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Musikpiraten: Beweislast muss bei der GEMA liegen

[1]Normalerweise ist es so, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese auch belegen muss, um ihre Gültigkeit zu beweisen. Wie cool ist es dagegen, wenn man eine Behauptung aufstellen kann und diese gilt, solange die anderen nicht bewiesen haben, dass sie nicht zutrifft. In dieser komfortablen Situation ist die GEMA. Solang nicht bewiesen wird, dass ein Werk nicht GEMA-frei ist, gilt es als GEMA-pflichtig. Die GEMA-Vermutung [2] ist Stand der Rechtssprechung.

Das sei ein unhaltbarer Zustand, meinen die Musik-Piraten und fordern eine Rücknahme der Beweislastumkehr [3]. Im bürgerlichen Rechtssystem gilt grundsätzlich, dass derjenige, der eine Rechtsnorm für sich in Anspruch nehmen will, auch die Beweislast [4] trägt. Um die Beweislast wieder zur GEMA zu bekommen, haben die Musikpiraten nun die Operation GEMA-Vermutung [5] gestartet. Sie wollen 64.778 Datensätze GEMA-freier Musiker_innen sammeln, was der Anzahl der GEMA-Mitglieder im letzten Jahr entspricht, um Abschaffung der GEMA-Vermutung zu erreichen.