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GNU AGPL — Copyleft für das Web 2.0

GNU GPL Version 3 [1]Die neue Version 3 der GNU General Public License [2] (GNU GPL) löst viele aktuelle Anforderungen an den Schutz der Freiheit der Nutzer_innen und Entwickler_innen Freier Software. Zwar meint (mal wieder) Microsoft [3], dass die GPL V3 für sie nicht gelte, auch wenn sie nach dem Deal mit Novell selbst zum Distributor von GPL V3 lizensierter Software werden könnten — aber das wird sich ggf. vor Gericht zeigen.

Ein wenig komplizierter ist die Lage bei Web-Anwendungen. Zwar kann eine entsprechende Web-Software durchaus unter der GPL stehen — etwa weil sie selbst auf GPL-Software aufbaut –, jedoch muss der Quellcode nicht notwendig zur Verfügung gestellt werden. Warum? Weil die Software selbst gar nicht verteilt wird — nur dann greift die GPL –, sondern nur als Dienst läuft, auch SaaS [4] genannt. Aus diesen Grund wurde die Affero General Public License [5] (AGPL) geschaffen.

Die bisherige AGPL [6] war jedoch inkompatibel zur GNU GPL V2. Das ändert sich jetzt mit der neuen GPL V3, die in §13 explizit die Kompatibilität der nun in die GNU-Obhut übernommene GNU AGPL festhält. Die GNU AGPL befindet sich noch im Entwurfsstadium [7] und kann noch für eine gewisse Zeit diskutiert [8] werden. Auch wenn die genaue Formulierung damit noch nicht feststeht, ist das Ziel klar: Bei Web-Software muss der Quellcode verfügbar gemacht werden.