Freie Netze stören nicht!

Am 12. Mai entscheidet der Bundesgerichtshof über die Störerhaftung für Freifunknetze. Das klingt wahrscheinlich für die meisten irgendwie unwichtig. Es geht darum ob Leute, die ihr W-LAN für Fremde öffnen, dafür haften, wenn diese irgendetwas Illegales damit anstellen.

Da hängt aber noch viel mehr dran. Es werden dadurch nämlich bis auf weiteres die Weichen gelegt, ob es in Deutschland möglich ist dezentralisierte, selbstorganisierte Funknetzwerke zu betreiben und das wiederum ist auf lange Sicht ein wichtiger Schritt um das Internet selber machen zu können und somit nicht mehr auf die großen Betreiber angewiesen zu sein. Damit würde der Kampf um Netzneutralität auf ganz neue Beine gestellt, weil wir dann im Zweifel immer unsere eigenen Netze machen könnten.

An sich ist es eine sehr gute Idee: Die Bandbreite, die ich selbst nicht benötige (was ja der übergroße Teil ist), gebe ich an meine Nachbarn oder Passanten oder Leute im Cafe gegenüber frei (die diese durchaus auch einfach weiterleiten können). Aber dafür eine kritische Masse an Teilnehmern zu kriegen hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn man dabei nicht immer Angst haben muss, mit dem Staatsanwalt Kontakt aufnehmen zu müssen. Deshalb: Freifunk statt Angst!

Ich muss gestehen, ich bin wenig optimistisch angesichts der Interessen der großen Provider, der Kulturindustrie und der Strafvervollgungsbehörden, die hier involviert sind. Aber manchmal sind Gerichte ja für eine Überraschung gut.

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