Utopisches Denken und der Rechteansatz

Mary Wollstonecraft,
Mary Wollstonecraft, Autorin von „A Vindication of the Rights of Woman“ (Gemälde von John Opie, gemeinfrei)

[Voriger Teil: Konkrete Utopien und utopische Potenzialitäten]

„Ohne utopisches Denken gibt es kein Ziel gesellschaftlicher Transformation, und ohne Ziel wird der Weg in eine freie Gesellschaft fragwürdig – denn wohin sollte er gehen?“, fragen Simon und Stefan (Sutterlütti und Meretz 2018, 16). Jedoch ist utopisches Denken von der Entwicklung und Darlegung einer vollständigen Utopie, einem imaginierten Gesellschaftsentwurf zu unterscheiden. Utopisches Denken bedeutet zunächst nur die Vorstellung und das Anstreben von etwas, das noch nicht, oder jedenfalls nicht vollständig realisiert ist – die U-Topie bezeichnet ja wortwörtlichen den Nicht-Ort.

Das Streben nach gesellschaftlicher Veränderung bedeutet zwangsläufig immer das Streben nach der Herstellung von etwas zumindest derzeit nicht Bestehenden. Wer Veränderung will, hat ein Ziel, das hier und heute noch nicht erreicht ist – wobei das Ziel in der Herstellung von etwas ganz Neuem oder der Rückkehr zu einem (möglicherweise nur eingebildeten) früheren Zustand bestehen kann. Nun haben Menschen generell Ziele, denen gemäß sie sich verhalten oder verhalten wollen. Oft sind dies jedoch Ziele, die primär die eigenen Person und vielleicht die eigene Familie oder den Freundeskreis betreffen: ein gutbezahlter und hochangesehener Job, ein Eigenheim im Grünen, eine stabile Ehe und zwei wohlerzogene, intelligente und erfolgreiche Kinder. Oder, etwas alternativer, ein glückliches Leben in einer Kommune mit viel Selbstorganisation, Beziehungen, die sich nicht ins bürgerliche Muster der „Kleinfamilie“ pressen lassen, guten Diskussionen und regelmäßigem politischem Engagement.

Im Sinne des utopischen Denkens interessanter sind Ziele, die über das unmittelbare persönliche Umfeld hinaus gehen und die Umgestaltung der ganzen Gesellschaft anstreben. Am wirkmächtigsten waren dabei bislang meistens Ziele, die ich unter dem Stichwort „Rechteansatz“ oder „Rechteperspektive“ zusammenfassen würde. Diesen Zielen ist es gemeinsam, Menschen neue Rechte zu geben oder die Vorrechte (Privilegien) von Einzelpersonen oder einzelnen Gruppen in Frage zu stellen und abzuschaffen. Der Kampf für (gleiche) Rechte und der Kampf gegen Vorrechte sind dabei oft zwei Seiten derselben Medaille. Wird die Sklaverei abgeschafft, gewinnen die früheren Sklav:innen ihre Freiheit, während die früheren Sklavenhalter:innen das Privileg verlieren, ihre Sklav:innen nach eigenem Gutdünken ausbeuten zu dürfen.

Wer für mehr Rechte oder gegen Privilegien kämpft, hat damit ein Ziel im Sinne des utopischen Denkens: ein Ziel das die Umgestaltung der ganzen Gesellschaft erfordert. Gleichzeitig ergibt sich daraus zum Teil schon von sich aus, wie die angestrebte „utopische“ Gesellschaft, in der dieses Ziel vollständig umgesetzt ist, aussehen würde. Das Ziel des Abolitionismus ist eine Gesellschaft, in der kein Mensch Sklav:in ist – ein Ziel, dass heute in vielen (wenn auch faktisch nicht in allen) Ländern Realität ist. Es besteht für die Verfechter:innen solch eines Ziels jedoch keine Notwendigkeit, darzulegen, wie solch eine „utopische“ Gesellschaft im Detail funktionieren würde. Die Abolitionist:innen im 19. Jahrhundert mussten nicht erklären, wie die Baumwollproduktion in den US-amerikanischen Südstaaten ohne Sklav:innen organisiert werden könnte. Ein solches „Ausmalen“ der utopischen Gesellschaft war natürlich durchaus eine Möglichkeit, um mehr Menschen von der eigenen Sache zu überzeugen; notwendig war es nicht.

Revolutionen und Rechte

Aber lassen sich die meisten „utopischen“ Veränderungen – Veränderungen, die die ganze Gesellschaft betreffen und gezielt von Menschen erkämpft wurden – wirklich unter dem Stichwort „Rechteperspektive“ fassen? Schauen wir uns einige weitere Fälle an.

Die US-amerikanische Unabhängigkeit ging aus dem Slogan „No taxation without representation“ – Keine Besteuerung ohne politische Vertretung – hervor: dem Recht der Menschen, selbst über die Regierung mitentscheiden zu dürfen, die sich besteuert. Dasselbe Recht einer Bevölkerung, ihre eigene Regierung zu bestimmen, prägte auch alle späteren Kämpfe für Dekolonisation, von der Unabhängigkeit zuvor spanischer Kolonien wie Mexiko und Kolumbien im frühen 19. Jahrhundert bis zu den Unabhängigkeitserklärungen der meisten afrikanischen Länder in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Ein besonderer Fall ist die Haitianische Revolution: Hier erkämpfte sich die zuvor versklave Bevölkerungsmehrheit im Kontext der Französischen Revolution zunächst ihre Freiheit und, nachdem Napoleon Bonaparte dies rückgängig machen und die Sklaverei in den französischen Kolonien wieder einführen wollte, die Unabhängigkeit ihres Landes. Es besteht kein Zweifel daran, dass diese nachdrückliche Demonstration, dass weiße Sklavenhalter:innen im Falle einer erfolgreichen Selbstbefreiung der Versklavten nicht nur ihr menschliches Eigentum, sondern auch ihr Land und in vielen Fällen ihr Leben verlieren konnten, maßgeblichen Anteil daran hatte, dass der Abolitionismus in den folgenden Jahren immens an Einfluss gewann und im Laufe des 19. Jahrhunderts die Sklaverei fast überall auf der Welt zumindest offiziell abgeschafft wurde. (Nur drei Jahre nach der Unabhängigkeit Haitis wurden der Sklavenhandel im Britischen Weltreich und die Einfuhr von Sklav:innen in die USA verboten.)

Ein Schlüsseldokument der berühmtesten Revolution der Neuzeit, der Französischen Revolution von 1789, ist die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die im selben Jahr von der Verfassunggebenden Nationalversammlung verabschiedet wurde. Diese erklärt in der Präambel pathetisch, „die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen“, und der erste Artikel besagt: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.“

Die russische Februarrevolution von 1917 war geprägt durch Forderungen nach einem ganz praktischen Recht auf eine bessere Lebensmittelversorgung – mehr „Brot“ –, aber auch durch die Einforderung des Frauenwahlrechts und der Ersetzung der autokratischen Zarenherrschaft durch eine basisdemokratische Rätedemokratie (siehe auch Miéville 2017, Kap. 2). Nachdem acht Monate später die Bolschewisten unter Lenin die Macht eroberten, übernahmen sie die „Sowjets“ (Räte) zwar in den Namen der später gegründeten Sowjetunion, reduzierten aber zugleich deren Einflussmöglichkeiten bis zur völligen Bedeutungslosigkeit. Der blutig niedergeschlagene Kronstädter Matrosenaufstand von 1921 stellte dem die Forderung nach einer Rückkehr zur Rätedemokratie entgegen, unter dem Motto: „Alle Macht den Räten – keine Macht der Partei“.

Auch in Deutschland gab es am Ende des Ersten Weltkrieg bekanntlich mehrere Versuche zur Herstellung einer Räterepublik, die – hier in erster Linie durch die Sozialdemokrat:innen – ebenso blutig unterdrückt wurden. Als typische Kernforderungen der Rätedemokrat:innen können die während des Kieler Matrosenaufstand im November 1918 formulierten „14 Kieler Punkte“ gelten. Kurz zusammengefasst: Freilassung aller politischen Gefangenen; vollständige Rede- und Pressefreiheit und Aufhebung der Briefzensur; Demokratisierung der Armee: „Sämtliche in Zukunft zu treffenden Maßnahmen sind nur mit Zustimmung des Soldatenrates zu treffen“ und Offiziere, die mit Entscheidungen des basisdemokratisch besetzten Soldatenrates nicht einverstanden sind, müssten den Dienst quittieren.

Während des Spanischen Bürgerkriegs (1936–1939) waren Gesellschaft und Wirtschaft in Teilen Spaniens gemäß anarchistisch-kollektivistischer Grundsätze organisiert. George Orwell beschreibt die Situation in Barcelona gegen Ende des Jahres 1936 so:

Jeder Laden und jedes Café trugen eine Inschrift, daß sie kollektiviert worden seien. […] Kellner und Ladenaufseher schauten jedem aufrecht ins Gesicht und behandelten ihn als ebenbürtig. Unterwürfige, ja auch förmliche Redewendungen waren vorübergehend verschwunden. […] Trinkgelder waren schon seit Primo de Riveras Zeiten verboten. Eins meiner allerersten Erlebnisse war eine Strafpredigt, die mir ein Hotelmanager hielt, als ich versuchte, dem Liftboy ein Trinkgeld zu geben. […] Nach dem äußeren Bild zu urteilen, hatten die wohlhabenden Klassen in dieser Stadt praktisch aufgehört zu existieren. […] Praktisch trug jeder grobe Arbeiterkleidung, blaue Overalls oder irgendein der Milizuniform ähnliches Kleidungsstück. (Orwell 1938, Kap. 1)

Die praktische Gleichheit in Umgang, Verhalten und Kleidung sowie das Recht, nicht nur weisungsgebundene:r Angestellte:r zu sein, sondern gleichrangige Partner:in einem kollektivierten Betrieb sind Rechte, die in diesem anarchischen Modell einer egalitären Gesellschaft zum Ausdruck kommen.

Auch die Revolutionen des Jahres 1989, die zum Ende des Realsozialismus in den meisten der damaligen Ostblockländer führten, sind eng mit der Rechteperspektive verbunden. Schlüsselkonzepte der Debatte im Vorfeld waren die von dem sowjetischen Generalsekretär Michail Gorbatschow propagierten Begriffe „Glasnost“ (Öffentlichkeit, Offenheit) – eine Ausweitung der Rede- und Pressefreiheit, die mehr und ungeniertere öffentliche Kritik möglich machte – und „Perestroika“ (Umbau, Umgestaltung) – eine Demokratisierung des Staates und Dezentralisierung der Gesellschaft unter anderem durch das Recht der Betriebe, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Kernforderungen der größten nicht staatlich organisierten Demonstration in der Geschichte der DDR – der Alexanderplatz-Demonstration am 4. November 1989, einige Tage vor dem Fall der Mauer – waren mehr Demokratie, freie Wahlen sowie Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit.

Feminismus, LGBTI, Black Lives Matter

Gesellschaftlich erkämpfte Veränderungen, die nicht mit einer direkten Veränderung der Regierung einhergingen, passen ebenfalls zur Rechteperspektive. Das vielleicht früheste feministische Buch, Mary Wollstonecrafts A Vindication of the Rights of Woman (Verteidigung der Rechte der Frau) von 1792 trägt die Rechte schon im Titel. Generell fordert der Feminismus gleiche Rechte für Frauen und Männer, in allen Lebensbereichen und nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Ergänzt und erweitert wurde er später durch den Queerfeminismus und die LGBTI-Bewegung. Hier geht um die Zurückweisung der Heteronormativität, wonach es nur zwei Geschlechter gibt, die sich auf jeweils unterschiedliche Weise verhalten sollen und nur über Geschlechtergrenzen hinweg erotisch und sexuell lieben dürfen. Es geht um gleiche Rechte für alle Geschlechter, inklusive des Rechts, das eigene Geschlecht zu wählen und gesellschaftlich verordnete falsche Geschlechtszuweisungen hinter sich zu lassen; um das Recht, in gegenseitigem Konsens zu lieben, wen mensch lieben möchte und zu leben, wie mensch leben möchte.

Im US-amerikanischen Civil Rights Movement der 1950er und 1960er Jahre sowie späteren Fortsetzungen wie Black Lives Matter ging und geht es um gleiche Rechte für alle unabhängig von Hautfarbe und Abstammung, um das Ende der „racial segregation“ und der gesetzlichen oder faktischen Benachteiligung von Schwarzen und People of Color.

Die vielfältigen Kämpfe der 1968er-Bewegungen lassen sich typischerweise als Bemühungen gegen Autoritäten, Ausgrenzung und Diskriminierung und für mehr Freiheit, Selbstbestimmung und umfassende Demokratie interpretieren. Ein einflussreiches konservatives Buch von 1975 sprach dann auch von einem „Übermaß an Demokratie“ („an excess of democracy“), dass sich diese Bewegungen erkämpft hätten und dass es zurückzurollen gelte.

Auch alle Erfolge und Teilerfolge der Arbeiter:innenbewegung lassen sich als erfolgreiche Kämpfe um mehr Rechte verstehen: das Recht, nicht zu lange arbeiten zu müssen, wie es in erfolgreichen Kämpfen um Achtstundentag und 40-Stunden-Woche (sowie bislang meist weniger erfolgreichen Kämpfen um weitere Arbeitszeitverkürzung) zum Ausdruck kam; das Recht auf gesellschaftliche Absicherung im Falle von Krankheiten, Unfällen, Alter oder Arbeitslosigkeit; das Recht, während und nach einer Schwangerschaft weniger oder gar nicht zu arbeiten und später an den Arbeitsplatz zurückzukehren; das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung; bestimmte (bislang sehr begrenzte) Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte etwa in Form von Betriebsräten und Mitarbeitervertreter:innen in Aufsichtsräten.

Warum ist der Rechteansatz so erfolgreich?

Alle diese Kämpfe um mehr und um gleiche Rechte haben die Welt verändert, auch wenn sie (bislang zumindest) nicht immer alles erreicht haben, was sie sich vorgenommen habe. Hingegen haben utopische Entwürfe, die eine andere Welt fordern oder ausmalen, ohne dies als Frage von Rechten zu formulieren, nicht annähern diese Wirksamkeit erzielen können – ich würde sogar sagen, in den meisten Fällen haben sie überhaupt keine messbaren Veränderungen bewirkt. Selbst die in ihrer Zeit bekanntesten und am meisten rezipierten Utopien wie Edward Bellamys Looking Backward (Ein Rückblick aus dem Jahre 2000 auf das Jahr 1887) – das nach seinem Erscheinen in Hunderten von Lesekreisen besprochen und diskutiert wurde – gerieten bald wieder in weitgehende Vergessenheit, ohne gesellschaftlich spürbare Veränderungen hervorgerufen zu haben. Warum sind konkrete Utopien, die auf irgendeine Weise „mehr Rechte!“ oder „gleiche Rechte!“ sagen, so viel erfolgreicher als andere utopische Ansätze?

Ein Vorteil des Rechteansatzes ist sicherlich, dass (wie schon gesagt) die Notwendigkeit des „Ausmalens“ entfällt; ein anderer, dass er sich ganz klar auf die angestrebten positiven Aspekte der Veränderung bezieht in einer Weise, wie das anderen utopischen Vorstellungen nicht möglich ist. Wer sich gegen gleiche Rechte ausspricht, entlarvt sich damit quasi selbst als die Reaktionär:in, die sie oder er ist. Andere Utopien müssen sich hingegen viel mehr mit Vorwürfen der Art „das ist aber unmöglich!“ oder „wenn es so wäre, wäre es schlechter als heute!“ auseinander, die nicht offensichtlich falsch oder reaktionär sind.

Die kommunistische Perspektive, die üblicherweise nicht gemäß des Rechtemodells argumentiert, ist neben dem Vorwurf der Unrealisierbarkeit immer wieder mit Vorwürfen wie „da müsste dann aber ein starker und autoritärer Staat für die Herstellung von Gleichheit sorgen, und das führt zu sowjetischen oder nordkoreanischen Verhältnissen“ oder „aber ohne nach wirtschaftlichen Erfolg strebende Kapitalist:innen würde die Wirtschaft stagnieren und alle blieben arm, wie in der DDR“ konfrontiert. Dem erhofften Guten werden dessen Unmöglichkeit oder dessen befürchtete schlimme Konsequenzen entgegengesetzt. In der Konsequenz bleibt bei den meisten Menschen zumindest Unsicherheit zurück und deshalb ändert sich nichts.

Eine antikapitalistische Perspektive, die etwa eine umfassende Wirtschaftsdemokratie einfordert – „alle haben das Recht, in ihren Betrieben gleichberechtigte Partner:innen zu sein statt nur ausführende Lohnsklav:innen“ – könnte ähnlichen Vorwürfen hingegen viel leichter begegnen. Warum Derartiges logisch unmöglich sein sollte, ist kaum plausibel begründbar, und es wird auch nichts gefordert, was einen starken Staat erfordern würde. Das heißt nicht, dass diese Forderung ausreicht, um eine antikapitalistische Perspektive zu begründen. Generell aber scheint mir, dass Forderungen nach Rechten besser zu vermitteln und weniger leicht angreifbar sind als Entwürfe einer anderen Gesellschaft, die leicht als Traumbilder (eventuell mit Alptraumpotenzial) abgetan werden können.

Im nächsten Teil werde ich auf Hannah Arendts Formulierung eines „Recht, Rechte zu haben“ als fundamentalsten, aber auch prekärem Recht, sowie auf Karl Marx’ Kritik am Rechteansatz (oder jedenfalls bestimmte Ausprägungen davon) eingehen.

[Fortsetzung: Marx’ Kritik der „sogenannten Menschenrechte“]

Literatur

Miéville, China (2017). October: The Story of the Russian Revolution. London: Verso.

Orwell, George (1938). Mein Katalonien. Übersetzt von Wolfgang Rieger. München: Rütten + Loening, 1964.

Sutterlütti, Simon und Stefan Meretz (2018). Kapitalismus aufheben. Eine Einladung, über Utopie und Transformation neu nachzudenken. Hamburg: VSA.

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