Handel mit virtuellen Gütern

Virtueller Handel (ala ebay) ist ja längst Alltag, der Handel mit virtuellen Gütern jedoch hat immer noch was exotisches. Über die in China in Kinderarbeit erzeugten virtuellen Güter berichtete ich ja schon. Inzwischen scheint es auch in Deutschland Firmen zu geben, die diesem Gewerbe nachgehen. Über die rechtlichen Probleme in diesem Zusammenhang schreibt jetzt die Financial Times Deutschland:

„Das Bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, dass ein Gegenstand körperlich ist“, sagt Krasemann, „dass man ihn also anfassen kann.“ Es reiche nicht, wenn das virtuelle Ich ihn berühren könne. Rechtlich gesehen kann es im Spiel keinen Diebstahl geben – denn genau genommen existiert nichts, was entwendet werden könnte.

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