OSHW — Open Source Hardware

Obwohl Heise einen »Lizenz-Entwurf« meldet, der jetzt für offene Hardware vorläge, ist dem nicht so: freedomdefined.org hat eine Definition von »Open Source Hardware« (OSHW) vorgeschlagen und beschrieben, was eine Lizenz leisten müsse. OSHW ist also ein Kriteriensatz für die Erstellung einer Lizenz für offene Hardware, nicht aber selbst eine Lizenz. Soviel zur Entwirrung. Die OSHW orientiert sich an den Debian-Richtlinien für Freie Software bzw. der Open-Source-Definition.

Dass es mit offener Hardware nicht ganz so einfach ist wie mit Freier Software, hat Christian im Artikel »Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem« bereits beschrieben. Nachfolgend fasse ich die 11 Punkte der OSHW-Definition des englischen Entwurfs zusammen (eine deutschsprachige Fassung gibt es noch nicht).

  1. Dokumentation: erfolgt in einem offenen Format und muss eine Veränderung des Designs erlauben.
  2. Notwendige Software: für den Betrieb der Hardware muss beiliegen und unter einer Open-Source-Lizenz stehen.
  3. Abgeleitete Werke: sind möglich.
  4. Freie Verbreitung: darf nicht eingeschränkt werden (inkl. Verkauf).
  5. Namensnennung: ist erforderlich.
  6. Keine Diskrimination von Personen oder Gruppen: ist Pflicht.
  7. Keine Einschränkung der Anwendung: ist Pflicht.
  8. Verbreitung der Lizenz: erfolgt immer zusammen mit der Hardware oder Dokumentation.
  9. Keine Hardwareabhängigkeit der Lizenz.
  10. Keine Beschränkung anderer Hardware oder Software.
  11. Lizenz muss technologieneutral sein.

Silke wundert sich auf gemeingueter.de:

Merkwürdig finde ich, dass Beschränkungen des Einsatzzwecks (etwa militärische Nutzung) nicht erlaubt sind. Die Freiheit von Kontrolle durch andere schließt doch nicht die Freiheit ein zu tun was immer beliebt.

Das ist eine vergleichbare Frage, wie sie in den frühen Tagen der Freien Software auch diskutiert wurde. Es war seinerzeit eine weise Entscheidung, die »Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen« als erste von vier Freiheiten Freier Software zu definieren. Damit wurde erkannt und fixiert, dass sich die Gestaltung von Produkten nicht rechtlich steuern lässt. Stattdessen wird durch eine Nutzungsbeschränkung vor allem die Kooperation der Entwickler_innen und Nutzer_innen eingeschränkt.

Ganz praktisch wären Lizenzen mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen oder -ausschlüssen zueinander inkompatibel, und Anwender_innen müssten sich in einem aufwändigen Verfahren darüber informieren, ob nun Produkt A mit Produkt B zusammen genutzt werden darf, ob es verändert werden darf, ob es in einen neuen Anwendungsbereich gestellt werden darf, ob darauf aufsetzend Weiterentwicklungen möglich sind etc. — Die Entscheidung auf »maximale Kooperation« statt »optionaler Einschränkung« war richtig.

Gleichwohl ist es ebenso völlig richtig, dass »Freiheit … nicht die Freiheit (einschließt) zu tun was immer beliebt«. Doch über das Produkt selbst wird man dieser sozialen Frage nicht beikommen können. Stattdessen ist der Zusammenhang umgekehrt zu fassen: In welcher sozialen Form produzieren wir, so dass die Produkte, die daraus entstehen, nicht Menschen schädigen, ausgrenzen, beherrschbar machen, die Ressourcen zerstören etc.

Unter kapitalistischen Bedingungen, unter denen grundsätzlich Gewinn der einen stets auf Kosten anderer realisiert wird, sind auch die Produkte entsprechend beschaffen. Die Produkte »enthalten« Kapitalismus (Militär, Folter, Verdummung etc.), über die Produkte selbst die soziale Form, aus der sie stammen, verändern zu wollen, kann nicht funktionieren — der Kapitalismus bietet ja durchaus die Freiheit, auch »freundliche Produkte« herzustellen und zu vermarkten.

Notwendig ist hingegen eine »Kritik der Produkte«, die klar macht, dass wir nicht nur andere Produkte brauchen, sondern vor allem eine Produktionsweise, die sie ermöglicht und erfordert. Dies kann nur eine Produktionsweise sein, in der die Entfaltung der einen die Entfaltung der anderen zur Voraussetzung hat: Einschlusslogik statt Ausschlusslogik.

Im übrigen sollten wir hier bei keimform.de überlegen, ob wir die Kategorie „Freie Hardware“ nicht besser in „Offene Hardware“ umbenennen sollten.

8 Kommentare

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