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Der Ausdehnungsdrang moderner Commons (3/5)

Transpersonales Commoning zur Weiterentwicklung der Keimformtheorie.

6. Die Commons-Struktur

„Für uns ist Utopie zentral eine soziale Utopie, eine Utopie der Beziehungen, keine technische Utopie […]. Unsere menschliche Potenz liegt sicherlich auch in der Herstellung von technischen Mitteln, doch noch viel beeindruckender sind die menschlichen Möglichkeiten, ihre sozialen Mittel, ihre Beziehungen, ihre Vermittlung, ihre Organisation zu gestalten.“ (M/S, S.112)

Wenn auch die Potenz des Menschen in der Gestaltung seiner Beziehungen liegt, bleibt das jeweils eigene Bewusstsein immer eingeschränkt: Wir können nichts wissen, was wir nicht zuvor auf irgendeine Weise erfahren haben. Da sich komplexe Arbeitsstrukturen nicht von selbst erschließen lassen, die Gesellschaft aber nicht von einer höheren Institution aus organisiert werden soll, müssen die Produktions- und Verteilungsstrukturen durch technische Mittel durchsichtig und beeinflussbar gemacht werden. Es geht folgend nicht um eine technische Utopie – die Hoffnung etwa, im Verlauf des Kapitalismus würde auf magische Weise der Punkt kommen, an dem jede Arbeit durch Maschinen getätigt wird und Menschen einander nicht mehr ausbeuten müssen – sondern um die Anwendung der bestehenden Technik für die Utopie, damit die „neue erfahrbare Qualität der gesellschaftlichen Aufgehobenheit und Abgesichertheit“ (M/S, S.112) aus einer neuen Produktionsweise hervorgehen kann.

Transpersonales Commoning soll daher neu gedacht werden, wodurch sich allerdings der Boden des interpersonalen Commonings grundlegend ändert. Und wenn sich auch dieser Boden verändert, werden die auf dieser Ebene von Meretz und Sutterlütti beschriebenen Strukturen nicht in Frage gestellt. Da kollektive Verfügung nichts Wert-ähnliches hervorbringt, das aus sich heraus transpersonal wirken kann, wird ein Rahmen konstruiert, in welchem Selbstorganisation stattfindet und mit der interpersonalen Ebene den gesamtgesellschaftlichen Raum im Sinne einer Inklusionslogik ausfüllen kann. Die Instanz der transpersonalen Vermittlung muss dabei nicht nur Selbstorganisation ermöglichen, sondern über sie müssen auch die Dinge den Verwendungszweck zur Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse erhalten, welcher der Werteigenschaft und und ihrer Verwertungslogik entgegen steht.

Was kann also als zentrale Instanz zur Selbstorganisation und Zwecksetzung gesellschaftlicher Mittel dienen? In seiner ganzen Trivialität: Ein Programm. Was heute so banal erscheint, dass es kaum ausgesprochen werden will, ist eine gänzlich neue Banalität, eine, die erst seit wenigen Jahren in einer abertausende Jahre umfassenden Menschenheitsgeschichte überhaupt erfahrbar ist. Das Bewusstsein klebt am Stand der Produktions- und Kommunikationsmittel. Was einst fortschrittlich war, ist heute reaktionär. Was heute Alltag ist, kann etwas sein, auf das Millionen Menschen warteten, die sich nach einer ausbeutungsfreien Gesellschaft gesehnt haben. Die globale Vernetzung der Produzierenden über das Internet, das Potential Produktions- und Lebensmittel mit ihren Meta-Daten von Standort, Zustand bis zur Verfügbarkeit in Datenbanken abzuspeichern und weltweit abrufen zu können, kann der Schlüssel zu einer klassenlosen Gesellschaft sein. Zumindest für den Augenblick, denn auch Commons im Allgemeinen müssen keine langfristige Lösung sein, liegen aber heute im Bereich des Denkbaren. Um hier noch einmal das Marx-Zitat zum Verein freier Menschen zu bemühen: „Die Art dieser Verteilung wird wechseln mit der besondren Art des gesellschaftlichen Produktionsorganismus selbst und der entsprechenden geschichtlichen Entwicklungshöhe der Produzenten.“ (MEW23, S.93)

Aus dieser Perspektive und auf Grundlage der Netzwerk-Theorie (M/S, S.179) bezeichne ich die technische Vermittlungsform mit der Gesamtheit der durch das Programm entstandenen Verbindungen zwischen den Produzierenden und den gesellschaftlichen Produktionsmitteln als Commons-Netzwerk. Falls die eigenen Bedürfnisse nicht innerhalb interpersonaler Strukturen befriedigt werden können, können sie in das Programm eingespeist und durch allgemein-andere ausgelesen werden. Wie auch auf der rein interpersonalen Ebene wird die Befriedigung (virtuell) anstehender Bedürfnisse als Commoning bezeichnet (vgl. M/S, S.156). Grundvoraussetzung für transpersonales Commoning ist die Bildung virtueller Commons durch Produzierende, welche sich für eine bestimmte Bedürfnisbefriedigung virtuell zusammenfinden können oder sich dafür bereits lokal zusammengefunden haben. Indem die für Commoning verwendbaren gesellschaftlichen Produktionsmittel samt ihren Meta-Daten im Netzwerk erfasst sind, kann dieses virtuelle Commons die Verfügbarkeit der für das einzelne Commoning notwendigen gesellschaftlichen Produktionsmittel prüfen. Sind diese nicht verfügbar und kann der Fehlstand auch nicht durch private Produktionsmittel ersetzt werden, können die am Commoning-Prozess Beteiligten einen Bedarf nach dieser bestimmten Art von Produktionsmittel einspeisen. Sind dagegen sämtliche dafür notwendigen Produktionsmittel verfügbar, können sie für die Dauer des Commonings an ihre Gruppe gekoppelt werden. Spätestens mit Beginn der konkreten Tätigkeit erreicht die Gruppe eine interpersonale Ebene, in der, wie bereits im virtuellen Zusammenhang, Inklusionsbedingungen herrschen. Die Gesamtheit von tätigen Personen und verwendeten Produktionsmittel zur Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse wird schließlich als Commons bezeichnet.

Zur Veranschaulichung und parallel zum Beispiel der Solidarischen Landwirtschaft: Ein Acker, ob genutzt oder ungenutzt, steht als gesellschaftliches Produktionsmittel der Commons-Struktur zur Verfügung und ist damit auch exklusiv für Commoning bestimmt. Da ein Bedürfnis nach Kartoffeln ansteht, haben sich Einzelpersonen virtuell verbunden, um dieses Bedürfnis gemeinsam zu befriedigen. Hierfür koppeln sie den Acker und anderes Werkzeug zuerst an ihr virtuelles Commons und beginnen darauf mit dem Commoning. Der Acker ist somit nicht an sich ein Commons, er wird Teil eines Commons durch die Verbindung mit selbstorganisierter menschlicher Tätigkeit zur allgemeinen Bedürfnisbefriedigung. Die Bearbeitung des Ackers durch die Gruppe ist das fortgeführte interpersonale Commoning der transpersonalen Ebene. Als Ergebnis des Commoning-Prozesses stehen die Kartoffeln denjenigen zur Verfügung, die das Bedürfnis dafür eingespeist haben. Unerheblich ist dabei, ob sie dabei nur an sich gedacht oder Bedürfnisse aus ihrem interpersonalen Umfeld mit einbezogen haben. Wie auch in der kapitalistischen Produktion die Lohnarbeiter kein besonderes Anrecht auf die von ihnen geschaffenen Produkte haben, haben es auch die am Commoning beteiligten Personen nicht. Falls die Gruppe das Projekt nicht weiterführt, löst sich das Commons wieder auf, aber der Acker bleibt als gesellschaftliches Produktionsmittel bestehen.

Werden im Commoning nicht Mittel zur direkten Bedürfnisbefriedigung hergestellt (Nahrung, Energie, Hygieneartikel, etc.), entsteht ein neues gesellschaftliches Produktions- oder Lebensmittel. Das gesellschaftliche Produktionsmittel dient der Befriedigung des Bedürfnisse bzw. Bedarfs, für den es erzeugt wurde und steht anschließend exklusiv, d.h. private Produktion wird ausgeschlossen, für andere Commoning-Prozesse zur Verfügung. Gesellschaftliche Lebensmittel sind Genussmittel wie Wohnraum, Spielzeug oder Fernseher, welche sinnlich-vitale Bedürfnisse zwar befriedigen, dabei aber nicht vollständig aufgebraucht werden. Wie die gesellschaftlichen Produktionsmittel stehen sie wieder zur freien Verfügung innerhalb der Commons-Struktur, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, d.h. nicht mehr der direkten Befriedigung eines sinnlich-vitalen Bedürfnisses dienen.

 

7. Produktion und Distribution innerhalb der Commons-Struktur

(Zusammenstellung und Legende zur einfacheren Übersicht [1])

Das Commoning ist eine ausgleichende Bewegung: Es beginnt immer mit einem Bedürfnis (B-), welches über die Commons-Struktur (C) vermittelt wird und in der Befriedigung des Bedürfnisses (B+) endet. Seine allgemeine Formel lautet daher „B- – C – B+“. Ein Bedürfnis teilt sich in die sinnlich-vitale Bedürfnisdimension (svB) und die produktive Bedürfnisdimension (pB). Es sind zwei Momente desselben Bedürfnisses und nicht zu verwechseln mit zwei verschiedenen Arten von Bedürfnissen. Während in der sinnlich-vitalen Bedürfnisdimension Befriedigung durch Genuss erfahren wird, ist das produktive Bedürfnis der „Drang, die eigene Existenz langfristig abgesichert zu wissen“ (M/S, S.127). Die eigene Existenz kann für eine Person langfristig abgesichert sein, wenn sie „Verfügung über die vorsorgende Herstellung [und Erhaltung] der Lebensbedingungen“ (ebd.) hat. Noch einmal Meretz und Sutterlütti: „Aktuell vorhandenes Essen genießen zu können, ist die eine Seite, dauerhaft über Essen verfügen zu können, die andere“ (ebd.). In einer auf Kooperation beruhenden Gesellschaft müssen beide Dimensionen nicht unmittelbar zusammenfallen – jemand kann eine Wohnung benötigen, ohne selbst Häuser bauen zu müssen -, aber durch soziale Teilhabe im gesellschaftlichen Produktionsprozess soll die langfristige Befriedigung der sinnlich-vitalen Bedürfnisse sichergestellt werden.

Die sinnlich-vitale Bedürfnisbefriedigung über Commoning innerhalb der Commons-Struktur, kann durch eine allgemeine Formel des Commonings dargestellt werden. Für den Fall, dass die zur Bedürfnisbefriedigung notwendigen gesellschaftlichen Mittel nicht vorhanden sind, können drei Arten von aufeinanderfolgende Produktionsprozessen entstehen, die jeweils im Detail voneinander abweichen. Aus Perspektive des anstehenden sinnlich-vitalen Bedürfnisses ergibt sich eine hierarchische Folge von Commons, wobei sich ab der zweiten Stufe mehr als ein Commons auf jeder Stufe befinden kann.

Erstes Commons/ Letztes Commoning (bzw. die allgemeine Formel):

Im ersten Commons werden anstehende sinnlich-vitale Bedürfnisse (svB-) innerhalb der Commons-Struktur (C) durch die Verwendung gesellschaftlicher Mittel (gM) direkt befriedigt (svB+). Der Befriedigung wird auf Grund vorhandener produktiver Bedürfnisse (pB-) nachgegangen. Personen, die produktiv zu dieser Bedürfnisbefriedigung tätig werden, prüfen dabei die Verfügbarkeit der dafür notwendigen gesellschaftlichen Mittel (gM∗). Gesellschaftliche Mittel zur Bedürfnisbefriedigung können entweder gesellschaftliche Lebensmittel (gLm) sein – im Fall, dass der Genuss diese nicht vollständig verzehrt bzw. verbraucht und sie nach der Verwendung wieder anderen zur Verfügung stehen – oder sie sind gesellschaftliche Produktionsmittel (gPm). Durch gesellschaftliche Produktionsmittel werden Produkte hergestellt, deren Verwendung zur Bedürfnisbefriedigung sie vollständig aufbraucht, die also – da sie nur produziert werden, wenn ein Bedürfnis danach ansteht – nie frei verteilt werden. Wird produziert können auch private Produktionsmittel (pPm) verwendet werden. Da diese als privates Eigentum nicht durch Meta-Daten in der Commons-Struktur erfasst sind und deren Anwendung die Entscheidung der jeweiligen Eigentümer ist, kann deren Verfügbarkeit nicht im Commons-Netzwerk geprüft werden – sie ergibt sich interpersonal in den einzelnen Commons. Der Prozess des Commonings (…c…) ist somit entweder eine Verteilung im Sinne einer interpersonalen Absprache über die Verwendung gesellschaftlicher Lebensmittel (gLm-) oder eine Produktion auf interpersonaler Ebene, in welcher sich die verwendeten gesellschaftlichen bzw. privaten Produktionsmittel vollständig oder teilweise aufbrauchen bzw. abnutzen (gPm-/pPm-). Resultat des erfolgreichen Commonings ist die Befriedigung des sinnlich-vitalen Bedürfnisses (svB+) und Befriedigung innerhalb der produktiven Bedürfnisdimension (pB+). Das erste Commons ist zugleich der letzte Commoning-Prozess, da dieser erst begonnen werden kann, wenn die dafür notwendigen gesellschaftlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Zweite(s) Commons / Vorletzte(s) Commoning(s):

Falls die notwendigen gesellschaftlichen Mittel nicht vollständig zur direkten Bedürfnisbefriedigung vorhanden sind, entsteht ein Bedarf danach (BgM-). Fehlt es an mehreren gesellschaftlichen Mitteln (etwa sowohl an Brettern, als auch an Schrauben), werden auch mehrere Commons zur Bedarfsdeckung benötigt. Nimmt sich ein Commons diesem Bedarf bzw. einem dieser Bedarfe an, wird darin überprüft, ob die zur Herstellung benötigten gesellschaftlichen Produktionsmittel vorhanden sind (gPm∗). In diesem Schritt wird immer produziert (Transport hier als Sonderfall der Produktion), das heißt, es werden nie gesellschaftliche Lebensmittel verteilt, da sinnlich-vitale Bedürfnisse nicht direkt befriedigt werden. Die Produkte allerdings können sowohl gesellschaftliche Produktions- als auch gesellschaftliche Lebensmittel sein (BgM+).

Commons ( 3, 4, 5, […]) / Commoning(s) ([…], 5, 4, 3):

Fehlt es auch auf der zweiten Stufe an gesellschaftlichen Produktionsmitteln (und kann ein Mangel auch nicht durch private Produktionsmittel ausgeglichen werden), kann ein Bedarf danach (BgPm-) eingespeist werden. Ab der dritten Stufe werden nur gesellschaftliche Produktionsmittel (BgPm+), also keine gesellschaftlichen Lebensmittel mehr hergestellt . Einmal produziert werden gesellschaftliche Lebensmittel immer direkt verwendet, um sinnlich-vitale Bedürfnisse direkt zu befriedigen und keines der Commons ab der dritten Stufe ist mit der direkten Bedürfnisbefriedigung verknüpft. Fehlt es auch in der dritten Stufe der Commons an gesellschaftlichen Produktionsmitteln, muss sich ein Commons dem annehmen, das aus Perspektive des sinnlich-vitalen Bedürfnisses auf vierter Stufe steht und so weiter. Von hier ab gleichen sich die allgemeinen Formen des Commoning bis zur letzten Stufe.

Letzte(s) Commons/ Erste(s) Commoning(s):

Im letzten Commons einer erfolgreichen Bedürfnisbefriedigung sind alle notwendigen gesellschaftlichen Produktionsmittel vorhanden bzw. kann ein Mangel durch private Produktionsmittel ausgeglichen werden (gPm+/pPm+). Da auf gerader Linie hier erstmals alle für die Produktion benötigten Mittel vorhanden sind, beginnt in dieser letzten Ebene der Commons das erste Commoning. Ist dieser Prozess abgeschlossen, wird ein Bedarf der nächsthöheren Ebene bedient und erst dann kann dieses mit der Produktion beginnen. Es sei denn, das nächsthöhere Commons hat einen Bedarf nach mehreren gesellschaftlichen Produktionsmitteln eingespeist und die notwendigen Produktionsmittel sind noch unvollständig.

Zur Verdeutlichung der Struktur: Angenommen, in den Commons der ersten beiden Stufen würde es an je drei Komponenten fehlen, dann wären in der zweiten Stufe drei Commoning-Prozesse notwendig, um die Produktions- bzw. Lebensmittel für die erste Stufe herzustellen und in der dritten Stufe bräuchte es neun Commoning-Prozesse für die Bedarfsdeckung der zweiten. Zur Befriedigung einer einzigen Art sinnlich-vitaler Bedürfnisse müssten demnach dreizehn Commons mitwirken. In der kapitalistischen Produktion gibt es tatsächlich nur einen Prozess, denn alles was die Kapitalistin für ihre Produktion benötigt, sollte unabhängig von ihr produziert worden und in Warenform am Markt vorhanden sein.

Gesetzt eine funktionierende Commons-Struktur existiert innerhalb einer von kapitalistischer Produktion bestimmten Gesellschaft, so ergeben sich fünf Bedingungen für ein erfolgreiches Commoning:

  1. Es gibt Menschen, die ihre sinnlich-vitalen Bedürfnisse über die Commons-Struktur befriedigen lassen wollen (svB-).
  2. Die notwendigen gesellschaftliche Produktionsmittel sind in den letzten Commons verfügbar bzw. Fehlstände können durch private Produktionsmittel ausgeglichen werden (gPm+/pPm+).
  3. Es gibt Menschen, welche die notwendigen Fähigkeiten für den jeweiligen Commoning-Prozess besitzen und eine Möglichkeit zur langfristigen Absicherung ihrer sinnlich-vitalen Bedürfnisse über die Tätigkeit innerhalb der Commons-Struktur sehen (pB-).
  4. Das Leben dieser Personen wird nicht in einem Ausmaß von sachlicher oder persönlicher Herrschaft bestimmt, welches das Aufbringen von Zeit und Energie für das Commoning verhindert (…c…).
  5. Die vergehende Zeit zwischen Einspeisung eines sinnlich-vitalen Bedürfnisses und seiner Befriedigung ist im Rahmen des anstehenden sinnlich-vitalen Bedürfnisses selbst (Δt (svB- → svB+)).

Die beschriebene Form der Commons-Struktur gilt sowohl für interpersonale als auch transpersonale Commoning-Prozesse. Ein sinnlich-vitales Bedürfnis wird dabei erst in das Commons-Netzwerk eingespeist, wenn es nicht innerhalb bereits geschaffener interpersonaler Strukturen befriedigt werden kann bzw. diese der jeweiligen Person unbekannt sind. Über die zentrale Instanz zur Selbstorganisation und Zwecksetzung gesellschaftlicher Mittel können sich somit von Anfang an einander unbekannte Personen zur gemeinsamen Herstellung und Erhaltung der eigenen Lebensbedingungen verbinden und sie unterstützt somit den Aufbau von interpersonalen Strukturen, welche diese Instanz selbst in Teilen wieder überflüssig machen. Ist diese Instanz als Programm einmal entwickelt, wird noch kein einziges gesellschaftliches Produktions- oder Lebensmittel benötigt, um mit privaten Produktionsmitteln Commoning zu betreiben, das heißt auch, eine Commons-Struktur aufzubauen. Dieser Aufbau ist somit auch unabhängig von der jeweiligen kapitalistischen Entwicklungshöhe des lokalen Umfeldes. Da es damit – wir schließen Subsistenzwirtschaft und persönliche Herrschaftsverhältnisse hier aus – neben der kapitalistischen Produktionsweise eine zweite Möglichkeit gibt, durch welche ein rechtlich freier Mensch in Kooperation seine Lebensbedingungen herstellen kann, können wir vergleichen, welche Produktionsform individuell für ihn Sinn macht.

 

8.1 Befriedigung innerhalb der sinnlich-vitalen Bedürfnisdimension

Sinnlich-vitale Bedürfnisse sind etwa Hunger, ein Dach über den Kopf zu wollen, das Verlangen nach einer ärztlichen Untersuchung oder menschlicher Nähe, usw. Innerhalb einer bestehenden Gesellschaft werden dabei nicht alle sinnlich-vitalen Bedürfnisse über die bestimmende Produktionsweise befriedigt. Eine Gesellschaft bezeichnen Meretz und Sutterlütti daher als „Hybrid, eine Mischung verschiedener Re/Produktionsweisen, in dem jedoch eine dominant, bestimmend, hegemonial ist“ (M/S, S.91). Weiter: „Diese bestimmende Re/Produktionsweise strukturiert die gesamte Gesellschaft nach ihrer Logik und zwingt den anderen Weisen ihre Ziele auf“ (ebd.).

Ausgegangen von der Situation der Lohnabhängigkeit wird folgend der Prozess zur sinnlich-vitalen Bedürfnisbefriedigung über die kapitalistische Produktionsweise (I.) und über das Commoning (II.) untersucht.

Sinnlich-vitale Bedürfnisse (svB-) werden warenförmig (W) befriedigt; es ist also Geld (G) notwendig. Lohnabhängige kommen an Geld über Lohnarbeit, müssen also versuchen ihre Arbeitskraft (Ak) zu verkaufen und diese wird schließlich als Gebrauchsgegenstand in den Produktionsprozess (…P…) eingeordnet. Im Produktionsprozess stellen die Lohnarbeiter an den Produktionsmittel neue Waren W‘ her, deren Wert höher ist als die Summe von Arbeitskraft plus Produktionsmittel, d.h. auch größer ist als der Wert W, welcher zur Befriedigung des Bedürfnisses der Lohnarbeiterin notwendig ist. Die Differenz zwischen W und W‘ ist das Mehrprodukt, das durch die Mehrarbeit der Lohnarbeiterin entstand und im Verkaufsfall zum Mehrwert der Unternehmerin wird.

Kapitalismus basiert auf Äquivalententausch – auf einem Gegenleistungsprinzip – und daher lässt sich sinnlich-vitale Bedürfnisbefriedigung im Rahmen der kapitalistischen Produktionsweise nicht denken, ohne selbst tätig zu werden. Durch das Prinzip der über das Geld vermittelten Gegenleistung kann die einzelne Person dafür selbst bestimmen, wie und auf welche Weise die sinnlich-vitale Bedürfnisbefriedigung geschieht, wenn es nur warenförmig möglich und genügend Geld vorhanden ist. Die einzelne ist zum Geld-verdienen zwar von anderen abhängig, aber es gibt keine zweite Person, die darüber urteilt, ob sich eine bestimmte Bedürfnisbefriedigung lohnt bzw. ob sie etwa ethisch richtig ist. Systematisch muss für eine bestimmte Bedürfnisbefriedigung aber immer mehr gearbeitet, also ein höherer Wert produziert werden, als die Ware selbst hat, die zur Befriedigung des sinnlich-vitalen Bedürfnisses verwendet wird. Gesellschaftliche Arbeitsteilung mit Mehrwertproduktion auf eine Tätigkeit herunter gebrochen hieße etwa, dass eine angestellte Tischlerin fünf Tische produzieren muss, um sich einen leisten zu können.


Ein sinnlich-vitales Bedürfnis (svB-) wird in die Commons-Struktur (C) eingespeist und darauf gehofft bzw. gewartet, dass das Bedürfnis befriedigt wird (svB+).

Entscheidender Vorteil der sinnlich-vitalen Bedürfnisbefriedigung über die Commons-Struktur ist, dass es keine Gegenleistung erfordert. In einer nicht-ausgebauten Commons-Struktur, bei außergewöhnlichen Bedürfnissen und falls die eigenen Bedürfnisse nicht von anderen mitgedacht wurden, ergeben sich daraus zwei entscheidende Nachteile: Erstes kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass sich Menschen finden, welche sich dem Bedürfnis annehmen und ob es somit überhaupt befriedigt wird. Zweitens kann der Zeitabstand zwischen Einspeisung und Befriedigung mitunter extrem lange sein. Commoning-Prozesse können erst angestoßen werden, sobald es ein Bedürfnis bzw. einen Bedarf gibt und von da ab kann erst angefangen werden, die notwendigen Produktions- oder Lebensmittel zu organisieren bzw. auch diese erst herstellen zu lassen. Commoning kann allerdings nicht zur bestimmenden Produktionsweise werden, wenn die sinnlich-vitalen Bedürfnisse der Teilnehmenden nicht ausreichend befriedigt bzw. nicht tendenziell besser über Commoning als über kapitalistische Produktion befriedigt werden. Im Fall einer durch Commoning bestimmten Gesellschaft ist zumindest die individuell empfundene, grundlegende Bedürfnisbefriedigung genauso einfach, wie sie hier erscheint.

 

8.2 Befriedigung innerhalb der produktiven Bedürfnisdimension

Die produktive Bedürfnisdimension ist das Verlangen nach einer langfristigen Verfügung über die zur sinnlich-vitalen Bedürfnisbefriedigung nötigen Mittel. Innerhalb einer auf Kooperation basierenden Gesellschaft stehen dafür verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Teilhabe am Re-/Produktionsprozess zur Verfügung, welchen entweder durch Zwang oder Freiwilligkeit nachgegangen werden muss bzw. kann (M/S, S.125). Einzelne Personen bringen sich in solche Strukturen ein, um Handlungsfähigkeit auszuüben, damit Handlungsmöglichkeiten zu realisieren und somit nicht ohnmächtig den Lebensbedingungen ausgeliefert zu sein (M/S, S.128). Je höher dabei die durch individuelle Teilhabe angestrebte Verbesserung der eigenen Lebensqualität im Vergleich zu den damit verbundenen Anstrengungen und Risiken ist, desto höher ist die Motivation hierfür (M/S, S.130). Diese Teilhabe kann dabei den anderen Gesellschaftsteilnehmern gegenüber einschließend oder ausschließend wirken (M/S, S.129).

Die Befriedigung des produktiven Bedürfnisses ist maximal, wenn über die Lebensbedingungen verfügt wird bzw. der Zugriff darauf sichergestellt ist. Voraussetzung dafür sind unbegrenzte Handlungsmöglichkeiten in alle Bereiche der Verfügung, deren Realisierung andere Gesellschaftsteilnehmer nicht von den Lebensbedingungen ausschließt – also andersherum diese einen auch selbst nicht ausschließen -, sondern die Lebensqualität potentiell aller damit in Verbindung stehenden Gesellschaftsteilnehmer erhöht.

Wieder wird erst die Bedürfnisbefriedigung über die kapitalistische Produktion (I.) und schließlich über das Commoning (II.) geprüft. Im Commoning wird sich dabei nur auf die und hierbei nur auf die Produktion gesellschaftlicher Produktionsmittel beschränkt. Auf die Herstellung und Verteilung gesellschaftlicher Lebensmittel wird nicht näher eingegangen, da die Herstellung der Lebensmittel sich nicht von der Herstellung von Produktionsmitteln unterscheidet und die Verteilung der Lebensmittel ein Prozess der Absprache zwischen konkreten Personen ist.

Im Kapitalismus wird Handlungsfähigkeit durch Geld erreicht und dieses am effektivsten durch die reine Geldvermehrung, sprich, indem die Rolle einer Kapitalistin angenommen wird. Da die Rolle der Kapitalistin abhängig von der Vorhandensein von Lohnarbeitern ist und diese Gruppe objektiv ein höheres Interesse an der Aufhebung des kapitalistischen Systems hat, wird die Bedürfnisbefriedigung wieder nur aus Perspektive der stetig wachsenden Gruppe der Lohnabhängigen betrachtet. Eine Lohnabhängige kann im gesellschaftlichen Durchschnitt die Verfügung über ihre notwendigen Lebensbedingungen genau durch eine normale Arbeitswoche herstellen. Da sie in ihrer Situation von dem gesellschaftlichen Fortschritt entkoppelt ist, wird sich diese Arbeitswoche nicht verändern, bis ihre Arbeitskraft nicht mehr verwertbar ist. Zwar wird sie durch den Verkauf ihrer Arbeitskraft im Produktionsprozess objektiviert (Ak), dient hier lediglich zur Kapitalverwertung und kann nur in geringen Ausmaß in dieser Zeit über sich selbst verfügen, aber so lange sie es schafft ihre Arbeitskraft zu verkaufen, muss sie in einer auf Privateigentum (Exklusion) basierenden Gesellschaft weniger Angst haben, vom gesellschaftlichen Gesamtprodukt ausgeschlossen zu werden. Meretz und Sutterlütti dazu: „Heute haben wir gute Gründe, manche unserer Bedürfnisse zurückzustellen, zuzurichten oder zu unterdrücken […]. Die uns selbst auferlegten Beherrschungen und Zurichtungen ergeben unter heutigen Bedingungen Sinn, denn sie halten unsere Handlungsfähigkeit aufrecht“ (M/S, S.85).

Über die gesellschaftliche Notwendigkeit der eigenen Arbeit kann im Kapitalismus keine Aussage getroffen werden. Kapitalistische Produktion dient der Geldvermehrung, der Verwertung des Wertes, und Bedürfnisbefriedigung ist selbst nur Mittel für diesen Zweck. Da die Arbeitswoche statisch ist, 4-6 Tage die Woche gearbeitet werden muss und das gesellschaftliche Normalität ist, lässt sich bezüglich der Motivation für die einzelnen Tätigkeiten innerhalb dieser Arbeitszeit kaum eine Aussage treffen. Die statische Arbeitswoche, unabhängig von Arbeitsbedarf, Jahreszeit, Wetter, etc. ist dabei eine absolute Besonderheit der kapitalistischen Produktionsweise. Die einzige Alternative, die sich aber selbst ebenfalls auf die Lohnarbeit bezieht und daher die Sphäre nicht verlässt, scheint die Arbeitslosigkeit zu sein, in welcher sämtliche Formen der Handlungsfähigkeit negiert werden und die einzelne Person keinerlei Recht auf einen Anteil am Gesamtprodukt hat. Ein Sozialstaat mag eine totale Ausgeschlossenheit verhindern, ist aber selbst Teil der Verwertungslogik, kennt also keine wirkliche Alternative zur Lohnarbeit und benennt daher auch Vollbeschäftigung – eine fremdbestimmte Arbeitswoche für alle Lohnabhängigen, unabhängig von ihren Arbeitsbedingungen – als eine Utopie.

Die Herstellung und Erhaltung der eigenen Lebensbedingungen im Commoning: Jemand wendet sich an die Commonsstruktur (C) und sieht nach, welche sinnlich-vitalen Bedürfnisse durch die eigenen Fähigkeiten direkt befriedigt werden können (svB-) oder welcher Bedarf an gesellschaftlichen Produktionsmitteln ansteht (BgPm-). Sie kann dabei schon fester Teil eines Commons zur Befriedigung eines bestimmten Bedürfnisses/Bedarfs sein, sich dafür einem bestehenden Commons anschließen oder an der Entstehung eines solchen mitwirken. In entsprechenden Commons wird die Verfügbarkeit der gesellschaftlichen Produktionsmitteln überprüft (gPm∗), im entsprechenden Fall direkt daran gekoppelt und eventuell noch private Produktionsmittel durch die Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Fehlt es an gesellschaftlichen Produktionsmitteln, muss ein Bedarf danach in die Commons-Struktur eingespeist werden. Sind die Produktionsmittel verfügbar und haben die Beteiligten die nötige Zeit dafür übrig, können sie gemeinsam mit dem Commoning beginnen. Im Prozess selbst werden gesellschaftliche bzw. private Produktionsmittel verbraucht (gPm-/pPm-) und dabei ein Beitrag zur Herstellung und Erhaltung der gesellschaftlichen Notwendigkeiten erbracht (pB+).

An einem Commoning-Prozess beteiligt sein, hat nichts mit arbeiten im heutigen Sinne zu tun. Arbeiten im Kapitalismus ist ein abstrakter Prozess: „Ökonomisch in dieser Einfachheit gefaßt, ist „Arbeit“ eine ebenso moderne Kategorie wie die Verhältnisse, die diese einfache Abstraktion erzeugen“ (MEW42, S.38). Arbeit heute ist ein Rahmen, der sich um konkrete Tätigkeiten spannt, denen aber an erster Stelle nicht aufgrund ihrer Nützlichkeit für die Gesellschaft nachgegangen wird, sondern um Geld zu erhalten, mit dem Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen sichergestellt werden soll. Die Arbeit wird somit als vom Weltgeschehen isoliert betrachtet, als ob die Tätigkeit in ihr nicht einen verselbstständigten Verwertungsapparat vorantreiben würde, der sich immer tiefer in das Land und in die Köpfe gräbt. Da Arbeit abstrakt ist, kann sie auch geteilt werden. Eine einzelne Tätigkeit ist dagegen immer konkret, kann aber, etwa innerhalb eines Commoning-Prozesses (aber auch innerhalb eines kapitalistischen Unternehmens bzw. des abstrakten Rahmens Arbeit) in Kooperation mit anderen geschehen. Da Commoning immer zu einem bestimmten Zweck geschieht, hat der Prozess einen klar definierten Anfang und ein klar definiertes Ende; im Gegensatz zur Arbeit, die für die Lohnarbeiter im Rahmen der Verwertung erst mit dem Eintritt in das Rentenalter aufhört. Das Commoning ist somit ein bewusster Prozess zur Gestaltung der Welt nach menschlichen Bedürfnissen.

Statt der Angst, vom gesellschaftlichen Gesamtprodukt ausgeschlossen zu werden, wenn die eigene Arbeitskraft nicht verkauft werden kann, basiert das Commoning auf Vertrauen, dass andere die eigenen sinnlich-vitalen Bedürfnisse befriedigen. Statt als Produzierender vom gesellschaftlichen Fortschritt entkoppelt zu sein und die arbeitsfähige Zeit im Leben immer arbeiten oder dafür lernen zu müssen, steigt die Verfügung über die Lebensbedingungen mit dem zunehmenden Fortschritt der Technik und Zusammenarbeit. Statt sich nur eine Arbeitgeberin aussuchen zu können und schließlich zu vorgegeben Bedingungen arbeiten zu müssen, kann sich die konkrete Tätigkeit den eigenen Fähigkeiten und Interessen nach gewählt werden und in den Commons werden die Bedingungen der Kooperation diskutiert und nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden gestaltet. Statt einer undurchsichtigen, durch die Jagd nach hohen Profitraten gestalteten Gesellschaftsstruktur gegenüberzustehen, wird durch die Transparenz des Commons-Netzwerkes klar einsehbar, inwiefern die eigene Tätigkeit zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen beiträgt. Die Motivation kann dafür also deutlich höher sein, als es in der Lohnarbeit der Fall ist.

Innerhalb einer Gesellschaft mit dominanter kapitalistischer Produktionsweise ist der große individuelle Nachteil von Commoning, dass es keine direkte Gegenleistung mit sich bringt. In einer von Commoning bestimmten Gesellschaft mag das weniger ein Problem sein, aber, noch einmal Meretz und Sutterlütti, die „bestimmende Re/Produktionsweise strukturiert die gesamt Gesellschaft nach ihrer Logik und zwingt den anderen Weisen ihre Ziele auf“ (M/S, S.91). Commoning hilft der Einzelnen nicht die Miete, die Krankenversicherung, die Kleidung, die Nahrung, etc. zu zahlen. Innerhalb der Transformation ist daher eine dem Gegenleistungsprinzip ähnelnde Funktion – wie sie folgend dargestellt wird – im Commoning unerlässlich, die aber mit der zunehmenden Ausdehnung der Commons-Struktur an Bedeutung verlieren soll.

(Weiter zum vierten Teil [2], zurück zum zweiten [3]. Überblick [4])