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	<title>Kommentare zu: Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem</title>
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	<description>Auf der Suche nach dem Neuen im Alten</description>
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		<title>Von: Technik in einer selbstbestimmt-koordinierten Produktion IV &#171; Philosophenstübchen-Blog</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-19142</link>
		<dc:creator>Technik in einer selbstbestimmt-koordinierten Produktion IV &#171; Philosophenstübchen-Blog</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 13:33:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] (zum Problem der Lizensierung für Freie/Offene Hardwareprojekte siehe auch Christian Siefkes 2009 und ein Vorschlag von Thomas Kalka 2008). In den Büchern aus Umsonstläden gibt es oft wenigstens [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] (zum Problem der Lizensierung für Freie/Offene Hardwareprojekte siehe auch Christian Siefkes 2009 und ein Vorschlag von Thomas Kalka 2008). In den Büchern aus Umsonstläden gibt es oft wenigstens [...]</p>
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		<title>Von: Michael Klotsche</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-19139</link>
		<dc:creator>Michael Klotsche</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 21:04:31 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,

ich habe unter folgendem Link auf meinem Wiki eine Liste von Punkten zusammengestellt, die nach meiner praktischen Erfahrung für eine Freie Technologien notwendig sein können. Die Liste soll den Artikel hier ergänzen.

http://wiki.biores.de/mw/index.php/Leitfaden_f%C3%BCr_freie_Technologien

Viele Grüße, Micha</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe unter folgendem Link auf meinem Wiki eine Liste von Punkten zusammengestellt, die nach meiner praktischen Erfahrung für eine Freie Technologien notwendig sein können. Die Liste soll den Artikel hier ergänzen.</p>
<p><a href="http://wiki.biores.de/mw/index.php/Leitfaden_f%C3%BCr_freie_Technologien" rel="nofollow">http://wiki.biores.de/mw/index.php/Leitfaden_f%C3%BCr_freie_Technologien</a></p>
<p>Viele Grüße, Micha</p>
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	<item>
		<title>Von: Christian Siefkes</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-19138</link>
		<dc:creator>Christian Siefkes</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 16:20:22 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;@martin: Ich habe auch verschiedentlich gehört, dass eine bloße Internetveröffentlichung nach deutschem Recht nicht ausreicht, um ein Konzept unpatentierbar machen – anders als z.B. in den USA. Allerdings scheint das mehr eine Auslegung durch die Gerichte zu sein als der tatsächlichen offiziellen Gesetzeslage zu entsprechen, denn § 3 Abs. 1 des deutschen Patentgesetzes lautet:&lt;/p&gt;

&lt;blockquote&gt;(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. (Quelle: &lt;a class=&quot;reference external&quot; href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Technik#Weitere_Beispiele_zur_Definition_des_Begriffes&quot;&gt;Wikipedia&lt;/a&gt;)&lt;/blockquote&gt;

&lt;p&gt;Demzufolge musste also eine Internetveröffentlichung ausreichen, aber in der Praxis wird das Internet von deutschen Patentgerichten offensichtlich nicht anerkannt – vermutlich weil das genaue Veröffentlichkeitsdatum von Online-Texten im Nachhinein schwer zu ermitteln ist. Siehe &lt;a class=&quot;reference external&quot; href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Internet_as_a_source_of_prior_art&quot;&gt;Internet as a source of prior art&lt;/a&gt;:&lt;/p&gt;

&lt;blockquote&gt;In 2002, „the Bundespatentgericht in case BPatG 17W (pat) 1/02 (see GRUR 2003 Heft 04, pp 323-325) confirmed in later BPatG 17W (pat) 47/00, ruled that the Internet was not a reliable source for determining the state of the art. This applied also to web archives such as the Internet Archive.“&lt;/blockquote&gt;

&lt;p&gt;In anderen Ländern scheint es dieses Problem nicht zu geben.&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@martin: Ich habe auch verschiedentlich gehört, dass eine bloße Internetveröffentlichung nach deutschem Recht nicht ausreicht, um ein Konzept unpatentierbar machen – anders als z.B. in den USA. Allerdings scheint das mehr eine Auslegung durch die Gerichte zu sein als der tatsächlichen offiziellen Gesetzeslage zu entsprechen, denn § 3 Abs. 1 des deutschen Patentgesetzes lautet:</p>
<blockquote><p>(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. (Quelle: <a class="reference external" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Technik#Weitere_Beispiele_zur_Definition_des_Begriffes">Wikipedia</a>)</p></blockquote>
<p>Demzufolge musste also eine Internetveröffentlichung ausreichen, aber in der Praxis wird das Internet von deutschen Patentgerichten offensichtlich nicht anerkannt – vermutlich weil das genaue Veröffentlichkeitsdatum von Online-Texten im Nachhinein schwer zu ermitteln ist. Siehe <a class="reference external" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Internet_as_a_source_of_prior_art">Internet as a source of prior art</a>:</p>
<blockquote><p>In 2002, „the Bundespatentgericht in case BPatG 17W (pat) 1/02 (see GRUR 2003 Heft 04, pp 323-325) confirmed in later BPatG 17W (pat) 47/00, ruled that the Internet was not a reliable source for determining the state of the art. This applied also to web archives such as the Internet Archive.“</p></blockquote>
<p>In anderen Ländern scheint es dieses Problem nicht zu geben.</p>
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		<title>Von: Literatur zu &#8222;Selbstbestimmte Technikentwicklung&#8220; &#171; Philosophenstübchen-Blog</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-19137</link>
		<dc:creator>Literatur zu &#8222;Selbstbestimmte Technikentwicklung&#8220; &#171; Philosophenstübchen-Blog</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 13:31:07 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Christian (2009): Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem. http://www.keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/ (abgerufen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Christian (2009): Copyleft für Hardware – ein kniffliges Problem. <a href="http://www.keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/" rel="nofollow">http://www.keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/</a> (abgerufen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: martin</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-19134</link>
		<dc:creator>martin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 00:20:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.keimform.de/?p=2568#comment-19134</guid>
		<description>Hi beisammen, kurze Frage: Im deutschen Patentrecht gab es die Regelung, dass nichts patentlich geschützt werden kann, was schon Stand der Technik ist, und der Stand der Technik wurde als paiererner Stand der Technik definiert: Was vor der Patentanmeldung in z.B. einer Fachzeitschrift (wie und ob Fachmedien definiert wurden weiss icht nicht) veröffentlicht war, galt als Stand der Technik und konnte damit nicht mewhr geschützt werden - so zumindest habe ich die Ausführungen meins Profs (in Recht für Iongenieure) im Kopf.

Jetzt weiss ich nicht, inwieweit das heisige Patentrecht inzwischen anderen europäischen Ländern angepasst wurde, oder dem internationalen Patentrecht, und ob es diese Regel in der Form noch gibt. Weiss wer mehr? Gibt es Regelungen im Patentrecht, die verlangen dass das Ganze innovativ sein muss?

Das ist kein Weg, Erfindungen davor zu schützen dass sie vermarktet werden, wohl aber einer um sie offen zu halten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi beisammen, kurze Frage: Im deutschen Patentrecht gab es die Regelung, dass nichts patentlich geschützt werden kann, was schon Stand der Technik ist, und der Stand der Technik wurde als paiererner Stand der Technik definiert: Was vor der Patentanmeldung in z.B. einer Fachzeitschrift (wie und ob Fachmedien definiert wurden weiss icht nicht) veröffentlicht war, galt als Stand der Technik und konnte damit nicht mewhr geschützt werden &#8211; so zumindest habe ich die Ausführungen meins Profs (in Recht für Iongenieure) im Kopf.</p>
<p>Jetzt weiss ich nicht, inwieweit das heisige Patentrecht inzwischen anderen europäischen Ländern angepasst wurde, oder dem internationalen Patentrecht, und ob es diese Regel in der Form noch gibt. Weiss wer mehr? Gibt es Regelungen im Patentrecht, die verlangen dass das Ganze innovativ sein muss?</p>
<p>Das ist kein Weg, Erfindungen davor zu schützen dass sie vermarktet werden, wohl aber einer um sie offen zu halten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: OSHW &#8212; Open Source Hardware &#8212; keimform.de</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-18456</link>
		<dc:creator>OSHW &#8212; Open Source Hardware &#8212; keimform.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 08:03:11 +0000</pubDate>
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		<description>[...] es mit offener Hardware nicht ganz so einfach ist wie mit Freier Software, hat Christian im Artikel »Copyleft f&#252;r Hardware – ein kniffliges Problem« bereits beschrieben. Nachfolgend fasse ich die 11 Punkte der OSHW-Definition des englischen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] es mit offener Hardware nicht ganz so einfach ist wie mit Freier Software, hat Christian im Artikel »Copyleft f&#252;r Hardware – ein kniffliges Problem« bereits beschrieben. Nachfolgend fasse ich die 11 Punkte der OSHW-Definition des englischen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mirko Lindner</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-17806</link>
		<dc:creator>Mirko Lindner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 08:47:25 +0000</pubDate>
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		<description>Hey,

wollte ein Projekt zur List hunizufügen. Den Ben NanoNote [1], alle schematics unter einer Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizens.

/mirko

[1] http://nanonote.cc</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hey,</p>
<p>wollte ein Projekt zur List hunizufügen. Den Ben NanoNote [1], alle schematics unter einer Creative Commons Attribution-ShareAlike Lizens.</p>
<p>/mirko</p>
<p>[1] <a href="http://nanonote.cc" rel="nofollow">http://nanonote.cc</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RTFM! &#187; Aus der virtuellen Nachbarschaft N° 7</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-17531</link>
		<dc:creator>RTFM! &#187; Aus der virtuellen Nachbarschaft N° 7</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Jan 2010 09:16:08 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Siefkes schildert ausgehend von Copyleft f&#252;r Software bzw. eines Dokuments, welche Probleme sich ergeben, wenn [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Siefkes schildert ausgehend von Copyleft f&#252;r Software bzw. eines Dokuments, welche Probleme sich ergeben, wenn [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Benni</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-17445</link>
		<dc:creator>Benni</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 08:11:42 +0000</pubDate>
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		<description>@Christian: Ah, dass wusste ich noch nicht, dass die angelsachsen da so restriktiv sind. Ja, dann kann das wohl leider nicht funktionieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Christian: Ah, dass wusste ich noch nicht, dass die angelsachsen da so restriktiv sind. Ja, dann kann das wohl leider nicht funktionieren.</p>
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	<item>
		<title>Von: Christian Siefkes</title>
		<link>http://keimform.de/2009/copyleft-fuer-hardware/#comment-17441</link>
		<dc:creator>Christian Siefkes</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 01:02:36 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;@Benni: Du meinst, weil das Patentrecht private Anwendungen erlaubt? Das ist leider selbst in deutschen Patentrecht eine recht dünne Angelegenheit, denn wenn ich ein solches Objekt dann z.B. am Arbeitsplatz verwende, ist das schon kein rein persönlicher Gebrauch mehr und ich mache mich strafbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In US- + englischem Recht gibt es diese Ausnahmeklausel für unkommerziellen privaten Gebrauch gar nicht, da würde man sich auf jeden Fall strafbar machen. In den USA gibt es nur eine dünne &lt;a class=&quot;reference external&quot; href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Research_exemption&quot;&gt;Research exemption&lt;/a&gt;, aber die greift nur, wenn man etwas lediglich für »amusement, to satisfy idle curiosity, or for strictly philosophical inquiry« macht – wenn das Objekt &lt;em&gt;irgendwas&lt;/em&gt; nützliches tut, was man dann nachher auch privat nutzt, ist das schon nicht mehr »idle curiosity« und man verstößt gegen das Patent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Also weltweit gesehen kommt man damit nicht weit…&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Benni: Du meinst, weil das Patentrecht private Anwendungen erlaubt? Das ist leider selbst in deutschen Patentrecht eine recht dünne Angelegenheit, denn wenn ich ein solches Objekt dann z.B. am Arbeitsplatz verwende, ist das schon kein rein persönlicher Gebrauch mehr und ich mache mich strafbar.</p>
<p>In US- + englischem Recht gibt es diese Ausnahmeklausel für unkommerziellen privaten Gebrauch gar nicht, da würde man sich auf jeden Fall strafbar machen. In den USA gibt es nur eine dünne <a class="reference external" href="http://en.wikipedia.org/wiki/Research_exemption">Research exemption</a>, aber die greift nur, wenn man etwas lediglich für »amusement, to satisfy idle curiosity, or for strictly philosophical inquiry« macht – wenn das Objekt <em>irgendwas</em> nützliches tut, was man dann nachher auch privat nutzt, ist das schon nicht mehr »idle curiosity« und man verstößt gegen das Patent.</p>
<p>Also weltweit gesehen kommt man damit nicht weit…</p>
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