Schuld/en

Streifzuege 69[Kolumne Immaterial World in der Wiener Zeitschrift Streifzüge]

Die Diskussion um transkapitalistische Veränderungen ist durchzogen von anthropologischen Annahmen. Zu diesen gehört, dass tätigkeitsteilige Gesellschaften – also alle – notwendig soziale Verpflichtungen hervorbringen, die sich als „Schulden“ ausdrücken: Tut jemand etwas für mich, stehe ich in seiner oder ihrer Schuld. Solche „Schulden“ werden mit Geld operabel. So kommt die Frage auf, ob mit postmonetären Verhältnissen auch soziale Verpflichtungen obsolet werden oder ob diese gar überhistorischen Charakter besitzen und sich als soziale Schuldverhältnisse Ausdrucksformen suchen, die am Ende doch wieder bei Geld landen.

Im Folgenden verwende ich den Begriff der Reziprozität (Gegenseitigkeit) in einem zweifach erweiterten Sinne. Erstens fasse ich damit allgemein die Beziehung zwischen Handelnden, also sowohl solche, in denen Geben und Nehmen – allgemeiner: Beiträge und Nutzungen – aneinander gekoppelt sind wie solche, in denen das nicht der Fall ist. Bei gekoppelt-reziproken Handlungen wird eine Gegengabe erwartet (etwa implizit beim Schenken oder explizit bei Tausch), bei entkoppelt-reziproken Handlungen nicht. Zweitens verwende ich den Begriff nicht nur für unmittelbare, sondern auch für vermittelte Beziehungen, also insbesondere gesellschaftliche Beziehungen, bei denen sich die Handelnden indirekt auf einander beziehen, sich aber nicht kennen.

Eine freie Gesellschaft ist eine, in der die Reziprozitätsverhältnisse (inter-) individuell, kollektiv und gesellschaftlich inklusiv strukturiert sind. Hier geht die Bedürfnisbefriedigung der einen nicht auf Kosten von anderen (wie im Kapitalismus), sondern schließt sie tendenziell mit ein. Die Frage bleibt jedoch, ob solche positiv-inklusiven Reziprozitätsverhältnisse entkoppelt sind oder ob auch hier soziale Verpflichtungen in Form gegenseitiger „Schuld“ bestehen bleiben. Ich springe gedanklich in die freie Gesellschaft und diskutiere die Frage für die Ebenen (inter-) individueller, kollektiver und gesellschaftlicher Beziehungen.

Für die Individuen in einer freien Gesellschaft verwirklicht sich die genuine Möglichkeitsbeziehung zur Realität unbeschränkt. Menschen sind zwar grundsätzlich immer frei, ihre Handlungen selbst zu bestimmen, in herrschaftsförmigen Gesellschaften werden sie jedoch dazu gedrängt, bestimmte Handlungen auszuführen (Gottesdienst, Lohnarbeit etc.) – mittels direkten Zwangs und Gewalt, ideologischer Beeinflussung oder anderen Nahelegungen. Fallen Zurichtungen und Einschränkungen weg, so bekommen Handlungen den Charakter der Freiwilligkeit.

Interindividuell, also in den unmittelbaren Beziehungen zwischen Menschen, gilt die volle Freiwilligkeit dann in gleicher Weise. Interpersonale Beziehungen sind nicht mehr von „dritten Gründen“ überlagert – etwa, sich in einer unsicheren Gesellschaft sicherer zu fühlen –, sondern allein vom Grad der Zuneigung. Ob wir uns in einer freien Gesellschaft gegenüber anderen Personen in der Pflicht sehen oder ob wir die grundsätzlich strukturell entkoppelte positive Reziprozität emotional entspannt wahrnehmen können, ist heute nicht entscheidbar.

Für die kollektive Ebene bedeutet es, dass in einer freien Gesellschaft Kollektive genauso wie Individuen nicht gezwungen sind, Nutzungen und Beiträge auszugleichen. Das ist für die Phase der Transformation zu einer freien Gesellschaft anders: Hier ist es gerade eine besondere Qualität, auf kollektiver Ebene für einen Ausgleich von Nutzungen und Beiträgen zu sorgen, um eine Entkopplung auf individueller Reziprozitätsebene zu erreichen. Darauf basieren etwa solidarische Beitragssysteme in Commons, bei denen sich die individuellen Beiträge unterscheiden können, solange auf Projektebene das reinkommt, was rausgeht.

Es liegt auf der Hand, dass auf gesellschaftlicher Ebene eine Kopplung der Reziprozität, also der wechselseitigen Herstellung der Lebensbedingungen durch Schaffung und Nutzung von Mitteln und Leistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen, nicht aufgehoben werden kann. Was genutzt wird, muss geschaffen und erhalten werden – will die Gesellschaft ihre Zukunftsfähigkeit nicht verlieren. Aus systemischer Perspektive ist es jedoch irrelevant, wer die notwendigen Beiträge leistet, sofern gewährleistet ist, dass dies durchschnittlich gesichert erfolgt. Ist das der Fall, dann gibt es individuell wie kollektiv keinen Zwang zur Kopplung von Nutzungen und Beiträgen. Eine solche Gesellschaft wäre im vollen Wortsinne frei, weil alle Beiträge freiwillig geleistet werden – in der kapitalistischen Logik von Tausch, Erpressung und Zwang schier unvorstellbar.

Die Entkopplung von Geben und Nehmen auf individueller wie kollektiver Ebene ist eine wichtige Qualität einer freien Gesellschaft. Zudem es vielfach gar nicht möglich ist, einen Ausgleich herbeizuführen – etwa im Bereich von Sorgetätigkeiten. Auch jene Menschen, die kaum oder gar nicht in der Lage sind, Beiträge zu leisten, haben Anspruch auf unreduzierte Nutzung des gesellschaftlichen Reichtums. Gerade im Sorge-Bereich gibt es Tätigkeiten, zu denen wir nicht verpflichtet sind, die wir aber selbstverständlich tun. Selbstverständliche Sorge ist jedoch nicht mit Pflicht oder Schuld gleichzusetzen.

Löst man sich vom Produktionsfetisch, so wird zudem sichtbar, dass es zahlreiche Beiträge zur gesellschaftlichen Lebensweise – zur Kultur im weitesten Sinne – gibt, die nicht anerkannt sind, weil sie ökonomisch nicht zählen und nicht oder nur als Nutzungen wahrgenommen werden. Genau besehen ist jedoch jede Entfaltung individueller Möglichkeiten ein Beitrag zur Lebensweise. Auch wer nur gesellschaftlich geschaffene Dinge nutzt, trägt durch die Weise der Nutzung zur Kultur bei.

Soziale Verpflichtungen und Schuldverhältnisse lösen sich in einer freien Gesellschaft strukturell auf. Gesellschaftlich bleibt eine gekoppelte Reziprozität bestehen – was alle nutzen, muss von allen geschaffen werden. Doch einmal gegeben besitzen nun die gesellschaftlichen Notwendigkeiten individuell uneingeschränkt den Charakter von Möglichkeiten. Alle Weisen der Teilhabe an der Schaffung der Lebensbedingungen erfolgen nicht nur freiwillig, sondern sind auch gesellschaftlich anerkannt. Nur in einer freien Gesellschaft können wir auch individuell frei sein.

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