Nicht-aufteilbare Arbeiten im Freiwilligenspiel

Lily Braun (gemeinfrei, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lily_Braun.jpg)(Voriger Artikel: Vorzüge und Abwandlungen des Freiwilligenspiels)

Das Freiwilligenspiel basiert auf der Grundidee, dass die Menschen die notwendigen und gesellschaftlich gewünschten Tätigkeiten freiwillig und selbstbestimmt untereinander aufteilen. Die benötigten Tätigkeiten werden dabei in öffentlich einsehbaren Listen gesammelt, aus denen sich die Menschen Aufgaben heraussuchen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Allerdings gibt es auch Aufgaben, die sich nicht auf diese Weise aufteilen lassen, sondern bei denen von Anfang an klar ist, wer sich dafür zuständig fühlt.

Eltern wollen sich vielleicht um ihre jungen Kinder kümmern; andere haben pflegebedürftige Verwandte, Lebenspartner oder Freunde, die sie betreuen möchten. Und Hausarbeiten (kochen, waschen, putzen, kleine Reparaturen durchführen etc.) können am ehesten von den im jeweiligen Haushalt lebenden Personen erledigt werden.

Eine absolute Notwendigkeit, dass solche Tätigkeiten von bestimmten Personen übernommen werden, gibt es freilich nicht. In früheren Zeiten wurden die Kinder wohlhabender Familien oft von Ammen, Kindermädchen und Hauslehrern aufgezogen. Und zu Beginn des 20. Jahrhundert aufgekommene sozialistisch-feministische Reformbewegungen strebten eine kollektive oder „industrielle“ Reorganisation dieser Tätigkeiten an.

So sah das von der Sozialdemokratin Lily Braun konzipierte „Einküchenhaus“ eine zentral bewirtschaftete Großküche für jedes Mietshaus sowie Kinderhorte und -krippen vor. Dies sollte Frauen aller Schichten von der Hausarbeit und Kinderbetreuung entlasten (Reuschling 2013: 156f). Später wurden ähnliche Ideen in manchen der israelischen Kibbuzim über mehrere Generation hinweg erfolgreich umgesetzt, etwa die gemeinschaftliche Erziehung der Kinder und Jugendlichen unter Gleichaltrigen mit nur losen Kontakten zu ihren Eltern. Ebenfalls verbreitet war die kollektive Haushaltsführung, die allerdings immer noch großteils von Frauen übernommen wurde (ebd.: 166ff).

Es gibt also keine gesellschaftliche Notwendigkeit dafür, dass bestimmte Dinge nur von ganz bestimmten Personen übernommen werden können. Dennoch sollten die Menschen in der Lage sein, sich bewusst für solche Aufgaben zu entscheiden, die dann niemand anders übernehmen kann, und das Freiwilligenspiel muss flexibel genug sein, mit solchen Entscheidungen umzugehen.

Eine weitere Aktivität, die sich nicht delegieren lässt, ist das Lernen. Wenn ich mir bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen will, bin ich damit eine gewisse Weile lang beschäftigt. Und wenn ich das Gelernte später zur Re/produktion der umfassenden Quasi-Flatrate einsetze, kommt es auch der Allgemeinheit zugute. Somit sollten meine Ausbildungszeiten auch als Beiträge ins Freiwilligenspiel einfließen können.

Berücksichtigung nicht-aufteilbarer Aufgaben bei der Berechnung des Durchschnittsbeitrags

Care-Arbeit, Ausbildung und andere nicht-aufteilbare Aufgaben können bei den Vorbereitungen zu einer neuen Spielrunde mit abgefragt und berücksichtigt werden. Jede Freiwillige gibt an, ob sie während des kommenden Jahres mit nicht-aufteilbaren Aufgaben beschäftigt sein wird, und schätzt den Umfang dieser Tätigkeiten ab. Je nachdem, wie hoch der Umfang der individuell abgeschätzten nicht-aufteilbaren Aufgaben ist, gilt die Freiwillige damit als anteilig oder voll beschäftigt; die Höhe der von ihr und von den anderen erwarteten Beiträge wird entsprechend berechnet.

Ein Beispiel für anteilige Beschäftigung: Ich will im kommenden Jahr einen Programmierkurs absolvieren, der mich schätzungsweise 200 Stunden beschäftigen wird. Diese 200 Stunden fließen in den insgesamt aufzuteilenden Aufwand ein. Angenommen, die anschließende Berechnung ergibt einen Durchschnittsbeitrag von 640 Regelstunden und ich will mich in Höhe des Durchschnittsbeitrags beteiligen. Dann verbleiben für mich 640 – 200 = 440 Regelstunden, für die ich mir weitere Aufgaben suchen soll. (Nicht-aufteilbare Aufgaben gehen mit normaler Gewichtung in die Aufwandsschätzung ein, da von Anfang an klar ist, wer sie übernimmt und sie also nicht höhergewichtet werden können oder müssen; eine Zeitstunde entspricht hier einer Regelstunde.)

Ein Beispiel für volle Beschäftigung: Ich schätze, dass ich mich im Lauf des Jahres etwa 1095 Stunden lang um meine beiden Kinder kümmern werde (3 Stunden pro Tag). Diesen Beitrag will ich auf jeden Fall erbringen und mich ansonsten mindestens in durchschnittlicher Höhe beteiligen. Da mein individueller Beitrag über dem Durchschnittsbeitrag liegt, bin ich damit schon voll beschäftigt; alle anderen Aufgaben werden unter anderen Freiwilligen aufgeteilt.

Auf diese Weise könnten Care-Tätigkeiten, Hausarbeit, Ausbildungszeiten und anderen Aktivitäten, die anderen zugute kommen, ohne aber frei aufteilbar zu sein, ins Freiwilligenspiel einfließen. Die mit ihnen Beschäftigten können so nicht fälschlich für unbeschäftigt oder „Trittbrettfahrerinnen“ gehalten werden, sondern es ist klar, dass sie auf ihre Weise ihren Beitrag leisten.

Bürokratie bei Beitragspflicht

Und wenn sich das Freiwilligenspiel zur Organisation der Quasiflat als nicht ausreichend erweisen sollte, sondern es stattdessen eine Beitragspflicht gibt, wie im letzten Artikel als Möglichkeit skizziert? Grundsätzlich können auch dann nicht-aufteilbare Aufgaben auf dieselbe Weise berücksichtigt werden, allerdings könnten eventuell weitere bürokratische Regelungen nötig werden.

Heute gibt es in Deutschland etwa „Pflegestufen“, die festlegen, wie viel Betreuungsaufwand für pflegebedürftige Personen je nach ihrem Gesundheitszustand besteht. Bei einer Beitragspflicht könnten ähnliche Obergrenzen für das Sich-Kümmern um Pflegebedürftige oder Kinder festgelegt werden; mehr Aufwand kann dafür dann nicht abgerechnet werden, selbst wenn es real länger dauert. Auch für Studien- und Ausbildungszeiten könnten Obergrenzen festgelegt werden, bis zu deren Höhe sie maximal angerechnet werden. Wer sich darüber hinaus weiterbilden will, kann dies zwar machen, muss es aber in seiner „Freizeit“ tun.

Im besseren Fall könnte allerdings auch bei Beitragspflicht auf solchen bürokratischen Overhead verzichtet werden. Nötig wird er wohl nur, wenn die Mehrheit der Menschen das Gefühl bekommt, dass andere nicht-aufteilbare Aktivitäten nur vorschieben, um sich vor der Beitragspflicht zu drücken. Wenn sich die Menschen gegenseitig vertrauen, sollte es ohne gehen.

Und wie im letzten Artikel ausgeführt, sehe ich sowieso gute Gründe für die optimistische Annahme, dass das Freiwilligenspiel robust genug sein sollte, um eine Beitragspflicht gar nicht erst nötig zu machen.

Fortdauern geschlechtsspezifischer Stereotypen

Eine in diesem Kontext drohende Gefahr ist allerdings, dass bestimmte Aufgaben weiterhin überwiegend von bestimmten Personengruppen übernommen werden könnten. Und zwar nicht, weil sie darauf besonders viel Lust haben, sondern weil dies von ihnen erwartet wird. So könnte es passieren, dass sich Klischees darüber halten, was Frauen und was Männern besonders „liegt“, und dass deshalb Hausarbeiten und Care-Tätigkeiten weiterhin in erster Linie von Frauen erledigt werden, während bei Autoreparaturen, Müllabfuhr und Softwareentwicklung Männer dominieren.

Ein Problem an solchen Klischees ist, dass sie selbstverstärkend sind: Je mehr ein Geschlecht bei bestimmten Tätigkeiten dominiert, desto schwieriger wird es für Angehörige des anderen, solche Aktivitäten überhaupt erst einmal als „ihr Ding“ ansehen zu können und damit ernst genommen zu werden. Die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten jedes und jeder Einzelnen werden so eingeschränkt.

Einen Automatismus, der dies aufbrechen könnte, gibt es wohl nicht. Es bleibt nur ein bewusster Umgang damit und die aktive Unterstützung und Ermunterung aller, die sich solchen Trends entgegenstellen.

(Wird fortgesetzt.)

Literatur

  • Reuschling, Felicita (2013): Domestic Utopias. In jour fixe initiative berlin (Hg.): „Etwas fehlt“ – Utopie, Kritik und Glücksversprechen. Münster: edition assemblage.

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