Elemente einer künftigen Ethik: Auch die Mehrheit kann nicht alle binden

Ein Logo für die Menschenrechte (von Predrag Stakić, frei verwendbar, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:HumanRightsLogo.svg)(Voriger Artikel: Die Natur gehört allen und niemandem)

In den westlichen Gesellschaften gilt heute die Demokratie als der allgemein empfehlenswerte Modus der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung. Demokratie bedeutet, dass – zumindest in der Theorie – alle getroffenen Entscheidungen dem Willen der Mehrheit entsprechen. Nicht mehr als akzeptabel gilt es, dass ein Einzelner (Monarchie, Diktatur) oder eine Gruppe von Personen (Oligarchie) für alle bindende Entscheidungen treffen, ohne durch die Mehrheit legitimiert zu sein.

Dass der Wille der Mehrheit (über 50% der Personen, die ihre Meinung äußern) für alle verbindlich ist, wird dagegen weitgehend unhinterfragt akzeptiert. Allerdings nur generell, keineswegs in jedem Einzelfall. Bestimmte diskriminierende Entscheidungen, etwa die Sanktionierung homosexueller Handlungen, gelten heute in der westlichen Welt als illegitim. Es ist also nicht bloß so, dass Gesetzgeber die noch vor 50 Jahren fast überall geltenden Anti-Homo-Gesetze aufgehoben haben, weil sich der Mehrheitswille geändert hat. Sondern ganz unabhängig vom Mehrheitswillen gelten solche Gesetze heute als Menschenrechtsverstoß und damit inakzeptabel. (Siehe Wikipedia: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrmals festgestellt, dass eine strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen menschenrechtswidrig sei.“)

Auch die Mehrheit hat also nicht das Recht zu beliebigen allgemein verbindlichen Entscheidungen. Aber wo liegen die Grenzen der legitimen Mehrheitsentscheidung? Die heutige Ethik bleibt hier ziemlich schwammig. Die Begriffe „Diskriminierung“ und „Menschenrechte“ spielen eine Rolle, sind aber selber unscharf. Jedes Gesetz diskriminiert diejenigen, die dagegen verstoßen bzw. verstoßen möchten, und trotzdem wird offensichtlich nicht jedes Gesetz als illegitim empfunden. Vor 150 Jahren hatten England und Frankreich noch Krieg gegen China geführt, weil dieses Opiumhändler verhaftet und damit „diskriminiert“ hatte (Zweiter Opiumkrieg). Heute dagegen gilt in den meisten Ländern eine restriktive Drogengesetzgebung, die nicht nur den Handel mit „illegalen Drogen“, sondern auch deren bloßen Besitz und Konsum mit oft massiven Strafen sanktioniert. Die Diskriminierung derjenigen, die solche Genuss- und Rauschmittel schätzen, wird zwar bisweilen als unnötig und kontraproduktiv beklagt, das Recht des Gesetzgebers zur Verabschiedung derartiger Gesetze aber nicht generell in Frage gestellt.

Dagegen gilt die Verfolgung homosexueller Handlungen heute als Menschenrechtsverstoß. Die am meisten verbreitete Fassung der Menschenrechte dürfte aber nach wie vor die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sein – verabschiedet zu einer Zeit, als praktizierte Homosexualität fast überall in der Welt strafbar war. Offensichtlich haben sich seitdem weniger die Menschenrechte selbst verändert als vielmehr die Art, wie sie ausgelegt werden. Dies ist das Ergebnis gesellschaftlicher Umbrüche, insbesondere der sexuellen Revolution, die im Kontext der 68er-Bewegung ihre größte Wirkungsmacht entfaltet hat. Was als Menschenrecht gilt und damit der Regulierungsmacht des Gesetzgebers entzogen ist, steht also nicht ein für alle Mal fest, sondern ist das Ergebnis sozialer Kämpfe.

Das ist allerdings ein mühsamer und fragiler Prozess. Eine Minderheit muss erst einmal hinreichend sichtbar werden und genügend Sympathien beim Rest der Bevölkerung sammeln, bevor sie auf die Aufhebung der sie einschränkenden Gesetze hoffen kann. Ist die Gruppe der Betroffenen zu klein oder ihr Anliegen zu umstritten, wird das wohl nicht gelingen. Doch warum kann sich die Mehrheit überhaupt herausnehmen, Gesetze zu erlassen, von denen sie mehrheitlich selbst gar nicht betroffen ist? Nur wenn die Mehrheit der Menschen kein Cannabis nehmen will, ist ein Cannabis-Verbot unter demokratischen Umständen realistisch. Aber diese Mehrheit braucht das Verbot überhaupt nicht, da sie die Droge ja ohnehin nicht konsumieren will!

Ein Effekt demokratischer Gesetzgebungsprozesse kann also sein, dass die Mehrheit über eine Minderheit entscheidet, deren Verhalten sie sanktioniert, während die Mehrheit selbst gar nicht direkt betroffen ist. Dies gilt natürlich nicht immer – womöglich fügt die Minderheit den anderen mit ihrem Verhalten direkten Schaden zu oder bringt sie in Gefahr, dann ist das Interesse der Mehrheit an der Sanktionierung dieses Verhaltens nachvollziehbar. Aber auch nur dann.

Während es heute schon als inakzeptabel gilt, dass eine Minderheit der Mehrheit vorschreibt, wie sie zu leben hat, dürfte in Zukunft also auch die Umkehrung gelten: Auch die Mehrheit wird kein Recht mehr haben, für alle verbindliche Entscheidungen zu treffen, die auch diejenigen binden, die gar nicht zugestimmt haben.

Nur da, wo es Konflikte gibt – wo eine Person andere gegen deren Willen schädigt, gefährdet, oder zu etwas nötigt, was sie nicht wollen – sind also allgemein verbindliche Regelungen denkbar, die die Schlichtung solcher Konflikte regeln und gegebenenfalls Sanktionen für Regelverstöße festschreiben. Wenn aber alle Betroffenen einverstanden sind (und sofern dieser Konsens nicht durch Tricks oder Täuschung herbeigeführt wurde), haben alle anderen keinen Grund und kein Recht, sich einzumischen.

Damit endet meine kleine Serie zu der Ethik, die einer künftigen peercommonalen Gesellschaft zugrunde liegen dürfte – oder habe ich noch etwas Wichtiges vergessen?

6 Kommentare

Einen Kommentar hinzufügen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Entdecke mehr von keimform.de

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen