André Gorz hat mit »Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie« (Rotpunktverlag 2004) ein wichtiges Buch geschrieben, dass im wesentlichen in die gleiche Richtung zu argumentieren sucht, auf die es mir ankommt. Gorz unterscheidet Universalgüter und Allgemeingüter terminologisch noch nicht, inhaltlich ist die folgende Passage jedoch klar:

»Der Begriff des Wertes im ökonomischen Sinne als Tauschwert lässt sich nur auf Waren anwenden, das heißt auf Güter und für Dienstleistungen, die im Hinblick auf ihren Tausch produziert wurden. Was nicht durch menschliche Arbeit produziert ist sowie a fortiori was nicht produzierbar oder nicht tauschbar oder nicht für den Tausch bestimmt ist, hat keinen ökonomischen Wert. Das gilt … ebenso für Allgemeingüter die, wie etwa überliefertes Kulturgut, weder geteilt noch gegen andere ausgetauscht werden können. … (Sie) können allerdings beschlagnahmt werden. Es genügt, ihre Zugangsmöglichkeiten zu privatisieren, um Zugangsrechte erheben zu können. Auf diese Weise werden Allgemeingüter in Scheinwaren verwandelt, die den Verkäufern der Zugangsrechte eine Rente verschaffen.« (S. 33)

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