches Miteinander.
Vergesellschaftung kann für eine sozialökologische Transformation insofern ein wesentliches Element darstellen; denn die Marktwirtschaft basiert auf dem modernen Verständnis von Eigentum, und erlaubt nicht nur den Ausschluss Bedürftiger, selbst von überreichlichen Ressourcen, sondern erfordert ihn. Entsprechend wird in diesem Beitrag auf der einen Seite die historische Entstehung des Eigentums skizziert sowie auf der anderen Seite Wege zu seiner Überwindung. Dies wird letztlich nur möglich sein als Überwindung der Marktwirtschaft hin zu einem wirklich demokratischen Wirtschaften: dem Commoning.
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